Extrol
Innovation GmbH
Bad
Krozingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
443.834,01 |
434.170,22 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.948,00 |
5.796,17 |
| II.
Sachanlagen |
367.242,06 |
427.074,05 |
| III.
Finanzanlagen |
72.643,95 |
1.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.747.430,73 |
7.203.276,38 |
| I.
Vorräte |
9.575,81 |
6.591,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
549.880,39 |
2.515.097,56 |
| III.
Wertpapiere |
1.260.879,67 |
1.799.852,07 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.927.094,86 |
2.881.735,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.656,00 |
5.337,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
157.700,00 |
164.900,00 |
| Aktiva |
4.355.620,74 |
7.807.683,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.280.824,00 |
6.246.791,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.840,65 |
1.840,65 |
| III.
Gewinnrücklagen |
47.367,00 |
47.367,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
3.245.890,31 |
4.309.652,91 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
90.967,74 |
-1.811.237,40 |
| B.
Rückstellungen |
631.380,72 |
644.515,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
443.416,02 |
916.375,93 |
| Passiva |
4.355.620,74 |
7.807.683,60 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Extrol Innovation GmbH hat ihren Sitz in Bad
Krozingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 5218 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Extrol
Innovation GmbH wurde gemäß §§ 242ff.
und 264ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die einschlägigen Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht,
wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der
Angabe im Anhang ausgeübt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265, 266ff. HGB).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr weitgehend
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
I. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde
gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände
wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen
angenommen, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz
kamen. Zugänge im Geschäftsjahr wurden
zeitanteilig und grundsätzlich linear im Rahmen der
steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften "gepoolt"
über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren
gleichmäßig abgeschrieben.
Etwaige Herstellungskosten sind zum steuerlichen
Mindestansatz unter Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.
II. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder den niederen beizulegenden Werten
angesetzt.
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zu
Nennwerten.
III. Rechnungsabgrenzungsposten
Zur periodengerechten Gewinnabgrenzung wurden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
ausgewiesen.
IV. Latente Steuern
Für die Steuerentlastungen, die sich aus den
Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben, die sich
in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen, wurden aktive latente Steuern in der Bilanz
angesetzt.
V. Eigenkapital
Der Ansatz des Eigenkapitals erfolgt mit dem
Nennbetrag.
VI. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden sie so
bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
VII. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zu Posten der Bilanz
I. Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters gem. §
284 Abs. 3 HGB wird gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
verzichtet.
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen T€ 100 (im Vorjahr: T€ 177).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans in Höhe von T€
228 (im Vorjahr: T€ 2.221) enthalten. Die Verzinsung
erfolgte mit 0,8 % p. a. hinsichtlich der enthaltenen
Darlehen. Das Verrechnungskonto wurde aufgrund seines
kurzfristigen Charakters nicht verzinst.
III. Rückstellungen
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen
in Höhe von T€ 708 (im Vorjahr: T€ 678) mit
den beizulegenden Zeitwerten des Deckungsvermögens in
Höhe von T€ 275 (im Vorjahr: T€ 255)
saldiert unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittzinssatz
und dem 7-Jahresdurchschnittzinssatz für
Pensionsverpflichtungen beträgt zum Abschlussstichtag
€ 68.774 (im Vorjahr: € 102.941). Für diesen
Betrag besteht eine Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB.
IV. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten stellen sich bezüglich
ihrer Fristigkeiten und Angabepflichten gem. § 42 Abs.
3 GmbHG wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen T€ 270 (im Vorjahr: T€ 433)
und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
betragen T€ 0 (im Vorjahr: T€ 51).
D. Sonstige Angaben
Angaben über Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 12,25.
Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267
Abs. 5 HGB mit einem Viertel der Summe aus den Zahlen der
jeweils aus dem Quartalsende des Kalenderjahres in der
Gesellschaft Beschäftigten, jedoch ohne die zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigten und
Geschäftsführer.
Bad Krozingen, den
30.08.2024
Extrol Innovation GmbH
gez.
Christian Schulz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024
festgestellt.
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