GE Power Systems GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Weimer seit 4.7.2024 | Prokura |
Michael Manfred Mattes seit 4.7.2024 | Geschäftsführer |
Oliver Wilhelm Tondorf seit 27.9.2022 | Geschäftsführer |
Hermann Seelinger seit 29.10.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
GE Power Netherlands B.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GE Power Systems GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ zum 31. Dezember 2020der GE Power Systems GmbH, Mannheim, zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeines Die GE Power Systems GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und wird beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 703176 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst; ein gesonderter Ausweis dieser Posten mit den erforderlichen Erläuterungen erfolgt in den entsprechenden Abschnitten dieses Anhangs. Zur Verbesserung der Darstellung wurden bei der Gewinn- und Verlustrechnung zusätzliche Zwischensummen eingefügt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderliche Angaben wurden größtenteils in den Anhang übernommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert dargestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen grundsätzlich in Tausend Euro (TEUR). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Dabei wird die wirtschaftliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Diese beträgt für "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" 3 bis 13 Jahre. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der Gegenstände des Sachanlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird. Zuschreibungen auf Grund des Wertaufholungsgebotes werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Umlaufvermögen Die Herstellungskosten der bestellten Anlagen in Arbeit (Vorräte) enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten in angemessenem Umfang Material- und Fertigungsgemeinkosten, den Werte verzehr des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für soziale Leistungen, soziale Einrichtungen und betriebliche Altersversorgung. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In die Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Absehbare Verluste aus Kundenaufträgen werden durch Abzug von den aktivierten Aufwendungen bei bestellten Anlagen in Arbeit und gegebenenfalls durch Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen werden nicht von den Vorräten abgesetzt, sondern bei den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zu ihrem Nennwert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit einem fristadäquaten Marktzins auf den Barwert diskontiert. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen sind mit dem amtlichen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Alle übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt, wobei erkennbare Risiken durch entsprechende Abschläge berücksichtigt werden. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf der Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens zum 31. Dezember 2020. Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von 2,30 % (Vorjahr: 2,71 %) verwendet. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatzes und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatzes beträgt zum Bilanzstichtag 17.402 TEUR. Der Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die rechnerisch angesetzten langfristig zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen betragen 2,75 % p.a. Ein Karrieretrend wird dabei als prozentualer Zuschlag berücksichtigt. Die langfristige Rentendynamik wurde mit 1,65 % p.a. und die biometrischen Annahmen mit den Richttafeln "2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Die versicherungsmathematische Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte auf der Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens. Der Rechnungszins wurde unter Berücksichtigung des zulässigen Pauschalverfahrens und zum Inventurstichtag 30. September 2020 mit 1,60 % (Vorjahr: 1,96 %) bestimmt. Die rechnerisch angesetzten langfristig zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen betragen 2,75 % p.a. Die biometrischen Annahmen wurden mit den Richttafeln "2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Das Deckungsvermögen ist mit dem beizulegenden Zeitwert unabhängig von der Anschaffungskostenrestriktion angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dabei grundsätzlich dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Die sich im Rahmen der Zeitwertbewertung ergebenden Wertunterschiede werden ergebniswirksam erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen die im August 2007 erworbenen Spezialfondsanteile, die vom ALSTOM Pensions-Treuhand e.V., Mannheim, verwaltet wurden, und die mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen verrechnet werden. Die an den Towers Watson Treuhand e.V., Reutlingen übertragenen liquiden Mittel stehen im juristischen Eigentum des Treuhänders. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft besteht keine Zugriffsmöglichkeit der Gesellschaft auf diese Mittel. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung von Preisänderungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem amtlichen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz 1. Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. 2. Finanzanlagen 2.1. Anteile an Beteiligungen
2.2. Sonstige Ausleihungen Der Posten beinhaltet eine Ausleihung an den Towers Watson Treuhand e.V., Reutlingen. Entwicklung des Anlagevermögens 2020
3. Vorräte Auf Grund der großen Bedeutung unseres Projektgeschäfts wird anstelle der vom Gesetzgeber verwendeten Bezeichnung "unfertige Leistung" die in diesem Geschäft übliche Bezeichnung "Bestellte Anlagen in Arbeit" verwendet und als gesonderten Posten des Vorratsvermögens ausgewiesen. Auf Vorräte dieser Position wurden erhebliche Kundenanzahlungen geleistet, die nicht beim Vorratsvermögen abgezogen wurden.
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen ein treuhänderisch hinterlegter Depositbetrag in Höhe von TEUR 2.500 sowie Ansprüche gegenüber dem Finanzamt enthalten. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital unserer Gesellschaft in Höhe von TEUR 34.469 (Vj: TEUR 34.469) wird unverändert zu 100 % von der GE Power GmbH, Mannheim, gehalten. Eine Abführungssperre besteht in Höhe des Unterschiedsbetrags TEUR 52.775 aus dem Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände aus Altersversorgung TEUR 119.038 und den dazugehörigen Anschaffungskosten TEUR 66.263. Aufgrund der Verlustübernahme kommt die Abführungssperre im Geschäftsjahr nicht zum Tragen. Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 17.402 TEUR. Der Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 6. Rückstellungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung vor Verrechnung mit dem Deckungsvermögen beträgt TEUR 252.549. Nach Verrechnung mit dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 119.038 ergeben sich Nettopensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 133.511. Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. April 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. März 2010 von TEUR 21.089. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 1.406 als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf TEUR 5.624 (VJ: TEUR 7.029). Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Gewährleistungen in Höhe von TEUR 2.276 (VJ: TEUR 24.845), Beträge für noch zu erbringende Leistungen im Zusammenhang mit abgerechneten oder noch in Ausführung befindlichen Aufträgen in Höhe von TEUR 2.268 (VJ: TEUR 12.008). Des Weiteren werden unter den sonstigen Rückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 362.390 (VJ: TEUR 297.740) bilanziert. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben alle wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
8. Haftungsverhältnisse Es bestehen branchenübliche Bietungs-, Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften bzw. -garantien aus dem laufenden Geschäft, welche in Form von Avalen von Kreditinstituten im Namen der Gesellschaft an Dritte gewährt werden. Bankbürgschaften sind das übliche Instrument zur Absicherung von Geschäftsbeziehungen im Anlagenbau. Eine Inanspruchnahme ist aber selten. Daher ist das Risiko aus Bankbürgschaften als gering zu erachten. Des Weiteren besteht eine branchenübliche, teilweise gesamtschuldnerische Haftung aus Konsortialverträgen im Rahmen der Durchführung von Projekten. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten ein kundenauftragsbezogenes Bestellobligo in Höhe von TEUR 1.189. Ferner existiert eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus dem Darlehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 40.000, dessen Rückzahlung von der künftigen Erzielung operativer Gewinne abhängig ist. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 10. Umsatzerlöse
11. Sonstige betriebliche Erträge
12. Materialaufwand
13. Personalaufwand
14. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen
16. Beteiligungs-/Zinsergebnis
Die Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 880 (VJ: TEUR -23.278) wurden mit den Zinsaufwendungen TEUR 16.145 (VJ: TEUR 19.491) zusammengefasst. Der sich ergebende Saldo von TEUR 17.025 (VJ: TEUR -3.787) ist unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. 17. Ergebnisverwendung Auf Grund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag von TEUR 64.851 von der Gesellschafterin GE Power GmbH ausgeglichen. Im Vorjahr wurde der gesamte Jahresüberschuss aufgrund der Abführungssperre in Höhe von TEUR 7.944 den Gewinnrücklagen zugeführt. A. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung
2. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die gemäß § 285 Nr. 9 HGB Buchstabe a und b erforderlichen Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 2.319 (VJ: TEUR 2.377). 3. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen des Abschlussprüfers beträgt TEUR 34 (VJ: TEUR 34) und betrifft ausschließlich Prüfungsleistungen. 4. Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die General Electric Company Inc., Boston, Massachusetts, USA. Der Konzernabschluss der General Electric Company Inc. in den die Gesellschaft einbezogen ist, soll gemäß § 292 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. B. Nachtragsbericht Am 10. März 2021 unterzeichnete GE mit HSE (Holding Slovenske Elektrarne) und dem Wärmekraftwerk Sostanj Block 6 (TES) einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Vergleich umfasst neben Ausgleichszahlungen auch die Erbringung von Dienstleistungen für die langfristige Instandhaltung und Digitalisierung von Block 6. Darüber hinaus konnte auch eine Einigung mit der slowenischen Justizbehörde zur Einstellung des Verfahrens erzielt werden. Die Verpflichtungen aus den erzielten Einigungen mit dem Kunden sowie mit den slowenischen Behörden sind seitens GE durch die bestehende Rückstellung in der Bilanz abgedeckt. Am 9. November 2021 wurde bekannt gegeben, dass GE plant, den globalen Konzern in drei eigenständige branchenführende börsennotierte Unternehmen aufzuspalten. Neben GE Healthcare und GE Aviation soll GE Power, zu der die deutschen GE Power Gesellschaften gehören, zukünftig aus GE Renewable, GE Power und GE Digital bestehen und im Rahmen eines Spin-offs in 2024 als eigenständiges börsennotiertes Unternehmen geführt werden. Zurzeit können wir keine Einschätzung abgeben, inwieweit sich Auswirkungen auf die deutsche GE Power Gruppe aus dieser strategischen Neuausrichtung ergeben.
Mannheim, 20. Dezember 2021 Bodo Mayer Lagebericht für das Geschäftsjahr 01. Januar 2020 - 31. Dezember 2020GE Power Systems GmbH, MannheimInhalt I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Neuausrichtung des Unternehmens 3. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Geschäftsverlauf 5. Lage a. Ertragslage b. Finanzlage c. Vermögenslage d. Mitarbeiter e. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage V. Umweltschutz VI. Bericht über Zweigniederlassungen I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die GE Power Systems GmbH gehört über Ihre Gesellschafterin, der GE Power GmbH, zum GE Konzern; ein weltweit agierender Technologie- und Servicekonzern, welcher in den Bereichen Energie, Gesundheit, Infrastruktur sowie Transport & Verkehr tätig ist. Die GE Power Systems GmbH (GE PS) ist an den Standorten Mannheim und Stuttgart auf dem Gebiet der Stromerzeugungsanlagen und -Komponenten tätig. Sie ist eingebunden in den Sektor Power. Bedingt durch den Asset Deal und die Abspaltung von wesentlichen Teilen des Dampferzeugergeschäftes im Geschäftsjahr 2011/2012 verblieben in der GE Power Systems GmbH die in der Restabwicklung befindlichen Aufträge der Kraftwerksanlagen und des Dampferzeugergeschäftes sowie das Mühlengeschäft. Der GE-Konzern hat mit Wirkung vom 9. November 2021 bekannt gegeben, dass geplant wird, den globalen Konzern in drei eigenständige branchenführende börsennotierte Unternehmen aufzuspalten. Neben GE Healthcare und GE Aviation soll GE Power, zu der die deutschen GE Power Gesellschaften gehören, zukünftig aus GE Renewable, GE Power und GE Digital bestehen und im Rahmen eines Spin-offs in 2024 als eigenständiges börsennotiertes Unternehmen geführt werden. 2. Neuausrichtung des Unternehmens Die Gesellschaft wickelt noch einen verbliebenen Mühlenaufträge ab, ansonsten verwaltet sie Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen, die aus rechtlichen Risiken resultieren. 3. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsjahr wurden keine Ausgaben für Forschung und Entwicklung getätigt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2020 ergab sich aufgrund der Corona-Pandemie eine der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit. Das Coronavirus wurde am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt, so dass die meisten Regierungen restriktive Maßnahmen eingeleitet haben, um die weitere Ausbreitung einzudämmen. Infolgedessen wurde im ersten Halbjahr 2020 weltweit ein deutlicher Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität verzeichnet. Dabei ergaben sich in den großen Volkswirtschaften teils erhebliche Unterschiede in den einzelnen Quartalen des Jahres 2020: Während in China vor allem im ersten Quartal 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von ca. 10% gemeldet wurde, traten diese Rückgänge in Ländern wie den USA (-9%), Deutschland (-9,7%), Spanien (-18%) und Großbritannien (-20%) erst verstärkt im zweiten Quartal 2020 auf. Im dritten Quartal 2020 konnte dann weltweit eine Erholung festgestellt werden, die die Rückgänge teilweise kompensieren konnte. Die im vierten Quartal wieder stark steigenden Infektionszahlen dämpften jedoch diese Erholung. Insgesamt wird daher mit einem Rückgang des weltweiten BIP um rund 4,0% gerechnet. In den Schwellenländern ergab sich nach ersten Prognosen pandemiebedingt ein Rückgang des BIP um ca. 1,8%, während im Vorjahr noch ein Anstieg von 4,5% zu verzeichnen war. Die Länder des Euro-Raums befanden sich bereits vor der Corona-Pandemie in einem Abschwung. Im Frühjahr 2020 ergaben sich dann erhebliche Rückgänge des BIP, mit einer jeweils deutlichen Erholung im Sommer und einer darauffolgenden Abschwächung wieder im vierten Quartal 2020. 1 Der Wachstumskurs der deutschen Wirtschaft aus den Vorjahren konnte sich aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortsetzen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verringerte sich nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 4,9% (2019: +0,6%). Dabei musste insbesondere im zweiten Quartal 2020 ein starker Einbruch um 9,7% verzeichnet werden, welcher im dritten Quartal mit einem Anstieg um 8,5% teilweise wieder ausgeglichen werden konnte. Im vierten Quartal lag der Anstieg aufgrund des erneuten Lockdowns nur noch bei 0,3%. Hierbei liegt Deutschland aber noch über der durchschnittlichen Veränderung des BIP im Euroraum (-0,6%). 2 Die deutschen Exporte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9,3 %, während die Importe um 7,1 % zurückgegangen sind. Dies führte dazu, dass die Außenhandelsbilanz im Jahr 2020 mit einem Überschuss von EUR 179,1 Mrd. abschloss (i. Vj.: EUR 224,0 Mrd.). 3
1 Vgl. Jahresgutachten 2020 /21 des
Sachverständigenrats zur Begutachtung der
wirtschaftlichen Entwicklung, S.l
Die Inflationsrate ist im Vorjahresvergleich im Jahresdurchschnitt nur um 0,5 % gestiegen und fällt damit deutlich geringer aus als noch im Vorjahr (2019: +1,4%), im Dezember 2020 wurde sogar ein Rückgang um 0,3% verzeichnet. Hierbei trug die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt zu einem Rückgang der Jahresteuerungsrate bei, jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt in den einzelnen Bereichen. Haupttreiber für den Rückgang der Inflationsratewaren vor allem geringere Energiepreise (-4,8 %). Gegenläufig erhöhten sich die Preise für Nahrungsmittel um 2,4%. 4 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Viel mehr als die allgemeinen Rahmenbedingungen waren für die Gesellschaft und deren Tochterunternehmen folgende Einflussfaktoren relevant: Die Entwicklung der weltweiten Energieerzeugung von kohlebefeuerten hin zu gasbefeuerten Erzeugungsanlagen und erneuerbaren Energien sowie die weltweite Verschärfung hinsichtlich des Kohlendioxidausstoßes senkten die Investitionsfreudigkeit in Neubauprojekten sowie die Nachfrage nach Serviceaktivitäten in den Hauptmärkten der GE Boiler Deutschland GmbH. Des Weiteren ist am Markt zu beobachten, dass die Nachfrage von der Grundlasterzeugung aus fossilen Brennstoffen hin zu flexibleren und preiswerteren Kraftwerken mit niedriger Emission tendiert. Auf dem Weltmarkt für thermische Kraftwerke haben die veränderten Rahmenbedingungen unterschiedliche Auswirkungen. So ist insbesondere in Indien von einem Nachfragerückgang für Kohlekraftwerke weiterhin noch nicht viel zu spüren. Dort besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage bezüglich Modernisierung der Kohlekraftwerke aufgrund einer gesetzlichen Initiative zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2 Reduzierung. In China verlangsamt sich der Ausbau von thermischen Kraftwerken zugunsten von erneuerbaren Energien. Insgesamt zeigt der Weltmarkt aufgrund des zunehmenden Fokus die CO2 Emissionen erhebliche zu reduzieren eine rückläufige Tendenz beim Ausbau von Kohlekraftwerken. Die Finanzierung von Neubauprojekten insbesondere von Kohlekraftwerken wird erheblich erschwert, da Banken und internationale Institutionen sich aus der Finanzierung zurückziehen. Damit werden die bestehenden Überkapazitäten weiter verstärkt bzw. die Wettbewerbssituation verschärft. Aber auch im Service-Segment kann eine verschärfte Wettbewerbssituation beobachtet werden, die auf das Auftragsvolumen wie auch auf das Preisniveau drückt. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland: Die seit Jahren vorangetriebene Energiewende fördert weiterhin den Ausstieg aus der konventionellen Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen wie Kohle. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erreichte im Geschäftsjahr bereits einen Anteil von 45,4% der Stromerzeugung. Darüber hinaus wird in Deutschland diskutiert, dass der von der Bundesregierung beschlossene Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 vorgezogen werden soll. Nach den bestehenden Beschlüssen zum Kohleausstieg sollen 77 Kraftwerksunits mit einer Leistung von 38 GW abgeschaltet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen lediglich 17 Gigawatt an Kohlestromerzeugung verbleiben. Die wirtschaftlich negativen Auswirkungen aus der Abschaltung der Kohleverstromung werden durch erhebliche staatliche Förderprogramme für Energieerzeuger sowie die betroffenen Kohleregionen und der Endverbraucher abgemildert.
4 Vgl. Statistisches Bundesamt Pressmitteilung
Nr. 025 vom 19. Januar 2021
Bild:
3. Finanzielle Leistungsindikatoren Wesentlicher Bestandteil des Steuerungssystems sind die monatlich erstellten Abschlüsse nach US-GAAP. Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren hat die Gesellschaft die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis (Ergebnis vor Beteiligungsergebnis, Zinsen und Steuern) nach HGB festgelegt. Zwar ergeben sich aus der Struktur der langlaufenden Projekte schon im Zeitpunkt des Auftragseingangs relativ sichere Vorhersagen bzgl. der Generierung der Umsatzerlöse. Die eigenständige Verfolgung der Umsatzerlöse als finanzieller Leistungsindikator ist jedoch unerlässlich, da die Umsatzlegung auch von anderen Faktoren abhängig ist. Dazu gehört die Fähigkeit, die großen Anlageprojekte gemäß Planung zu Ende zu bringen, also die Umsätze so zu realisieren, wie sie zum Zeitpunkt des Auftragseingangs geplant wurden. 4. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2020 wurde kein Auftragseingang registriert (VJ: 0,7 Mio. EUR). Der Auftragsbestand beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2020 20,5 Mio. EUR (VJ: 20,5 Mio. EUR). Die GE Power Systems GmbH ist an den Standorten Mannheim und Stuttgart auf dem Gebiet der Stromerzeugungsanlagen und -komponenten tätig. Der Fokus der Geschäftstätigkeit lag auf dem Mühlengeschäft. Dabei wurden im Dampferzeugerbereich im Wesentlichen nur ein im Auftragsbestand befindliches Projekt abgewickelt. Im Jahr 2020 konnte kein Umsatz gebucht (VJ: 18,5 Mio. EUR) werden. Insgesamt ergab sich ein operatives Ergebnis von -48,4 Mio. EUR (VJ: 4,5 Mio. EUR). 5. Lage a. Ertragslage
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 wird in Höhe von -64,8 Mio. EUR durch die Muttergesellschaft ausgeglichen. Im Vorjahr wurde das Jahresergebnis aufgrund der Abführungssperre in die Gewinnrücklage eingestellt. Im Geschäftsjahr 2020 konnten keine Umsatzerlöse erzielt werden (VJ: 18,5 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 9,2 Mio. EUR (VJ: 10,4 Mio. EUR) führten zu einer Gesamtleistung von 9,2 Mio. EUR (VJ: 18,8 Mio. EUR). Der Materialaufwand für das Geschäftsjahr 2020 liegt mit 0,05 Mio. EUR leicht unter dem Niveau des Vorjahres (VJ: 0,3 Mio. EUR). Da sich keine Mitarbeiter mehr in der Gesellschaft befinden, liegt der Personalaufwand mit 0,03 Mio. EUR weit unter dem Niveau des Vorjahres (8,8 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 52,3 Mio. EUR stark erhöht und betragen für das Berichtsgeschäftsjahr 57,5 Mio. EUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen begründet durch die Zuführung von Rückstellungen aufgrund eines Rechtsstreites. Das Beteiligungs- und Finanzergebnis i.H.v. -16,5 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,0 Mio. EUR verschlechtert. Dies resultiert hauptsächlich dem hohen Zinsaufwand, der im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gebucht wurde (17,0 Mio. EUR). b. Finanzlage Die Finanzierung der GE Power Systems GmbH erfolgt durch den GE-Konzern mit der Einbindung der Gesellschaft in den Cash Pool. Die GE Power Systems GmbH hat zum Bilanzstichtag 518,9 Mio. EUR (Vorjahreswert: 476,3 Mio. EUR) überschüssige liquide Mittel an die GE Treasury Services Industrial Ireland Unlimited Company, Shannon/Irland abgeführt. Aufgrund der unverändert bestehenden Cash Pooling-Verträge sowie der aktuellen Bonität der GE-Gruppe wird die Finanzlage insgesamt als unproblematisch beurteilt. Mögliche Auswirkungen auf die Finanzlage bzw. der Finanzierung über den Cash Pool der deutschen GE Power Gruppe aus dem geplanten Spin-Off von GE Power in einen eigenständige börsennotierte Gesellschafft in 2024 lassen sich zurzeit nicht absehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Verträge zum Cash-Pooling wird die Finanzlage von der Unternehmensleitung als grundsätzlich unproblematisch eingestuft. Forderungen und Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen in Euro gebucht. c. Vermögenslage
Das Anlagevermögen der GE Power Systems GmbH besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (VJ: 0,8 Mio. EUR). Das Umlaufvermögen hat sich mit 601,3 Mio. EUR (VJ: 546,5 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr um 54,7 Mio. EUR erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 52,0 Mio. EUR auf 584,8 Mio. EUR. Das Eigenkapital ist unverändert und beträgt 84,8 Mio. EUR. Die Erhöhung der Rückstellungen um 59,1 Mio. EUR beruht weitestgehend auf der Erhöhung einer Schadensersatzrückstellung (+51,6 Mio. EUR) die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet wurde. Die zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten können jedoch die zum Bilanzstichtag abgeschätzten Kosten überschreiten, da viele Faktoren, die einer Rechtsstreitigkeit innewohnen, das Ergebnis zukünftig beeinflussen können. Darüber hinaus haben sich die Pensionsrückstellungen (+27,7 Mio. EUR) erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Mio. EUR reduziert. Dies lässt sich hauptsächlich auf die geringeren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückführen. Die Bilanzsumme in Höhe von 603,0 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 55,6 Mio. EUR erhöht. d. Mitarbeiter Zum Ende des Geschäftsjahres 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter mehr. e. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft Die Ergebnissituation hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr kein Umsatz verbucht werden konnte. Darüber hinaus war das Ergebnis im Gegensatz zum Vorjahr durch die Zuführung einer Schadensersatzrückstellung (-51,6 Mio. EUR) sowie hohe Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen (-17 Mio. EUR) belastet. III. Prognosebericht Im Großdampferzeuger- und Kraftwerksgeschäft werden nach Übertragung des aktiven Geschäftes auf die heutige GE Power GmbH und GE Boiler Deutschland GmbH keine weiteren Auftragseingänge im Bereich Dampferzeuger erwartet. Die Gesellschaft wird ihre Aktivitäten in diesem Bereich einstellen. Im Geschäftsjahr 2021 erwartet die Geschäftsführung bei einem Umsatz von rd. 7 Mio. EUR ein negatives operatives Jahresergebnis im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Für das Geschäftsjahr 2022 wird nicht mehr mit einem Umsatz gerechnet, was zu einem negativen operativen Ergebnis führen wird. Die Covidl9 Pandemie und deren weitere wirtschaftliche Auswirkungen lassen sich zur Zeit noch nicht exakt quantifizieren. Da die Gesellschaft das operative Geschäft nahezu vollständig eingestellt hat, werden lediglich Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung erwartet, da ein Teil der Pensionsverpflichtungen über ein Deckungsvermögen abgesichert ist. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Risikomanagement Die Gesellschaft ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der GE-Gruppe eingebunden, welches mit geeigneten Instrumenten den Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken Rechnung getragen hat. (ungeprüft) Für die frühzeitige Erkennung von Technologierisiken sowie weiteren aus der kaufmännischen Auftragsabwicklung resultierenden Risiken werden entsprechend den GE - Konzernrichtlinien Methoden und Maßnahmen eingesetzt (ungeprüft). Ein wesentliches Instrument sind hierbei die regelmäßig durchgeführten Projekt-Reviews für alle größeren Projekte. Die nachfolgenden Risiken sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt: Finanzwirtschaftliche Risiken
Compliance Risiken
COVID-19 Die Covid19 Pandemie stellt ein weiteres Risiko dar, welches durch einen Pandemieplan Rechnung getragen wird, mit dem Ziel die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen sowie die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft aufrecht zu halten, durch Homeoffice sowie flexiblen Arbeitszeitlösungen vor Ort. Die wirtschaftlichen Auswirkungen bzw. Risiken der Pandemie auf die Gesellschaft bzw. GE werden global koordiniert und analysiert unter Einbeziehung des lokalen Managements. Bestehende Verträge werden hinsichtlich der zu erwartenden Verzögerungen in der Abarbeitung und deren finanzieller Konsequenzen analysiert ebenso wie bestehende Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Abnahmeverpflichtungen. Darüber hinaus wird GE-weit ein striktes Kostenmonitoring sowie eine Cashflow Planung durchgeführt mit dem Ziel, die Kosten zu minimieren sowie die Liquidität zu sichern. Allgemeine Betriebsrisiken Prozessrisiken, Kostenrisiken, Fraud-Risiken und IT-Risiken stellen allgemeine Betriebsrisiken der Gesellschaft dar. Zur Prävention dieser Risiken hat die Gesellschaft umfassende integrierte Kontrollen installiert und regelmäßige Analysen der Kostenstruktur durchgeführt. Realisierten Risiken stehen zum Zwecke der Schadensbegrenzung verschiedene Versicherungsabschlüsse gegenüber. Die durch den GE etablierten Instrumente in diesem Bereich wurden entweder fortgeführt bzw. durch entsprechende GE-Tools ersetzt (ungeprüft). Die Gesellschaft ist in mehrere, meistens auftragsbezogene, Rechtsverfahren eingebunden. Diese vertraglichen Auseinandersetzungen für Verzögerungen in der Leistungserbringung oder für zusätzliche Arbeiten sind üblich für die von der früheren ALSTOM-Gruppe übernommenen Geschäftsfelder, insbesondere bei Projekten mit langer Laufzeit. In einigen Fällen sind die eingeklagten Beträge gegenüber der Gruppe und teilweise auch gegenüber den Konsortialpartnern jedoch signifikant. In manchen Auseinandersetzungen sind die eingeforderten Beträge zu Beginn des Verfahrens nicht näher aufgeführt. Eingeforderte Geldbeträge für Projekte, die sich noch in der Abwicklung befinden, werden bei der Bewertung der Anlagen in Arbeit und für Projekte, die bereits erstellt wurden, in Form einer Rückstellung oder als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme zuverlässig abgeschätzt werden kann. Die tatsächlich angefallenen Kosten können die abgeschätzten Kosten signifikant überschreiten, da viele Faktoren, die einer Rechtsstreitigkeit innewohnen, das Ergebnis beeinflussen. 2. Chancenbericht Aufgrund der strategischen Entscheidung, das aktive Geschäft im Kraftwerksbau an die GE Boiler Deutschland GmbH zu übergeben, werden keine weiteren Großaufträge in der GE Power Systems GmbH erwartet. 3. Gesamtaussage Für Risiken aus der Abwicklung der Projekte wurde ausreichend bilanziell Vorsorge getroffen. Risiken aus der allgemeinen Geschäftsentwicklung, die den üblichen Rahmen des Anlagengeschäftes übersteigen, sind zurzeit nicht bekannt. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sowie der Einbindung in den GE- Konzernverbund sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Die Risiken aus der Covidl9 Pandemie sind für die Gesellschaft beschränkt, und der Fortbestand der Gesellschaft wird durch eine ausreichende Liquidität im GE Konzern sichergestellt. V. Umweltschutz Technologie und Umweltschutz werden bei der GE Power Systems GmbH seit jeher als Einheit gesehen. Das Unternehmen setzt konsequent zahlreichen Umweltverordnungen und Umweltgesetze um. GE Power Systems GmbH wendet seit jeher innovative und ressourcenschonende Methoden und Verfahren an (ungeprüft). GE hat sich verpflichtet, bis 2030 aus eigenen Aktivitäten CO2 neutral zu sein. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält eine Zweigniederlassung am Standort Stuttgart.
Mannheim, 20. Dezember 2021 GE Power Systems GmbH Bodo Mayer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GE Power Systems GmbH, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GE Power Systems GmbH, Mannheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GE Power Systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2021 KPMG
AG
JÜRGEN THEODOR Kunz, Wirtschaftsprüfer Jörn ANDRE Büßis, Wirtschaftsprüfer |
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