Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 31214
Eingetragen
26.11.2018
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGarten- und LandschaftsbauEinzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln
Gegenstand
der Betrieb eines Gartencenters, Einzelhandel mit Floristikartikeln, Gartentechnik und Landschaftsbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Sill
seit 26.11.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

46569 Hünxe
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Der Pflanzgarten GmbH

Dinslaken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 128.832,00 99.147,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.766,00 22.519,00
II. Sachanlagen 110.066,00 76.628,00
B. Umlaufvermögen 559.173,77 549.524,05
I. Vorräte 171.050,16 174.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.420,63 77.208,37
III. Wertpapiere 19.080,91 19.080,91
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 270.622,07 278.734,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.217,71 2.092,66
Aktiva 690.223,48 650.763,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 248.764,66 245.093,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 220.093,25 205.682,26
III. Jahresüberschuss 3.671,41 14.410,99
B. Rückstellungen 86.043,44 93.260,64
C. Verbindlichkeiten 355.415,38 312.409,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 317.415,38 274.409,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 38.000,00 38.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 3.000,00 3.000,00
Summe Passiva 690.223,48 650.763,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Sofern Verrechnungen vorgenommen wurden, ist dies bei den Anhangangaben zur jeweiligen Bilanz- / GuV-Position angegeben.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 - 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6) Die Handelsbilanz der Gesellschaft beruht ausschließlich auf handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Sie entspricht nicht den steuerlichen Vorschriften. Daher wurde eine gesonderte Steuerbilanz erstellt.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Sofern möglich orientiert sich die handelsrechtliche Nutzungsdauer an den steuerrechtlich zugelassenen Zeiträumen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 €.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Christian Sill Darlehensforderungen in Höhe von 1.431,98 €. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter Christian Sill aus erhaltenen Darlehen insgesamt 3.000,00 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser(s) Posten erfolgte nicht. Sie sind in den „sonstigen Vermögensgegenständen“ bzw. „sonstigen Verbindlichkeiten“ enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde nach § 246 S. 4 HGB über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer im Berichtsjahr 2023 war Herr Christan Sill.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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