Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27750
Eingetragen
25.7.2012
Branche
Public-Relations-BeratungErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Marketing und Marktforschung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Martina Staub-Winicker
50.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alnija Holding GmbH
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RILATON GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 388.759,29 389.799,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 219.685,06 309.432,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 169.074,23 80.366,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 594,00 583,00
Aktiva 389.354,29 390.383,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 142.083,02 32.614,52
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 17.385,48 100.485,77
III. Jahresüberschuss 109.468,50 83.100,29
B. Rückstellungen 38.200,00 41.500,00
C. Verbindlichkeiten 209.071,27 316.268,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 209.071,27 216.268,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 100.000,00
Passiva 389.354,29 390.383,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Rilaton GmbH, Taunusstein

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Rilaton GmbH hat ihren Sitz in Taunusstein. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HR B 27750 eingetragen.

2.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches grundsätzlich in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB beibehalten.

3.  Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Sofern für bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 ein Sammelposten gebildet wurde, wird dieser über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB, d.h. ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bilanziert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen oder Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand oder Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4.  Erläuterung zur Bilanz

Forderungen gegenüber Gesellschafter

Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 209.418,01 (Vorjahr: € 166.268,65) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen in Höhe von € 0,00  (Vorjahr: € 150.000,00).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

5.  Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 116 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung). In Bezug auf die anzugebenden Geschäftsführerbezüge wird von der Regelung  gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

Werte in €
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
aus Miet- und Leasingverträgen
22.368,00
0,00
0,00
aus Investitionsvorhaben
0,00
0,00
0,00
Summe
22.368,00
0,00
0,00



Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Taunusstein, den 20.11.2024

Martina Stauß-Winicker
Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt.

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