Vehiculum Insurance Brokers GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ullrich Lammers seit 15.2.2024 | Geschäftsführer |
Christian Thomas Erkens seit 1.8.2023 | Prokura |
Mark Henrik Körner seit 14.3.2023 | Geschäftsführer |
Nicole Bürschgens seit 8.7.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Big White Low S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Big White TopCo GmbH (vormals Blitz F16-79 GmbH)Übach-Palenberg (vormals Frankfurt am Main)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2021
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2022
IFRS Konzernanlagespiegel 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 20221. Allgemeine Angaben 1.1 Informationen zum Unternehmen Die Big White TopCo GmbH (im Folgenden auch Gesellschaft oder "Big White") wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 106411 (Tag der Eintragung: 20. September 2016) eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt lautete die Firma Blitz F16-79 GmbH. Mit Handelsregistereintragung vom 26. Oktober 2016 wurde die Gesellschaft in Big White TopCo GmbH umbenannt. Mit Eintragung beim Amtsgericht Aachen (Tag der Eintragung: 10. Mai 2017) wurde der Sitz nach Übach-Palenberg verlegt. Bei dem zuständigen Amtsgericht in Aachen wird die Gesellschaft unter HRB B 21192 geführt. Die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden "SLV Lighting Gruppe" oder "Konzern") befassen sich mit dem Produktdesign und der Beschaffung sowie dem Vertrieb von lichttechnischen Produkten aller Art. Die Geschäftsführung legt den Abschluss der Gesellschafterversammlung voraussichtlich auf der Sitzung im Juni 2023 zur Billigung und anschließenden Veröffentlichung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Abschluss noch geändert werden. 1.2 Grundlagen der Abschlusserstellung Der vorliegende Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter Beachtung der zusätzlichen Anforderungen des § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die Vergleichsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Einzelheiten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden sich in Tz. 3. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Diese Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in tausend Euro (TEUR) und kaufmännisch gerundet angegeben. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 umfasst neben der Muttergesellschaft die folgenden direkt oder indirekt gehaltenen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und Beteiligungen:
Mit dem Kaufvertrag vom 11. Februar 2022 hat der Konzern weitere 2,35% an der Marbel Limited OOO von einem Minderheitsgesellschafter erworben. Die Höhe des Kaufpreises ist nicht wesentlich. Zum 31. Dezember 2022 wurde der Buchwert an der Marbel Limited OOO in voller Höhe wertgemindert., was auf Grund der Einstellung der Warenlieferungen und der damit verbundenen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zurückzuführen ist. Mit Anteilskaufvertrag vom 20. Mai 2022 hat die SLV GmbH 100% der Anteile an der Soluciones Luminotécnicas Visuales, S.L. erworben. 2. Neue Rechnungslegungsvorschriften des IASB Neue und geänderte Standards und Interpretationen Der Konzern hat bestimmte Standards und Änderungen, die (soweit nichts anderes angegeben ist) für am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmals angewandt. Er hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind, vorzeitig angewandt. Die folgenden Änderungen sind zum 1. Januar 2022 erstmals verpflichtend anzuwenden: • Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept Mit den Änderungen wird der Verweis auf eine frühere Fassung des Rahmenkonzepts des IASB durch einen Verweis auf die im März 2018 veröffentlichte aktuelle Fassung ersetzt, ohne deren bestehenden Regelungen signifikant zu ändern. Mit den Änderungen wird darüber hinaus eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Grundsätze für den Ansatz in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse eingeführt, um zu vermeiden, dass sog. Day-2-Gewinne oder Verluste bei Schulden und Eventualverbindlichkeiten entstehen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen oder IFRIC 21 Abgaben fielen, wenn sie gesondert eingegangen würden. Gemäß der Ausnahmeregelung müssen Unternehmen die Kriterien von IAS 37 bzw. IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anwenden, um zu bestimmen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Schließlich wird mit den Änderungen ein neuer Paragraph in IFRS 3 aufgenommen, in dem präzisiert wird, dass Eventualforderungen zum Erwerbszeitpunkt nicht anzusetzen sind. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderungen prospektiv an, d. h. auf Unternehmenszusammenschlüsse, die nach Beginn des Geschäftsjahres stattfinden, in dem er die Änderungen erstmals anwendet (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung). Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es während des Berichtszeitraums keine Eventualforderungen, Schulden oder Eventualverbindlichkeiten gab, die in den Anwendungsbereich dieser Änderungen fallen. • Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet Gemäß den Änderungen ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen, die produziert werden, während eine Sachanlage zu ihrem Standort und in den Zustand gebracht wird, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden kann, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Herstellungskosten der Gegenstände in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderungen rückwirkend nur auf Sachanlagen an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Berichtsperiode, in der die Änderungen erstmals angewandt werden (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung), in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine Verkäufe von Gegenständen erfolgt sind, die von Sachanlagen produziert wurden, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Berichtsperiode in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. • Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten (d. h. die Kosten, die der Konzern nicht vermeiden kann, weil er den Vertrag hat) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Mit den Änderungen wird präzisiert, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, direkt zurechenbare Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich zusätzlicher Kosten (z. B. direkter Lohn- und Materialkosten) und weiterer Kosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen (z. B. planmäßige Abschreibung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zur Vertragserfüllung genutzt werden, und Kosten für Organisation und Überwachung der Vertragserfüllung), zu berücksichtigen hat. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Der Konzern hat die Änderungen auf die Verträge angewandt, bei denen zu Beginn der Berichtsperiode nicht alle Verpflichtungen erfüllt waren. Der Konzern hat keine Verträge als belastend identifiziert. Es ergab sich keine Auswirkung auf die Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung. • Änderung an IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Erstanwendung durch ein Tochterunternehmen Die Änderung gestattet einem Tochterunternehmen, das Paragraph D16(a) des IFRS 1 anwendet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der im Konzernabschluss des Mutterunternehmens ausgewiesenen Beträge zu bewerten, ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen auf IFRS umgestellt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Anpassungen für Konsolidierungsvorgänge und die Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen erworben hat, vorgenommen wurden. Diese Änderung gilt auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die IFRS 1.D16(a) anwenden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern kein Erstanwender ist. • Änderung an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Durch die Änderung wird klargestellt, welche Gebühren ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob die Bedingungen einer neuen oder modifizierten finanziellen Verbindlichkeit wesentlich von denjenigen der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweichen, zu berücksichtigen hat. Es sind nur solche Gebühren einzubeziehen, die zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich solcher, die entweder vom Kreditnehmer oder vom Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder erhalten wurden. Für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung gibt es keinen vergleichbaren Änderungsvorschlag. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderung auf finanzielle Verbindlichkeiten an, die zu oder nach Beginn des Geschäftsjahres, in dem er die Änderung erstmals anwendet (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung), modifiziert oder ausgetauscht werden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es während des Berichtszeitraums keine Modifizierungen der Finanzinstrumente des Konzerns gab. • Änderung an IAS 41: Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert Mit der Änderung entfällt die Vorschrift in Paragraph 22 des IAS 41, wonach steuerliche Zahlungsströme bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten nicht zu berücksichtigen sind. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern zum Abschlussstichtag keine Vermögenswerte hielt, die in den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. • IFRS 17 Versicherungsverträge Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Regelungen von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch
IFRS 17 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Vergleichsinformationen sind zwingend anzugeben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen bereits IFRS 9 und IFRS 15 anwendet oder zum gleichen Zeitpunkt wie IFRS 17 erstmals anwendet. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. • Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Im Januar 2020 hat das IASB Änderungen an den Paragraphen 69 bis 76 des IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht, um die Vorschriften für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig zu präzisieren. Die Änderungen stellen Folgendes klar:
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen die Änderungen auf die aktuelle Bilanzierungspraxis haben werden und ob bestehende Kreditvereinbarungen gegebenenfalls neu verhandelt werden müssen. • Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wurde. Die Änderungen stellen klar, inwiefern sich Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Fehlerkorrekturen unterscheiden. Sie erläutern außerdem, wie Unternehmen rechnungslegungsbezogene Schätzungen mithilfe von Bemessungstechniken und Inputfaktoren vornehmen können. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und sind auf Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen anzuwenden, die zu oder nach Beginn dieses Geschäftsjahres erfolgen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern diese Tatsache angegeben wird. Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. • Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe der Rechnungslegungsmethoden Im Februar 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements veröffentlicht, in denen es Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Verfügung stellt, die Unternehmen die Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden als "wesentlich" einzustufen und folglich anzugeben sind, erleichtern sollen. Die Änderungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, für Abschlussadressaten hilfreichere Angaben zu Rechnungslegungsmethoden zu machen, indem die Anforderung, "maßgebliche" (significant) Rechnungslegungsmethoden anzugeben, durch die Anforderung, "wesentliche" (material) Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben, ersetzt wird und Leitlinien ergänzt werden, die es Unternehmen erleichtern sollen, das Konzept der Wesentlichkeit bei der Beurteilung, wann Informationen zu Rechnungslegungsmethoden anzugeben sind, anzuwenden. Die Änderungen an IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Da die Änderungen am Practice Statement 2 unverbindliche Anwendungsleitlinien für die Definition von "wesentlich" in Bezug auf Informationen zu Rechnungslegungsmethoden enthalten, wurde ein Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen als nicht notwendig erachtet. Der Konzern überprüft derzeit, welche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden er angibt, um die Einhaltung der geänderten Anforderungen sicherzustellen. • Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen Im Mai 2021 hat das IASB Änderungen an IAS 12 veröffentlicht, die den Anwendungsbereich der Ausnahmeregel beim erstmaligen Ansatz gemäß IAS 12 dahingehend eingrenzen, dass sie nicht mehr für Geschäftsvorfälle gilt, aus denen zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen, die betragsgleich sind. Die Änderungen sind auf Geschäftsvorfälle anzuwenden, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfolgen. Außerdem sind zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode ein latenter Steueranspruch (sofern ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht) und eine latente Steuerschuld für alle abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungsverpflichtungen zu erfassen. Die Änderungen an IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern untersucht derzeit die Auswirkungen dieser Änderungen. 3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die nachstehend dargestellten Rechnungslegungsvorschriften wurden konzerneinheitlich für alle dargestellten Berichtsperioden angewendet. Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden stetig angewendet. 3.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde zum Stichtag des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft (31. Dezember 2022) aufgestellt. Die jeweiligen Einzel- bzw. Zwischenabschlüsse wurden entsprechend nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und nach § 315e HGB den ergänzend anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften, geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Anpassungen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, falls notwendig, vorgenommen. Die Big White hat den Abschluss auf der Grundlage der Annahme erstellt, dass sie ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen wird. Auf Grund des am 2. Juni 2023 verlängerten Kreditfinanzierung sieht die Geschäftsführung der Big White TopCo GmbH den Fortbestand des Konzerns als nicht gefährdet an. 3.2 Konsolidierungsgrundsätze Kapitalkonsolidierung Die Big White TopCo GmbH ist das Mutterunternehmen dieses Konzernabschlusses und stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 abgebildet. Bedingte Terminkontrakte auf nicht beherrschende Anteile werden anhand der "Anticipated Acquisition Method" bilanziert. Danach wird der Erwerb der ausstehenden nicht beherrschenden Anteile bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung in Form einer bedingten Kaufpreisverbindlichkeit abgebildet. Die Veränderungen der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit werden ergebniswirksam erfasst. Die Position ist unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (wir verweisen hierzu auf Tz. 8.1.1). Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden bei einer höchstwahrscheinlichen Verkaufsrealisation innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr gemäß IFRS 5 bilanziert. Demnach ist der Vermögenswert bzw. die Veräußerungsgruppe insgesamt mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Der Ausweis der zur Veräußerung gehaltenen, langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen erfolgt gesondert als Summe in einer Zeile auf der Aktivseite und der Passivseite. Etwaige auf Vermögenswerte oder Schulden der Veräußerungsgruppe entfallende, im Eigenkapital verrechnete Beträge werden ebenfalls als gesonderter Posten im Eigenkapital gezeigt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Ergebnisse aus Bewertungsänderungen im Rahmen der erstmaligen Bewertung oder Folgebewertungen sowie aus dem tatsächlichen Abgang des langfristigen Vermögenswertes oder der Veräußerungsgruppe im Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Auf die Anwendung der Equity-Methode bei der Marbel Limited OOO wurde auf Grund von untergeordneter Bedeutung verzichtet. Die Anteile an diesem Unternehmen sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) bilanziert. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen verbundenen Unternehmen werden eliminiert. Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzerngewinn- und -Verlustrechnung werden die Erlöse aus Innenumsätzen sowie andere konzerninterne Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebniseliminierung In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung werden die Zwischenergebnisse eliminiert. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt. Fremdwährungstransaktionen von Konzernunternehmen werden zu dem Zeitpunkt umgerechnet, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet werden. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst. Die Einzelabschlüsse in fremder Währung werden in die funktionale Währung (Euro) der Muttergesellschaft nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Dies hat zur Folge, dass alle Bilanzposten, außer dem Eigenkapital, mit dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Das Eigenkapital wird mit dem historischen Kurs bewertet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit dem jeweils gültigen Tageskurs, approximiert durch den Durchschnittskurs, der für den Zeitraum des Einbezugs der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaft ermittelt wurde. Die aufgrund der Umrechnung entstandenen Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) erfasst. In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und liquide Mittel in fremder Währung sowie Fremdwährungsschulden zum Stichtagskurs bewertet. Die daraus resultierenden Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Für die Währungsumrechnung wurden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt:
4. Wesentliche Bilanzierungsmethoden 4.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen, da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen. Gemäß den Regelungen des IAS 36 werden immaterielle Vermögenswerte mindestens einmal jährlich oder wenn es einen Hinweis (Triggering Event) auf die Wertminderung eines Vermögenswertes gibt, einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Insgesamt lag dem Konzern ein Triggering Event in Form des höheren risikolosen Zinsniveaus als im Vorjahr und damit des WACCs im Geschäftsjahr 2022 vor. Der höhere WACC hat eine Wertminderung beim Geschäfts- oder Firmenwert in der SLV Business Unit verursacht. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswerts dessen erzielbarem Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert ist als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall unter aktuellen Marktbedingungen zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Bezahlung einer Schuld gezahlt wird. Maßgeblich ist dabei der Preis, der auf dem Hauptmarkt für den jeweiligen Vermögenswert oder die Schuld oder, falls kein Hauptmarkt existiert, auf dem vorteilhaftesten Markt erzielt werden kann. Kann der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht bestimmt werden oder ist er niedriger als der Buchwert, wird der Nutzungswert ermittelt. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Cashflows mit einem risikoadäquaten Zinssatz vor Steuern werden das aktuelle und künftig erwartete Ertragsniveau sowie technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungstendenzen auf Basis genehmigter Finanzpläne berücksichtigt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes, wird ein Wertminderungsverlust in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfolgswirksam erfasst. Für den Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die separate Cashflows identifiziert werden können. Sind die Cashflows für einen Vermögenswert nicht separat identifizierbar, wird der Impairment-Test auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, welcher der Vermögenswert angehört. Immaterielle Vermögenswerte mit beschränkter Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer von in der Regel ein bis zehn Jahren abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, die der planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden nur dann einem Wertminderungstest unterzogen, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Sind die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen entfallen, erfolgt eine Wertaufholung. In der nachfolgenden Tabelle sind die Nutzungsdauern für die verschiedenen Kategorien von immateriellen Vermögenswerten dargestellt:
4.2 Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen in der Bilanz aktiviert. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens pro rata temporis abgeschrieben. Liegen Anhaltspunkte für Wertminderungen vor, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Liegt der erzielbare Betrag dieser Vermögenswerte unterhalb ihres bilanzierten Wertes, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden ausgebucht, wenn sie abgehen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung von Sachanlagen ergibt sich aus der Differenz zwischen ihrem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert. Vermögenswerte werden als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte eingestuft, wenn diese in einer Transaktion verkauft werden sollen und insgesamt die in IFRS 5 "Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen "Zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert" ausgewiesen. Bei erstmaliger Klassifizierung "als zur Veräußerung gehalten" werden langfristige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Nutzungsdauern für die verschiedenen Kategorien von Sachanlagen dargestellt:
4.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Nutzungsdauer der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entspricht derer für Gebäude entsprechend des Abschnittes 4.2. Immobilien werden nur dann aus dem oder in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt. Bei einer Übertragung aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Bestand der vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien entsprechen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Zwecke der Folgebewertung dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung. Wird eine bislang selbst genutzte Immobilie dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zugeordnet, so wird diese Immobilie bis zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung entsprechend der im Abschnitt "Sachanlagen" dargelegten Methode bilanziert. 4.4 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Konzern als Leasingnehmer Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasing-verhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts. i) Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den Zeitraum der Laufzeit des Leasingverhältnisses wie folgt abgeschrieben:
Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Einzelheiten zu den Bilanzierungsmethoden sind in Abschnitt 4.1 Immaterielle Vermögenswerte enthalten. ii) Leasingverbindlichkeiten Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasing-anreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht). Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. iii) Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Konzern als Leasinggeber Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen überträgt, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Entstehende Mieteinnahmen werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingverhältnisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden. 4.5 Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte des Konzerns resultieren im Wesentlichen aus der Geschäftstätigkeit und werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Finanzielle Vermögenswerte, dazu gehören Anteile an nicht konsolidierten Gesellschaften, übrige Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere und vertragliche Forderungen, werden gemäß IFRS 9 bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung. IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien:
Werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit and loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein. Für einige Schuldinstrumente kann eine Klassifizierung als FVTOCI verpflichtend sein, sofern nicht die Fair-Value-Option ausgeübt wird. Hingegen erfolgt die Zuordnung von Eigenkapitalinstrumenten zu FVTOCI auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Regelungen zur Umklassifizierung von im sonstigen Ergebnis erfassten Beträgen für Schuldinstrumente und Eigenkapitalinstrumente. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein. Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt zum Zeitpunkt des Verkaufs (Handelstag) oder bei Erlöschen des Anspruchs. Eine Ausbuchung wird auch dann vorgenommen, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. Die bei der Ausbuchung entstandenen Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam behandelt. 4.6 Vorräte Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert in der Bilanz angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach dem gleitenden Durchschnitt. Der Nettoveräußerungswert der Handelswaren ist der geschätzte Verkaufserlös des Endprodukts unter marktüblichen Bedingungen abzüglich geschätzter Kosten des Verkaufs. Eine verlustfreie Bewertung wird für Handelswaren anhand von Nettoveräußerungs- und Reichweitenanalysen sichergestellt. Die in Fremdwährung ausgestellten Wareneinkaufsrechnungen der unterwegs befindlichen Ware wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. 4.7 Liquide Mittel Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. 4.8 Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Konzernfremden besteht, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruht und der künftige Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt zu dem Betrag, der die bestmögliche Schätzung des Verpflichtungsumfangs zum Bilanzstichtag darstellt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden im Finanzergebnis erfasst. Dies gilt ebenso für Effekte aus der Abzinsung von Rückstellungen. Für die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme wird ein Vorsteuer-Zinssatz verwendet, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt widerspiegelt. Die Bilanzierung von beitragsorientierten und leistungsorientierten Vorsorgeplänen sowie von kurzfristigen und langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt entsprechend den Vorschriften des IAS 19. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst. 4.9 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten sind anzusetzen, wenn ein Unternehmen der SLV Lighting Gruppe Vertragspartei der Regelungen eines Finanzinstruments wird. Verbindlichkeiten, die aus einer Verpflichtung zum Kauf von Gütern oder Dienstleistungen eingegangen wurden, sind am Erfüllungstag der zugrundeliegenden Lieferungen bzw. Leistungen anzusetzen. Im Falle von Finanzverbindlichkeiten ist die entsprechende Verbindlichkeit zum Erfüllungstag, also am Tag der Wertstellung, anzusetzen. Derivate werden zum Handelstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn sie erfüllt, d.h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen getilgt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung. IFRS 9 unterteilt finanzielle Verbindlichkeiten in folgende Kategorien:
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Besteht ein Unterschied zwischen dem ausgezahlten und dem bei Endfälligkeit zurückzuzahlenden Betrag, wird diese Differenz über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Als zu Handelszwecken gehalten werden derivative finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden im Wesentlichen zur Reduzierung von Zahlungsstromschwankungen aufgrund von Zinsrisiken eingesetzt. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch ausgegeben. 4.10 Latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode auf Basis der Vorschriften des IAS 12. Latente Steuern werden somit auf temporäre Differenzen zwischen im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den Werten der Steuerbilanz gebildet, sofern diese Differenzen in der Zukunft zu Steuerentlastungen oder -belastungen führen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Steuersätze und Steuervorschriften, deren Geltung im Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen erwartet wird. Ist der zukünftige steuerliche Vorteil aus Verlustvorträgen mit hinreichender Sicherheit in künftigen Perioden nutzbar, werden hierfür latente Steuern aktiviert. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit die Steueransprüche und Steuerschulden gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrundeliegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist bzw. erfolgsneutral, wenn diese sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Posten beziehen. 4.11 Ertragsrealisierung Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt, wenn ein Kunde Kontrolle über Güter erlangt. Die Erlangung der Kontrolle erfolgt in der Regel durch die Übergabe der Güter an die Speditionspartner der SLV Lighting Gruppe. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Kundenboni sowie ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Kundenboni werden nach der Erwartungswertmethode ermittelt. Die SLV Lighting Gruppe gewährt ihren Kunden betriebsgewöhnliche Zahlungsziele. Zum 31. Dezember 2022 lag der DSO (days sales outstanding) bei 52 Tagen. Für die in einem unwesentlichen Umfang bestehenden Rücknahmeverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. 4.12 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. 4.12.1 Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - der Konzern als Leasingnehmer Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung der Laufzeitoptionen wird nur dann berücksichtigt, sofern der Konzern ein durchsetzbares Recht innehat. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegen und sich darauf auswirken, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrundeliegenden Vermögenswerts). Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum in der Laufzeit von Leasingverträgen im Wesentlichen für Büros und Lager- bzw. Produktionshallen berücksichtigt. Er erwartet, seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse auszuüben, da er von der Fortführung der jeweiligen Geschäftstätigkeit ausgeht. Ferner werden die Zeiträume, die sich aus einer Kündigungsoption ergeben, nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Für Einzelheiten zu den möglichen künftigen Leasingzahlungen für Zeiträume nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt sind, wird auf Tz. 8.3 verwiesen. Klassifizierung von Immobilen-Leasingverträgen - der Konzern als Leasinggeber Der Konzern hat einen Leasingvertrag zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie abgeschlossen. Er hat in Anbetracht der Vertragsbedingungen, beispielsweise des Umstands, dass die Leasinglaufzeit nicht den wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gewerbeimmobilie abbildet oder dass der Barwert der Mindestleasingzahlungen nicht im Wesentlichen der Gesamthöhe des beizulegenden Zeitwerts der Gewerbeimmobilie entspricht, festgestellt, dass im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an den vermieteten Immobilien verbundenen Chancen und Risiken beim Konzern verbleiben. Er bilanziert diese Verträge daher als Operating-Leasingverhältnisse. 4.12.2 Schätzungen und Annahmen Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Tz. 5.5 dargestellt und näher erläutert. Eine zentrale Größe bei der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. des free cash flows stellt die Planung der Folgejahre dar. Wir erwarten ein leicht über dem Marktwachstum in der EU liegendes Wachstum, welches im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen gestützt wird:
Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten des Konzerns sind in Tz. 6.1.7 enthalten. Zum Stichtag ergaben sich keine zusätzlichen erwarteten Kreditverluste auf Grund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, da der Geschäftsanteil in den betroffenen Ländern unwesentlich ist. Etwaige erwartete Kreditverluste werden einer ständigen Prüfung unterzogen. Steuern Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste nicht angesetzt, da nicht von einer wesentlichen Realisierbarkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre ausgegangen wurde. Weitere Details zu Steuern werden in Tz. 6.1.4 erläutert. Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen) Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Tz. 6.2.2 erläutert. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe notierter Preise in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich so weit wie möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weitergehende Angaben wird auf Tz. 8.7 verwiesen. Im Rahmen des anteiligen Erwerbs von Novalux in 2019 wurde eine Vereinbarung über den zukünftigen Erwerb der verbleibenden Anteile (30%) getroffen. Die Vereinbarung enthält eine Kombination von Call Option der SLV Lighting Gruppe und eine Put Option des Veräußerers. Aus dieser Kombination von Call und Put Option ergab sich der Barwert der erwarteten Kaufpreisverbindlichkeit i.H.v. TEUR 12.460, die nach der Anticipated Acquisition Methode bilanziert wurde. Für weitere Angaben wird auf Tz. 6.1.1 verwiesen. Zur Bewertung von Kurs- und Zinssicherungsgeschäften und über die zukünftige Entwicklung von Zinsen und Wechselkursen wird auf Tz. 5.3 und 5.5 verwiesen. Bewertung der Vorräte Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert in der Bilanz angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach dem gleitenden Durchschnitt. Eine verlustfreie Bewertung wird für Handelswaren anhand von Nettoveräußerungs- und Reichweitenanalysen sichergestellt. Der Nettoveräußerungswert der Handelswaren ist der geschätzte Verkaufserlös des Endprodukts unter marktüblichen Bedingungen abzüglich geschätzter Kosten des Verkaufs. Aufgrund der mit Geschäftstätigkeiten verbundenen Unsicherheiten kann der Nettoveräußerungswert nicht präzise bewertet, sondern nur geschätzt werden. Eine Schätzung erfolgt auf der Grundlage der zuletzt verfügbaren, verlässlichen Informationen. Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern im Rahmen der bestehenden Fremdfinanzierung zahlt, zuzüglich eines laufzeitabhängigen Spreads. Für weitere Details zum Zinssatz verweisen wir auf Tz. 5.2. 5. Finanzrisikomanagement 5.1 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen und unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen. Die Finanzierung der SLV Lighting Gruppe wird im Wesentlichen durch die Eigenkapitalausstattung, das Gesellschafterdarlehen sowie durch die Bankdarlehen gesichert. Unterstützt wird dies durch die laufenden, stabilen Cash Flows der operativen Konzerngesellschaften. Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, ausreichende finanzielle Mittel zu generieren, um die aus der bestehenden Fremdfinanzierung entstehenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen erfüllen zu können. Die Big White TopCo GmbH hat seitens der Big White Mid S.àr.l., Luxemburg, als Muttergesellschaft insgesamt ein Gesellschafterdarlehen i.H.v. EUR 212,5 Mio. im Geschäftsjahr 2016 erhalten. Das Darlehen ist endfällig und hat eine Laufzeit bis zum 3. Juli 2024. Die aufgelaufenen Zinsen sind endfällig. Der Zinssatz ist fest und beträgt 7,11%. Zur Finanzierung des Kaufs der Geschäftsanteile an der SLV Holding GmbH durch die SLV Lighting Group GmbH wurde mit Datum vom 16. Dezember 2016 ein Senior Facility Agreement ("SFA") zwischen der SLV Lighting Group GmbH sowie der Big White TopCo GmbH und den finanzierenden Kreditinstituten abgeschlossen. Das Bankdarlehen i.H.v. EUR 397 Mio. wurde am 3. Januar 2017 zur Finanzierung des Kaufs der Geschäftsanteile an der SLV Holding GmbH bereitgestellt. Das Bankdarlehen wird ab dem Datum der Bereitstellung verzinst. Darüber hinaus wurde von den Kreditinstituten eine Kreditlinie (Revolving und Ancillary Facilities) i.H.v. EUR 50 Mio. gewährt. Im Rahmen dieses Agreements wurden auch Sicherheiten, wie z.B. Verpfändung der Geschäftsanteile an Tochtergesellschaften, bereitgestellt. Die UniCredit Bank AG stellte als Konsortialführer dem Konzern folgendes Kreditvolumen zur Verfügung:
Am 2. Juni 2023 wurde mit den Kreditinstituten eine Verlängerung des Kreditvertrages um drei weitere Jahre unter neuen Konditionen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschafterin der Gesellschaft ein weiteres nachrangiges Darlehen von EUR 30 Mio. gewährt. Das gesamte Kreditvolumen wird variabel, zuzüglich definierter Margen, verzinst. Die Margen sind an den Leverage geknüpft. Durch die Zusammenfassung der liquiden Mittel werden Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung anderer Konzerngesellschaften genutzt. Dies ermöglicht eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens und hat positive Wirkung auf das Zinsergebnis im Konzern. In die untenstehende Übersicht wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen, die zum 31. Dezember 2022 bestanden. Variable Zinszahlungen wurden zur Berechnung der Verbindlichkeit unter Zugrundelegung der von IFRS geforderten Berechnungsprämissen ermittelt.
5.2 Kapitalmanagement Die Ziele der SLV Lighting Gruppe im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen im Wesentlichen in der Generierung liquider Mittel aus der operativen Tätigkeit zur stetigen Reduktion des Net Debt bzw. der Nettofinanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzgl. Zahlungsmittel), der Sicherstellung einer adäquaten Kapitalstruktur sowie in der Reduzierung der Kapitalkosten. Die Nettofinanzschulden (Rückzahlungsbetrag) betrugen zum 31. Dezember 2022 EUR 325 Mio. (Vorjahr: EUR 344 Mio.). Im Rahmen des Kapitalmanagements wird die Finanzkennzahl Leverage streng überwacht. Leverage = (Total Net Debt / bereinigtes EBITDA) Der Leverage stellt die im Rahmen des Konsortialkreditvertrags definierte wesentliche Finanzkennzahl (Covenant), ermittelt auf der Basis von IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und in Übereinstimmung mit dem SFA sind. Bei einer Inanspruchnahme der Revolving und Ancillary Facilities über 30 %, darf der Leverage den geforderten Wert von 8,46 nicht überschreiten. Zum Stichtag wurden keine Ancillary Facilities in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2022 lag der Leverage bei 5,52. 5.3 Zinsänderungsrisiko Zinsrisiken entstehen durch Schwankungen der Zinssätze an den Geld- und Kapitalmärkten. Zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr keine Zinssicherungen für die variablen Euribor Zinsen. Nach langjährigen negativen Euribor Zinsen sind diese in der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder gestiegen. Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2023 einen weiteren Anstieg von Euribor Zinsen, was weitere negative Auswirkungen auf das Finanzergebnis mit sich bringen könnte. Im Zusammenhang mit der Refinanzierung der SLV Lighting Gruppe zieht das Management in Erwägung, eine Zinssicherung für die variablen Euribor Zinsen für die Laufzeit der Darlehen abzuschließen. Um das Zinsänderungsrisiko zu quantifizieren, wurde entsprechend IFRS 7 eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Analyse werden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital aufgezeigt. Der Konzern bilanziert keine festverzinslichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Nur variabel verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten unterliegen dem Zinsänderungsrisiko, wenn sie nicht durch Zinssicherungsinstrumente abgesichert sind. Der ungesicherte nominale Teil der Bankverbindlichkeiten betrug zum Bilanzstichtag EUR 354 Mio. (Vj. EUR 354 Mio.). Eine relative Verminderung des 1-Monats-Euribors um 10 % hätte eine Auswirkung auf die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten gehabt. Die Zinsaufwendungen wären um TEUR 106 geringer ausgefallen. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 10% (bezogen auf den durchschnittlichen 1-Monats-Euribor des Geschäftsjahres 2022) hätte eine Auswirkung auf die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten gehabt. Die Zinsaufwendungen wären um TEUR 106 höher ausgefallen. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren konstant bleiben. 5.4 Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko stellt die Gefahr dar, dass ein Vertragspartner oder Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Finanzinstrumente, die bei der SLV Lighting Gruppe dem Ausfallrisiko ausgesetzt sind, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die liquiden Zahlungsmittel. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der liquiden Zahlungsmittel stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Der Bruttowert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Stichtag betrug TEUR 34.295 (Vj. TEUR 32.604). Zum Bilanzstichtag wurden Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 1.165 (Vj. TEUR 1.218) vorgenommen. Das maximale Ausfallrisiko bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht ihrem Netto-Buchwert (Bruttowert abzüglich der darauf bereits vorgenommenen Wertminderungen). Um das Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen möglichst gering zu halten, führt die SLV Lighting Gruppe ein konsequentes Forderungs- und Debitorenmanagement durch. In der Regel werden alle Neukunden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Darüber hinaus wird das Ausfallrisiko in begrenztem Maße durch eine Delkredereversicherung begrenzt. Die SLV Lighting Gruppe hält am Stichtag liquide Zahlungsmittel i.H.v. TEUR 30.074 (Vj. TEUR 13.061). Der Buchwert der liquiden Zahlungsmittel entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Die Unternehmen der SLV Lighting Gruppe legen die Zahlungsmittel bei Kreditinstituten an, die in der Regel eine erstklassige Bonität haben. 5.5 Währungsrisiko Der Großteil unseres Wareneinkaufs wird in USD und CNY getätigt. Aus diesem Grund sieht sich der Konzern grundsätzlich Risiken aus Währungskursschwankungen auf der Beschaffungsseite ausgesetzt. Die Managing Prinzipien dieses Risikos wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr in einer Group Hedging Policy festgelegt. Demzufolge werden in der Gruppe monatlich rollierend für die nächsten 6 Monate USD und CNY sichernde Termingeschäfte abgeschlossen. Am 31. Dezember 2022 bestanden in der Gruppe USD und CNY Sicherungsgeschäfte für die nächsten 6 Monate. Aus der Bewertung der derivativen Termingeschäfte ergab sich ein negativer Wert von TEUR 1.424 (im Vorjahr positiver Wert von TEUR 215, bilanziert unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten), der unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bilanziert wurde. Da die Einkäufe in USD und CNY stetig über das Jahr verteilt sind, wirken sich kurzfristige Wechselkursschwankungen der Währungsexposition nicht sofort auf das Ergebnis aus, können aber bei mittel- und langfristigen Verschiebungen positive oder negative Ergebniswirkung haben. Dies kann und wird seitens SLV über die Anpassung von Verkaufspreisen kompensiert. Entsprechend den Vorschriften von IFRS 7 wurde eine Sensitivitätsanalyse für Fremdwährungsrisiken durchgeführt. Die Analyse beschränkt sich auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in USD und CNY der wesentlichen Einkaufsgesellschaft - SLV GmbH, die sich aus dem Wareneinkauf ergeben. Die Translationsrisiken, die im Rahmen der Umrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften entstehen können, werden nicht berücksichtigt. Unter der Annahme, dass sich der USD und CNY-Wechselkurs am Bilanzstichtag um 5 % vermindert bzw. um 5 % erhöht, wäre das Eigenkapital bzw. das Konzernergebnis um TEUR 170 (Vj. TEUR 260) niedriger bzw. um TEUR 154 (Vj. TEUR 235) höher ausgefallen. Die SLV Lighting Gruppe verkauft die Waren zu mehr als 60 % in EURO. Die restlichen Waren werden im Wesentlichen in GBP und CHF fakturiert. Die Wechselkursrisiken aus diesen Währungen in EURO werden als relativ gering eingestuft. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz 6.1 Aktiva 6.1.1 Erwerb von Tochterunternehmen Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen befassen sich mit dem Vertrieb sowie der Entwicklung und Herstellung von lichttechnischen Produkten aller Art. Es bestehen nicht beherrschenden Anteile an den Tochtergesellschaften, die allerdings für den Konzern nicht wesentlich sind. Mit dem Anteilskaufvertrag vom 20. Mai 2022 hat der Konzern alle Anteile am spanischen Vertriebspartner Soluciones Luminotécnicas Visuales, S.L. in Gava, Spanien erworben. Der gezahlte Kaufpreis betrug TEUR 650. Mit diesem Erwerb beabsichtigt die SLV Lighting Gruppe ihr Vertriebsnetz in Europa weiter zu erweitern. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgründen wurde die Gesellschaft zum 1. Juni 2022 in den Konzernabschluss einbezogen. Es sind Transaktionskosten i.H.v. TEUR 32 angefallen, die als sonstiger betrieblicher Aufwand des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind.
Die zum Zeitpunkt der Transaktion erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden nach den geltenden Konzernrichtlinien bewertet.
Die gezahlte Gegenleistung berücksichtigt das Umsatz- und Ergebniswachstum der Gesellschaft sowie künftige Marktentwicklungen und Vorteile aus erwarteten Synergien. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde ein Kundenstamm i.H.v. TEUR 562 identifiziert. Die Nutzungsdauer des Kundenstamms wird auf Grund von positiven Aussichten und weiterem Wachstum mit den Kunden auf 10 Jahre geschätzt. Es hat sich ein Geschäfts- oder Firmenwert i.H.v. TEUR 205 ergeben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SLV zugeordnet. In den Konzernumsatzerlösen sind Umsätze der Soluciones Luminotécnicas Visuales, S.L. vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 i.H.v. TEUR 789 enthalten. Im Konzernjahresüberschuss ist der Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 17 enthalten. Hätte der Erwerb des spanischen Vertriebspartners zu Jahresbeginn stattgefunden, wären in den Konzernumsatzerlösen Umsätze von TEUR 1.435 enthalten. Im Konzernjahresüberschuss wäre ein Jahresüberschuss von TEUR 20 enthalten, sofern das Unternehmen zu Jahresbeginn erworben worden wäre. Novalux S.r.l. Im Rahmen des Kaufvertrags in 2019 wurde eine Vereinbarung über den zukünftigen Erwerb der verbleibenden Anteile getroffen. Die Vereinbarung enthält eine Kombination von Call Option der SLV Lighting Gruppe und eine Put Option des Veräußerers. Aus dieser Kombination von Call und Put Option ergab sich eine erwartete Kaufpreisverbindlichkeit, die nach der Anticipated Acquisition Methode bilanziert wurde. Nach dieser Methode werden keine nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ausgewiesen, denn der Erwerb der verbleibenden Anteile gilt laut dem Kaufvertrag als sicher. Die Kaufpreisverbindlichkeit wurde auf Basis der aktuellen Planrechnungen und der vereinbarten Kaufpreisermittlung im Kaufvertrag ermittelt und zum 31. Dezember 2022 auf TEUR 12.460 angepasst. Der Konzern erwartet, dass entweder die Call Option oder die Put Option im Jahr 2024 ausgeübt wird. 6.1.2 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen 6.1.2.1 Geschäfts- oder Firmenwerte und Kundenstamm Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen auf Unterschiedsbeträge, die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergeben. Steuerungseinheiten, die auch den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen, wurden von der Geschäftsleitung als Business Units definiert. Der Konzern richtet somit die Überwachung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten an die Berichts- und Überwachungsstrukturen aus. Folgende Geschäfts- oder Firmenwerte je Business Unit bestanden zum 31. Dezember 2022:
Zum Bilanzstichtag bestanden in der SLV Lighting Gruppe keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Gemäß den Regelungen des IAS 36 werden bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gegenübergestellt, wobei der erzielbare Betrag im SLV Lighting Gruppe als Nutzungswert definiert ist, der sich mit Hilfe der Discounted Cash Flow Methode auf Basis diskontierter künftiger Zahlungsströme aus der internen Planungsrechnung ermittelt. Die Planungsrechnungen beziehen sich auf detaillierte Planungszeiträume von drei Jahren. Das erste Planjahr wurde vom Management der SLV Lighting Gruppe genehmigt. Die Cash Flows des letzten Planungsjahres werden mit einer nachhaltigen langfristigen Wachstumsrate von 2,0 % (Vj. 1,0 %) extrapoliert. Zur Diskontierung werden in Abhängigkeit vom zu bewertenden Geschäfts- oder Firmenwert die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) nach Steuern herangezogen. Dabei wurden ein risikofreier Zinssatz von 2,0 % (Vj. 0,15 %) und eine Marktrisikoprämie von 7,0 % (Vj. 7,5 %) zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden ein aus einer Peer-Group abgeleiteter Beta-Faktor, Fremdkapitalzinssätze sowie die Kapitalstrukturen berücksichtigt. Die Durchführung des Werthaltigkeitstests von Geschäfts- oder Firmenwerten hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einer Wertminderung in Höhe von TEUR 81.585 (Vj. TEUR 0) geführt, was insbesondere auf die höheren gewichteten Kapitalkosten als im Vorjahr zurückzuführen ist. Sensitive Planungsprämissen bei der Berechnung der Nutzungswerte sind insbesondere die EBITDA Entwicklung und die Abzinsungssätze. Diese Prämissen beruhen auf unternehmensinternen Einschätzungen und Erfahrungswerten und berücksichtigen auch ökonomische Erwartungen auf dem jeweiligen Absatzmarkt. Außerdem beeinflusst die Veränderung des Beta Faktors der Peer Group den Abzinsungssatz. EBITDA Wachstum Die Geschäftsführung überwacht laufend das aktuelle Marktumfeld in der Lichtindustrie. Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Berücksichtigung der aktuellen marktwirtschaftlichen Erwartungen gemacht. In der Planung wurden Anpassungen der Verkaufspreise, sowie die Erwartungen bezüglich der Entwicklung der Einkaufs- und Transportkosten berücksichtigt. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Nachfrage nach SLV Produkten auch 2023 weiter anhält. Allerdings könnten die große Unsicherheit im Ukraine Krieg, der hohe Energiepreisdruck, die Kaufkrafterosion bei den privaten Haushalten und die restriktiveren Finanzierungsbedingungen die Umsatz- und EBITDA Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Bei der Business Unit SLV ergibt jede negative EBITDA Plan-Abweichung sowie jede Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten einen weiteren Wertberichtigungsbedarf. Bei der Business Unit Nordtronic würde sich ein Goodwill Impairment erst ab einer EBITDA Plan-Abweichung von ca. 11 % kombiniert mit einer Erhöhung der Marktrisikoprämie um 1 Prozentpunkt ergeben. Bei der Business Unit Novalux würde sich ein Goodwill Impairment erst ab einer EBITDA Plan-Abweichung von ca. 33 % kombiniert mit einer Erhöhung der Marktrisikoprämie um 1 Prozentpunkt ergeben. Bei der Business Unit MLA würde sich ein Goodwill Impairment erst ab einer EBITDA Plan-Abweichung von ca. 58 % kombiniert mit einer Erhöhung der Marktrisikoprämie um 1 Prozentpunkt ergeben. Abzinsungszinssätze Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden im Wesentlichen aus der Kapitalkostenstruktur, dem Betafaktor der Peer Group sowie der Marktrisikoprämie abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf der Addition aus dem risikofreien Zinssatz, der länderspezifischen Risikoprämie und dem credit spread. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Ein Anstieg der Marktrisikoprämie von 7,0 % um 1 Prozentpunkt würde zu einem Anstieg der Abzinsungszinssätze nach Steuern führen. Der Abzinsungssatz bei dem Impairment Test der Geschäfts- oder Firmenwerte bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SLV wäre dann 8,6% und würde zu einem weiteren Impairment dieser Geschäfts- oder Firmenwerte führen. Bei anderen Geschäfts- oder Firmenwerten würde sich kein Impairment ergeben. 6.1.2.2 Konzernanlagespiegel Die Zugänge in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte, Kundenstämme und Geschäfts- und Firmenwerte) i.H.v. TEUR 2.017 im Geschäftsjahr 2022 sind im Wesentlichen auf Investitionen in IT, Umbauten und Toolings zurückzuführen. Die Investitionen dienen im Wesentlichen der Kapazitätserweiterung. 6.1.2.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie, die in 2020 dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zugeordnet wurde und zuvor vom Konzern selbst genutzt und im Sachanlagevermögen ausgewiesen wurde.
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde im Geschäftsjahr 2019 durch ein externes Gutachten, welches auf den bei der Veräußerung zu erzielenden Betrag abstellt, ermittelt. Gemäß der in Tz. 8.1.1 genannten Bemessungshierarchien, ist diese Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Stufe 2 zuzuordnen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Anzeichen einer Änderung des objektiven Zeitwerts. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie entspricht im Wesentlichen dem Bilanzwert zum 31. Dezember 2022. Aus der Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie resultieren Mieterträge, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind, von TEUR 100. Direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen (einschließlich Reparaturen und Instandhaltungen) betrugen TEUR 10. Beim Konzern bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und keine vertraglichen Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln. Es bestehen ferner vertragliche Verpflichtungen zu Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen, die sich in Bezug auf Dach und Fach auf die äußere Unterhaltung sowie Befestigungen des Mietgrundstückes beschränken. 6.1.3 Latente Steuern Latente Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert gebildet und entfallen wie folgt auf die einzelnen Bilanzposten:
Die noch nicht genutzten ertragsteuerlichen Verlustvorträge entfallen auf einige ausländische Konzerngesellschaften. Für Verlustvorträge der Tochtergesellschaften i.H.v. EUR 4,1 Mio. wurden keine latenten Steuern angesetzt, da nicht von einer wesentlichen Realisierbarkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre ausgegangen wurde. Für latente Steuerschulden für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen werden keine latenten Steuerverbindlichkeiten bilanziert, da die Big White TopCo GmbH zum einen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und es zum anderen wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. 6.1.4 Ertragsteuerforderungen Die kurzfristigen Ertragsteuerforderungen betrugen zum 31. Dezember 2022 TEUR 1.442 (Vj. TEUR 115). 6.1.5 Vorräte Am Geschäftsjahresende bestanden Wertminderungen auf Waren i.H.v. TEUR 2.668 (Vj. TEUR 6.325). Der Rückgang der Wertminderungen im Geschäftsjahr 2022 ist im Wesentlichen auf den Abverkauf der wertgeminderten Waren zurückzuführen. An Aufwendungen für bezogene Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden in 2022 TEUR 109.940 (Vj. TEUR 107.989) erfasst.
6.1.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht wertgemindert wurden, stellt sich wie folgt dar:
Für den Bestand der weder fälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen dafür identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das Forderungsmanagement im SLV Lighting Gruppe analysiert Neukunden, bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagenturen, Brancheninformationen und in manchen Fällen auch Bankauskünfte. Für jeden Kunden werden Verkaufslimits festgelegt und regelmäßig überprüft. Der Konzern rechnet mit keinen zusätzlichen Kreditverlusten auf Grund der Corona Pandemie. Mit den meisten Kunden des Konzerns bestehen langjährige Kundenbeziehungen. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit individuell betrachtet. Dabei werden insbesondere die Altersstruktur der Forderungen und die damit zusammenhängende entsprechende Mahnstufe zugrunde gelegt. Die erwarteten Kreditverluste werden auf Basis bewährter Krediteinschätzungen berechnet. Diese Daten umfassen, aber nicht ausschließlich, externe Ratings, geprüfte Jahresabschlüsse, Managementrechnungen, Zahlungsstromprognosen und verfügbare Presseinformationen über die Kunden. Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix nach Altersstruktur über die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Geographisch lassen sich die erwarteten Kreditverluste wie folgt aufteilen:
Die Entwicklung der Wertberichtigungen als Summe der Einzelwertberichtigung und erwarteter Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Allen erkennbaren Risiken wird durch eine angemessene Wertminderung durch Einzelwertberichtigung auf Basis des auf Einzelkundenbasis geschätzten Ausfallrisikos der Forderung sowie pauschalierten Einzelwertberichtigungen auf Portfolio-Basis Rechnung getragen. Das maximale Risiko entsprach zum Bilanzstichtag dem Buchwert. 6.1.7 Liquide Mittel Die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 30.074 (Vj. TEUR 13.061) umfasst Kassenbestände und Bankguthaben, welche jederzeit unmittelbar disponibel sind. 6.1.8 Zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit einem potenziellen Käufer ein Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstücks in den USA abgeschlossen. Das Grundstück wurde im Geschäftsjahr 2022 verkauft. Der erzielte Kaufpreis betrug TEUR 1.549. Der Konzern hat aus dem Verkauf einen Netto Ertrag von TEUR 220 erzielt (Differenz aus dem Kaufpreis und dem Buchwert i.H.v. TEUR 1.329), der in der Erträgen aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten enthalten ist. 6.1.9 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Bei den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 3.221 (Vj. TEUR 5.296) handelt es sich wie im Vorjahr im Wesentlichen um Umsatzsteuerforderungen, Abgrenzungen und sonstige Forderungen. 6.2 Passiva 6.2.1 Eigenkapital a) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist das von den Anteilseignern geleistete Haftkapital der Gesellschaft. b) Kapitalrücklagen Kapitalrücklagen sind die Zuzahlungen, die die Anteilseigner in das Eigenkapital der Gesellschaft geleistet haben. c) Verlustvortrag Unter Verlustvortrag werden Verluste und Gewinne seit der Gründung des Konzerns erfasst. d) Kumuliertes sonstiges Ergebnis Unter dem kumulierten sonstigen Ergebnis werden Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Tochtergesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns (EUR) und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus den bestehenden Pensionsrückstellungen erfasst. e) Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital Unter den nicht beherrschenden Anteilen am Eigenkapital des Konzerns werden die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter ausgewiesen. Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ergibt sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung. 6.2.2 Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
6.2.2.1 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. TEUR 10.259 (Vj. TEUR 10.548) setzen sich aus kurzfristigen Rückstellungen i.H.v. TEUR 8.361 (Vj. TEUR 8.474) und langfristigen Rückstellungen TEUR 1.898 (Vj. TEUR 2.074) zusammen. Die langfristigen Rückstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Rückstellungen aus dem Personalbereich. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die sonstigen Rückstellungen wie folgt entwickelt:
* Korrektur eines Schreibfehlers im Vorjahr
Die Effekte aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen sind nicht wesentlich. Die Rückstellungen aus dem Personalbereich zum 31. Dezember 2022 beinhalten kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer (z.B. Rückstellungen für Boni). Außerdem sind in den Rückstellungen aus dem Personalbereich sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer enthalten. Die Rückstellungen aus dem Kundenbereich zum 31. Dezember 2022 enthalten insbesondere kurzfristige Rückstellungen für Warenrücksendungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen im Rechts- und Beratungsbereich. 6.2.2.2 Beitragsorientierte Versorgungspläne und Jubiläumsrückstellungen a) Beitragsorientierte Versorgungspläne In den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien bestanden zum Stichtag beitragsorientierte Vorsorgepläne. Der Personalaufwand aus diesen beitragsorientierten Vorsorgeplänen betrug TEUR 574 (Vj. TEUR 428). b) Jubiläumsrückstellungen Die Jubiläumsrückstellungen in Deutschland und den Niederlanden in der SLV Gruppe wurden mit ihrem Barwert i.H.v. TEUR 338 (Vj. TEUR 480) passiviert. 6.2.2.3 Leistungsorientierte Versorgungspläne a) Leistungsorientierte Versorgungspläne in der Schweiz Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz sind die gesetzlichen Vorsorgepläne dort als leistungsorientierte Versorgungspläne einzustufen. Diese leistungsorientierten Pläne sind keine direkten Zusagen bzw. unmittelbaren Zusagen des Konzerns an die Mitarbeiter, sondern aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen als mittelbare Verpflichtungen anzusehen. Die vorliegenden Netto-Pensionsverpflichtungen an die Mitarbeiter in der Schweiz erlöschen, sobald die Mitarbeiter das Renteneintrittsalter erreichen oder das Unternehmen verlassen. Die Schweizer Tochtergesellschaften sind zum Zweck der Durchführung der beruflichen Vorsorge der Groupe Mutuel Prévoyance - GMP mit Sitz in Martigny sowie der BVG-Sammelstiftung Swiss Life und bei der Sammelstiftung Zusatzvorsorge Swiss Life mit Sitz in Zürich angeschlossen. Alle reglementarischen Leistungen sind bei den Versicherungen im Rahmen des entsprechenden Vertrages integral rückgedeckt. Bei diesen Vorsorgelösungen sind die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit voll bei den Versicherungen rückgedeckt. Die Versicherungen legen die Vorsorgekapitalien an und geben eine 100 %ige Kapital- und Zinsgarantie ab. Im Jahr 2022 betrugen die Zinsen 1,00 % auf dem obligatorischen und 0,25 % auf dem überobligatorischen Altersguthaben. Das Vorsorgewerk hat gegenüber den Versicherungen Anspruch auf einen jährlichen Überschussanteil, bestehend aus den effektiven Spar-, Risiko- und Kostenergebnissen. Die technische Verwaltung und die Kontenführung werden von den Versicherungen im Namen der Sammelstiftung gewährleistet. Fällige Versicherungsleistungen werden von den Versicherungen den anspruchsberechtigten Personen im Namen und auf Rechnung der Sammelstiftung direkt ausbezahlt. Die Schweizer Tochtergesellschaften haben sich verpflichtet, die nach Vorsorgereglement geschuldeten jährlichen Beiträge und Kosten zu entrichten. Die Anschlussverträge zwischen den Schweizer Tochtergesellschaften und der Sammelstiftungen sind von beiden Seiten kündbar. Bei einer Kündigung würden Bezieher und Bezieherinnen von Alters- und Hinterlassenenleistungen bei der Sammelstiftung bleiben. Die Schweizer Tochtergesellschaften verpflichten sich, die aktiven versicherten Personen sowie die Bezieher und Bezieherinnen von Invalidenleistungen der neuen Vorsorgeeinrichtung zu übertragen und befreien somit die Sammelstiftung von sämtlichen Verpflichtungen. Die Behandlung von sogenannten "vollversicherten" BVG-Plänen unter IAS 19 wurde von der Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP) eingehend analysiert. Aufgrund dieser Beratungen sind die KWP sowie deren Subkommission Rechnungslegung zum Schluss gekommen, dass auch "vollversicherte" BVG-Pläne im Sinne von IAS 19 als leistungsorientiert gelten. Dies begründet sich wie folgt:
Die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsnormen geschieht unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung der Vorsorgepläne und Vorsorgeeinrichtungen. Die Normen beeinflussen nur das finanzielle Ergebnis der Unternehmung, nicht aber dasjenige der Vorsorgeeinrichtung. Die vorliegenden Resultate sind für eine versicherungstechnische Beurteilung nach Artikel 52e Absatz 2 BVG nicht maßgebend. b) Leistungsorientierter Versorgungsplan in Frankreich Die französischen Tochtergesellschaften haben eine gesetzliche Verpflichtung ("indemnité de fin de carrière"), ihren Arbeitnehmern bei deren Renteneintritt eine Einmalzahlung zu leisten. Die Altersleistungen betreffen alle Arbeitnehmer, die auf Initiative ihres Arbeitgebers in den Ruhestand treten, sowie bestimmte Arbeitnehmer, die auf eigene Initiative in den Ruhestand treten. Veranlasst der Arbeitgeber die Pensionierung eines Arbeitnehmers, ist die Altersvorsorge obligatorisch und unterliegt bestimmten Bedingungen: Geht der Arbeitnehmer auf eigene Initiative in den Ruhestand, erhält er eine Altersabfindung, wenn er mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit hat. Diese Einmalzahlung berechnet sich in Abhängigkeit von den geleisteten Dienstjahren im Unternehmen und von der Gehaltshöhe. Tritt ein Arbeitnehmer vor seinem Renteneintritt aus dem Unternehmen aus, so erlischt auch der Anspruch auf die Einmalzahlung. Die entsprechenden Netto-Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr nach IAS 19 passiviert. c) Leistungsorientierter Versorgungsplan in Italien Das italienische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch auf das sogenannte TFR (Trattamento di Fine Rapporto) hat. Das TFR ist ein Teil des Arbeitnehmerlohns, dessen Zahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeschoben wird. Die TFR muss dem Arbeitnehmer in jedem Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (und damit unabhängig von den Gründen, die sie bestimmt haben) gezahlt werden, außer im Fall ihrer vollständigen Zuweisung an Zusatzrentenfonds. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Einstellung zu entscheiden, wofür der TFR bestimmt ist, d.h. ob er ihn einem Zusatzrentenfonds zuführt oder ihn im Unternehmen behält. Im Falle des Behaltens im Unternehmen sind die italienischen Tochtergesellschaften verpflichtet, eine Rückstellung für das TFR während der gesamten Dauer des Arbeitsvertrags zu bilden. Nach IFRS wird die Rückstellung auf der Grundlage einer versicherungsmathematischen Prognose der zukünftigen Verpflichtung zur Zahlung der Abfindung berechnet. 6.2.2.4 Verpflichtung des Konzerns aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen:
a) Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung:
b) Veränderung des Planvermögens: Die beiden Schweizer Gesellschaften haben sich Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften angeschlossen. Der größte Teil des Planvermögens fällt unter die Kategorie «Versicherungsvertrag». Es handelt sich um jenen Teil, auf das die Versicherten bei einem Austritt Anspruch haben. Es entspricht dem angesparten Altersguthaben. Die Sparbeiträge und die Zinsen inklusive Zinsbonus werden den Altersguthaben gutgeschrieben.
c) Aufwendungen der Periode:
d) Versicherungsmathematische Annahmen Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
e) Sensitivitäten Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Erfüllung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungszinssatz, erwartete Gehaltssteigerungen sowie die Sterbewahrscheinlichkeit. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden vom Aktuar auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen unverändert geblieben sind. a) Schweiz • Wenn der Abzinsungszinssatz 25 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 3,8 % vermindern (4,4 % erhöhen). • Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,25 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,3 % erhöhen (0,1 % vermindern). • Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 1,2 % erhöhen (1,3 % vermindern). b) Frankreich • Wenn der Abzinsungszinssatz 50 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 10 % vermindern (10 % erhöhen). c) Italien • Wenn der Abzinsungszinssatz 25 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 2,1 % vermindern (2,1 % erhöhen). • Wenn die erwartete Gehaltserhöhung 0,25 % höher (niedriger) ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,5 % erhöhen (0,5 % vermindern). • Wenn die Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um 0,3 % vermindern (0,4 % erhöhen). Die vorstehende Sensitivitätsanalyse dürfte nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. Für das kommende Jahr erwartet der Konzern, in die leistungsorientierten Versorgungspläne einen Beitrag i.H.v. TEUR 342 zu leisten. 6.2.3 Finanzielle Verbindlichkeiten Die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit:
Bei den Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um beizulegende Zeitwerte der Währungssicherungsinstrumente. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Beträgen, die die Konzerngesellschaft bei Beendigung des Finanzinstruments zum Bilanzstichtag zahlen müsste. Zwischen dem Grundgeschäft und den Sicherungsgeschäften wurde zum Bilanzstichtag keine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 hergestellt, da die entsprechende Dokumentation dieser Sicherungsbeziehung aus der Vergangenheit nicht vorgenommen wurde. Deshalb wurden Wertänderungen der Sicherungsinstrumente erfolgswirksam erfasst und die entsprechende Verbindlichkeit passiviert. Haftungsverhältnisse Zur Finanzierung des Kaufs der Geschäftsanteile der SLV Holding GmbH durch die SLV Lighting Group GmbH wurde am 16. Dezember 2016 zwischen der SLV Lighting Group GmbH, der Big White TopCo GmbH sowie den Kreditinstituten ein Senior Facility Agreement geschlossen. Folgende Kreditsicherungsvereinbarungen wurden vereinbart: • Verpfändung der Geschäftsanteile an:
• Verpfändung sämtlicher Bankkonten der Big White TopCo GmbH, der SLV Lighting Group GmbH, der SLV Holding GmbH, SLV Holding II GmbH (verschmolzen mit der SLV Holding GmbH) der SLV GmbH, Unex Lighting AG, MLA Accessories Ltd. und Novalux S.R.L • Sicherungsabtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen bei der Big White Mid S.A., Big White TopCo GmbH, der SLV Lighting Group GmbH, SLV Holding GmbH, SLV Holding II GmbH (verschmolzen mit der SLV Holding GmbH), der SLV GmbH, der SLV Holding France (Intercompany Forderungen), SLV France (Intercompany Forderungen), und Unex Lighting AG, und Novalux S.R.L. • Grundschuldbestellung durch die SLV GmbH in Höhe von EUR 9,0 Mio. • Sicherungsübereignung allen beweglichen Vermögens der SLV GmbH • Verpfändung von Patenten, Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten der SLV GmbH • Sicherungszweckvereinbarung zu Grundschulden der SLV GmbH mit Security Purpose Agreement vom 2. März 2017 6.2.4 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Ertragsteuerverbindlichkeiten von TEUR 25.014 zum Bilanzstichtag (Vj. TEUR 25.609) beinhalten mit TEUR 22.433 (Vj. TEUR 22.071) hauptsächlich Steuerverbindlichkeiten bei der Muttergesellschaft. 6.2.5 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer, Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich und insbesondere Verpflichtungen aus den Kundenbonusverträgen. Überleitungsrechnung der Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenboni.
7. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung 7.1 Umsatzerlöse Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt, wenn ein Kunde Kontrolle über Güter erlangt. Die Erlangung der Kontrolle erfolgt in der Regel durch die Übergabe der Güter an die Speditionspartner der SLV Lighting Gruppe. Die Umsatzerlöse werden abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Kundenboni sowie ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Kundenboni werden nach der Erwartungsmethode ermittelt. Umsatzerlöse aus zeitraumbezogenen Transaktionen bestehen nicht. Für die in einem unwesentlichen Umfang bestehenden Rücknahmeverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus dem Vertrieb von lichttechnischen Produkten. Nach geographischen Märkten gliederten sich die Umsatzerlöse wie folgt:
*Das SLV Produktportfolio bezieht sich auf die Produkte, die hauptsächlich über den Produktkatalog "Big White" vertrieben werden. Andere Produktportfolien beinhalten Produktportfolien von MLA, Unex, Novalux, Nordtronic und sonstige Produktportfolien und werden über eigene Print- oder digitale Medien vertrieben. 7.2 Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Versicherungsentschädigungen, Mieteinnahmen sowie Erträge aus den wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Soweit zulässig, wurden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen unter Aufwandspositionen erfasst. 7.3 Personalaufwand
7.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen stellen im Wesentlichen Kosten der Warenabgabe und Katalogkosten dar. In den sonstigen Kosten sind z.B. Kosten für die Leiharbeiter, Lizenzen, PKW Kraftstoffkosten, Kosten für die Telekommunikation, Beiträge und Gebühren und sonstige Kosten enthalten. 7.5 Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Wertminderung beim Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 81.585 (Vj. TEUR 0) erfasst. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Zuschreibungen auf die Kundenstämme in Höhe von TEUR 1.886 (Vj. Wertminderung von TEUR 1.381) vorgenommen. In den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind Abschreibungen der Nutzungsrechte resultierend aus den Leasingverhältnissen enthalten. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden unter Tz. 8.3 im Konzernanhang ausgewiesen. 7.6 Finanzergebnis Finanzaufwendungen und Erträge aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 entsprechend zugeordnet. Der Zinsaufwand aus Bankverbindlichkeiten beinhaltet im Wesentlichen laufende Zinszahlungen. Im sonstigen Zinsaufwand sind Zinsaufwendungen resultierend aus den bilanzierten Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt. Für die Höhe der Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten wird auf Tz. 8.3 des Konzernanhangs hingewiesen.
7.7 Steuern Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuern in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung:
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2022 betrug 15 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 32,16 %. Bei der Berechnung latenter Steuern für die jeweiligen Konzerngesellschaften wurden Steuersätze zwischen 9 % und 32,23 % (Vj. 13,8 % und 32,14 %) herangezogen, die zum Zeitpunkt der erwarteten Umkehrung der temporären Differenzen gültig sind. Die latenten Steuererträge und -aufwendungen von TEUR 5.211 (Vj. TEUR 6.543) betreffen in voller Höhe die Konzerngewinn- und Verlustrechnung (siehe Tz. 6.1.4). Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
7.8 Währungsumrechnung Aus der Währungsumrechnung im Zusammenhang mit dem Einkauf von Waren hat die Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr Fremdwährungsgewinne von TEUR 1.836 (Vj. TEUR 3.544) sowie Fremdwährungsverluste i.H.v. TEUR 903 (Vj. TEUR 1.935) erzielt. Die genannten Beträge sind in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 8. Weitere Angaben 8.1 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 8.1.1 Beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bilanzstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Die folgende Darstellung zeigt die beizulegenden Zeitwerte ohne die nicht fortgeführten Aktivitäten.
Die folgenden Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 werden verwendet, um den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten zu bestimmen und anzuwenden:
Zum 31. Dezember 2022 sind wie im Vorjahr alle erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente der Stufe 2 zuzuordnen mit Ausnahme der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit und der Dividendenverbindlichkeit für Novalux, die der Stufe 3 zuzuordnen sind. Diese sind in der Position sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten. Während des Geschäftsjahres 2022 gab es keine Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2 sowie aus Stufe 3 heraus. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente bestanden aus Devisentermingeschäften. Bei Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz geführt werden, ist die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ebenfalls über das Verfahren der Stufe 2 erfolgt. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte nach der Mark-to-Market Bewertungsmethode werden dem Konzern von den Banken zur Verfügung gestellt. Die Ermittlung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeit und der zukünftigen Dividendenverpflichtung gegenüber dem Minderheitsgesellschafter basiert auf dem genehmigten Budget der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sowie einer Projektion für das Geschäftsjahr 2024. Die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit wurde auf ihren Barwert in Höhe von TEUR 12.460 (Vj. TEUR 12.281) und die Dividendenverbindlichkeit auf einen Barwert in Höhe von TEUR 600 (Vj. TEUR 1.969) abgezinst. 8.1.2 Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Finanzergebnis und erhaltene Dividenden unter Erträgen aus Beteiligungen ausgewiesen. Netto-Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie Kredite und Forderungen zuzuordnen sind, werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Effekte aus der der Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung werden nicht im Finanzergebnis ausgewiesen und sind der Kategorie "Wertberichtigung/ Sonstiges" zugeordnet.
8.2 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen Als nahestehend werden alle Unternehmen und Personen betrachtet, die die Voraussetzungen von IAS 24.9 erfüllen. Die Big White TopCo GmbH hat im Geschäftsjahr 2016 von ihrer Muttergesellschaft Big White Mid Co S.à r.l., Luxemburg, insgesamt ein Darlehen über EUR 212,5 Mio. mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren erhalten. Der Zinsaufwand der abgeschlossenen Periode betrug TEUR 21.895 (Vj. TEUR 20.259). Im Geschäftsjahr 2022 wurden TEUR 575 Zinsen an die Muttergesellschaft gezahlt. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Umsätze mit der Marbel Limited OOO i.H.v. TEUR 116 (Vj. TEUR 1.058) erzielt. Aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierte zum Bilanzstichtag keine Forderung (Vj. TEUR 0). Mit den sonstigen Unternehmen des Minderheitsgesellschafters von Novalux hat der Konzern Geschäfte (z.B. aus der Vermietung von Geschäftsräumen) i.H.v. TEUR 340 gemacht. Im Rahmen des Erwerbes der Gesellschaft wurde ausgewählten Führungskräften die Möglichkeit eingeräumt, an der Wertsteigerung der Gesellschaft teilzunehmen. Zu diesem Zwecke hat der Gesellschafter eine Möglichkeit eingeführt, die indirekt den Erwerb von Kapitalanteilen an der Gesellschaft ermöglicht. Die Teilhabe an möglichen Wertsteigerungen setzt den Eintritt eines Change-of-Controls voraus. Die Vereinbarung fällt in den Anwendungsbereich des IFRS 2, Aktienbasierte Vergütung und wird im IFRS-Konzernabschluss als Equity-Settled klassifiziert. Der Erwerb der Anteile erfolgte jeweils zum Fair Value der Unternehmensanteile. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen erfolgen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. 8.3 Leasingverhältnisse Konzern als Leasingnehmer Der Konzern hat im wesentlichen Leasingverträge für Gebäude abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, verschiedene technische Anlagen, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Laufzeiten der Leasingverträge für Gebäude betragen ein bis zehn Jahre. Bei den sonstigen Leasingverhältnissen liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen ein und sieben Jahren. Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die Abtretung und das Unterleasing der Leasinggegenstände durch den Konzern sind generell untersagt. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sowie variable Leasingzahlungen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Der Konzern hat außerdem Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, verschiedene technische Anlagen, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen oder von geringem Wert sind. Auf diese Leasingverträge wendet der Konzern die praktischen Behelfe an, die für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, gelten. In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten (die in den sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind) und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Tz. 6.2.3 dargestellt. In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2022 TEUR 3.402 (Vj. TEUR 3.008). Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Covid-19 Pandemie bedingten Mietzugeständnisse. Der Konzern hat Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2022 noch nicht begonnen haben. Die künftigen Leasingzahlungen für diese unkündbaren Leasingverträge belaufen sich auf TEUR 130 für das nächste Jahr und TEUR 70 für die Jahre zwei bis fünf. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen umfassen die Verträge mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Leasingverhältnisse für Bürogebäude. Diese Optionen werden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und in Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements (siehe Tz. 4.12.1). Die folgende Tabelle zeigt die nicht diskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossen sind. Kündigungsoptionen die voraussichtlich ausgeübt werden liegen nicht vor.
Konzern als Leasinggeber Der Konzern hat einen Operating-Leasingvertrag für seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie abgeschlossen. Dieser umfasst die Vermietung von Geschäftsräumen. Das Leasingverhältnis hat eine feste Laufzeit mit festen Leasingraten von sieben Jahren. Die während des Geschäftsjahres erzielten Mieterträge des Konzerns beliefen sich auf TEUR 100 (Vj. TEUR 100). Zum 31. Dezember bestehen folgende Forderungen auf künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund des unkündbaren Operating-Leasingverhältnisses:
8.4 Beteiligungen Die Beteiligung an der Marbel Limited OOO (TEUR 0; Vj TEUR 400) wurde nach dem oben genannten Erwerb der Anteile der Minderheitsgesellschafter von 2,35% zu TEUR 30 zum 31. Dezember 2022 in Höhe von insgesamt TEUR 430 voll abgeschrieben. Aufgrund des Russland-Ukraine-Konfliktes wurde der Kunde seit Februar 2022 nicht mehr beliefert. 8.5 Geschäftsführungsorgan des Mutterunternehmens Geschäftsführer waren im Konzerngeschäftsjahr: Herr Erhardt Sven Schirmer, CFO, Lindau (Bodensee), Deutschland; Herr Jens Marcel Mariete Maria Aertgeerts, CSO, Düsseldorf, Deutschland; Herr Eric Marie Alain Lachambre, CEO, Düsseldorf, Deutschland (bis 25. Mai 2022); Herr Mark Körner, CEO, Neuss, Deutschland (ab 1. März 2023) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden dem ehemaligen CEO Leistungen entsprechend seinem Arbeitsvertrag gewährt. Der Aufwand für Gehälter und Boni an die Geschäftsführung der Muttergesellschaft betrug im Konzerngeschäftsjahr TEUR 1.903 (Vj. TEUR 1.797). 8.6 Personalbestand Die Gruppe hat im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich folgende Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Geschäftsführung) in den fortgeführten Geschäftsbereichen beschäftigt:
Bedingt durch eine neue Personalstruktur ergeben sich geänderte Zuordnungen im Vergleich zum Vorjahr. 8.7 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Ohne finanzielle Verpflichtungen für die Mietverträge, die als Operating Leasing Verträge einzustufen sind, bestanden am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen i.H.v. TEUR 24 (Vj. TEUR 81). 8.8 Honorar des Konzernabschlussprüfers Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr setzt sich gemäß § 285 Nr. 17 HGB wie folgt zusammen:
Die Honorare sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 8.9 Sonstiges Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die verbundene konsolidierte Unternehmen der Big White TopCo GmbH sind und für die der Konzernabschluss der Big White TopCo GmbH der befreiende Konzernabschluss ist, haben in Teilen von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht:
Die Big White TopCo GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis auf. 9. Nachtragsbericht Am 2. Juni 2023 wurde mit den Kreditinstituten eine Verlängerung des Kreditvertrages um drei weitere Jahre unter neuen Konditionen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschafterin der Gesellschaft ein weiteres nachrangiges Darlehen von EUR 30 Mio. gewährt. Seit dem 01. März 2023 fungiert Herr Mark Körner als neuer CEO der SLV Ligthing Gruppe.
Übach-Palenberg, 2. Juni 2023 Mark Körner Jens Aertgeerts Sven Schirmer Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen Die Big White TopCo GmbH ist die Muttergesellschaft der SLV Lighting Gruppe (ehemals NNUKS Gruppe), mit Hauptsitz in Übach-Palenberg. Die SLV Lighting Gruppe ist einer von den führenden Anbietern innovativer Beleuchtungslösungen und steht für ein breites Produktportfolio sowohl für den Innen- als auch Außenbereich im kommerziellen und privaten Marktsegment. Die SLV Lighting Group GmbH mit Hauptsitz in Düsseldorf bildet das Dach für rund im Jahresdurchschnitt 675 Mitarbeiter in 16 Ländern. Die fünf Marken (Business Units) der SLV Lighting Gruppe entwickeln innovative Lichtlösungen und vertreiben diese in über 70 Ländern. Der Kernmarkt der Gruppe liegt in Europa. Die verschiedenen Marken des SLV Lighting Konzerns betreiben in Eigenregie alle wesentlichen operativen Funktionen wie Produktentwicklung und -design, Beschaffung, Qualität, Logistik, Marketing und Vertrieb. Eine Servicegesellschaft in China unterstützt die Gruppe bei der Entwicklung von Innovationen, Labortests, Qualitätskontrollen und im Einkaufsprozess. Die Produktentwicklung der SLV Lighting Gruppe befasst sich im Wesentlichen mit der Markteinführung von Neuheiten auf Basis der im Lichtmarkt bereits bestehenden Technologien. Die Entwicklungskosten der Gruppe sind im Wesentlichen Personalkosten der Mitarbeiter und betragen ca. EUR 3 Mio. Die SLV Lighting Gruppe positioniert sich im B2B (Business to Business) Geschäft im Wesentlichen im mittleren Preissegment. Das Geschäftsmodell der Gruppe ist durch das Streben nach mehr Nachhaltigkeit geprägt. Unser Ziel besteht im Aufbau und Aufrechterhalten einer nachhaltigen Wertschöpfungskette durch das ausgewogene Zusammenspiel von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten in all unseren Kerngeschäftsprozessen. Die Gruppe legt dabei viel Wert auf folgende Elemente:
Die Gruppe besteht aus den Business Units SLV, MLA, Novalux, Unex, und Nordtronic. Die SLV GmbH als die zentrale operative Gesellschaft der SLV Business Unit wurde im Geschäftsjahr 2021 nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. ISO 9001:2015 ist die international und national bedeutendste QM-Norm für Unternehmen. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Anwendung ist die Kundenorientierung: Alle Prozesse im Unternehmen sollen die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden erfüllen und deren Zufriedenheit stetig verbessern. Der prozessorientierte Ansatz fördert das Verstehen und Steuern von Prozessen, um die Ziele des Unternehmens effizient zu erreichen. Durch risikobasiertes Denken sollen mögliche Risiken frühzeitig erkannt und präventive Maßnahmen eingeleitet werden, um negative Auswirkungen abzuwenden. Als international anerkannter Standard für Umweltmanagementsysteme gilt die Norm ISO 14001:2015. Die ISO-Zertifizierung belegt, dass SLV ein professionelles Umweltmanagement integriert hat. SLV hat klar definierte Umweltziele, um den Umweltschutz im Einklang mit wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu fördern und Ressourcen optimal zu nutzen. Mit dem zertifizierten Umweltmanagement verpflichtet sich SLV dazu, die Umweltleistung im Unternehmen stetig zu verbessern. Wie auch im Vorjahr wurde die SLV Lighting Gruppe von der Bewertungsplattform EcoVadis mit der goldenen Medaille im Nachhaltigkeits-Rating ausgezeichnet. Unternehmen werden hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Umwelt, Arbeits- und Menschenrechten, Ethik und nachhaltiger Beschaffung bewertet. In unserem CSR (Corporate Social Responsibility) - Handbuch zeigen wir klar auf, dass wir uns zu sozialen und ökologischen Standards im Rahmen der ISO 26000 bekennen und diese auch im Alltag leben. Für Arbeitspraktiken, Menschenrechte, Umwelt, faire Betriebspraktiken und Verbraucheranliegen sowie Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft sehen wir uns verantwortlich und handeln entsprechend. Seit 2020 veröffentlichen wir unseren Nachhaltigkeitsbericht für die Gruppe und stellen die Tätigkeiten und Leistungen des Unternehmens in Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar. Unser nächstes, ambitioniertes Ziel, welches wir anstreben, ist bis 2025 die vollständige CO 2 -Neutralität (scope 1 und 2 nach Global GHG Protocol) zu erreichen. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut Angaben von Eurostat stieg das BIP der EU Länder um 3,6 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr. Das Wirtschaftswachstum im letzten Quartal 2022 gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2021 ist mit +0,1 % deutlich schwächer ausgefallen als in den ersten 3 Quartalen. Corona Pandemie Die Corona Pandemie prägte seit Anfang 2020 die Wirtschaftsentwicklung weltweit. Während die beiden Jahre 2020 und 2021 von starken Corona Beschränkungen in Deutschland und europäischen Ausland geprägt waren, entspannte sich die Lage deutlich in 2022. Dies hat zwar insgesamt zur Wiederbelebung der wirtschaftlichen Aktivitäten geführt. Allerdings hatte die Weltwirtschaft mit den Folgen von Covid-19 wie z.B. gestörten Lieferkette, der Materialknappheit und den gestiegenen Preisen zu kämpfen. Ukraine Krieg Der Einmarsch des russischen Militärs in die Ukraine hat die Rahmenbedingungen für viele Unternehmen grundlegend verändert und zu einem hohen Ausmaß an politischer und ökonomischer Verunsicherung geführt. Neben den immer noch bestehenden Belastungen infolge der Corona-Pandemie besteht die Gefahr weiterer und in Teilen nicht abschätzbarer Geschäftsrisiken und Anpassungslasten für die Firmen in Europa, aber auch in der ganzen Welt. Transportkosten Obwohl die globalen Lieferketten immer noch äußerst angespannt sind, gibt es zumindest bei den Containerpreisen Entspannung. Während Anfang des Jahres 2022 die Frachtraten von China nach Rotterdam bei ca. USD 14.000 1 lagen, gingen diese seit Februar kontinuierlich zurück. Ende des Jahres lagen die Containerpreise bei ca. USD 2.000 und damit auf dem Vor-Corona Niveau.
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Inflation Die Verbraucherpreise haben im vergangenen Jahr weltweit stark angezogen. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften wurden langjährige Höchststände erreicht. Die Inflation in Deutschland und im europäischen Ausland ist 2022 so hoch ausgefallen wie noch nie. Laut statistischem Bundesamt erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland um durchschnittlich 7,9 %. In der europäischen Union betrug die Teuerungsrate 10,4 % (Eurostat). b) Geschäftsverlauf Regionale Umsatzentwicklung:
Sämtliche Umsatzerlöse stammen aus dem Vertrieb von lichttechnischen Produkten. Insgesamt erzielte die SLV Lighting Gruppe im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von TEUR 233.385. Der Umsatz reduzierte sich somit um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr (TEUR 239.058). Der Umsatz im deutschen Markt war im Geschäftsjahr 2022 auf Grund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rückläufig. Der hohe Preisanstieg bei Waren und Energie, Konsumzurückhaltung bei Endkunden, sowie Unsicherheiten auf Grund des andauernden Ukraine Krieges hatten eine negative Auswirkung auf die Nachfrage bei den Distributoren und Onlinehändlern. Hinzu kommt, dass auf Grund der Pandemie und der Kontaktbeschränkungen in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Messen nicht stattgefunden haben und die Kundenpflege nicht intensiv war. So konnten u.a. Neuheiten nicht im sonst üblichen Rahmen im Markt präsentiert werden. Positiv hingegen war die Geschäftsentwicklung mit den Großhändlern. Im Ausland lag die Umsatzperformance bei - 0,8 % zum Vorjahr. Die SLV Lighting Gruppe hat aus moralischen Gründen den Handel mit dem russischen Partner seit dem Ausbruch des Ukraine Krieges sofort eingestellt. Die bereinigten Umsätze im Ausland (Umsatzausfall mit Russland und den kriegsbedingten Umsatzrückgang mit der Ukraine) lagen auf dem Vorjahresniveau. Dabei war die Umsatzentwicklung in den Ländern unterschiedlich. Während hauptsächlich Großbritannien und die Schweiz sich positiv entwickelt haben, verzeichneten z.B. Dänemark, Frankreich und Belgien einen Umsatzrückgang. Der Umsatz in den restlichen Ländern war in der Summe auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt war die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2022 durch den Krieg in der Ukraine und Corona Folgen geprägt und entsprach nicht den Erwartungen. Die SLV Lighting Gruppe erzielte auch im Geschäftsjahr 2022 ein positives EBITDA und operativen Cash Flow und sieht ihren Fortbestand nicht als gefährdet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Business Unit SLV ihren spanischen Vertriebspartner (Soluciones Luminotécnicas Visuales, S.L.) für einen Kaufpreis von TEUR 650 erworben. Die Auswirkung auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus dem Erwerb ist nicht wesentlich. c) Geschäftslage i) Analyse der Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung:
In der oben dargestellten Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Ergebnis aus den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten herausgerechnet. Im Geschäftsjahr 2022 reduzierte sich der Umsatz der Gruppe um 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Das geplante Umsatzziel wurde im Wesentlichen auf Grund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht erreicht. Die Rohmarge, definiert als Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz, lag bei 52,9 % und war somit geringer als im Vorjahr (54,8 %). Ursächlich für den Rückgang der Rohmarge waren hauptsächlich höhere Transportkosten aus Asien. Die Hauptursachen für den Anstieg der Personalkosten im Geschäftsjahr 2022 um 5,0 % im Vergleich zum Vorjahr waren Gehaltssteigerungen sowie Abfindungen für ausgeschiedene Mitarbeiter. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr war hauptsächlich auf geringere Marketing- und Katalogkosten zurückzuführen. Das um Sondereffekte (TEUR 13.595) bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) betrug TEUR 59.483 und lag damit 4,1 % unter dem Vorjahr (TEUR 62.048). Wesentliche Sondereffekte im Geschäftsjahr 2022 waren:
Bei den Sondereffekten aus den gestiegenen Transportkosten handelt es sich um die Mehrkosten im Vergleich zum Kostenniveau pro Schiffscontainer in den Pre-Covid 19 Jahren 2019 und 2020. Die im Laufe des Geschäftsjahres 2021 stark angestiegenen Transportpreise gingen im Laufe des Jahres 2022 auf das Pre-Covid 19 Niveau zurück. Für das Jahr 2023 erwartet die Geschäftsleitung keine Bereinigung der Transportkosten mehr. Das bereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2022 lag deutlich unter dem budgetierten Wert. Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen waren 287,3 % höher als im Vorjahr. Ursächlich dafür waren im Wesentlichen hohe Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in der Business Unit SLV. Das Finanzergebnis verschlechterte sich um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr, was im Wesentlichen auf höhere Bewertungseffekte aus derivativen Finanzinstrumenten und höhere Zinsen für Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen zurückzuführen ist. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2022 wurden durch geringere (als im Vorjahr) Steueraufwendungen beeinflusst. Hinzu kommen höhere Auflösungen der latenten Steuern auf die temporären Differenzen. ii) Analyse der Finanzlage Kapitalflussrechnung:
Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 12.644 auf Grund geringerer Zahlungen für die Vorratsbestände. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag deutlich unter dem für das Jahr 2022 budgetierten Wert. Die Verbesserung beim Cash Flow aus der Investitionstätigkeit um TEUR 6.148 ist auf Einzahlungen aus der Veräußerung eines Grundstückes und einer geringeren Investitionstätigkeit zurückzuführen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag TEUR 12.232 unter Vorjahr, was im Wesentlichen auf geringere Tilgungen von Bankverbindlichkeiten zurückzuführen ist. iii) Analyse der Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2022 betrug das Gesamtvermögen der SLV Lighting Gruppe TEUR 615.323. Die langfristigen Vermögenswerte werden, durch die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten, Geschäfts- oder Firmenwerte von TEUR 380.748 und Kundenstämme von TEUR 76.490 zum 31. Dezember 2022 dominiert. Das Working Capital, definiert als Vorratsvermögen zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, betrug TEUR 75.223 zum 31. Dezember 2022 und ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.733 gesunken. Dieser Rückgang ist durch den geplanten Abbau des Vorratsvermögens (TEUR 13.403) begründet. Die gegenläufigen Effekte waren der Aufbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.744) und der Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 5.926). Das Working Capital zum 31. Dezember 2022 lag über dem budgetierten Wert, bedingt durch höhere Warenbestände. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft Big White Mid S.A., Luxemburg, erfolgt die Finanzierung des Konzerns über Bankdarlehen auf Ebene der Tochtergesellschaft SLV Lighting Group GmbH, SLV Holding GmbH und der SLV Holding France S.A.S. in Höhe von insgesamt EUR 355,0 Mio., die nach IFRS aufgrund der Anwendung der Effektivzinsmethode mit einem Wert von EUR 353,3 Mio. in der Bilanz ausgewiesen werden. Darüber hinaus steht der Gesellschaft eine zusätzliche Bankenfinanzierung in Form einer Revolving Credit Facility und einer Ancillary Facility in Höhe von EUR 50 Mio. zur Verfügung, von der zum Stichtag EUR 0 Mio. (i. Vj. EUR 2 Mio.) in Anspruch genommen waren. Zur Sicherung der Bankenfinanzierung wurden sämtliche Bankkonten und Beteiligungen der Big White TopCo GmbH, SLV Lighting Group GmbH, SLV Holding GmbH und SLV GmbH verpfändet, sowie sämtliche Forderungen der Big White TopCo GmbH, SLV Lighting Group GmbH, SLV Holding GmbH, SLV GmbH, SLV Holding France S.A.S., SLV France S.A.S. und Unex Lighting AG zur Sicherung abgetreten. Darüber hinaus erfolgte eine Grundschuldbestellung durch die SLV GmbH in Höhe von EUR 9,0 Mio. Auf Grund der am 2. Juni 2023 verlängerten Kreditfinanzierung sieht die Geschäftsführung der Big White TopCo GmbH den Fortbestand des Konzerns nicht als gefährdet an. Die gesamte Bankenfinanzierung ist an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants) gebunden. Die Covenants wurden das gesamte Jahr eingehalten. Der überwiegende Teil der Bankverbindlichkeiten ist variabel verzinslich. iv) Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Ziele und Strategie der SLV Lighting Gruppe werden finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren herangezogen. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen der Umsatz, bereinigtes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen), welches um Sondereffekte, wie Transportkosten, Beratungskosten und Abfindungen bereinigt wird, der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie das Working Capital. Zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählt die Produktverfügbarkeit, welche sich als Anteil der auf Lager verfügbaren Produkte im Verhältnis zum Gesamtsortiment berechnet. Die Produktverfügbarkeit im Geschäftsjahr 2022 lag bei der wesentlichen Einkaufsgesellschaft - SLV GmbH - bei ca. 98,9 %. Dieser Wert entspricht dem Zielniveau. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a) Prognose Für 2023 bestehen weiterhin große Unsicherheiten aufgrund des Kriegs in der Ukraine, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung und der hohen Energiepreise. Lt. der Winterprognose der europäischen Kommission könnte das BIP der EU im Jahr 2023 um 0,8 % wachsen. Für Deutschland erwartet die Bundesregierung zumindest keine Rezession, sondern geht von einem leichten Plus von 0,2 % aus. Bei der Inflation erwartet die europäische Kommission einen weiteren Anstieg der Preise in 2023 i.H.v. 6,4 %. Da der Inflationsdruck anhält, dürften z.B. die geldpolitischen Zügel weiter angezogen werden, was die Konjunktur dämpfen und die Investitionen bspw. im Baubereich bremsen dürfte. Derzeit sind die geopolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts nicht abschätzbar. Dennoch könnte eine weitere Eskalation des Krieges die wirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen, weitere Unsicherheiten bei Konsumenten verstärken und die Preise weiter in die Höhe treiben. Die Corona Krise und ihre Folgen haben spürbare Auswirkungen auf die Weltwirtschaft hinterlassen. Positiv ist, dass die im Laufe des Geschäftsjahres 2021 stark angestiegenen Transportpreise im Laufe des Jahres 2022 auf das Pre-Covid 19 Niveau zurückgegangen sind. Chinas Öffnung aus der Null-Covid Politik dürfte für die weitere Entspannung in der Produktion und an den Häfen sorgen. In der Planung für das Geschäftsjahr 2023 wurden die Markterwartungen auf Grund der beschriebenen Krisensituation berücksichtigt. Außerdem wurden Anpassungen der Verkaufspreise, sowie die Erwartungen bezüglich der Entwicklung der Beschaffungskosten berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2023 erwarten wir ein Umsatzwachstum im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich im Vergleich zum Vorjahr. Die wesentlichen Umsatztreiber sind:
Wir erwarten, dass auf Grund des prognostizierten Umsatzwachstums unser bereinigtes EBITDA sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr positiv im anfänglichen einstelligen Prozentbereich entwickelt. Für das Geschäftsjahr 2023 erwarten wir, dass unser Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr im anfänglichen zweistelligen Prozentbereich steigt. Der erwartete Anstieg resultiert aus dem EBITDA Wachstum. Es wird auch erwartet, dass das Working Capital im Geschäftsjahr 2023 auf dem Niveau des Vorjahres bleibt. Weiterhin gehen wir davon aus, dass wir bei der Produktverfügbarkeit unser Zielniveau in Höhe von 95 - 98 % regelmäßig erreichen werden. Am 2. Juni 2023 wurde mit den Kreditinstituten eine Verlängerung des Kreditvertrages um drei weitere Jahre unter neuen Konditionen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschafterin der Gesellschaft ein weiteres nachrangiges Darlehen von EUR 30 Mio. gewährt. b) Chancen und Risiken Um den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu sichern, hat die Gruppe ein Risikomanagementsystem installiert, welches die strategischen, operativen, finanziellen und die Compliance Risiken überwacht. Ziel des Risikomanagements ist es, durch ein systematisches Vorgehen vor allem Risiken, aber auch wesentliche Chancen frühzeitig zu erkennen, um so aktiv durch geeignete Maßnahmen auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Als ein eigenständig definierter Prozess bedient sich das Risikomanagementsystem standardisierter Basisinstrumente und des Berichtsystems zur Risikoüberwachung und -kontrolle der Risiken. Gesamtwirtschaftliche Risiken: Die Verschärfung der Ukraine Krise und die hohen Preise in der Beschaffung könnten die deutsche und europäische Wirtschaft noch mehr unter Druck setzen und eine Rezession verursachen. Dank des robusten Geschäftsmodells und der Flexibilität in der Anpassung der Organisation sieht die Geschäftsleitung den Fortbestand der SLV Lighting Gruppe nicht als gefährdet. Die Geschäftsleitung überwacht laufend die Kriegsereignisse und die daraus resultierenden Risiken. In der aktuellen Situation erwartet die Geschäftsleitung keine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage der SLV Lighting Gruppe. Unternehmensrisiken: Wesentliche operative und strategische Risiken: Finanzierungsrisiko Mit dem Auslaufen der bestehenden Finanzierung im Januar 2024 (Facility B) bestand zum 31. Dezember 2022 ein Finanzierungsrisiko. Am 2. Juni 2023 wurde mit den Kreditinstituten eine Verlängerung des Kreditvertrages um drei weitere Jahre unter neuen Konditionen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschafterin der Gesellschaft ein weiteres nachrangiges Darlehen von EUR 30 Mio. gewährt. Innovationsrisiken Aufgabe und Ziel des Innovationsmanagements in der SLV Lighting Gruppe ist die systematische Führung des gesamten Innovationsprozesses von der Generierung neuer Ideen bis zu deren Umsetzung in neue Produkte. Steigende Marktanforderungen nach neuen innovativen Produkten stellen auch Lichtprodukte vor große Herausforderungen. Negative Entwicklungen oder Fehlentscheidungen im Innovationsprozess stellen ein nicht unerhebliches Risiko dar. Um dieses Risiko zu minimieren, hat der SLV Konzern Prozesse unter Einbindung der Marktanforderungen durch den Vertrieb, der technischen Realisierbarkeit und der Beschaffung bei der Einführung der Neuheiten definiert. Lagerbestandsrisiko Das Lagerbestandsrisiko ist das Risiko, dass sich Lagerbestände, nicht wie erhofft verkaufen. An der Reichweite orientierte Bewertung der Vorräte vermindert das Risiko, dass Produkte obsolet werden und weitere Abschreibungsverluste verursachen. Digitalisierung Die stark vorangetriebene digitale Transformation der SLV Lighting Gruppe betrifft vor allem unternehmensinterne Prozesse, um den wachsenden Herausforderungen der digital werdenden Märkte gerecht zu werden. Jedoch kann es z.B. auf Grund von Fachkräftemangel zu einem unzureichenden Fortschritt beim Datenmanagement oder bei der digitalen Anbindung von Kunden kommen. Weiterhin kann eine unzureichende Diversifizierung bei den digitalen und klassischen Printmedien nicht die Marktanforderungen erfüllen und so das Umsatzwachstum negativ beeinflussen. Durch den Einsatz moderner ERP-Systeme und den Ausbau der IT Infrastruktur werden die Risiken im digitalen Bereich minimiert. IT Risiken Das aktive Management der IT-Risiken erfolgt durch den Einsatz von moderner Hard- und Software. Es existiert eine Vielzahl an eingesetzten Richtlinien, Informationsveranstaltungen und Schulungen, um die IT Risiken im Datenmanagement, bei der Cyberabwehr etc. zu minimieren. Beschaffungsrisiken Die Beschaffung der Waren erfolgt überwiegend in China. Die verschärfte Verknappung der Transportcontainer und die damit verbundene massive Steigerung der Transportkosten haben zu deutlich höheren Transportkosten in 2022 geführt. Um das Containerpreisrisiko zu minimieren, wurden die Containerpreise für die nächsten sechs Monate gesichert. Die Bevorratung der Waren am Hauptstandort Übach-Palenberg und das auf die Umstände angepasste Beschaffungsmanagement mindern das Beschaffungsrisiko. Hinzu kommt, dass unsere Tochtergesellschaft in China die Gesellschaft bei der Entwicklung von Innovationen, Labortests, Qualitätskontrollen und im Einkaufsprozess unterstützt, was somit die Beschaffung der Waren erleichtert. Ferner verfolgt die chinesische Tochtergesellschaft die Entwicklung der Rohstoffpreise und verhandelt mit den Lieferanten die bestmöglichen Einkaufspreise und Lieferbedingungen. Um die weiterhin hohe Produktqualität zu gewährleisten, haben wir eigene Qualitätskontrollen in China und in Deutschland. Permanent führen wir Audits bei den Lieferanten durch. Finanzielle Risiken Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, wie z.B. Wechselkursrisiken oder Ausfallrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementsystems werden die Finanzrisiken unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert. Sämtliche zu Risikomanagementzwecken eingegangenen derivativen Finanzgeschäfte werden nur für operative Zwecke abgeschlossen. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben. Wechselkursrisiken Der Großteil unseres Wareneinkaufs wird in Fremdwährungen US$ und CNY getätigt; Aus diesem Grunde sieht sich die Gesellschaft grundsätzlich Risiken aus Währungskursschwankungen auf der Beschaffungsseite ausgesetzt. Da die Einkäufe in US$ und CNY stetig über das Jahr verteilt sind, wirken sich kurzfristige Wechselkursschwankungen der Währungsexposition nicht sofort auf das Ergebnis aus, können aber bei mittel- und langfristigen Verschiebungen positive oder negative Ergebniswirkung haben. Dies kann und wird über die Anpassung von Verkaufspreisen kompensiert. Zur Absicherung des USD Wechselkurses, bestanden zum 31. Dezember 2022 in der Gruppe Währungsderivate. Der Konzern bildet keine Bewertungseinheiten. Forderungsausfall Das Ausfallrisiko stellt die Gefahr dar, dass ein Vertragspartner oder Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Finanzinstrumente, die in der SLV Lighting Gruppe dem Ausfallrisiko ausgesetzt sind, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die liquiden Zahlungsmittel. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der liquiden Zahlungsmittel stellen das maximale Ausfallrisiko dar. Um das Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen möglichst gering zu halten, führt der Konzern ein konsequentes Forderungs- und Debitorenmanagement durch. In der Regel werden alle Neukunden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Darüber hinaus wird das Ausfallrisiko in begrenztem Maße durch eine Delkredereversicherung begrenzt. Compliance Risiken Es existieren Risiken im Rechtsbereich, die durch das eigene Personal oder durch externe Anwaltskanzleien gemanagt werden. Die Risiken sind durch Rückstellungen abgedeckt. Alle wesentlichen Risiken werden durch die internen Kontrollsysteme identifiziert. Auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen bestehen gegenwärtig keine wesentlichen Einzelrisiken, die den Unternehmensbestand gefährden könnten. Die Geschäftsführung sieht für den Konzern keine bestandsgefährdenden Risiken. Chancen: Die wichtigsten Chancen ergeben sich aus der Nachfrage nach Beleuchtung im Neubau, Renovierungen oder bei der Umstellung auf energieeffizientere Produkte. Dabei bieten sich der SLV Lighting Gruppe mit ihrem breiten Produktportfolio, sowie ihren technologisch fortgeschrittenen Beleuchtungskonzepten sehr gute Chancen, die sich positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken können. Mit unserem integrierten Geschäftsmodell sind wir in der Lage unseren Kunden ein gutes Preisleistungsverhältnis bei einer sehr schnellen Lieferung anzubieten. Wichtiger Erfolgsfaktor beim Umsatzwachstum ist die stark vorangetriebene digitale Transformation der SLV Lighting Gruppe. Dabei werden vor allem unternehmensinterne Prozesse optimiert, um sich besser in der globalen digitalen Vertriebswelt zu positionieren. Aus den Akquisitionen der letzten Jahre werden sich weitere Synergiepotenziale im vertrieblichen Bereich entwickeln. Dabei bietet sich die Chance, verschiedene Marken, bzw. Produktportfolien innerhalb der SLV Lighting Gruppe stärker zu vermarkten. Strategische Möglichkeiten ergeben sich aus weiteren Akquisitionsmöglichkeiten in einem relativ stark fragmentierten Lichtmarkt. Durch Akquisitionen kann der SLV Lighting Konzern seine Marktposition insbesondere in seinen europäischen Kernmärkten ausbauen. Die Geschäftsleitung legt viel Wert auf Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette der Gruppe und übernimmt damit eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der Umwelt, Kunden, Lieferanten und unseren Mitarbeitern. Wir sind überzeugt, dass der besondere Stellenwert der Nachhaltigkeit uns einen Wettbewerbsvorteil verschafft und unsere Wachstumsambitionen fördert. Die Geschäftsleitung ist bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den oben beschriebenen Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung herzustellen. Die mit der Wahrnehmung der Geschäftschancen verbundenen Risiken werden nur dann eingegangen, wenn die Risiken überschaubar, beeinflussbar und für den Bestand der Gruppe nicht gefährdend sind.
Übach-Palenberg, den 2. Juni 2023 Mark Körner Sven Schirmer Jens Aertgeerts Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Big White TopCo GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Big White TopCo GmbH, Übach-Palenberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Big White TopCo GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 2. Juni 2023 Ernst
& Young GmbH
Galden, Wirtschaftsprüfer Scharfenstein, Wirtschaftsprüfer |
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