Membro
Solarenergie GmbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.344,60 |
24.336,71 |
| I.
Vorräte |
23.000,00 |
20.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.308,10 |
104,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36,50 |
4.232,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.344,60 |
24.336,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.459,79 |
22.579,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.420,73 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.119,48 |
2.420,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.684,81 |
257,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.344,60 |
24.336,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Membro Solarenergie
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Gliederung der Bilanz
Anlagevermögen
Nicht vorhanden
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 1.684,81 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt
strukturiert: keine
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden die folgenden, in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB: keine
IV.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Christian Parplys
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden Gesellschaftern oder
Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten:
keine
1.2
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die
Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf
(Beträge in €):
|
2010 |
Anzahl der Arbeitnehmer |
0,00 |
Umsatzerlöse |
0,00 |
Bilanzsumme |
24.344,60 |
Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs.
1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um
einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag
gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
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