MeWare
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
318,00 |
658,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
315,00 |
655,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.835,54 |
13.080,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.835,54 |
13.080,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
642,51 |
476,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.796,05 |
14.215,57 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.329,89 |
1.488,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.512,00 |
35.692,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.841,89 |
12.180,22 |
| B.
Rückstellungen |
11.367,87 |
5.183,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.098,29 |
7.543,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.098,29 |
7.543,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.796,05 |
14.215,57 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2018 der MeWare GmbH
MetschSoftWareDesign, Münster.
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die MeWare GmbH MetschSoftWareDesign mit Sitz in
Münster ist beim Handelsregister Münster unter
der Nummer HRB 5693 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277
HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266
und § 275 HBG sowie § 42 GmbHG
Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird
entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 € und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
V. Sonstige Angaben
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
Alleinige Gesellschafterin der MeWare GmbH
MetschSoftWareDesign, Münster ist, Frau Karine
Boutet, Münster.
Geschäftsführer der MeWare GmbH
MetschSoftWareDesign, Münster, istHerr Manfred
Metsch, Münster. Er ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der MeWare GmbH
MetschSoftWareDesign, Münster erfolgte unter
Annahme der Unternehmensfortführung.
Für die Offenlegung wurde von zulässigen
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
und Auswahlrechten Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Manfred Metsch
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2020 festgestellt.
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