Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Manfred Kopp GmbH
Buchenweg 9, 82223 Eichenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Kopp seit 29.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Manfred Kopp GmbHEichenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben 1. Der Jahresabschluss der Manfred Kopp GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 1.1. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Posten, für die das Handelsgesetzbuch ein Bilanzierungswahlrecht vorsieht, sind in der vorliegenden Bilanz zum 30.09.2011 nicht enthalten. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. 2.1. Die Abschreibungsmethoden des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso Nutzungsdauer und AfA-Vomhundertsatz. 3. Die Vorräte werden durch körperliche Inventur einzeln aufgezeichnet. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet worden. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. 5. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. 6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 8. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 5,15 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. 9. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir von diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. 2.2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 1.275,89 - davon mit Restlaufzeit bis 1 JahrEUR 1.275,89 3. Aktive latente Steuern 3.1. In der Bilanz sind aktive latente Steuern in Höhe von € 2.067,00 ausgewiesen. 3.2. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 29,12 %. 3.3. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden Unterschiede in der Bewertung von Pensionsrückstellungen berücksichtigt. 4. Pensionsrückstellungen Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich um 1. Oktober 2010 ein Zuführungsbetrag von 55.947,00 EUR, der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein Gesamtbetrag von 6.181,80 EUR zugeführt. Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 1,77 EUR, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen beträgt 136.853,00 EUR. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet. 6. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der nachstehenden Aufstellung. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 4.241,60 - davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 4.241,60 Sonstige Verbindlichkeiten EUR 106.027,48 - davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 3.714,52 - davon mit Restlaufzeit mehr als ein Jahr EUR 102.312,96 7. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. 8. Abschreibungen 8.1. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen belaufen sich auf EUR 189,00 bei Sammelposten EUR 4.719,00 bei Sachanlagen EUR 583,92 bei geringwertigen Wirtschaftsgütern 9. Im außerordentlichen Ergebnis werden die Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen. 9.1. Die Ertragsteuern betreffen latente Steuern. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Manfred Kopp. Er ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Vorschüsse und Kredite hat der Geschäftsführer nicht erhalten. 3. Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht. 4. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt 2. V. Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 1. Der vorgelegte Jahresabschluss zum 30.09.2011 wird genehmigt und ist damit festgestellt. 2. Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva und Passiva Euro 112.570,85 3. Dem Geschäftsführer wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 4. Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2010/2011 in Höhe von Euro -12.336,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt. |
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