Stein
Wohnhaus GmbH
Nentershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.176,97 |
52.704,70 |
| I.
Sachanlagen |
3.524,10 |
12.313,10 |
| II.
Finanzanlagen |
15.652,87 |
40.391,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.874,33 |
123.747,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.049,85 |
92.672,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.824,48 |
31.075,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.811,30 |
31.588,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
157.862,60 |
208.040,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-171.509,52 |
-124.106,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
149.671,22 |
84.896,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
47.402,89 |
64.774,23 |
| B.
Rückstellungen |
92.587,34 |
107.877,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.441,08 |
223.928,35 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
343,70 |
341,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
157.862,60 |
208.040,62 |
Anhang
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Stein Wohnhaus GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
-
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
-
Sonstige Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
einem Jahr liegen in Höhe von
€ 134.018,07 vor.
Von dem Umstellungsbetrag der
Pensionsrückstellung auf BILMOG in Höhe von
EUR 6.904,-- sind EUR 6.444,-- noch nicht
zugeführt.
Der Verteilungsbetrag nach Art 67 Abs.1 EGHGB
beträgt jährlich 1/15.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zwischen der Gesellschaft und Ihren Gesellschaftern
bestehen Darlehenskonten, die banküblich verzinst
werden.
Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und/ oder Pflichten. (Angaben in
vollen EUR)
Verbindlichkeiten
Darlehen Reiner
Stein
Stand
31.12.2010
102.423,01
Die Darlehen werden banküblich verzinst. Die
Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
III.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Reiner Stein
Geschäftsführer
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