Backasch B1
GmbH
Allersberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
-882,31 |
-358,63 |
| I.
Finanzanlagen |
-882,31 |
-358,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.258,62 |
12.664,05 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.258,62 |
12.664,05 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.896,58 |
594,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.272,89 |
12.900,13 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.594,71 |
19.768,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.301,87 |
5.826,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.896,58 |
594,71 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.472,89 |
12.100,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.472,89 |
12.100,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.272,89 |
12.900,13 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
Backasch B1 GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Backasch B1 GmbH für das
Geschäftsjahr 2012 wurde nach den geltenden
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Backasch B1 GmbHwurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet. Eine abweichende Steuerbilanz
wurde nicht erstellt. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden beachtet. Auf
den Ausweis von latenten Steuern wurde gem. § 274a Nr.
5 HGB verzichtet, da das Berichtsunternehmen eine kleine
Kapitalgesellschaft ist.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf den Ausweis latenter Steuern wurde
gemäß § 274a Abs. 5 HGB verzichtet, da eine
kleine Kapitalgesellschaft vorliegt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Frau Elfriede Backasch
Generalbevollmächtigte: Frau Bärbl Sandler
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
SachverhaltBetrag
Verbindlichkeit 9.365,02 EUR
Die Verbindlichkeit resultiert aus dem
Verrechnungskonto von Frau Backasch. Es wurde eine
Verzinsung nach dem arithmetischen Mittel mit 2%
vorgenommen.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die Angaben in Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung
und im Anhang sind vollständig und vermitteln ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens.
Allersberg, den ...............................
.........................................................
Elfriede Backasch als
Geschäftsführerin der Firma
Backasch B1 GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2013 festgestellt.
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