EKO
Forstservice GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.080,00 |
3.079,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.080,00 |
3.079,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
163.841,58 |
136.033,22 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
573,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.988,68 |
102.391,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.852,90 |
33.068,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
232,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
132.949,83 |
115.465,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.871,41 |
254.810,06 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
158.949,83 |
141.465,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
132.949,83 |
115.465,84 |
| B.
Rückstellungen |
288.113,56 |
246.755,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.757,85 |
8.054,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.871,41 |
254.810,06 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der EKO-Forstservice GmbH
für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft gemäß
§ 267a Abs. 1 HGB auf.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses durch die Gesellschaft aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- / Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen und/oder degressiven Methode ermittelt. Die
Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, ist
unter Berücksichtigung des technischen
Fortschritts und der wirtschaftlichen Veralterung
geschätzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und
Mahnaufwand wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
zu Forderungen in Höhe von 0 % ausreichend Rechnung
getragen. Gründe zur Bildung von
Einzelwertberichtigungen lagen nicht vor.
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 283 HGB zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§
253 I 2 HGB).
Rückstellungen für passive latente Steuern
wurden im Einklang mit § 274a Nr. 5 HGB nicht
gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 I 2 HGB angesetzt.
Soweit Geschäftsvorfälle vorlagen, die auf
Fremdwährung lauteten, wurden diese mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a HGB bewertet.
III.
Angaben zur Bilanz
Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen
von T€ 99 (Vj. T€ 80)
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr beträgt € 0,00.
Das Stammkapital beträgt T€ 26.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus der Bilanz
ersichtlich.
Gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG
ist durch den Bilanzverlust von € 158.949,83 das
gesamte gezeichnete Kapital verloren. Der Bilanzverlust
enthält einen Verlustvortrag von € 141.465,84.
Zur Abwendung der Überschuldung besteht eine
Rangrücktrittsvereinbarung.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
(''Projected-Unit-Credit'' Methode) gebildet. Es wurden
folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzins von
4,88 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck ''Richttafeln 2005 G''
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden: 505 T€
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte: 224 T€
verrechnete Aufwendungen: 59 T€
verrechnete Erträge: 5 T€.
Der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
entspricht den Anschaffungskosten.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 9.757,85
(Vj. T€ 8).
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) aus:
| • |
Bürgschaften € 0,00
|
| • |
Gewährleistungsverträgen € 0,00
|
| • |
Wechseln € 0,00.
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird
Gebrauch gemacht.
V. Sonstige Angaben
Zu Gunsten einzelner Geschäftsführer wurden
115 T€ variable Kredite mit Zinssätzen zwischen
2,0 % und 4,0 % neu vergeben. Nach der Rückzahlung von
96 T€ ergibt sich ein Stand von 99 T€ zum Ende
des abgelaufenen Geschäftsjahrs.
Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
alleinvertretungsberichtigten
Geschäftsführer
- Zbigniew Kwiatkowski, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe nach § 285 Nr. 9a HGB wird gem.
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Koblenz, den 31.10.2014
gezeichnet Zbigniew Kwiatkowski
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2014 festgestellt.
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