Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9775
Eingetragen
25.9.2006
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Personalvermittlung, Coaching und Seminare sowie Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Hofmann
seit 23.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rainer Hofmann
Alzenau
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Argus GmbH

Alzenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2.500,00 2.410,00
I. Sachanlagen 2.500,00 2.410,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.500,00 2.410,00
B. Umlaufvermögen 13.597,02 10.955,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 757,49 658,90
1. sonstige Vermögensgegenstände 757,49 658,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.839,53 10.296,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.650,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 0,00 10.198,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.747,02 23.563,81

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 16.928,30 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 35.198,51 31.494,48
III. Jahresüberschuss 27.126,81 -3.704,03
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 0,00 10.198,51
B. Rückstellungen 4.000,00 4.000,00
1. sonstige Rückstellungen 4.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 5.818,72 19.563,81
1. sonstige Verbindlichkeiten 5.818,72 19.563,81
davon aus Steuern 3.665,46 7.769,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.747,02 23.563,81

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) , des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. .

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

(

Finanzanlagen

Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: siehe Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,-- ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: RangRücktritt Darlehen Gesellschafter…

Verbindlichkeiten

Siehe Bilanz

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 2.153,23 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz nicht vorhanden

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Hofmann Thorsten Kaufmann
Hofmann, Rainer Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Alzenau, den 27.07.2016

Thorsten Hofmann

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.7.2016.

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