Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 1683
Eingetragen
12.4.2005
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Die Erzeugung, die Gewinnung, der Bezug und der Verkauf, der Transport und die Verteilung von Strom, Gas, Wärme und anderen Energien, die Beteiligungen an Windkraft- und Solarprojekten und anderen Projekten der Energiegewinnung, die Erbringung von Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energie- und Wasserversorgung stehen, z. B. Contractingprojekte sowie der Betrieb des Hafens in Velten, der Transport, Umschlag und die Lagerei von Gütern verschiedener Art und der Betrieb der Anschlussbahn.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Theilig
seit 23.1.2024
Geschäftsführer

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Velten GmbH

Velten

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Vorwort

Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise: Die vergangenen drei Jahre waren geprägt durch große Ereignisse, deren weitreichende Folgen in allen Teilen der Gesellschaft deutlich zu spüren waren. Nach all den vielfältigen Herausforderungen gelang in vielen Bereichen eine Rückkehr zur Normalität. Das gilt auch für die Stadtwerke Velten GmbH. Zu unser aller Glück blieb die gefürchtete Gasmangellage aus und einen großflächigen Blackout mussten wir auch nicht ertragen. Die hohen Energiebeschaffungspreise wurden durch Preisbremsen im Strom- Gas- und Fernwärmebereich weitgehend abgefedert. Eben eine turbulente Zeit die, wenn auch mit viel zusätzlichen Aufwand auf Seiten der Mitarbeiter, erfolgreich gemeistert wurde. Nach dem krisengeprägten Jahr 2022 wurde nun das Jahr 2023 von einem langsamen Abwärtstrend der Preise an den Energiehandelsmärkten begleitet. Die Hauptgründe für den allgemeinen Trend lagen in der sehr guten LNG-Versorgung (Liquefied Natural Gas; deutsch: Flüssigerdgas) und den gut gefüllten Gasspeichern in Europa. Eine weitere Säule war das von der Witterung her sehr nasse Jahr 2023, welches in Europa hohe Flusspegelstände in sonst eher zu trockenen Sommern zur Folge hatte und so etwaige Kühlengpässe bei den französischen Atomkraftwerken vermieden werden konnten. Die weiterhin negativen Konjunkturdaten aus China sind ein weiterer Hauptgrund für die mangelnde Nachfrage auf den internationalen Energiemärkten und dem daraus resultierenden Überangebot und den somit endlich wieder fallenden Preisen. So konnten die Stadtwerke Velten für das Jahr 2024 und 2025 wieder günstiger Energie beschaffen. Bei all den komplexen Tagesaufgaben, die im Wirtschaftsjahr 2023 bewältigt werden mussten, haben wir aber auch den Blick in die Zukunft nicht aus den Augen verloren. Die Machbarkeitsstudie zu unserem Tiefengeothermieprojekt zeichnete ein durchaus positives Bild, die vorhandene Bohrung ist soweit in Takt und kann genutzt werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt bei entsprechenden Rahmenparametern auch ein positives Ergebnis. Rundum ein Signal, was uns an dem Projekt weiterarbeiten lässt. Wie die nachfolgenden Spartenaufstellungen noch aufzeigen werden, war das Wirtschaftsjahr 2023 trotz aller Schwierigkeiten ein ergebnisstarkes Jahr. Ein derart gutes Jahresergebnis stärkt der Stadtwerke Velten GmbH den Rücken für die Zukunftsprojekte und zur ständigen Weiterentwicklung für eine sichere nachhaltige und preiswerte Energieversorgung unserer Ofenstadt.

Grundlagen der Gesellschaft

Geschäftsmodell:

Das zurückliegende Jahr war durch eine Reihe außergewöhnlicher Ereignisse geprägt, der sich die Stadtwerke Velten GmbH als Energieversorgungsunternehmen entsprechend ihrem Auftrag, einer stabilen, sicheren, preiswerten und nachhaltigen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in unserer Ofenstadt erfolgreich gestellt haben.

Zu den dauerhaft prägenden Ereignissen einer veränderten Energieversorgungslandschaft gehörten neben der Abschaltung der letzten Atommeiler, die Kompensation ausbleibender Gasimporte durch verstärkte Kohleverstromung, sowie neben einem milden Winter durch die Regierung erlassene Energieeinsparmaßnahmen zur Abwendung eines prognostizierten Gasmangels und Stromblackouts. Insgesamt wurden rund 15% Energie bundesweit seit 2022 eingespart und damit schlimme Energieszenarien verhindert. Die Energiehandelsmärkte waren von stark volatilen Preisen geprägt, die Einfluss auf Beschaffung und Absatz der Energie hatten.

Als kommunales und vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen konnten wir in diesem Umfeld unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachkommen.

Der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Velten GmbH umfasst unverändert das Erbringen von Versorgungsleistungen in den Bereichen Elektrizität, Gas, Wärme sowie das Betreiben des öffentlichen Hafens Velten und der Anschlussbahn in der Ofenstadt. Das Kerngeschäft der Energieversorgung liegt auf dem Vertrieb der Medien Strom, Gas und Fernwärme sowie dem Betrieb der entsprechenden Netze, in dem die Infrastruktur des Strom- und Gasnetzes allen Lieferanten diskriminierungsfrei nach regulatorischen Vorgaben zur Verfügung steht.

Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 17. März 2021.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die veränderte Energieversorgungslandschaft sowie die außergewöhnlichen Ereignisse im Geschäftsjahr 2023 haben die Energiepreise und das Abnahmeverhalten der Energiekunden wesentlich beeinflusst. Die Absenkung der zentralen Kraftwerkskapazitäten in Deutschland führte zu einer weiteren Abnahme der gesicherten Kraftwerksleistung im GW-Bereich. Neben dem Zubau von Wind und Sonne sollen künftig gesicherte Kapazitäten von bis zu viermal 2,5 Gigawatt (GW) an Gaskraftwerkskapazitäten geschaffen werden, um die Versorgungssicherheit künftig zu gewährleisten. Der Umbau der Energiesysteme führt bundesweit zu erheblichen Verschiebungen der Last- und Energieflüsse. Vor allem in Nord/Süd-Richtung bestehen aktuell erhebliche Defizite bei der Netzübertragungskapazität, da der Windstrom aus dem Norden die industriellen Zentren im Süden nicht erreicht. Die Folgen daraus sind weiterhin mögliche Eingriffe durch Redispatch, weitere Flexibilisierungsanreize auf der Verbraucherseite und ein Ausbau der Speicherkapazitäten.

Der notwendige Netzausbau auf der Übertragungs- und Verteilungsebene wird das Netzentgeltniveau in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Die Bundesnetzagentur plant eine gerechtere Verteilung der Kosten, so sollen in Regionen mit starkem Ausbau der Erneuerbaren Energien die Netzentgelte sinken. Trotz dieser gegenläufigen Effekte erwarten wir bei sinkendem Netzabsatz ein steigendes Niveau bei Netzentgelten für unser Netz.

Die Weiterentwicklung der Marktkommunikation seitens der Bundesnetzagentur führte auch im Berichtsjahr 2023 zu strukturellen Anpassungen des Marktes. Neue und überarbeitete Datenformate sowie die Ausdehnung der Kommunikation auf weitere Marktpartner erhöhen den Komplexitätsgrad der Meldeprozesse nicht unerheblich und führen zu tiefgreifenden Softwareanpassungen in den Abrechnungssystemen mit entsprechenden Investitions- und Betriebskosten. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ist immer wieder zu hinterfragen, ob Kosten und Nutzen noch im richtigen Verhältnis stehen werden. Erfahrungen bei der Einführung des Redispatch 2.0 zeigen, es kommt weiterhin aufgrund der Komplexität zu Verzögerungen. Bei der Markteinführung der intelligenten Messsysteme wurde im Verlauf des Jahres 2023 regulatorisch Planungssicherheit geschaffen und die ersten Systeme können nun im kommenden Jahr eingebaut werden. Der Wechsel bei der Softwarebetreuung von einer Direktbetreuung durch die Wilken GmbH zur IVU GmbH erfolgte in einem von vielen Zusatzaufgaben geprägten Wirtschaftsjahr, in dem die Abwicklung der Soforthilfen und Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme vorrangig umgesetzt werden mussten. Das erforderte den Einsatz aller verfügbarer Mitarbeiterkapazitäten und führte den Dienstleister IVU GmbH sowie den Softwarehersteller die Wilken GmbH ebenfalls an ihre Grenzen.

Im Netzbetrieb Gas hat die 4. Regulierungsperiode (RP) begonnen und läuft bis 2027. Dem Anhörungsbescheid wurde Ende 2023 bereits zugestimmt. Aktuell wird hierzu der endgültige Bescheid erwartet. Der Antrag Strom für die 4. RP wurde gestellt, hierzu sind bislang keine Rückmeldungen der Regulierungsbehörde eingegangen. Durch den Mengenrückgang in beiden Netzen fehlen uns aktuell Netzerlöse, die über den Ausgleichsmechanismus zum Regulierungskonto in Form von künftigen Aufschlägen auf die Netzentgelte berücksichtigt werden. Der von der Bundesregierung geplante Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) i.H.v. 5,5 Milliarden Euro ist kurzfristig für 2023 entfallen, mit negativen Auswirkungen auf unsere Netzentgelte und Kundenverträge, die nicht mehr bis zum 01.01.2024 angepasst werden konnten. Eine unterjährige Anpassung ist bei Netzentgelten nicht vorgesehen, diese werden jährlich angepasst, so dass diese Mehr- und Minderkosten in unseren Netzentgelten über das Regulierungskonto in den Folgejahren zu je einem Drittel umgelegt werden. Die vorgelagerten Netzkosten sind mit rund 34 % in den Stromnetzentgelten des Unternehmens enthalten und schlagen sich in den Folgejahren nieder. Mit den Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz entwickelte sich der Bereich in 2023 wie im Vorjahr.

Die Fernwärmeversorgung erwies sich im Geschäftsjahr 2023 wieder als stabile Stütze des wirtschaftlichen Unternehmenserfolgs. Die Erweiterung des Fernwärmenetzes in der Parkstadt "Baugebiet Zwei" wurden weiter fortgeführt und es konnten bis zum Jahresende rund 51 % der Grundstücke an die Fernwärme angeschlossen werden.

An den deutschen Handelsmärkten entwickelten sich die Energiebeschaffungspreise im Geschäftsjahr weiter rückläufig. Biomethan wurde aus unserer Sicht viel zu teuer angeboten, sodass das BHKW Botag-Siedlung weiterhin abgeschaltet blieb und das BHKW der Energiezentrale auf Rohbiogas umgestellt wurde. Dazu konnte ein Nachtrag mit der BGA Eichstädt zur Rohbiogaslieferung geschlossen werden. Zusätzliche genehmigungsrechte Anforderungen für die Umstellung auf Rohbiogas führten im Berichtszeitraum dazu, der Betrieb des BHKW Motor 2 erst im September wieder aufgenommen werden konnte. Die Auflagen der Genehmigungsbehörde zur Reduktion schädlicher Bestandteile im Abgas konnten im Berichtsjahr aufgrund von Lieferverzögerungen und Materialengpässen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Ähnliche Verzögerungen werden bei der Kapazitätsanpassung der BGA Eichstädt erwartet.

Der für 2023 zu erwarten gewesene große Preisschock blieb Dank der preisbremsenden Maßnahmen der Bundesregierung größtenteils aus.

Geschäftsverlauf

Sparte Fernwärme

Der milde Winter sowie die verordneten Einsparmaßnahmen führten im Geschäftsjahre 2023 zu einem Wärmeabsatz von 24,4 GWh auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Höchststände bei Gaspreisen aus dem 2. Halbjahr 2022 wirken sich vollumfänglich im Jahr 2023 aus, so stieg der Fernwärmearbeitspreis im 1. HJ auf 240€/MWh und sank im 2. HJ auf 217 €/MWh, wobei die rückläufige Preiseentwicklung um das Drei- bis Vierfache langsamer verläuft als die steilen Preissteigerungen in 2022, sodass die Preise im weiteren Verlauf nur mit starker Verzögerung von ihrem hohen Preisniveau zurückkommen. Diese werden zum Teil durch unser Bonussystem kompensiert. Bei Leistungspreis und Messpreis gab es aufgrund der Entwicklung des Investitionsgüterindex leichte Steigerungen sowohl im ersten Halbjahr als auch im zweiten Halbjahr. So lag die Steigerungsrate bei rund 2,5 % in den beiden Halbjahren.

Die Gesamterlöse im Wärmeabsatz für das Geschäftsjahr 2023 lagen weiterhin auf hohem Niveau.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Halbjahrespreise für den Fernwärmearbeitspreis, den Leistungspreis und Messpreis abgebildet.

Startpreis 01.01.2012 1.Halbjahr 2022 2.Halbjahr 2022 2. ab Oktober 2022 1.Halbjahr 2023 2.Halbjahr 2023
Arbeitspreis Fernwärme 100,00 €/MWh 115,43 €/MWh 193,97 €/MWh 174,41 * €/MWh 256,80 * €/MWh 232,19 * €/MWh
Leistungspreis 43,00 €/MWh 59,36 €/MWh 60,38 €/MWh 54,29 * €/MWh 55,67 * €/MWh 57,05 * €/MWh
Messpreis 35,00 €/MWh 48,31 €/MWh 49,15 €/MWh 44,19 * €/MWh 45,31 * €/MWh 46,44 * €/MWh
1.Halbjahr 2024
Arbeitspreis Fernwärme 210,79 * €/MWh
Leistungspreis 58,43 * €/MWh
Messpreis 47,56 * €/MWh

* 7 % MwSt

Die extrem gestiegenen Wärmearbeitspreise wirkten sich entsprechend auf die Erlöse aus Wärmelieferungen aus, sie nahmen mit 6.744 T€ (VJ 4.073 T€) deutlich zu.

Die zum 01.01.2023 eingeführten Preisbremsen haben den erwarteten Preisschock für die Endkunden deutlich abgemildert. Das war die wirksamste Maßnahme, um die befürchtete Unbezahlbarkeit der Energiepreise im Geschäftsjahr 2023 zu verhindern. Der milde Winterverlauf, gegen Ende des Jahres, hat sich zusätzlich kostendämpfend für alle Wärmekunden im Berichtszeitraum ausgewirkt.

Die im Jahr 2021 eingeführte CO 2 -Umlage ist aktuell mit rund 5€/MWh nicht spürbar, wird sich in den Folgejahren jedoch nicht unerheblich im Wärmearbeitspreis niederschlagen.

Im Berichtsjahr lag der Jahreserlös aus dieser Umlage leicht über dem Vorjahreswert mit 146 T€ (VJ 131 T€). Mit einem europäischen Emissionspreis würde sich bereits ein rund 2,7-fach höherer Aufschlag ergeben.

Die Erlöse aus Wärmelieferungen setzte sich zunächst aus dem Wärmearbeitspreis mit einem Betrag von 5.460 T€ ohne Entlastung (VJ 2.846 T€) und einer Erlössteigerung von 248 T€ (VJ 55 T€) aus dem Leistungspreis sowie dem Messpreis und dem Preis für die Wartung kundeneigener Anlagen zusammen. Die vorbeugende Instandhaltung und vorausschauende Fahrweise der Erzeugungstechnik führte Berichtszeitraum zu einer hohen Anlagenverfügbarkeit auf dem Niveau der Vorjahre.

Die Erlöse der Stromproduktion blieben mit 1.012 T€ (VJ 1.970 T€) deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die hohen Erdgaspreise führten bei Biomethan zu Marktpreisen von 400 €/MWh, die keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb unserer Biomethan-BHKW ermöglichten. Sowohl in der Botag-Siedlung als auch in der Energiezentrale mussten die Maschinen zum 13.12.2022 abgeschaltet werden. Für das BHKW der Energiezentrale wurde eine langfristige Lösung zum Weiterbetrieb gefunden, hier waren Verhandlungen mit der BGA Eichstädt erfolgreich, sodass die Maschine nach der Umstellung auf Rohbiogas im September des Berichtsjahres wieder in Betrieb gehen konnte. Durch weitere Auflagen der Genehmigungsbehörde mussten wir uns zur Nachrüstung eines zusätzlichen Abgaskatalysators, eins sog. SCR-Kat verpflichten, wobei uns aufgrund der bestehenden Gasmangellage der vorübergehende Betrieb ohne diesen Katalysator genehmigt wurde. Für das BHKW der BOTAG-Siedlung gab es bis Ende 2023 keine Lösung, da Biomethan noch bei 14 Cent/kWh gehandelt wurde und keinen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage erwarten lässt. Bei der im Berichtszeitraum auf dem Dach der Energiezentralle errichtete PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 99,22 kWp konnten rund 94% der erzeugten Energie als Eigenbedarf genutzt werden, wodurch sich die Stromkosten spürbar gesenkt haben.

Das Wirtschaftsjahr 2023 führte in der Fernwärmesparte zu einer positiven Spartenentwicklung und das gute Ergebnis können wir hoffentlich vorteilhaft für die notwendigen Investitionen einsetzen und dabei den Eigenanteil weiter stärken.

Sparte Hafen/Bahnbetrieb

Unsere Hafensparte zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 weiter stabil. Der Güterumschlag lag mit 12,5 t Tonnen auf dem Niveau des Vorjahres. Ein Teil der Tonnage konnte durch den Umschlag überwachungspflichtiger Abfälle erzielt werden. Wie schon in den zurückliegenden Geschäftsjahren werden die Erlöse der Sparte hauptsächlich aus dem Spundbohlengeschäft generiert. Die Spartenerlöse entwickelten sich positiv mit 297 T€ (VJ 257 T€).

Zusammenfassend kann für die Sparte Fernwärme, Hafen- und Bahnbetrieb festgestellt werden:

Trotz aller Schwierigkeiten im Berichtsjahr 2023, mit einer wiederum sehr milden Witterung während der Heizperioden erwirtschaftete die Sparte ein sehr gutes Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von 3.626 T€ (VJ 2.252 T€), was in starkem Maß abermals durch die Sondereffekte an den Großhandelsmärkten geprägt war.

Sparte Strom und Gas

Vertriebsseitig war das Wirtschaftsjahr 2023 in den liberalisierten Sparten Strom und Gas durch die Strom- und Gaspreisbremse geprägt, so lässt sich ein Lagebild für die Gesellschaft nur mit einem Blick auf die Entwicklungen in Deutschland zutreffend wiedergeben. Die Großhandelspreise des Jahres 2022 entfalteten für 2023 ihre volle Wirkung und führten zu nie dagewesenen Preisen für unsere Kunden, da die Strom- und Gaspreise an den Energiemärkten nur langsam von ihren Allzeithöchstständen aus dem Jahr 2022 zurückgekommen sind. Die Energiebeschaffung musste somit zu sehr hohen Kosten vor Lieferbeginn des Berichtsjahres erfolgen und in die Lieferpreise der Energieversorger eingepreist werden. Die von der Bundesregierung im Dezember beschlossen Preisbremsen haben zu einer signifikanten Deckelung der Strom- und Gaskosten aller Letztverbraucher geführt und waren neben der Absenkung der Umsatzsteuer sowie dem vorzeitigen Auslaufen der EEG-Umlage in 2022 die wichtigsten Maßnahmen, um die Unbezahlbarkeit der Energiekosten abzuwenden. All diese Maßnahmen haben in der Vorbereitung sowie der Umsetzung unsere Vertriebsmitarbeiter an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Der russische Angriffskrieg und die Sprengung der Erdgaspipelines im September 2022 führten zudem zu einer akuten Erdgasmangellage und ließen die Gas- und Strompreise bis zur Jahresmitte 2022 auf 1.000 €/MWh steigen, wobei der Gaspreis dem Strompreis näherungsweise in einem Verhältnis von etwa 1 zu 2 folgt. Die Auswirkungen zeigen sich längerfristig, sodass sich die Lage im Berichtsjahr nur langsam entspannt hat und die Großhandelsmärkte zur Normalität zurückkehren. Jede Negativmeldung sorgt auch weiterhin zu Volatilitäten auf dem Weg zu Preisen auf Vorkriegsniveau, was auch bei Kunden und Verbraucher spürbar ist.

In der Stromsparte waren die vertrieblichen Absatzmengen stark rückläufig, was neben sehr hohen Preisen vor allem in dem vorübergehenden Rückzug der Belieferung von Industriekunden begründet war. Hier lag ein unverhältnismäßig hohes finanzielles Risiko auf der Sparte, was bei Ausfall eines Großkunden zu unkalkulierbaren Kosten in Millionenhöhe geführt hätte. Der Absatz bei Sonderkunden ging somit auf rund ein Drittel der Vorjahresmenge zurück und für Tarifkunden sank er um knapp 12 %, was nicht zuletzt auf das Sparverhalten der Kunden zurückzuführen war. Bei weiterer Normalisierung der Energiepreise können künftig wieder Angebote am größere Industrie- und Gewerbekunden erfolgen. Mit einem rückläufigen Absatzvolumen stieg der vertriebliche Erlös der Stromsparte auf 9.542 T€ (VJ 5.525 T€). Dem höheren Erlös in Höhe von 4.016 T€ steht ein Materialaufwand in Höhe von 8.382 T€ (VJ 3.647 T€) gegenüber, eine Erhöhung um 4.735 T€.

Die gestiegenen Einkaufskonditionen des Jahres 2023 haben sich im Vergleich zum Einkaufsjahr 2022 bei den Börsenpreisen Peak und Base mehr als verdreifacht. So stieg daraus der Aufwand für den Stromeinkauf 8.163 T€ (VJ 2.344 T€). Die gestiegenen Umsatzerlöse konnten dabei den ebenfalls gestiegenen Materialaufwand nicht kompensieren, sodass sich zusammenfassend für das Jahr 2023 in der Stromvertriebssparte ein Jahresergebnis nach Steuern von 229 T€ (VJ 564 T€) einstellte.

Der Netzabsatz Strom im regulierten Bereich verringerte sich im Berichtszeitrum um 5,8 % auf ein Volumen von 48.066 MWh (VJ 50.680 MWh). Die Netzerlöse fielen im Berichtsjahr 2023 um 1.429 T€ höher aus als im Geschäftsjahr 2022.

Der Materialaufwand erhöhte sich in Summe auf 5.175 T€ (VJ 3.505 T€), was ursächlich auf stark gestiegene Netznutzungskosten des vorgelagerten Netzes i.H.v. 1.468 T€ (VJ 904 T€), stark gestiegene Kosten zur Beschaffung von Netzverlusten i.H.v. 722 T€ (VJ 192 T€) sowie eine höhere EEG-Einspeisevergütung i.H.v. 1.365 T€ (VJ 786 T€) zurückzuführen ist. Der sonstige Materialaufwand aus Netzumlagen und weiteren Positionen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr saldiert um 96 T€. Der Personalaufwand fiel mit 575 T€ (VJ 591 T€) etwas geringer aus als im Vorjahr. Die Abschreibungen haben sich unwesentlich um 3,4 T€ zum Vorjahr verringert.

In der Ergebnisbetrachtung wirken sich für die Stromnetzsparte neben dem Absatzrückgang vor allem die stark gestiegenen Materialkosten negativ auf das Nachsteuerergebnis von - 412 T€ (VJ - 196 T€) im Berichtsjahr aus. Fehlende Umsatzerlöse aufgrund des unerwarteten Mengenrückgangs können nur über das Regulierungskonto saldiert und verteilt über die folgenden drei Jahre nachgeholt werden. Die stark gestiegenen Kosten zur Beschaffung der Netzverluste werden von der Regulierungsbehörde allerdings nicht vollumfänglich in den Netzentgelten anerkannt, obwohl sie zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes physikalisch bedingt entstehen und zu dem stark negativen Netzgewinn führten.

Der Verlauf der der Gassparte entwickelte sich in dem außergewöhnlichen Geschäftsjahr 2023 anders als die Stromsparte. Bei insgesamt deutlich gestiegenen Umsatzerlösen entwickelten sich die Materialaufwendungen gegenläufig dazu. Hier wirkte sich der langfristige Gaseinkauf aus den Vorkriegszeiten erheblich auf das Betriebsergebnis aus, dass voraussichtlich in dieser Höhe einmalig ist. Die Umsatzerlöse stiegen stark auf 2.185 T€ (VJ 962 T€), gleichzeitig verringerte sich der Materialaufwand auf 711 T€ (VJ 918 T€). Der Gasabsatz fiel dabei um 8,57 % höher aus, als im Vorjahreszeitraum.

Das Ergebnis der Gasnetzsparte entwickelte sich im Berichtszeitraum wiederum nicht auskömmlich. Den Umsatzerlösen aus Netznutzung i.H.v. 1.050 T€ (VJ 885 T€) stehen gestiegene Materialaufwendungen i.H.v. 522 T€ (VJ 416 T€) gegenüber. Die Personalkosten stiegen im Berichtszeitraum auf 368 T€ (VJ 291 T€) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht auf 114 T€ (VJ 98 T€) und führten so zu einem nicht positiven Ergebnis der Gasnetzsparte i.H.v. -174 T€ (VJ -135 T€).

In Verrechnung der beiden Teilsparten Gas Vertrieb und Netzbetrieb Gas ergibt sich aufgrund der Effekte im Gasvertrieb ein konsolidiertes Ergebnis von 818 T€ (VJ -224 T€), so dass die Gassparte im Berichtsjahr zum positiven Jahresergebnis des Gesamtunternehmens betragen konnte.

Die Entwicklung des grundzuständigen Messstellenbetreibers verlief in 2023 auf einem geringen und stabilen Niveau. In Verrechnung der Erlöse 25 T€ (VJ 25 T€) der Materialaufwendungen 9 T€ (VJ 9 T€) des Personalaufwandes in Höhe von 5 T€ (VJ 5 T€), der Abschreibungen 10 T€ (VJ 9 T€) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich nach Steuern ein Ergebnis von -3 T€ (VJ -1,5 T€).

Gesamtunternehmen

Insgesamt zeichnet sich in der Summe aller Einzelsparten für das Wirtschaftsjahr 2023 eine positive Entwicklung des Gesamtergebnisses ab. Mit einem Gesamtjahresergebnis nach Steuer von 4.259 T€ (VJ 2.393 T€) lag das Ergebnis leicht unter den Planzahlen des Berichtsjahres 2023 mit 4.434 T€ (Plan 2022 1.774 T€). Bei einem Umsatz von 25.308 T€ (VJ 17.665 T€) konnte eine Umsatzrendite nach Finanzergebnis und Ertragssteuern i.H.v. 22,9 % (VJ 18,8 %) erzielt werden. Ein sehr gutes Ergebnis für dieses außergewöhnliche Jahr, was ohne den engagierten Einsatz der Mitarbeiter der Stadtwerke Velten GmbH nicht zu erreichen gewesen wäre. Dafür unseren besonderen Dank an alle Mitarbeiter.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurde der Versorgungsauftrag vollumfänglich erfüllt. Dazu ist die Substanzwerterhaltung aller Erzeugungs- und Verteilanlagen, der Hafen- Eisenbahn- und Umschlagsanlagen sowie der immer umfangreicheren IT-Ausstattung des Unternehmens weiterhin notwendig. Die Bautätigkeiten lagen im Berichtsjahr auf einem geringeren Niveau. Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke Velten GmbH insgesamt 522 T€ in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände investiert, davon in die Fernwärme/Hafensparte 301 T€, in das Strom- und Gasnetz 217 T€ sowie für den Strom- und Gasvertrieb 4 T€.

Personal

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 29 Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer beschäftigt.

Davon entfallen 8 auf gewerbliche Mitarbeiter und 21 auf kaufmännische Mitarbeiter, wobei 7 in Teilzeit beschäftigt sind und 1 Minijob enthalten ist.

B. Darstellung der Lage

Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 39.955 T€ (VJ 34.289 T€) im Berichtsjahr und erhöhte sich damit zum Vorjahr um insgesamt 5.666 T€.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 345 T€ auf 10.039 T€ (VJ 10.384 T€). Den Anlagezugängen von 530 T€ (VJ 899 T€) standen Abschreibungen in Höhe von 871 T€ (VJ 848 T€) gegenüber. Die Finanzanlagen bestehen ausschließlich aus Beteiligungen an der REG Velten mbH i.H.v. 1.135 T€ (VJ 1.135 T€).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich - im Vergleich der Bilanzstichtage - um 2.580 T€. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Forderungen gegenüber Kunden, den Forderungen gegenüber der Bundesregierung aus Soforthilfen und den Energiepreisbremsen sowie verbundenen Unternehmen zurückzuführen.

Die Vorräte, im Wesentlichen das Heizöl, haben sich auf einen Wert von 184 T€ (VJ 163 T€) erhöht. Der Kassenbestand und die Bankguthaben erhöhten sich um 3.404 T€ auf 23.254 T€ (VJ 19.850 T€). Die Rückstellungen erhöhten sich im Berichtsjahr leicht um 108 T€ auf 864 T€ (VJ 756 T€).

Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Vorjahr um 93 T€ zurückgegangen und betragen nunmehr 1.738 T€ (VJ 1.831 T€). Ebenso sind die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter um einen Betrag von 16 T€ gestiegen und betragen nunmehr 134 T€ (VJ 118 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen sind mit 24 T€ (VJ 69 T€) um 45 T€ geringer ausgefallen als zum Bilanzstichtag des vorherigen Wirtschaftsjahres. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Berichtszeitraum um 1.444 T€ auf 3.527 T€ (VJ 2.084 T€) erhöht und enthalten neben Verbindlichkeiten für kreditorische Debitoren Vorauszahlungen an das Finanzamt für Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die Vermögensstruktur ist aufgrund der Guthabenhöhe durch eine mittlere Anlagenintensität von 25 % gekennzeichnet (VJ: 30 %).

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 76 % (VJ: 76 %).

Die Liquidität der Stadtwerke Velten GmbH war im Berichtszeitraum jederzeit gesichert.

Ertragslage

Im Berichtsjahr 2023 wurden für das Gesamtunternehmen Umsatzerlöse von 25.308 T€ (VJ 17.665 T€) erzielt. In der Fernwärmesparte sorgten vor allem gestiegene Arbeitspreise für die Fernwärmelieferungen für eine Umsatzsteigerung i.H.v. 1.753 T€, wobei sich die Erlöse aus Stromerzeugung aufgrund des langen Stillstands des BHKW Motor 2 nahezu halbierten. Die Stromsparte erlöste im Berichtsjahr 4.916 T€ mehr als im Vorjahr, was sich aus größtenteils aus den stark gestiegenen Lieferpreisen der Teilsparte Vertrieb, aus gestiegenen Netzentgelten und Einspeisevergütungen für Einspeiser ergibt. In der Gassparte ist der Umsatzerlös um 1.388 T€ angestiegen, was im Wesentlichen auf einen Anstieg der Vertriebserlöse zurückzuführen ist.

Auf der Aufwandsseite des Gesamtunternehmens ist der Materialaufwand um 5.251 T€ auf 15.780 T€ (VJ 10.529 T€) gestiegen. Der Aufwand für die Nutzung des vorgelagerten Gasnetzes der NBB GmbH erhöhte sich um 103 T€. Die Beschaffung des Stromes an der Börse kostete 5.819 T€ mehr gegenüber dem Vorjahr, der Aufwand für die Nutzung des vorgelagerten Netzes der e.dis AG stieg um 564 T€. Die Aufwendungen für den Gasbezug sind dagegen um 203 T€ gesunken, um die größeren Posten auf der Aufwandsseite zu benennen.

Der Personalaufwand in Höhe von 1.777 T€ (VJ 1.640 T€) hat sich durch einige Neubesetzungen um 137 T€ erhöht.

Einem Zinsertrag von 144 T€ standen Zinsaufwendungen von 5 T€ entgegen, die für den Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen (5 T€) zurückzuführen sind.

In Verrechnung aller Erlöse und Aufwendungen ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2023 ein Nachsteuerergebnis von 4.267 T€ (VJ 3.405 T€) und ein Jahresüberschuss nach Steuern von 4.259 T€ (VJ 2.393 T€). Die Ertragslage kann daher, ebenso wie die Finanz- und Vermögenslage, nach wie vor als überaus stabil eingeschätzt werden.

C. Chancen- und Risikobericht

Chancen

Der Anteil erneuerbarer Energien ist in Deutschland 2023 weiter gestiegen. Weitere Gesetzesanpassungen sind bereits auf den Weg gebracht worden. Mit diesen Maßnahmen soll der langfristige Umbau der Energiewirtschaft in Deutschland auf eine CO 2 -arme Energieversorgung gestemmt werden. Hierzu sind weiterhin enorme Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung und -übertragung notwendig.

Die Rolle zentraler Großkraftwerke wird hierbei weiter abnehmen, da ihr Betrieb bei nur wenigen Stunden Auslastung im Jahr zu keinen wirtschaftlichen Strompreisen führen wird.

Es bleibt damit als entscheidende Herausforderung für die nächsten Jahre, den Fokus nicht alleine auf die CO 2 -Senkung zu richten, sondern stärker auf bezahlbare Energiepreise zu achten, denn sie sind die Grundlage unserer gesamten modernen Volkswirtschaft. Dauerhaft hohe Energiepreise führen zu Fehlanreizen bei Investitionen, die unter normalen Marktbedingungen keinen wirtschaftlichen Erfolg hätten und langfristig zu Fehlentwicklungen des gesamten Energiemarktes Deutschlands in einer globalisierten Welt.

Diesen Risiken begegnen die Stadtwerke Velten GmbH im operativen Geschäft in der Kenntnis, dass gegenläufige Entwicklungen im allgemeinen Wirtschaftsleben Chancen bergen. Neben kurzfristigen operativen Eingriffen wirkt natürlich eine langfristige Unternehmensstrategie Risiken entgegen und eröffnet Chancen auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens.

Die Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die Energiemärkte sind tiefgreifend und umfassend und werden nach unserer Auffassung die Energiewirtschaft in Deutschland und Europa dauerhaft und nachhaltig verändern. Dabei bewegen wir uns schneller denn je in diese Zeit des Umbruchs hinein und die Akteure in Politik und Wirtschaft agieren dabei hoffentlich mit dem nötigen Augenmaß, um diesen Umbruch so zu gestalten, dass alle mitgenommen werden und die Energieversorgung dabei als Rückgrat einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft in die Lage versetzt wird, aus dem Feld der Möglichkeiten die besten Lösungen umzusetzen, um die Transformation des Energiesystems gestalten zu können.

Bei unseren Projekten zur Tiefengeothermie und Flächenfotovoltaik geht es langsam aber stetig voran. Hier wirken sich die Bürokratie und langwierige sowie aufwändige Genehmigungsverfahren weiterhin stark verzögernd aus. Die Möglichkeiten der Windkraftnutzung sind aus unserer Sicht auch für kleinere Nutzungsgebiete um Velten gut umsetzbar, hier spielen aktuell die Vorgaben zu Windeignungsbieten gegen uns. Eine lokale Integration solcher Anlagen in die Stromnetze macht den Ausbau übergeordneter Netze dabei teilweise entbehrlich.

Die Umstellung eines Moduls unserer Energiezentrale auf Rohbiogas ist weitgehend abgeschlossen und der Lieferant nun dabei, seine Kapazitäten dauerhaft zu erweitern, womit ein weiterer Meilenstein für eine stabile Versorgungslage mit Gas zur Erzeugung von regenerativem Strom und regenerativer Wärme für die Fernwärmeversorgung der Stadt Velten geschaffen wird.

Die Komplexität in der Energiewirtschaft nimmt aktuell weiter zu, die Chancen kleiner Stadtwerke bestehen in der Kenntnis des Gesamtmarktes und der lokalen Gegebenheiten, in der Analyse der individuellen Nischen und deren gesamtenergetischer Umsetzung.

Risiken

Energiewirtschaftliche Prozesse im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Velten GmbH werden weiterhin komplexer, womit eine Vielzahl von Risiken verbunden sind, die unmittelbar auf das unternehmerische handeln Einfluss haben. Vor diesem Hintergrund wurde schon in der Vergangenheit ein ebenso einfaches wie effizientes Risikomanagementsystem eingeführt, welches konsequent erweitert und fortgeführt wird. Durch eine monatsgenaue und gezielte Analyse der Abweichungen auf energetischer und finanzieller Ebene kann auf Veränderungen zeitnah reagiert werden. Im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge ist das Beschaffungsrisiko und das Risiko der physischen Erfüllung von Lieferverpflichtungen durch Kontrakte am Terminmarkt der EEX abgesichert. Der flexible Ausgleich der Bilanzkreise am Spotmarkt der EPEX ist mit der Uniper Energy Sales GmbH vertraglich abgesichert, eine optimierte Lastgangvorhersage beim Einkauf von Industriemengen minimiert dabei die Ausgleichsmengen und damit das Preisrisiko.

Für das Jahr 2025 wurde eine Teilmenge beschafft, weitere Kontrakte bis zum Berichtszeitpunkt an der Terminmarktbörse jedoch nicht geschlossen, da die Preise nur langsam mit einigen Rücksetzern weiter fallen. Die fehlende Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien Sonne und Wind führt auch weiterhin zu Unsicherheiten an den Märkten, die regelmäßig mit spekulativen Transaktionen branchenfremder Marktakteure verbunden sind, wobei Arbitragegeschäfte das Energiepreisniveau weiter anheben. Aktuell ist das Preisniveau in den letzten 6 Monaten für Termingeschäfte der Jahre 2025-2027 um rund 20% weiter gefallen und liegt für die letzten beiden Monaten mit 120 % - 130% immer noch über dem Niveau von August 2021. Gute Preise brauchen eine "ruhige See" und so werden Indikatoren und Preisentwicklungen ständig verfolgt, um das Preisrisiko weiter zu senken. Langfristige Kontrakte können bei sinkenden Preisen tendenziell nachteilig sein, denn mit sinkenden Preisen setzt auch eine Wiederbelebung des Wettbewerbs ein. Ein mögliches Senkungspotenzial der Terminmarktpreise liegt in der Erwartungshaltung zum Ende des Ukrainekriegs, das aktuell aufgrund des Konfliktes nicht eingepreist ist. Die Preisrisiken bewegen sich daher weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Unterschiede in der EU sind zudem sehr hoch, so kostete der Haushaltsstrom (2.500 kWh - 5.000 kWh) in Frankreich rund 26 Cent/kWh, während er für einen vergleichbaren Haushalt in Deutschland rund 40 Cent/kWh für das Jahr 2023 mit Preisbremse kostete (Quelle Statista).

Das zeigt ganz deutlich, dass dies ein Prozess ist, den ein Stadtwerk nicht beeinflussen kann, hier ist die Politik gefragt, denn die Ursachen für diese Großhandelspreise liegen nicht in den Erzeugungskosten der regenativen Energien oder anderer Kraftwerke. Marktnachrichten und Informationen über mögliche Gasmangellagen sowie bevorstehende Stromblackouts, führen auch weiterhin zu sensiblen Preisreaktionen an den Energiehandelsmärkten und zu Spekulationsgeschäften branchenfremder Akteure im In- und Ausland. Das ist das Ergebnis der Preisbildung an reinen Handelsmärkten mit Angebot und Nachfrage, bei der die Preisentwicklung völlig entkoppelt von den eigentlichen Gestehungskosten der Energie in den zugrundeliegenden Erzeugungsanlagen ist. Damit ist auch absehbar, dass allein gesunkene Preise für Solarmodule bei PV-Anlagen nicht zu sinkenden Strompreisen führen werden. Vielmehr führt allein eine Situation mit sich ausgleichenden Angebots - und Nachfragemengen zu jedem Handelszeitpunkt an den Energiebörsen dazu, dass sich die Preise in einem vorhersehbaren Preisband bewegen. Das gelingt immer weniger, je weiter Erzeugung und Nachfrage zeitlich und mengenmäßig auseinanderfallen, was sich unter anderem in den Spitzen- und Negativpreisen niederschlägt. Bisher konnte das durch grundlastfähige Kraftwerksleistungen ausgeregelt werden, die weiter aus dem Markt genommen werden.

Unsere wesentlichen Erzeugungsanlagen sind durch Maschinenbruch- und Erlösausfallversicherungen abgesichert. Die technischen Anlagegüter sind, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen Untergang versichert.

Für das Risiko der Fehlentscheidung der Organe der Gesellschaft besteht eine D & O Versicherung. Der Versicherungsschutz wird einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Bestandsgefährdende Entwicklungen, welche in der Lage sind, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich zu beeinträchtigen, sind für das Berichtsjahr nicht aufgetreten, sind aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen.

Wie schon in den vorstehenden Ausführungen beschrieben, wird die deutsche Energiewirtschaft in allen Geschäftsbereichen komplexer. Das stellt auch immer höhere Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter. Nicht nur die Anforderungen bei einem Einstieg in die Branche werden höher, auch die ständige Bereitschaft sich fortzubilden, um "am Ball zu bleiben", gestaltet die Mitarbeitersuche zunehmend schwieriger.

Gerade in kleineren Unternehmen birgt ein langfristiger Mitarbeiterausfall Risiken, da hier ein enorm hoher Spezialisierungsgrad bei gleichzeitig geringer Redundanz typisch ist. Die Personalgewinnung spielt daher eine wichtige Rolle, wie auch die Aus- und Weiterbildung als aktive Maßnahmen zur Sicherung und zum langfristigen Erhalt der personellen Ressourcen im Unternehmen.

Nennenswerte Risiken, denen wir entweder mit Risikokompensation, -reduzierung bzw. Risikovermeidung oder aber mit vertretbarer Risikoakzeptanz begegnen, stellen sich in folgender Rangfolge dar:

Preisrisiko Energiebeschaffung

Wie schon vorstehend ausgeführt besteht bei hochvolatilen Großhandelspreisen das Risiko, zunächst die Energie überteuert einzukaufen und später nicht mehr verkaufen zu können. Der aktuell weiter sinkende Trend soll für günstige Einkaufszeitpunkte ständig beobachtet und mit weiteren Indikatoren bewertet werden. Im Strombereich sind wir Grundversorger und insofern verpflichtet, jeden Haushaltskunden im Netzgebiet der es möchte, zu versorgen. Ebenso Kunden, die keinen Lieferanten haben und in die Ersatzversorgung fallen. Der Spotmarkt belastete die Preise in 2023 nicht mehr zusätzlich, da das Niveau leicht unter den Preisen des Terminmarktes lag. Es ist weiterhin eine Einkaufsstrategie mehrere kleine Tranchen einzukaufen, um annähernd den durchschnittlichen Börsenpreis als Beschaffungspreis abzubilden. Die weitere Abnahme bei Preisen und Volatilität kann bei einem späten Einkauf zur weiteren Verbesserung der Ausgangspreise für die kommenden Zeiträume führen.

Regulatorische und politische Risiken

Wie vorstehend schon ausgeführt erhöht die Regulierung der Gas- und Strommärkte im Sinne der Prinzipien der Anreizregulierung insbesondere durch die festgelegten Vergleichsverfahren sowie der in Teilen nicht sachgerechten Kostenprüfung den Kostendruck auf die regulierten Sparten und schmälert deren Erlössituation. Die für drei Regulierungsperioden angesetzte Anreizregulierung befindet sich nun bereits in der vierten Regulierungsperiode, bei der die Netze dem Grunde nach bereits ausreguliert sind.

Nunmehr sind auch für die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027) für die Gasnetzsparte das vereinfachte Verfahren genehmigt, der festgelegte Effizienzwert beträgt 92,55 %. Das Verfahren zur Kostenanerkennung (Anhörungsverfahren) steht kurz vor dem Abschluss und die Höhe der Erlösobergrenze (EOG) wurde bereits mitgeteilt. Für das Stromnetz wurde ebenfalls für die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2028) das vereinfachte Verfahren genehmigt und der Effizienzwert wurde dafür auf 97,01 % festgelegt. Das Anhörungsverfahren hierzu ist ebenfalls abgeschlossen und die Höhe der EOG mitgeteilt.

Marktrisiken

Radikale Preisrückgänge im Fernwärmepreis sind durch die Anwendung einer reinen Ölpreisgleitklausel bei gleichzeitigem Verfall des Heizölpreises in unserem Versorgungsgebiet mit der Einführung der neuen Fernwärmelieferverträge in den Jahren 2013 und 2014 ausgeschlossen. Der schon mehrfach erwähnte pandemiebedingte anfängliche Preisverfall an den Großmärkten für Heizöl und Gas wurde durch die Vertragsumstellung abgefedert.

Die Preisgleitklauseln in den Neuverträgen führen zu einem sogenannten atmenden Deckel, der vornehmlich (zu 70 %) auf den hauptsächlich eingesetzten Primärbrennstoff Erdgas ausgerichtet ist, zu 20 % auf Heizöl und zu 10 % auf einen Fernwärmeindex des Statistischen Bundesamtes. Dies entspricht auch unserem Brennstoffeinsatz und stellt wirtschaftlich eine zeitversetzte Parallelverschiebung in der Aufwands- und Ertragslage dar. Starke Änderungen, wie im Berichtsjahr durch die Energiekriese, werden zudem durch die Systematik der Boni-Regelungen in den Fernwärmeverträgen begrenzt, so dass sich diese regulierend auf das Spartenergebnis auswirken.

Technologische Risiken

Der Einsatz komplexer technischer Anlagen impliziert die Gefahr, zu Betriebsstörungen bzw. Sicherheitsrisiken zu führen, die gegebenenfalls die Ertragslage beeinträchtigen können.

Diesem Umstand wird durch detaillierte Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Weiterentwicklung von Technologien, regelmäßige vorbeugende Wartung unserer Anlagen, flächenorientierte Betriebsstrukturen sowie Schulungs- und Weiterbildungsprogramme Rechnung getragen.

Soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, bestehen geeignete Versicherungen. Unter den technologischen Risiken sind ferner zunehmend auch Umweltrisiken zu fassen. Die Zunahme von Lieferschwierigkeiten bei der technischen Ausrüstung betrifft alle Bereiche und hat auch den Dienstleistungssektor erfasst. Fördermittelanträge benötigen die zweieinhalbfache Bearbeitungszeit, behördliche Genehmigungen verzögern sich aufgrund von Personalmangel oder Antragsflut und die Nachfrage übersteigt weiterhin die Angebote. Wobei sich die gesamte Umsetzung von Maßnahmen bei Neubau, Netzerweiterung und der Ersatzteilbeschaffung verzögert und sich das Risiko von längeren technischen Ausfällen stark erhöht, sowie in der Folge auch zu Erlösschmälerungen führt.

Finanzrisiken

Wie in jedem Handelsgeschäft bestehen auch bei der Stadtwerke Velten GmbH Zahlungsausfallrisiken aus den Endkundenbeziehungen. Zur Minderung des Finanzrisikos trägt u.a. das EDV-gestützte Forderungsmanagement der Stadtwerke bei, das die wesentlichen Ausfallrisiken rechtzeitig erkennen lässt. Die Risiken im Bereich der Forderungen haben bisher das übliche Maß nicht überschritten. Bestehenden Risiken begegnet die Gesellschaft durch geeignete Steuerungsinstrumente, bilanzielle Vorsorge oder durch den Abschluss entsprechender Versicherungen.

D. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Als finanzieller Leistungsindikator wird das Jahresergebnis identifiziert. Das Ziel ist die Fortschreibung derart positiver Jahresergebnisse auch für die Zukunft.

Als nicht-finanzieller Leistungsindikator sehen wir die nachhaltige Kundenbindung, stützend auf eine gesteigerte Kundenzufriedenheit durch verbesserte Serviceleistungen. Diese beginnen im Anschlusswesen bis zum kundenorientierten Gesamtpaket bei Energielieferungen. All das gelingt nur mit gut qualifizierten und hoch motivierten Mitarbeitern, auch diese Fortentwicklung sehen wir als einen Leistungsindikator des Unternehmens Stadtwerke Velten GmbH.

E. Prognosebericht

Prognose

Der für das abgelaufene Geschäftsjahr prognostizierte Jahresüberschuss wurde mit 175 T€ leicht verfehlt, es stellte sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.259 T€ ein. Zurückzuführen ist dies zum einen auf eine konservative Herangehensweise bei der Prognoseerstellung, einen sehr guten Geschäftsverlauf sowie die Einmaleffekte aufgrund der extremen Preise am Strom- und Gasmarkt im Berichtsjahr.

Systemische Mängel in der Planung bestehen somit nicht, eine Anpassung der Instrumente ist nicht erforderlich.

Bei der Versorgung mit Strom darf man, vorstehendes zum Stromeinkauf beachtend und vorsichtig optimistisch gedacht, auch in der Zukunft davon ausgehen, dass trotz eines immer empfindlicher reagierenden Marktes die Nähe zum Kunden unser Vorteil sein kann.

Bei der vertrieblichen Gasversorgung halten wir an unserem Ziel fest, den Anteil der eigenversorgten Kunden weiter zu steigern, um ebenso wie im Strombereich in absehbarer Zeit den Grundversorgerstatus mit mehr als 50 % der Haushaltskunden zu erlangen.

Der Fernwärmeabsatz kann nur durch Neuabschlüsse aktiv gesteigert werden. Hier konnten in einem Baugebiet mit 50 Häusern die Anschlussquote weiter gesteigert werden und auch für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft weiterhin eine positive Entwicklung. Positiv wirkt sich die im März 2023 in Betrieb gegangene Photovoltaikerzeugung auf dem Dach der Energiezentrale aus und wird die Stromkosten für Betriebsstrom langfristig spürbar senken. Der Anteil des erzeugten Stroms lag für 2023 bei rund 60% und soll weiter gesteigert werden.

Im Rahmen der Wirtschaftsplanung wird ein Jahresüberschuss nach Steuern von 2.415,5 T€ angestrebt.

Kundenzufriedenheit beginnt mit einem Erstkontakt zu unseren immer aussagefähigen und kompetenten Mitarbeitern, an diesem Punkt setzen wir an und sorgen mit ständiger Qualifikation für ein hohes Niveau an Kompetenz. Weitere Mitarbeiter mit einer fertigen Berufsausbildung haben ihre Tätigkeit bei uns erfolgreich aufgenommen, deren weitere Einarbeitung aktuell im Vordergrund steht. Die betriebliche Erstausbildung steht damit aktuell nicht an erster Stelle, dient jedoch weiterhin der Aufrechterhaltung des hohen fachlichen Niveaus und dem langfristigen Erhalt der wertvollen Ressource Personal dar. Dies ist erfahrungsgemäß ein solider Weg, um eine hohe Bindungskraft neuer Mitarbeiter an das Unternehmen zu erzeugen und frühzeitig an unsere Unternehmensziele heranzuführen.

F. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Velten, 17. Juli 2024

gez. Michael Kühne, Geschäftsführer

gez.Thomas Theilig, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

STADTWERKE VELTEN GMBH, VELTEN

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN 11.174.519,89 11.519.830,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 100.881,00 142.281,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 37.890,00
II. Sachanlagen 9.937.854,37 10.241.764,95
III. Finanzanlagen 1.135.784,52 1.135.784,52
B. UMLAUFVERMÖGEN 28.755.465,64 22.750.256,37
I. Vorräte 184.225,08 163.068,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.316.770,76 2.737.161,08
- davon Forderungen gegen Gesellschafter: € 42.937,43 (Vorjahr: € 86.982,10)
- davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen: € 28.672,59 (Vorjahr: € 5.440,45)
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 23.254.469,80 19.850.027,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 25.397,49 18.850,24
39.955.383,02 34.288.937,08

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL 30.264.633,73 26.005.939,25
I. Gezeichnetes Kapital 281.200,00 281.200,00
II. Kapitalrücklage 8.342.976,06 8.342.976,06
III. Gewinnrücklagen 3.844.893,40 3.844.893,40
IV. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 13.536.869,79 11.144.297,72
V. Jahresüberschuss 4.258.694,48 2.392.572,07
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 3.402.357,83 3.424.440,87
C. RÜCKSTELLUNGEN 863.846,92 756.467,39
D. VERBINDLICHKEITEN 5.423.295,04 4.102.089,57
- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: € 133.664,75 (Vorjahr: € 117.629,95)
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen: € 24.468,34 (Vorjahr: € 69.408,26)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.249,50 0,00
39.955.383,02 34.288.937,08

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 9.077.036,21 6.360.970,41
2. Personalaufwand -1.777.405,93 -1.640.220,28
a) Löhne und Gehälter -1.480.597,41 -1.352.925,06
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -296.808,52 -287.295,22
- davon für Altersversorgung: € 19.868,00 (Vorjahr: € 6.277,00)
3. Abschreibungen -871.409,72 -848.028,10
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -626.082,00 -549.978,83
5. Erträge aus Beteiligungen 1.310,98 4.895,10
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 143.665,96 5.246,24
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.434,25 -5.104,96
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.674.759,14 -923.128,40
9. Ergebnis nach Steuern 4.266.922,11 2.404.651,18
10. Sonstige Steuern -8.227,63 -12.079,11
11. Jahresüberschuss 4.258.694,48 2.392.572,07

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft wurde mit notarieller Urkunde vom 15.12.1992 unter der Firma Stadtwärme Velten GmbH gegründet.

Die Stadtwerke Velten GmbH hat ihren Sitz in Velten und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin unter der Registernummer HRB 1683 NP eingetragen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Stadtwerke Velten GmbH (im Folgenden kurz "STWV" oder "Gesellschaft") weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 ist entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt worden; ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im Zuge der Offenlegungen wurden Erleichterungen in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Rechnungslegungsvorschriften des § 6b Abs. 3 des EnWG und des § 3 Abs. 4 des MsbG wurden angewendet. Die Abschlüsse für die Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und des Messstellenbetriebs sind dem Jahresabschluss beigefügt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE / ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und bei den Sachanlagen erfolgt die Abschreibung linear.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis 250 € werden nicht aktiviert (mit Ausnahme von Hausanschlüssen). Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert größer 250 € bis einschließlich 800 € werden in der Anlagenbuchhaltung erfasst und in voller Höhe als Betriebsausgaben im Wirtschaftsjahr der Anschaffung abgezogen. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) ergeben sich hieraus nicht.

Im Finanzanlagevermögen werden 90 % der im Besitz der Stadt Velten befindlichen Geschäftsanteile an der Regionalentwicklungsgesellschaft Velten mbH (REG) ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung etwaiger dauerhafter Wertminderungen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen (183 T€) und Pauschalwertberichtigungen (0,9 T€) bilanziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3.461 T€) haben keine Laufzeit von über einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Gesellschafter enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 70 T€.

Die sonstigen Vermögensgegenstände (1.784 T€) beinhalten vor allem Forderungen an den Bund bezüglich der Endabrechnung der Preisbremsen in den Sparten Fernwärme, Strom und Gas (1.159 T€), Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben aus der Verbrauchsabrechnung, die erst zu einer Minderung der Umsatzsteuerzahllast führen, wenn die Guthaben ausgezahlt werden (275 T€), im Folgejahr abziehbare Vorsteuer (125 T€), Guthaben aus der Abrechnung mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Transmission GmbH (115 T€) sowie Guthaben aus Stromsteuer- und Energiesteuerentlastungen (42 T€) und Guthaben aus Ertragssteuern (36 T€).

Von dem Wahlrecht, aktive latente Steuern nach § 274 HGB zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.

Zum 31.12.2023 bestehen Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz von 183 T€, die in späteren Geschäftsjahren zu einer Steuerentlastung von 51 T€ führen. Die Bewertung in der Steuerbilanz erfolgte dabei mit folgenden Steuersätzen: Körperschaftssteuer/Solidaritätszuschlag zu 15,83 %, Gewerbesteuer (Hebesatz 345 %) zu 12,08 %.

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 ist zum Nennwert bilanziert und setzt sich wie folgt zusammen:

T€
Gezeichnetes Kapital 281
Kapitalrücklage 8.343
Gewinnrücklage 3.845
Gewinnvortrag 13.537
Jahresüberschuss 4.259
Summe 30.265

Der Jahresüberschuss der Stadtwerke Velten GmbH aus dem Geschäftsjahr 2022 (2.393 T€) wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahr in der Höhe unverändert.

Empfangene Investitionszulagen werden passiviert und über die durchschnittliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst.

Von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse und Anschlussbeiträge für den Anschluss an das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz werden passiviert. Analog der monatsgenauen Ermittlung der Abschreibungen im Jahr der Anschaffung wurden die entsprechenden Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge im Jahr des Zuflusses monatsgenau erfolgswirksam aufgelöst. Die zukünftige ertragswirksame Auflösung erfolgt analog der Nutzungsdauer der entsprechenden Anlagegüter.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ist nach der Projected Unit Credit Method ermittelt worden. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung eines Zinssatzes von 1,82 %, einer Rentendynamik von 2,00 % sowie den Richttafeln Klaus Heubeck 2018G. Die Pensionsverpflichtung wird aus einer Rückdeckungsversicherung finanziert.

Die Rückstellung ergibt sich aus der Saldierung der Verpflichtung aus zugesagten Pensionen und dem Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen).

T€
Verpflichtung zum 31.12. 282
Anspruch zum 31.12. -278
Rückstellung zum 31.12. 4

Die Verpflichtung ist durch kongruente Rückdeckungsversicherungen gesichert. Die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 sind beachtet worden.

Der Unterschiedsbetrag aus allen Pensionsverpflichtungen per 31.12.2023 gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 3.337.

Die sonstigen Rückstellungen (461 T€) betreffen im Wesentlichen Prüfungskosten und interne Jahresabschluss- und Betriebsprüfungskosten (84 T€), Prozesskosten (13 T€), Rückstellungen aus der Abrechnung des Regulierungskontos Gasnetz (31 T€) und Stromnetz (151 T€), Personalabrechnungen (48 T€), Kosten für den Nachkauf von CO 2 -Zertifikaten (11 T€), Kosten für ausstehende Rechnungen (73 T€) sowie Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (20 T€).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (24 T€) beinhalten Kundenguthaben aus den Verbrauchsabrechnungen für Strom und Gas.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadt Velten (134 T€) beinhalten ebenfalls Kundenguthaben aus den Verbrauchsabrechnungen für Strom und Fernwärme.

Die sonstigen Verbindlichkeiten (3.527 T€) beinhalten im Wesentlichen Guthaben der Kunden aus der Strom- und Gasverbrauchsabrechnung sowie Fernwärmelieferungen, Verbindlichkeiten aus Ertrags- und Umsatzsteuern sowie Verbindlichkeiten aus Strom- und Erdgassteuer.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

III. SONSTIGE ANGABEN

Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende wesentliche Geschäfte mit verbundenen Unternehmen getätigt:

T€
Regionalentwicklungsgesellschaft Velten mbH
Dienstleistungsertrag 3
Dienstleistungsaufwand -0,5

Angaben nach § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG

Bei der Stadtwerke Velten GmbH handelt es sich um ein Unternehmen, das im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden ist. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG führt die STWV folgende Tätigkeiten aus:

Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung

Zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung führt die STWV jeweils getrennte Konten für die oben aufgeführten Tätigkeitsbereiche und für andere Tätigkeiten. Die anderen Tätigkeitsbereiche der STWV umfassen den Ankauf von Elektrizität und Gas, den Verkauf von Elektrizität und Gas an Kunden, den Messstellenbetrieb, den Betrieb eines Fernwärmenetzes und einen Hafenbetrieb.

Einen weiteren Tätigkeitsbereich, oder eine andere Tätigkeit, als die vorab aufgeführten, betreiben die STWV nicht.

Die getrennten Konten sind so geführt, wie dies auch erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten innerhalb der STWV sind so ausgeführt, wie sie mit anderen Unternehmen ausgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang angemessen, diskriminierungsfrei sowie transparent sind und nicht ungünstiger als sie von den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung der STWV in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen angewendet und tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung gestellt werden.

Die Konten für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung und für die anderen Tätigkeiten (Ankauf von Elektrizität und Gas sowie Verkauf von Elektrizität und Gas an Kunden, Messstellenbetrieb, Fernwärme- und Hafenbetrieb) sind technisch in unterschiedlichen Mandanten untergebracht. Hierbei handelt es sich um selbstständige Buchungssysteme, die jeweils eine Debitorenbuchhaltung, eine Kreditorenbuchhaltung, eine Anlagenbuchhaltung und eine Finanzbuchhaltung beinhalten. Der Rechnungsausgleich für die internen Leistungsbeziehungen erfolgt über externe Bank-Buchungen zwischen den Mandanten. Die technische Aufteilung in vier Mandanten erleichtert die Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen.

Die Führung getrennter Konten und die darauf abgestimmten Geschäftsprozesse ermöglichen in der Regel direkte Zuordnungen der Leistungen zu den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Nur dort, wo eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, wird die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG durchgeführt. Dabei sind die gewählten Schlüssel transparent, sachgerecht und für einen Dritten nachvollziehbar. Mit der Einführung des Mehrmandantenmodells zum 1. Januar 2005 wurden diese Schlüssel eingeführt.

Mit der Übernahme des Gasnetzes zum 1. Juli 2014 und des Gasvertriebes Ende 2014/Anfang 2015 war eine Anpassung der Schlüssel notwendig. Eine erneute Anpassung der Schlüssel erfolgte im Kalenderjahr 2021 bedingt durch die Ausweitung der Umrüstungen im Messstellenbetrieb.

Das Anlagevermögen für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung und für die Tätigkeiten Ankauf von Elektrizität/Gas, Verkauf von Elektrizität/Gas an Kunden, Messstellenbetrieb sowie für den Fernwärme- und Hafenbetrieb sind direkt den Mandanten zugeordnet. Die Abschreibungsregeln ergeben sich aus dem Anhang.

Die Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB sind gesondert ausgewiesen. Der Ausweis ergibt sich aus dem Anhang. Die wesentlichen Gesichtspunkte für die Tätigkeiten sind im Lagebericht nach § 289 HGB und im Sinne des § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG aufgeführt. Die Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie des Messstellenbetriebs sind dem Jahresabschluss als Anlage beigefügt.

Angaben nach § 285 HGB

Bewertungseinheiten

Die Stadtwerke Velten GmbH bildet für Handelsgeschäfte im Bereich Strom und Gas Bewertungseinheiten und steuert diese entsprechend ihres Risikomanagementkonzepts zusammengefasst außerhalb der Bilanz.

Im Bereich der Standardlastprofilkunden wurde, getrennt nach Strom und Gas, ein erweiterter Saldierungsbereich (gemäß IDW RS ÖFA 3) aufgebaut. Die gebildeten Sicherungsbeziehungen setzen sich aus Termingeschäften und hochwahrscheinlichen Absatzgeschäften (auf Basis von Prämissen und Erfahrungswerten ermittelt) zusammen. Die Aufwendungen und Erträge aus dem erweiterten Saldierungsbereich werden zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2023 ergab sich für den erweiterten Saldierungsbereich keine Drohverlustrückstellung.

Bei den einbezogenen, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, handelt es sich um Planabsatzmengen an Strom- und Gaskunden sowie um monatlich erzeugte Bezugsmengen aus überwiegend eigenen Erzeugungsanlagen. Die Planmengen basieren auf den Ist-Mengen des abgeschlossenen Vorjahres, angepasst um eine Annahme aus Kundenzuwächsen und Abwanderungen. Auf Basis von Erfahrungswerten und fest fixierten Verträgen zu den Absatzzahlen ist von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit auszugehen.

Für Geschäftskunden, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Absatz- und Bezugsverträge (Back-to-Back-Verträge, i.d.R. RLM-Kunden) möglich ist, werden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Das finanzielle Risiko ist hierbei durch die direkte Zuordnung von Bezug- und Absatzvertrag abgesichert.

Die Handelsgeschäfte werden mit Beträgen in die Bewertungseinheiten einbezogen:

Abgesichertes Volumen Strom
Mio. €
Gas
Mio. €
Lieferjahr 2024 4,2 0,8
Lieferjahr 2025 1,3 0,8

Aktuell wird von einer Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen ausgegangen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Die in den Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen korrespondierende Risiken auf.

Außerbilanzielle Geschäfte / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen betreffen den Nachtrag zum Gasliefervertrag 2012 sowie Kaufverträge zur Strombeschaffung für das Lieferjahr 2024/2025 (Bestellobligo).

Zweck des Gasliefervertrages ist es, die Preisrisiken auf der Beschaffungsseite zu reduzieren. Für die vereinbarte Gasbezugsmenge gilt ein Festpreis. Das Risiko besteht in einer vertraglich fixierten Mindestabnahmemenge. Zum Volumen und den Risiken verweisen wir auf den Abschnitt "Bewertungseinheiten".

Im Sinne der Absicherung der Lieferverpflichtung zur Stromversorgung der Stromvertriebskunden wurde im Berichtsjahr für das Lieferjahr 2024 und anteilig für das Lieferjahr 2025 Strom an der Börse beschafft, ein Fahrplanausgleich wird über den Spotmarkt realisiert.

Zum Volumen und den Risiken verweisen wir auf den Abschnitt "Bewertungseinheiten".

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 285 Nr. 27 HGB zum 31.12.2023.

Arbeitnehmer

Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer: 29 (ohne Geschäftsführer)

davon: 21 Angestellte
8 gewerbliche Mitarbeiter

Mitglieder der Organe

Geschäftsführer: Herr Michael Kühne, Dipl.-Ing.

Herr Thomas Theilig, Dipl.-Ing. (FH) (seit 1.1.2024)

Zusammensetzung des Aufsichtsrates

01.01. - 31.12.2023

Vorsitzender: Herr Marcel Siegert Prokurist
Stellvertreterin: Annemarie Wolff Veranstaltungskauffrau
Mitglieder: Frau Ines Hübner Bürgermeisterin Stadt Velten
Herr Andreas Noack Technischer Fachwirt
Frau Mandy Krüger Immobilienkauffrau
Herr Heiko Gehring Baumaschinist/Büroleiter
Herr Hans-Jörg Pötsch Betriebswirt/Pensionär
Herr Arne Gawande Student

Vergütung der Organe

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen in 2023 12,2 T€. Im Übrigen wird die Befreiungsregelung nach § 286 Abs. 4 HGB angewendet.

Anteilsbesitz

Die Beteiligung an der Regionalentwicklungsgesellschaft Velten mbH (REG), Sitz in Velten, beträgt 90 %.

Die REG schloss das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.373 T€ ab und weist zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von 11.845 T€ aus.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Lagebericht.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.258.694,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Velten, 31. März 2024

Stadtwerke Velten GmbH

gez. Michael Kühne, Geschäftsführer

gez. Thomas Theilig, Geschäftsführer

ANLAGESPIEGEL 2023

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.360.294,83 15.596,31 117.207,89 0,00 1.258.683,25
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 4.939.132,29 0,00 3.444,00 0,00 4.935.688,29
Technische Anlagen und Maschinen 33.816.754,11 295.367,76 37.634,45 16.157,00 34.090.644,42
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.086.225,89 50.400,59 53.755,42 136.270,06 1.219.141,12
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 593.428,88 171.672,48 0,00 -152.427,06 612.674,30
40.435.541,17 517.440,83 94.833,87 0,00 40.858.148,13
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.135.784,52 0,00 0,00 0,00 1.135.784,52
42.931.620,52 533.037,14 212.041,76 0,00 43.252.615,90
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.218.013,83 56.993,31 117.204,89 1.157.802,25
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 3.129.476,22 30.917,00 0,00 3.160.393,22
Technische Anlagen und Maschinen 26.153.967,11 717.595,76 34.279,45 26.837.283,42
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 910.332,89 65.903,65 53.619,42 922.617,12
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
30.193.776,22 814.416,41 87.898,87 30.920.293,76
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
31.411.790,05 871.409,72 205.103,76 32.078.096,01
NETTOBUCHWERTE
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 100.881,00 142.281,00
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.775.295,07 1.809.656,07
Technische Anlagen und Maschinen 7.253.361,00 7.662.787,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 296.524,00 175.893,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 612.674,30 593.428,88
9.937.854,37 10.241.764,95
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.135.784,52 1.135.784,52
11.174.519,89 11.519.830,47

Segmentberichterstattung

Tätigkeitsabschluss und Anlagen gem. § 6 Abs. 3 Satz 7 für die Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31/12/2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 95.061,00 124.666,00
-davon Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 130.375,15 137.155,15
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.353.257,00 2.498.352,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.520,00 118.064,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.019,36 18.296,68
2.585.171,51 2.771.867,83
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.212.348,29 1.217.367,66
-davon Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 24.529,04
-davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.778.996,76 1.921.562,17
III. Kapitalausgleichsposten
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.673,00 2.085,00
6.683.250,56 6.037.548,66

PASSIVA

31/12/2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Eigenkapital 3.222.626,83 3.222.626,83
II. Gewinnvortrag 1.535.827,67 1.732.222,36
III. Kapitalausgleichsposten 146.958,40 -828.511,20
IV. Jahresfehlbetrag -411.827,78 -196.394,69
4.493.585,12 3.929.943,30
B. Empfangene Ertragszuschüsse 1.434.773,25 1.469.950,72
C. Rückstellungen 299.695,37 153.676,22
D. Verbindlichkeiten 455.196,82 483.978,42
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 455.196,82 483.978,42
-davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 8.891,69 0,00
-davon Verbindlichkeiten gegenüber 350,32 4.519,05
verbundenen Unternehmen
E. Kapitalausgleichsposten 0,00 0,00
6.683.250,56 6.037.548,66

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung

1.1.-31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
1. Rohergebnis 696.742,01 935.669,80
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 485.454,49 497.252,68
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 89.073,77 94.069,18
- davon für Altersversorgung: 852,00 € (Vj.: 788,00 €)
574.528,26 591.321,86
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 399.515,65 402.950,63
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 134.206,82 137.101,45
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: 0,00 € (Vj.: 0,00 €)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 229,81 312,90
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: 229,81 € (Vj.: 312,90 €)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern -411.738,53 -196.017,04
9. Sonstige Steuern 89,25 377,65
10. Jahresfehlbetrag -411.827,78 -196.394,69

Tätigkeitsabschluss und Anlagen gem. § 6 Abs. 3 Satz 7 für die Gasverteilung zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31/12/2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 1.424,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 2.856.976,00 3.042.850,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.408,00 18.468,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.409,20 0,00
2.867.793,20 3.061.318,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 938.399,68 759.425,49
-davon Forderungen gegen Gesellschafter 1.653,66 3.550,11
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 139.340,93 158.922,12
III. Kapitalausgleichsposten 0,00 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 266,00 266,00
3.945.803,81 3.981.355,61

PASSIVA

31/12/2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Eigenkapital 3.845.557,27 3.845.557,27
II. Verlustvortrag -588.233,17 -453.630,39
III. Kapitalausgleichsposten 85.334,84 -105.623,04
IV. Jahresfehlbetrag -173.685,21 -134.602,78
3.168.973,73 3.151.701,06
B. Empfangene Ertragszuschüsse 548.198,98 567.859,28
C. Rückstellungen 79.526,12 82.362,97
D. Verbindlichkeiten 149.104,98 179.432,30
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 149.104,98 179.432,30
E. Kapitalausgleichsposten 0,00 0,00
3.945.803,81 3.981.355,61

Gewinn- und Verlustrechnung 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

Tätigkeitsabschluss Gasverteilung

1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
1. Rohergebnis 534.203,85 478.924,41
2. Personalaufwand 311.145,43 243.458,21
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 56.718,17 47.836,98
- davon für Altersversorgung: 852,00 € (Vj.: 788,00 €) 367.863,60 291.295,19
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 225.227,58 224.029,77
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 114.276,44 97.607,96
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 161,44 234,27
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: 161,44 € (Vj.: 234,27 €)
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
7. Ergebnis nach Steuern -173.325,21 -134.242,78
8. Sonstige Steuern 360,00 360,00
9. Jahresfehlbetrag -173.685,21 -134.602,78

Tätigkeitsabschluss und Anlagen gem. § 6 Abs. 3 Satz 7 für die Elektrizitätsverteilung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeitsabschluss Messstellenbetrieb

AKTIVA

A. Anlagevermögen 30.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.858,00 11.437,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 19.231,00 13.632,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.819,02 6.928,90
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.098,62 10.069,02
36.006,64 42.066,92

PASSIVA

30.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Verlustvortrag -45.115,96 -43.637,68
II. Kapitalausgleichsposten 3.066,28 9.244,43
III. Jahresfehlbetrag -3.130,89 -1.478,28
-45.180,57 -35.871,53
B. Rückstellungen 988,82 995,20
C. Verbindlichkeiten 80.198,39 76.943,25
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 80.198,39 76.943,25
36.006,64 42.066,92

Gewinn- und Verlustrechnung 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

Tätigkeitsabschluss Messstellenbetrieb

1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
1. Rohergebnis
16.706,87 16.233,79
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.198,26
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 769,64 4.967,90 4.533,18
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.680,00 9.135,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.189,86 4.043,89
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
6. Ergebnis nach Steuern -3.130,89 -1.478,28
7. Jahresfehlbetrag -3.130,89 -1.478,28

Bericht des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Velten GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen und die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend überwacht und beratend begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Stadtwerke Velten GmbH war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens unterrichtet.

Insgesamt fanden im Berichtszeitraum drei Sitzungen des Aufsichtsrates statt.

Genehmigungen von Beschlussvorlagen der Geschäftsführung erfolgten nach Prüfung umfangreicher Unterlagen sowie intensiver Erörterung mit dem Geschäftsführer. Ausschüsse des Aufsichtsrates bestanden im Berichtszeitraum nicht.

Aufgrund der Beratungen und anhand der von der Geschäftsführung vorgelegten Berichte und der erteilten Auskünfte hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023

Die Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbB hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für die Stadtwerke Velten GmbH zum 31.12.2023 einschließlich des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die zu prüfenden Jahresabschlussunterlagen, der Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat vorab zur umfassenden Information übermittelt.

Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 09. Oktober 2024 teilnehmen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung Bericht erstatten.

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keinen Anlass, Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss, inklusive Tätigkeitsabschlüsse und den zugehörigen Lagebericht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt somit den ihm vorgelegten Jahresabschluss sowie den zugehörigen Lagebericht. Dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.

Danksagung

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Velten im Oktober 2024

gez.Marcel Siegert, Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Velten GmbH

Für Zwecke der Offenlegung sind Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Die folgende Wiedergabe des Bestätigungsvermerks bezieht sich aber auf den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Velten GmbH, Velten:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Velten GmbH, Velten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Velten GmbH, Velten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungdurchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.

Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Berlin, den 22. August 2024

Hamburger Treuhhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Berlin

gez. Steinert, Wirtschaftsprüfer

gez. Klatt, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung:

Der unterzeichnenden Gesellschafter der Stadtwerke Velten GmbH, d. h. die Stadt Velten, vertreten durch die Bürgermeisterin, beschließt den nachfolgenden Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 wie folgt:

Die Gesellschafterversammlung billigt nach eingehender Prüfung den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss der Stadtwerke Velten GmbH zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

Dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 fest und bestätigt den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.258.694,48 Euro als Gewinnvortrag fortzuschreiben.

 

Velten, den 13.12.2024

gez. Hübner, Bürgermeisterin für die Stadt Velten

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