MEMBRO Solarenergie GmbHLiquidiert

42799 Leichlingen (Rheinland), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 66869
Eingetragen
14.8.2009
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und SolarmodulenGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
die Produktion sowie der Vertrieb von Produkten aus der Photovoltaik und Solarthermie-Branche.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Baumbergerstraße 34, 51371 Leverkusen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Membro Solarenergie GmbH

Leichlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 24.344,60 24.336,71
I. Vorräte 23.000,00 20.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.308,10 104,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36,50 4.232,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.344,60 24.336,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.459,79 22.579,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.420,73  
III. Jahresfehlbetrag 1.119,48 2.420,73
B. Rückstellungen 1.200,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 1.684,81 257,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.344,60 24.336,71

Anhang

I.    Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Firma Membro Solarenergie GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
-       Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-       Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-       Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-       Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
-       Sonstige Angaben
 
 

II.   Gliederung und Darstellung


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
 

III. Erläuterungen zur Bilanz


Gliederung der Bilanz
Anlagevermögen
Nicht vorhanden
 
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-       notwendige Materialgemeinkosten
-       notwendige Fertigungsgemeinkosten
-       Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
 
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 1.684,81 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt strukturiert: keine
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden die folgenden, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: keine

IV. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herr Christian Parplys
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder Organmitgliedern Forderungen aus Vorschüssen/Krediten: keine

1.2          Betriebsgröße


In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf (Beträge in €):


 

2010

Anzahl der Arbeitnehmer

0,00

Umsatzerlöse

0,00

Bilanzsumme

24.344,60


Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
 

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