MVBA
GmbH
Beckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
185.993,00 |
70.872,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
185.987,00 |
70.869,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
210.132,89 |
185.612,45 |
| I.
Vorräte |
57.340,67 |
102.047,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.350,24 |
25.141,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
117.441,98 |
58.423,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
132,50 |
449,54 |
| Aktiva |
396.258,39 |
256.933,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.721,66 |
142.004,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
117.004,38 |
174,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
150.717,28 |
116.829,80 |
| B.
Rückstellungen |
66.789,21 |
21.782,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.747,52 |
93.147,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
36.096,81 |
76.485,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
650,71 |
16.662,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
18.877,24 |
| Passiva |
396.258,39 |
256.933,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet MVBA GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Münster. Die HR B
- Nummer lautet: 12520.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264
ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit
verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden
pro-rata-temporis abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB
(Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a
HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gem.
§ 252 (1) Nr. 6 HGB wurden beibehalten.
Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285
Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 8 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2022
war Frau Kerstin Remme Geschäftsführer der MVBA
GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Beckum, den 11.12.2023;
gez.
Kerstin Remme
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023
festgestellt.
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