AS-autogassystems GmbHLiquidiert

68199 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 30890
Vorher
AS-autogassystems UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
9.2.2011
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Kfz-Teilen, insbesondere für Autogasanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Marilisa Spada
seit 11.4.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

AS-autogassystems GmbH

(vormals: AS-autogassystems UG (haftungsbeschränkt))

Landau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 204.729,00 5.118,00
I. Sachanlagen 204.729,00 5.118,00
B. Umlaufvermögen 274.894,28 148.022,10
I. Vorräte 79.265,97 74.580,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 124.598,95 39.464,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 71.029,36 33.977,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.266,98 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 480.890,26 153.140,10

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 157.243,00 87.817,23
I. gezeichnetes Kapital 1.000,00 1.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 24.000,00 24.000,00
III. Gewinnvortrag 62.817,23 0,00
IV. Jahresüberschuss 69.425,77 0,00
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 62.817,23
B. Rückstellungen 2.922,27 30.888,36
C. Verbindlichkeiten 320.724,99 34.434,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 480.890,26 153.140,10

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.6.2014.

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