RILATON
GmbH
Taunusstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.759,29 |
389.799,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.685,06 |
309.432,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
169.074,23 |
80.366,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
594,00 |
583,00 |
| Aktiva |
389.354,29 |
390.383,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
142.083,02 |
32.614,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
17.385,48 |
100.485,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.468,50 |
83.100,29 |
| B.
Rückstellungen |
38.200,00 |
41.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
209.071,27 |
316.268,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
209.071,27 |
216.268,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
389.354,29 |
390.383,17 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Rilaton GmbH, Taunusstein
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Rilaton GmbH hat ihren Sitz in Taunusstein. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Wiesbaden unter HR B 27750 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
Handelsgesetzbuches grundsätzlich in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert
angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
beibehalten.
3.
Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung, bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sofern für
bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Anschaffungswert zwischen € 250,00 und
€ 1.000,00 ein Sammelposten gebildet wurde, wird
dieser über fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die
unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB, d.h. ohne Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen. Des Weiteren werden angemessene Teile
der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebs, für
freiwillige soziale Leistungen und für die
betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten
einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen oder
Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand oder Ertrag für einen bestimmten Zeitraum
nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.
Erläuterung zur Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschafter
Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
€ 209.418,01 (Vorjahr: € 166.268,65)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr bestehen in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 150.000,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer fünf Jahre bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
5.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 116 Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführung). In Bezug auf die anzugebenden
Geschäftsführerbezüge wird von der
Regelung gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen wie folgt:
Werte in €
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
22.368,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Investitionsvorhaben
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
22.368,00
|
0,00
|
0,00
|
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Taunusstein, den
20.11.2024
Martina
Stauß-Winicker
|
Geschäftsführerin
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
|