MEE Bauservice GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Behrens seit 25.3.2026 | Prokura |
Kerstin Stumpf seit 16.4.2024 | Vorstandsmitglied |
Miriam Verena Ludes seit 1.2.2019 | Prokura |
Daniel Gahr seit 22.3.2017 | Vorstandsmitglied |
Eivind Dugstad seit 12.1.2016 | Prokura |
Jörg Olaf Heinrich seit 7.5.2013 | Prokura |
Stephan Wilhelm Krome seit 15.8.2005 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mainzer Stadtwerke AGMainzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenGesellschaftliche Grundlagen Die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. Juni 1971 gegründet und am 24. Juni 1971 in das Handelsregister eingetragen. Gesellschafter sind die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mit beschränkter Haftung, Mainz, sowie die Stadt Mainz. Der Zweck der MSW ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, die Entsorgung, der öffentliche Nahverkehr, der Betrieb eines Hafens, der Betrieb der städtischen Fernmeldeanlagen, das Erbringen von Kommunikationsdienstleistungen jeglicher Art, die Entwicklung und gewerbsmäßige Vermarktung der eigenen Immobilien, der Betrieb des Stadtbades sowie der Betrieb der Straßenbeleuchtung. Im Geschäftsjahr 2023 umfassten die Aktivitäten der MSW vor allem die Konzernführung (inklusive Beteiligungen), die Wassergewinnung, die Verpachtung des Wassernetzes und die Immobilienverwaltung. Ein Großteil der Tätigkeiten im Geschäftsbereich "Versorgung" wird von Tochtergesellschaften erbracht, insofern wird das Jahresergebnis maßgeblich durch deren Ergebnisse geprägt. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von den globalen Krisen. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem tiefen Einbruch im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht fort. Insgesamt hat sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 etwas verschlechtert. Zwei wichtige Indikatoren für die gesamtwirtschaftliche Situation sind die Entwicklung der Exporte und des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Exporte sanken im Jahr 2023 um rund 1,4 % 1 im Vergleich zum Vorjahr (i.Vj. Anstieg 14,3 %). Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Wirtschaftsleistung festzustellen. Diese sank im Geschäftsjahr (preisbereinigt) im Vergleich zu 2021 um 0,3 % 2 (i.Vj. Anstieg 1,9 %). Die MSW bewegt sich in einem relativ stabilen Marktumfeld und ist nicht so stark wie Unternehmen anderer Branchen von der Entwicklung der Realwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland abhängig. Die Rahmenbedingungen für die MSW ergeben sich vor allem auch aus den Vorgaben der Bundesnetzagentur hinsichtlich der anzuerkennenden Kosten und Effizienzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Sparten Strom- und Gasnetzbetrieb. Der Ukraine-Krieg und die Energiepreiserhöhungen hatten allerdings auch weiterhin Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der MSW-Gruppe. Hierzu haben wir zu den einzelnen Geschäftsbereichen sowie im Ausblick die entsprechenden Aussagen getroffen. Entwicklung im Geschäftsbereich Versorgung Operativer Betrieb der Strom- und Gasnetze Für den Geschäftsverlauf eines Strom- und Gasnetzbetreibers sind Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld von hoher Bedeutung. Gesetzgebung und Rechtsprechung prägen die regulatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich beeinflussen Entscheidungen der Regulierungsbehörden den Erfolg des Unternehmens nachhaltig. Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen zählen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Die grundsätzliche Struktur der Anreizregulierung, welche auf die Reduzierung der Netzentgelte bzw. auf einen Abbau etwaiger Ineffizienzen ausgelegt ist, bleibt unverändert. Die kontinuierliche Senkung der Erlöse führt gleichzeitig zur permanenten Fortführung des bereits bestehenden Kostendrucks. Hinzu kommt eine Reihe neuer Aufgaben. Das Gelingen der Energiewende, der Mobilitätswende und nicht zuletzt der Klimawende (Umlenken im Klimaschutz) hängt im Wesentlichen von leistungsstarken Verteilnetzbetreibern ab. Hierbei ist besonders die weiter fortschreitende Integration von EEG- und KWK-Anlagen sowie von Ladeinfrastruktur für die zunehmende Elektromobilität zu nennen. Das Netzgebiet des Stromnetzbetriebes erstreckt sich von Sprendlingen-Gensingen (Rheinhessen) bis Biebesheim (Hessen) und umfasst 19 unmittelbar versorgte Kommunen in Rheinland-Pfalz und Hessen sowie die Stadt Mainz. Das Netzgebiet des Gasnetzbetriebs erstreckt sich von Wackernheim bis Nauheim und umfasst dabei acht unmittelbar versorgte Kommunen in Rheinland-Pfalz und Hessen sowie die Stadt Mainz. Die im Rahmen der Netznutzung Strom durchgeleitete Strommenge belief sich im Berichtsjahr auf rund 2.995 GWh (i.Vj. 3118 GWh). Davon wurden 2.376 GWh (i.Vj. 2.484 GWh) an Lastgangkunden und 619 GWh (i.Vj. 634 GWh) an Lastprofilkunden abgesetzt. Die Reduzierung der Lastprofilmenge wird u.a. in den auf Grund des Ukraine-Krieges hervorgerufenen Preissteigerungen, den damit verbundenen Appellen zum Energiesparen sowie dem verstärkten Zubau von Photovoltaikanlagen begründet. Bei der Netznutzung Gas konnten im Berichtsjahr insgesamt 2.873 GWh (i.Vj. 3.216 GWh) Gas durchgeleitet werden. Davon wurden 1.614 GWh (i.Vj. 1.878 GWh) an Lastgangkunden sowie 1.259 GWh (i.Vj. 1.338 GWh) an Lastprofilkunden abgegeben. Die Mengenschwankungen im Gasabsatz sind zum Teil witterungsbedingt und ebenso haben die durch den Ukraine-Krieg hervorgerufenen Preissteigerungen und Appelle zum Energiesparen zu einem weitergehenden Absatzrückgang bei Teilen der Bevölkerung geführt. Energieerzeugung Einen hohen Stellenwert ordnen wir weiterhin der kommunalen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugung zu. Die Kraftwerke der KMW haben im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 1,0 Mrd. kWh weniger Strom erzeugt als im Vorjahr (1,7 Mrd. kWh). Mit diesem Rückgang liegt die Erzeugung insgesamt unter den prognostizierten Erwartungen. Die Erzeugung erfolgte überwiegend im Gas- und Dampfheizkraftwerk (KW 3). KW 3 war im Geschäftsjahr 2.363 Stunden in Betrieb (i.Vj. 4.142 Betriebsstunden). Der Dampfteil von Kraftwerk 2 wurde im Rahmen des Netzreserveregimes eingesetzt und im Übrigen stand die Gasturbine von Kraftwerk 2 zur Besicherung der Regelenergieerzeugung bereit. Kraftwerk 5 mit seinen 10 Gasmotoren wurde entsprechend der Marktsituation im Regelenergiemarkt vermarktet. An Brennstoffen wurden 1,9 Mrd. kWh (i.Vj. 3,0 Mrd. kWh) Erdgas zur Stromerzeugung eingesetzt. Im Jahr 2023 war Kraftwerk 5 bis auf geplante Stillstände jederzeit betriebsbereit. Aufgrund der hohen Flexibilität konnte die Anlage gut im Regelenergiemarkt platziert werden. Durchschnittlich kamen die einzelnen Motoren auf 800 Betriebsstunden bei 280 Starts. Dies erhöht die Flexibilität der Fernwärmeerzeugungsanlagen. Die Tochtergesellschaften Mainzer Erneuerbare Energien GmbH (MEE), Rheinhessen Solar GmbH, RIO Windkraft GmbH & Co. KG, Windpark Rheinhessen I GmbH & Co. KG sowie die fünf Gesellschaften des Windparks Heimersheim betreiben zusammen derzeit 24 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 63,9 MW sowie Photovoltaikanlagen mit einer insgesamt installierten Leistung in Höhe von rund 30,3 MWp. Von der Solarpark Tutow II GmbH & Co. KG, der Solarpark Elmenhorst GmbH & Co. KG (Tochtergesellschaften der MEE) sowie der MEE werden zudem Solarparks mit einer installierten Leistung von 56,6 MWp betrieben. Weiterhin betreibt die pfalzwind GmbH, an der die MEE 50 % der Anteile hält, insgesamt 53 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 87,25 MW. Die MEE betreibt zum Bilanzstichtag zwölf Wasserkraftwerke mit einer Leistung von insgesamt ca. 7,5 MW und erzeugt im Grundlastbetrieb pro Jahr ca. 18,7 Mio kWh CO 2-freien Strom. Vertrieb Der Gesellschaftszweck der Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH (vormals: Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH) (MSES) ist der Vertrieb von Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie energienaher Produkte. Insgesamt lag das Nettokundenwachstum sowohl im Strom- als auch im Gas-Vertrieb über Plan. Im Commodity-Geschäft (Strom und Gas für Haushalte und Geschäftskunden) konnte im Jahr 2023 die Kundenzahl gesteigert werden auf 17.900 Strom- und Gaskunden in Belieferung (2022: 16.600 Strom- und Gaskunden in Belieferung). Die Absatzentwicklung war geprägt von außergewöhnlich milden Temperaturen. Der Absatz für Strom beläuft sich 2023 auf 75.000 MWh (2022: 75.000 MWh). Der Gasabsatz sank trotz Kundenwachstum, v.a. temperaturbedingt, auf 124.000 MWh (2022: 124.800 MWh). Wärmeversorgung Das Kalenderjahr 2023 war gegenüber dem Vorjahr von einer milderen Witterung sowie aufgrund der energiepolitischen Lage durch extreme Einsparbemühungen der Kunden geprägt. Die Fernwärmeeinspeisung der Mainzer Fernwärme GmbH betrug insgesamt 439.141 MWh (i.Vj. 451.367 MWh). Die Fernwärmeabgabe lag mit 375.389 MWh um rund 6 % unter der Vorjahresabgabe (398.733 MWh). Die Erzeugung der Fernwärme zur Versorgung des zentralen Fernwärmenetzes erfolgte im Jahr 2023 zu rund 87 % (i.Vj. rund 89 %) aus den Anlagen der KMW bzw. der Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH (EGM) auf dem Gelände Ingelheimer Aue. Die Fernwärme-Eigenerzeugung in Höhe von rund 1,0 % (i.Vj. 0,8 %) diente zur Abdeckung der Spitzenlasten bzw. erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen der KMW während der Stillstandzeiten des KMW-Kraftwerkes. Aus der Klärschlammverbrennung konnten im Berichtsjahr rund 12,2 % (i.Vj. 10,7 %) des Fernwärmebezugs gedeckt werden. Von der Mainzer Wärme PLUS GmbH (MWP) an der die Tochtergesellschaft Mainzer Energie und Service GmbH (MSES) (vormals: MSVS) 100 % der Anteile hält, wird die Berliner Siedlung in Mainz-Hechtsheim und der Ortsteil Lerchenberg mit Wärme versorgt. Zudem liegt ein Augenmerk auf Neuanschlüssen im Heiligkreuzviertel (HKV). Wasserversorgung Mit der MN besteht ein Vertrag über den Verkauf von Wasser. In der Wassergewinnung konnten Umsatzerlöse in Höhe von EUR 15,3 Mio (i.Vj. EUR 15,8 Mio) erzielt werden. Der Wasservertrieb erfolgt durch die MN bzw. die MSES. Im Geschäftsjahr 2011 wurde mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG ein Liefervertrag von Trinkwasser im Versorgungsgebiet Wiesbaden und Umgebung abgeschlossen. In diesem Bereich wird darüber hinaus verstärkt nach Kooperationsmöglichkeiten gesucht. Der Verkauf von Trinkwasser an Letztverbraucher belief sich im Geschäftsjahr auf 14,3 Mio m³ (i.Vj. 14,6 Mio m³). Immobilien Die Immobilienprojekte sind weitestgehend zufriedenstellend verlaufen. Zur Restrukturierung des Mainzer Zollhafens wurde durch die Stadt Mainz am 8. Dezember 2014 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)" ist dieser am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Im Jahr 2023 wurde ein weiteres Baufeld im Rahmen eines Bieterverfahrens vermarktet. Insgesamt wurden bis zum Bilanzstichtag 25 Baufelder veräußert. Die Gesamtprojektdauer ist bis zum Jahr 2028 angesetzt. In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 wurden Grundstücke auf dem Heiligkreuz-Viertel in Weisenau erworben. Das Areal wird für eine Wohnnutzung entwickelt. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren wurde durchgeführt und 2017 rechtskräftig abgeschlossen. Die ehemaligen IBM-Produktionsgebäude wurden mittlerweile abgebrochen. Lediglich ein Produktionsgebäude, die Fa. Sensitec, wurde erhalten, und nach einem umfangreichen Umbau bis 2035 an den Nutzer vermietet. Zwei weitere Bestandsgebäude (Büro und Rechenzentrum) sind langfristig gewerblich vermietet. Im Geschäftsjahr wurden Erträge aus Vermietung von EUR 2,0 Mio (i.Vj. EUR 1,9 Mio) erzielt. Zudem wurden zwei weitere Baufelder im Heiligkreuz-Viertel veräußert (insgesamt zum Bilanzstichtag: zwölf Baufelder) und die erforderliche Infrastruktur zur Erschließung des Quartiers weitestgehend realisiert, so dass die Anlagen funktionsfähig und benutzbar sind (bis auf Grünflächen und Endausbau). Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der weltweite Ausbruch des Corona-Virus im Jahr 2020 hat den Alltag und insbesondere auch das Mobilitätsverhalten der Menschen deutlich verändert. Gemäß Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben sich die ÖPNV-Fahrgastzahlen im bundesweiten Durchschnitt auch durch die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 im Laufe des Jahres 2023 weiter erholt. Die Gesamtbetriebsleistung beträgt im Jahr 2023 12,5 Mio. Wagenkilometer (i. Vj. 12,7 Mio. km), davon entfallen 2,2 Mio. km (i. Vj. 2,3 Mio. km) auf den Straßenbahnbetrieb und 10,3 Mio. Wagenkilometer (i. Vj. 10,4 Mio. km) auf den Omnibusbetrieb. 9,9 Mio. km (i. Vj. 10,4 Mio. km) wurden durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH und 2,6 Mio. km (i. Vj. 2,3 Mio. km) durch Sub-Unternehmer geleistet. Die Verkaufsstatistik für das Jahr 2023 ist aufgrund der Verwerfungen durch die Corona-Pandemie sowie des seit Mai angebotenen Deutschlandticket nur bedingt aussagekräftig. Auf Empfehlung des VDV wurde wie in den Vorjahren die statistische Nutzungshäufigkeit für Zeitkarten unter Pandemie-Gesichtspunkten sowie der Einführung des Deutschlandtickets für 2023 angepasst. Durch die Anpassung auf Basis der VDV-Empfehlung ergibt sich für 2023 eine Fahrgastzahl von 50,6 Mio. (i. Vj. 49,3 Mio.) und somit eine Steigerung von etwa 3 % im Vergleich mit dem Jahr 2022. Damit liegt die Nutzung des ÖPNV im Jahr 2023 bei ca. 90 % des Wertes des Jahres 2019. Breitband Die Mainzer Breitband GmbH (Mainzer Breitband) ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes für die Region Rhein-Main mit Schwerpunkten in Mainz, Wiesbaden und im Kreis Groß-Gerau. Sie bietet ihren Kunden umfassende Telekommunikationsdienstleistungen und Lösungen deutschlandweit an. Für die Erbringung der Dienstleistungen betreibt die Mainzer Breitband eine glasfaserbasierte Telekommunikationsinfrastruktur. Das Glasfasernetzwerk umfasste zum Jahresende 214 km (Vj. 201 km) und 381 Gebäudeanschlüsse (Vj. 357 Gebäudeanschlüsse). Alleinstellungsmerkmale sind der lokale Fokus, modernste Technologie und die Nähe zu den Kunden. Das Produktportfolio umfasst die Kernbereiche Internet, Standortvernetzungen sowie W-LAN für Veranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen. Die glasfaserbasierten Internetanschlüsse sind für Geschäftskunden eine optimale Lösung, um eine sichere Verbindung ins Internet herzustellen mit garantierter Bandbreite und flexibler IP-Adressierung. Die glasfaserbasierten Ethernet Verbindungen basieren auf modernster MPLS Technologie und Verbindungen können in der Region und zu anderen Metropolen bereitgestellt werden. In den größten Veranstaltungsräumen in Mainz werden Netzwerke für die Veranstalter nach deren individuellen Bedürfnissen aufgebaut und betrieben. Das öffentliche "M-Hotspot" in Mainz wird von der Mainzer Breitband betrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Mainzer Breitband ihren Kundenstamm wie geplant weiter ausbauen. Die meisten Schulen in Mainz wurden an das Glasfasernetz angeschlossen und konnten von Hochleistungs-Internetanschlüssen profitieren. Bäderbetrieb Die MSW verpachtet das Taubertsbergbad mit Pachtvertrag vom 22. Dezember 2017 an die Tochtergesellschaft Mainzer Stadtbad GmbH (MSB). Die Gesamtbesucherzahlen liegen für das Jahr 2023 unter den Besucherzahlen aus dem Vorjahr. Gründe hierfür waren der Beginn der Sanierung des Stadtbades und die damit verbundene Schließung des Sportbadbereiches im Juni 2023. Im September wurde nach Ende der Freibadsaison die Traglufthalle aufgebaut. Die monatlichen Besucherzahlen lagen hier deutlich unter dem Durchschnitt der Sportbadbesucher. Zur Unterstützung des operativen Betriebs hat die MSB den Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbh & Co. KG (GMF), Neuried, weitergeführt. Die GMF verfügt über eine 30-jährige Erfahrung im Betrieb von Schwimmbädern. Wesentliche Vorgänge im Geschäftsjahr Die Mainzer Wärme GmbH (als übertragender Rechtsträger) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die MSES (als übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Weitere wesentliche Vorgänge im Geschäftsjahr 2023 liegen nicht vor. B. Bericht gemäß § 6b Absatz 7 Satz 4 EnWGDie MSW ist zu einer im Elektrizitäts- und Gassektor tätigen Gruppe von Unternehmen, d. h. einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG, verbunden. Die MSW ist Gesellschafterin der unmittelbar beteiligten Gesellschaften MN sowie mittelbar der ÜWG Stromnetze GmbH & Co. KG. Die genannten Gesellschaften betreiben ein Energieversorgungsnetz oder besitzen an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis. Die MSES betreibt seit Oktober 2016 schwerpunktmäßig in Mainz und der näheren Umgebung den Strom- und Gasvertrieb. Unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das EnWG werden bei der MSW zusätzliche Tätigkeitsabschlüsse für die Elektrizitäts- und Gasverteilung erstellt. Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen 2023 erfüllt die MSW die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. In der Rechnungslegung führt die MSW gemäß § 6b des EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Für Elektrizitäts- und Gasverteilung erstellt die MSW darüber hinaus eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich werden die Kosten und Erlöse direkt den Servicebereichen zugordnet, die für die Elektrizitäts- und Gasverteilung tätig sind. Sofern dies nicht möglich ist oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand realisierbar war, erfolgt eine sachgerechte Aufteilung mittels Schlüsselung. C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 13,1 Mio auf EUR 833,3 Mio erhöht. Das Anlagevermögen ist insgesamt um EUR 5,1 Mio auf EUR 692,3 Mio gestiegen. Die Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen betragen nach Abzug der Investitionszuschüsse EUR 14,9 Mio (i.Vj. EUR 13,9 Mio). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von EUR 9,6 Mio (i.Vj. EUR 9,3 Mio) sowie Abgänge zu Restbuchwerten in Höhe von EUR 0,2 Mio (i.Vj. EUR 0,3 Mio) gegenüber. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (in Summe EUR 466,6 Mio, i.Vj. EUR 466,4 Mio) sind leicht angestiegen. Zum Bilanzstichtag werden EUR 20,1 Mio (i.Vj. EUR 20,4 Mio) Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden Darlehen in Höhe von EUR 0,3 Mio getilgt. Das Umlaufvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 7,0 Mio auf EUR 139,2 Mio. Die Vorräte verminderten sich um EUR 2,9 Mio auf EUR 15,8 Mio. Hierunter sind ausschließlich Grundstücke des Umlaufvermögens ausgewiesen. Der Rückgang betrifft vor allem den Abgang von Grundstücken und den damit zusammenhängenden aktivierten Erschließungskosten im Heiligkreuz-Viertel. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um EUR 35,5 Mio auf EUR 102,5 Mio. Folgende Entwicklung gab es in diesem Posten:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus dem konzerninternen Cash Pooling (EUR 86,7 Mio, i.Vj. EUR 67,3 Mio) und Forderungen aus den Gewinnabführungen (EUR 17,7 Mio, i.Vj. EUR 4,8 Mio), die v.a. mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 9,5 Mio, i.Vj. EUR 1,0 Mio sowie Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen (EUR 21,4 Mio, i.Vj. EUR 17,9 Mio) saldiert werden. Die Sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Ertragsteuerforderungen (EUR 13,3 Mio, i.Vj. EUR 8,3 Mio). Die liquiden Mittel verminderten sich aufgrund der vorgenommenen Tilgungen sowie der Zahlungen im Rahmen der Cash Pooling Vereinbarungen um EUR 25,5 Mio auf EUR 20,9 Mio. Das Eigenkapital stieg um EUR 32,6 Mio auf EUR 360,0 Mio an. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 43,2 % (i.Vj. 39,9 %). Der Anstieg des Eigenkapitals ergibt sich aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 38,6 Mio sowie gegenläufig aus den im Geschäftsjahr vorgenommenen Ausschüttungen in Höhe von EUR 6,0 Mio. Die empfangenen Ertragszuschüsse verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der ratierlichen Auflösung um EUR 0,4 Mio auf EUR 1,7 Mio. Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,6 Mio auf EUR 40,5 Mio. Hierbei ist vor allem der Anstieg der Rückstellung für künftige Erschließungskosten im Heiligkreuz-Viertel um EUR 1,0 Mio auf EUR 18,7 Mio zu nennen. Die Verbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 410,9 Mio (i.Vj. EUR 438,2 Mio). Die Anleihen erhöhten sich insbesondere aufgrund der Neuausgabe einer Anleihe von EUR 40,0 Mio (EUR 101,0 Mio, i.Vj. EUR 60,3 Mio). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Wesentlichen aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgten Tilgungen gesunken (EUR 116,0 Mio, i.Vj. EUR 150,3 Mio). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken gegenüber dem Vorjahr leicht von EUR 1,2 Mio auf EUR 0,9 Mio. Gegenüber der Gesellschafterin Stadt Mainz bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 60,1 Mio (i.Vj. EUR 60,2 Mio), die in Höhe von EUR 60,0 Mio aus einem gewährten Darlehen resultieren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um EUR 7,0 Mio auf EUR 77,9 Mio. Bei den verbundenen Unternehmen sind die im Saldo als Verbindlichkeiten ausgewiesenen Posten gegenüber der ÜWG, MSB, MEE, MWP und Mainzer Fernwärme zu nennen (EUR 77,9 Mio, i.Vj. EUR 49,5 Mio). Gegenläufig wurden im Vorjahr in Summe Verbindlichkeiten gegenüber MN und MW ausgewiesen (EUR 20,3 Mio). Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen (EUR 53,8 Mio, i.Vj. EUR 94,6 Mio) sind im Wesentlichen aufgrund der niedrigeren Verbindlichkeit aus Cash Pooling gegenüber der Zollhafen Mainz (EUR 53,6 Mio, i.Vj. EUR 94,6 Mio) gesunken. (2) Finanzlage
Der Finanzmittelfonds beträgt EUR -41,4 Mio (i.Vj. EUR -45,0 Mio) und setzt sich aus liquiden Mitteln von EUR 20,9 Mio (i.Vj. EUR 46,4 Mio) und Netto-Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling von EUR 62,3 Mio (i.Vj. EUR 91,4 Mio) zusammen. Der operative Cash Flow beträgt EUR -1,6 Mio gegenüber EUR 1,0 Mio im Vorjahr. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem gegenüber dem Vorjahr geringeren um Abschreibungen, Zins- und Beteiligungsergebnis korrigiertem Jahresergebnisses (EUR 9,0 Mio, i.Vj. EUR 22,3 Mio), dem ein geringerer negativer Saldo aus der Veränderung der Forderungen/sonstigen Aktiva und der Verbindlichkeiten/sonstigen Passiva (EUR -12,7 Mio, i.Vj. EUR -24,2 Mio) gegenübersteht. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt EUR 16,3 Mio (i.Vj. EUR 5,1 Mio). Aus dem regulären Investitionsverhalten in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände liegt der Mittelabfluss über dem Niveau des Vorjahres (EUR 14,9 Mio, i.Vj. EUR -13,9 Mio). Der Einzahlungsüberschuss aus dem Saldo der Einzahlungen aus Ergebnisabführungen für Vorjahre, Dividenden, erhaltenen Zinsen und aus Entnahmen sowie den Auszahlungen aus Verlustübernahmen für Vorjahre beträgt EUR 31,1 Mio gegenüber EUR 15,6 Mio im Vorjahr. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR -11,1 Mio gegenüber EUR -16,3 Mio im Vorjahr und resultiert aus Einzahlungen aus Ausleihungen bzw. Darlehen (EUR 40,0 Mio, i.Vj. EUR 60,0 Mio), Tilgungszahlungen (EUR 35,0 Mio, i.Vj. EUR 67,0 Mio), Zinszahlungen (EUR 10,1 Mio, i.Vj. EUR 6,3 Mio) sowie den Ausschüttungen an die Gesellschafterin in Höhe von EUR 6,0 Mio (i.Vj. EUR 3,0 Mio). (3) Ertragslage Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis beträgt rund EUR 5,4 Mio (i.Vj. EUR 14,3 Mio) und liegt damit unter dem Niveau des Vorjahres. Bei den Umsatzerlösen ist ein Rückgang um EUR 8,3 Mio auf EUR 66,3 Mio zu verzeichnen. Hier sind im Wesentlichen die geringeren Erlöse aus der Immobiliensparte zu nennen (EUR 29,5 Mio, i.Vj. EUR 38,1 Mio). Durch Verkäufe im Heiligkreuz-Viertel wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 17,2 Mio (i.Vj. EUR 26,7 Mio) erzielt. Die Erlöse aus Verpachtung der Wassernetze sowie der Hafenanlagen sind hingegen leicht angestiegen (EUR 15,8 Mio, i.Vj. EUR 15,5 Mio). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 0,6 Mio auf EUR 4,4 Mio gestiegen. Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,8 Mio auf EUR 29,0 Mio gestiegen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sanken von EUR 21,3 Mio auf EUR 18,5 Mio und die Bezugskosten stiegen im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für den Strombezug (EUR 8,8 Mio, i.Vj. EUR 3,6 Mio) von EUR 4,9 Mio auf EUR 10,5 Mio. Die in den Aufwendungen für bezogene Leistungen enthaltenen Aufwendungen für die Konzessionsabgabe Wasser sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (EUR 4,7 Mio, i.Vj. EUR 4,5 Mio). Der Personalaufwand verminderte sich um EUR 0,3 Mio auf EUR 7,4 Mio. Der Rückgang resultiert trotz Tariferhöhungen aus dem etwas geringeren Personalbestand sowie der ertragswirksamen Anpassung der Pensionsrückstellungen (Ertrag EUR 0,9 Mio, i.Vj. EUR 0,3 Mio). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen erhöhten sich auf EUR 9,6 Mio (i.Vj. EUR 9,3 Mio). Der Anstieg ist vor allem auf die Investitionstätigkeiten der MSW zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von EUR 15,8 Mio auf EUR 16,4 Mio angestiegen. Zinsergebnis Das Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus (EUR 7,1 Mio, i.Vj. EUR -5,2 Mio) verschlechtert. Beteiligungsergebnis Das Beteiligungsergebnis ist von EUR 16,8 Mio auf EUR 46,3 Mio stark angestiegen. Hier gab es im Wesentlichen die nachfolgenden Entwicklungen:
Nach Verschmelzung der MW auf die MSES betrug die Gewinnabführung in 2023 EUR 2,1 Mio. Im Jahr 2022 betrug der Ergebnisbeitrag der MSES (vormals: MSVS) EUR -0,5 Mio (MSES) und der MW EUR 7,8 Mio. Im Vorjahr war zudem eine Abschreibung auf die Anteile an der insertEFFECT GmbH in Höhe von EUR 0,9 Mio enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Geschäftsjahr werden Aufwendungen aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von EUR 5,6 Mio (i.Vj. Ertrag EUR 0,9 Mio) ausgewiesen. Diese resultieren aus den laufenden Steueraufwendungen (EUR 5,6 Mio, i.Vj. EUR 5,5 Mio) und latenten Steueraufwendungen (EUR 6,6 Mio, i.Vj. Erträge EUR 2,9 Mio) denen periodenfremde Steuererträge (EUR 6,6 Mio, i.Vj. EUR 1,7 Mio) gegenüberstehen. Jahresüberschuss Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 38,6 Mio gegenüber EUR 24,5 Mio im Vorjahr, der über dem prognostizierten Ergebnis liegt. Wesentliche Gründe für die Abweichung zum Plan sind das um EUR 35,1 Mio bessere Beteiligungsergebnis dem das um EUR 7,0 Mio geringere Betriebsergebnis, das um EUR 1,4 Mio schlechtere Zinsergebnis sowie die entsprechend höheren Ertragssteuern (EUR 7,6 Mio) gegenüberstehen. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden EUR 19,6 Mio (i.Vj. EUR 15,6 Mio) in die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen investiert. Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen beliefen sich auf EUR 0,2 Mio (i.Vj. EUR 1,0 Mio). Insgesamt fielen die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen gegenüber der Planung (EUR 34,4 Mio) geringer aus. Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 wurden 72 (i.Vj. 77) Mitarbeiter/innen bei uns beschäftigt. Für zukünftige Pensionsverpflichtungen wurden EUR 11,1 Mio zurückgestellt. Anspruchsberechtigt sind im Wesentlichen Mitarbeiter/innen, die vor Gründung der AG (1971) beschäftigt wurden, sowie Vorstände, ehemalige Vorstände und deren Hinterbliebene. D.
Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche
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| Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | ||
| A. Anlagevermögen | (1) | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | (2) | 625 | 797 |
| II. Sachanlagen | 204.907 | 199.648 | |
| III. Finanzanlagen | (3) | 486.763 | 486.795 |
| 692.295 | 687.240 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | (4) | 15.803 | 18.674 |
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
(5) | 102.544 | 67.090 |
|
III. Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten |
20.900 | 46.441 | |
| 139.247 | 132.205 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (6) | 1.750 | 746 |
| 833.292 | 820.191 |
| Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | (7) | 185.000 | 185.000 | ||
|
abzüglich Nennbetrag
eigene Anteile |
4.880 | 180.120 | 4.880 | 180.120 | |
| II. Gewinnrücklagen | (8) | 155.510 | 132.593 | ||
| III. Bilanzgewinn | (9) | 24.337 | 14.650 | ||
| 359.967 | 327.363 | ||||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | (10) | 1.697 | 2.139 | ||
| C. Rückstellungen | (11) | 40.483 | 38.883 | ||
| D. Verbindlichkeiten | (12) | 410.885 | 438.176 | ||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 351 | 401 | |||
| F. Passive latente Steuern | (13) | 19.909 | 13.229 | ||
| 833.292 | 820.191 | ||||
| Anhang | 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | ||
| 1. Umsatzerlöse | (15) | 66.258 | 74.588 |
| 2. Verminderung des
Bestands an
unfertigen Leistungen |
-2.878 | -1.942 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | (16) | 4.418 | 639 |
| 4. Gesamtleistung | 67.798 | 73.285 | |
| 5. Materialaufwand | (17) | 29.006 | 26.246 |
| 6. Personalaufwand | (18) | 7.402 | 7.662 |
| 7. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
(19) | 9.568 | 9.333 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (20) | 16.400 | 15.765 |
| 9. Betriebliche Aufwendungen | 62.376 | 59.006 | |
| 10. Betriebsergebnis | 5.422 | 14.279 | |
| 11. Beteiligungsergebnis | (21) | 46.275 | 16.761 |
| 12. Zinsergebnis | (22) | -7.098 | -5.234 |
| 13. Abschreibungen auf
Wertpapiere des
Umlaufvermögens |
0 | -11 | |
| 14. Finanzergebnis | 39.177 | 11.516 | |
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (23) | 5.631 | 914 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 38.968 | 24.881 | |
| 17. Sonstige Steuern | 364 | 355 | |
| 18. Jahresüberschuss | 38.604 | 24.526 | |
| 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 14.650 | 16.907 | |
| 20. Ausschüttung | 6.000 | 3.000 | |
| 21. Einstellungen in gesetzliche Rücklage | 1.931 | 1.227 | |
| 22. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | 2.649 | 10.907 | |
| 23. Einstellung in die andere Rücklage nach § 58 Abs. 2 AktG | 18.337 | 11.649 | |
| 24. Bilanzgewinn | 24.337 | 14.650 |
| Firma | Mainzer Stadtwerke AG |
| Sitz der Gesellschaft | Rheinallee 41, 55118 Mainz |
| Zuständiges Registergericht | Amtsgericht Mainz |
| Handelsregisternummer | HRB 651 |
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften, des Aktiengesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Das Gliederungsschema der Bilanz ist gem. § 265 Abs. 5 und 6 HGB um Besonderheiten in der Versorgungswirtschaft erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas werden die Posten Gesamtleistung, Betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis ausgewiesen.
1. Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind wie folgt:
| Jahre | |
| Software | 3 - 5 |
| Sonstige Rechte | 1 - 40 |
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten im handelsrechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Die Nutzungsdauer der beweglichen Anlagegüter bemisst sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; die Abschreibung erfolgt pro rata temporis.
| Jahre | |
| Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 7 - 80 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 29 - 50 |
| Bauten auf fremden Grundstücken | 33 |
| Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 10 - 50 |
| Verteilungsanlagen | 15 - 50 |
| Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 15 - 20 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 - 50 |
| Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 25 |
Für die Gebäudeabschreibung angeschaffter Gebäude wurden die Grundsätze des § 7 EStG analog angewendet. Die Nutzungsdauer der beweglichen Anlagegüter wird grundsätzlich nach den steuerlichen Abschreibungstabellen festgelegt; die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Für die vor dem 31. Dezember 1979 zugegangenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurde aus steuerlichen Gründen (§§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F.) die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Die Gesellschaft hat bei der BilMoG Erstanwendung von dem nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Fortführung der damaligen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch gemacht. Die degressive Abschreibung dieser Vermögensgegenstände, deren Restbuchwerte sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt TEUR 27 belaufen, wird fortgeführt.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Bundes- und Landeszuschüsse für bestimmte Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.
Bis zum 31. Dezember 2002 und ab dem 1. Januar 2007 erhaltene Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse und Straßenlängsleitungen werden passivisch unter den empfangenen Ertragszuschüssen ausgewiesen. Nach dem 31. Dezember 2002 erhaltene Baukostenzuschüsse wurden aufgrund eines in 2003 ergangenen BFH-Urteils in Ausübung des durch dieses Urteil bzw. durch eine entsprechende Stellungnahme des IDW gewährten Wahlrechts in den Jahresabschlüssen 2003 bis 2006 aktivisch in Form eines Wertberichtigungspostens vom Anlagevermögen abgesetzt. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden weiterhin in Höhe von 5 % p. a. über die Umsatzerlöse aufgelöst.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten und im Falle einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Genossenschaftsanteile und die Ausleihungen sind zum Nennwert bilanziert. Die in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen und Abwertungen wurden bei allen Vermögensgegenständen beibehalten. Entfällt der Grund für eine dauerhafte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung.
2. Umlaufvermögen
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Im Fall einer Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Grundstücke, die zur Vermarktung vorgesehen sind, werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Verkaufspreisen bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in einer Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt und aktivisch bei den Forderungsbeständen abgesetzt.
Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, miteinander saldiert.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Weiterhin wurde vom Wahlrecht des § 250 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und der Unterschiedsbetrag (Disagio), der sich aus dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag ergibt, in den Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen. Dieser wird planmäßig über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben.
4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach § 8a ATG ist die Gesellschaft verpflichtet, die Wertguthaben aus Langzeitkonten gegen das Risiko ihrer eigenen Insolvenz abzusichern. Zur Sicherung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Gesellschaft Wertpapiere gekauft und an einen Treuhänder übertragen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert aufgrund der jeweiligen Marktwerte. Dieser wird mit dem Erfüllungswert der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
5. Eigenkapital
Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.
6. Empfangene Ertragszuschüsse
Der Posten beinhaltet erhaltene Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse und das vorgelagerte Verteilnetz, die in Höhe von 5 % p. a. über die Umsatzerlöse aufgelöst werden.
7. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und nach den Heubeck'schen Richttafeln 2018 G errechnet und mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der Projected-unit-credit-Methode angesetzt. Für das Geschäftsjahr 2023 wird bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen ein von der Bundesbank herausgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % p.a. bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren angewendet. Es wurden zudem Gehalts- und Pensionstrends in Höhe von jeweils 2,0 % p. a. berücksichtigt. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 91. Zwar unterliegt der Betrag grundsätzlich der Ausschüttungssperre, aufgrund ausreichend frei verfügbarer Rücklagen kommt diese jedoch nicht zum Tragen.
Gegenüber den Arbeitnehmern der MSW besteht aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen zudem eine mittelbare Pensionsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Sanierungsbeitrag zur Zusatzversorgungskasse Darmstadt, die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB zu einem Passivierungswahlrecht führt. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde, wie in Vorjahren, auf eine Passivierung wegen der eingeschränkten Möglichkeiten bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrags verzichtet. Der seit dem 1. Januar 2009 geltende Umlagensatz zum Sanierungsgeld beträgt 2,3 %. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich eine Verpflichtung aus Sanierungsgeld in Höhe von TEUR 92 (i. Vj. TEUR 89). Der Wert des umlagepflichtigen Entgelts beträgt TEUR 4.007.
Die Steuerrückstellungen wurden unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen in Höhe der zu erwartenden Zahlungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt, abgezinst.
Bei der Rückstellung für noch ausstehende Erschließungskosten im Heiligkreuz-Viertel (HKV) werden für die bereits verkauften Baufelder, die noch zu erbringenden Erschließungskosten zurückgestellt. Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrags der Rückstellung werden die geplanten Aufwendungen bis Projektende anteilig den verkauften Baufeldern zugeordnet. Die prozentuale Zuordnung (Schlüssel) je Baufeld ermittelt sich anhand der erzielten Erlöse zum Verkaufszeitpunkt. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der Schlüssel für das Baufeld festgelegt und nicht mehr verändert.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
8. Latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der MSW nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei den Organtöchtern bestehen, an der die MSW als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von 26,68 % (i. Vj. 26,68 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergibt sich in Summe eine passive latente Steuer.
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, dargestellt.
(2) Immaterielle Vermögensgegenstände
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene Nutzungsrechte.
(3) Finanzanlagen
| 31.12.2023 | 2023 | ||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil
am Kapital |
Eigen-
kapital |
Ergebnis |
| % | TEUR | TEUR | |
| Verbundene Unternehmen | |||
| Mainzer Netze GmbH, Mainz (MN) 1 | 100,00 | 262.099 | - |
| Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Mainz (MEE) 2 | 100,00 | 46.315 | - |
| Solarpark Tutow II GmbH & Co. KG, Mainz 3 | 100,00 | 25.018 | 5.433 |
|
Solarpark Elmenhorst GmbH & Co. KG, Mainz 3 |
100,00 | 19.318 | 4.723 |
| evb Energieversorgungs-Betriebsgesellschaft mbH (evb), Lindenschied 2 | 100,00 | 6.976 | - |
| RIO Windkraft GmbH & Co. KG, Mainz 4 | 100,00 | 1.729 | 540 |
| ÜWG Engineering GmbH, Groß-Gerau 5 | 95,00 | 165 | 3 |
| Mainzer Stadtbad GmbH, Mainz | 100,00 | 304 | - |
| RIO Energie Verwaltungs-GmbH, Mainz3 | 100,00 | 133 | 12 |
| Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH (MSES), Mainz2 | 100,00 | 1.056 | - |
| Mainzer Breitband GmbH, Mainz2 | 100,00 | 25 | - |
| Gonsbachterrassen GmbH, Mainz | 100,00 | - | -5 |
| KIM GmbH, Mainz2 | 100,00 | 24 | - |
| Mainzer Wärme PLUS GmbH, Mainz 6 | 100,00 | 1.720 | - |
| Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mainz (MVG) 7 | 97,22 | 48.858 | - |
| MVGmeinRad GmbH, Mainz 8 | 97,22 | 975 | - |
| Mainzer Verkehrs-Service GmbH, Mainz (MVS) 8 | 97,22 | 25 | - |
| Überlandwerk Groß-Gerau GmbH, Groß-Gerau (ÜWG) | 95,00 | 40.419 | 3.428 |
Die MSW ist bei keiner der o.g.
Personenhandelsgesellschaften persönlich haftende
Gesellschafterin.
| 31.12.2023 | 2023 | ||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil
am Kapital |
Eigen-
kapital |
Ergebnis |
| % | TEUR | TEUR | |
| Verbundene Unternehmen | |||
| Mainzer Fernwärme GmbH, Mainz 9 | 66,67 | 51.252 | - |
| Windpark Mockenberg GmbH & Co. KG, Mainz 10 | 66,66 | 3.552 | 285 |
| Windpark Rheinhessen I GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 66,66 |
3.155 |
287 |
| Windpark Bornheim GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 66,66 | 2.727 | 361 |
| Windpark Heimersheim GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 66,66 | 2.664 | 327 |
| Windpark Wingertsberg GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 66,66 | 2.697 | 356 |
| Windpark Erbes-Büdesheim GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 66,66 | 2.571 | 347 |
| Rheinhessen Solar GmbH, Mainz 11 | 66,66 | 223 | 28 |
| Umspannwerk Lonsheim GmbH & Co. KG, Mainz 12 | 66,66 | 3 | - |
| Infrastruktur Kruckow GmbH & Co. KG, Mainz 13 | 57,00 | - | - |
| Wohnen und Energie Mainz GmbH 14 | 50,00 | 2.022 | -11 |
Die MSW ist bei keiner der o.g. Personenhandelsgesellschaften persönlich haftende Gesellschafterin.
| 31.12.2023 | 2023 | ||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil
am Kapital |
Eigen-
kapital |
Ergebnis |
| % | TEUR | TEUR | |
| Beteiligungen | |||
| Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, Mainz (KMW) | 50,00 | 356.323 | 82.483 |
| pfalzwind GmbH, Ludwigshafen 15 | 50,00 | 38.284 | 12.089 |
| Mainz Worms Energiebündnis GmbH, Mainz 16 | 50,00 | 99 | -9 |
| Mainzer Hafen GmbH, Mainz | 50,00 | 62 | 3 |
| RIO Energieeffizienz Verwaltungs-GmbH, Mainz | 50,00 | 55 | 2 |
| Mainzer book-n-drive Carsharing GmbH, Mainz 17 | 50,00 | 53 | 11 |
| insertEFFECT GmbH, Nürnberg | 50,00 | 0 | 64 |
| Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG, Mainz | 49,90 | 67.689 | 10.525 |
| RIO Energieeffizienz GmbH & Co. KG, Mainz | 49,80 | 4.829 | 481 |
| EnergieTechnik Rhein-Main GmbH (ETech), Groß-Gerau 18 | 31,66 | 1.201 | 284 |
| PIONEXT GmbH, Alzey 1 | 33,33 | 85 | 20 |
| PIONEXT Asset GmbH & Co. KG, Alzey 1 | 33,33 | 12.034 | 1.111 |
| PIONEXT Service GmbH & Co. KG, Alzey 19 | 33,33 | 243 | -501 |
| PIONEXT Windpark Schellweiler GmbH & Co. KG, Alzey 5 | 33,33 | 3.170 | 661 |
| Frankenbach Container Terminals GmbH, Mainz 20 | 25,20 | 25 | 0 |
| ÜWG Stromnetze GmbH & Co. KG, Groß-Gerau 4 | 23,85 | 29.744 | 1.522 |
| Count + Care GmbH & Co. KG, Mainz 2 | 25,10 | 11.001 | 1.308 |
| COUNT + CARE Verwaltungs-GmbH, Mainz 2 | 25,10 | 27 | 2 |
| ÜWG Stromnetze Verwaltungs GmbH, Groß-Gerau 4 | 23,85 | 39 | 1 |
| Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim
und Guntersblum (WVR) |
3,23 | 41.302 | 3.627 |
| beka GmbH, Köln | 0,47 | 1.285 | 110 |
Die MSW ist bei keiner der o.g. Personenhandelsgesellschaften persönlich haftende Gesellschafterin.
(4) Vorräte
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Unfertige Leistungen | 55 | 0 |
| Grundstücke des Umlaufvermögens | 15.748 | 18.674 |
| 15.803 | 18.674 |
Bei den Grundstücken des Umlaufvermögens handelt es sich um Grundstücke zur Vermarktung und die dazugehörigen Erschließungskosten.
(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.208 | 733 |
| Forderungen gegen die Gesellschafterin | 2.065 | 171 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 76.490 | 54.894 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 227 | 182 |
| 88.990 | 55.980 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 13.554 | 11.110 |
| 102.544 | 67.090 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.903 | 1.415 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -9.469 | -724 |
| Forderungen aus Gewinnabführung | 17.721 | 4.760 |
| Kurzfristige Finanzforderungen (Cash Pooling) | 86.713 | 67.309 |
| Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme | -21.378 | -17.866 |
| 76.490 | 54.894 |
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betreffen, wie im Vorjahr Lieferungen und Leistungen verrechnet mit Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
(6) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht in Höhe von TEUR 1.436 (i. Vj. TEUR 534) aus einem Disagio sowie sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 314 (i. Vj. TEUR 211).
( 7 ) Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der MSW in Höhe von TEUR 185.000 ist eingeteilt in 1.265 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 146.245,06 je Aktie.
Am 21. Dezember 2007 wurden eigene Anteile von der Gesellschafterin, der Stadt Mainz, mit der Absicht, die Anteile auf Dauer zu halten, im Wert von TEUR 25.000 erworben. Es handelt sich hierbei um 76 stimmrechtslose Stückaktien (6,0 %). Der Erwerbspreis betrug EUR 328.947,00 pro Aktie. Der auf diese Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt TEUR 4.880.
Mit Wirkung zum 13. Januar 2011 hat die Stadt Mainz 1.110 Stückaktien (87,8 %) an der MSW auf die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mit beschränkter Haftung, Mainz, übertragen.
Das Grundkapital wurde mit Wirkung zum 11. Juli 2014 um TEUR 80.000 auf TEUR 180.000 über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht. Der für die Kapitalerhöhung erforderliche Betrag wurde aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 3.204 und aus der Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 76.796 entnommen.
Mit Einbringungsvertrag vom 4. Dezember 2017 wurde das Taubertsbergbad mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gegen Ausgabe von 19 nennwertlosen Stückaktien zu einem Gesamtbetrag von TEUR 5.000 von der Stadt Mainz in die MSW eingelegt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte zum 28. Juni 2019. Die Stadt Mainz hält zum Bilanzstichtag 79 Stückaktien (6,2 %).
( 8 ) Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen bestehen aus der gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR 17.122 (i. Vj. TEUR 15.191) sowie den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 138.388 (i. Vj. TEUR 117.402). In den anderen Gewinnrücklagen ist wie im Vorjahr der Differenzbetrag in Höhe von TEUR 20.120 zwischen dem Kaufpreis der eigenen Anteile in Höhe von TEUR 25.000 und dem Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von TEUR 4.880 abgesetzt worden.
( 9 ) Bilanzgewinn
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Vortrag zum 1. Januar | 14.650 | 16.907 |
| Jahresüberschuss | 38.604 | 24.526 |
| Ausschüttung der Dividende Vorjahr und eingestellter Betrag aus der Kapitalrücklage | -6.000 | -3.000 |
| Einstellungen in gesetzliche Rücklage | -1.931 | -1.227 |
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -2.649 | -10.907 |
| Einstellung in andere Rücklagen nach § 58 Abs. 2 AktG | -18.337 | -11.649 |
| Bilanzgewinn am 31. Dezember | 24.337 | 14.650 |
(1 0 ) Empfangene Ertragszuschüsse
Der Posten "Empfangene Ertragszuschüsse" wird mit 5 % pro Jahr ertragswirksam aufgelöst. Der jährliche Auflösungsbetrag wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Im Berichtsjahr ergaben sich Erträge aus der Auflösung in Höhe von TEUR 442.
(1 1 ) Rückstellungen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 11.148 | 11.856 |
| Steuerrückstellungen | 2.745 | 2.066 |
| Sonstige Rückstellungen | 26.590 | 24.961 |
| 40.483 | 38.883 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalverpflichtungen in Höhe von TEUR 525 (i. Vj. TEUR 476), Sanierungs- und Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 480 (i. Vj. TEUR 480), allgemeine Risiken aus der Betriebsprüfung in Höhe von TEUR 5.500 (i. Vj. TEUR 5.500) sowie ausstehende Erschließungskosten in Höhe von TEUR 18.690 (i. Vj. TEUR 17.670).
( 1 2 ) Verbindlichkeiten
| davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| davon | |||||
| bis zu einem | über einem | über fünf | Gesamtbetrag | ||
| Jahr | Jahr | Jahre | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anleihen | 1.034 | 100.000 | 100.000 | 101.034 | 60.259 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten |
36.847 | 79.162 | 44.105 | 116.009 | 150.341 |
| Erhaltene Anzahlungen
auf
Bestellungen |
219 | 0 | 0 | 219 | 234 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen
und Leistungen |
939 | 0 | 0 | 939 | 1.212 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber der
Stadt Mainz (Gesellschafterin) |
33 | 60.000 | 20.000 | 60.033 | 60.183 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Unternehmen |
77.909 | 0 | 0 | 77.909 | 70.886 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
53.823 | 0 | 0 | 53.823 | 94.567 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 919 | 0 | 0 | 919 | 494 |
| (davon aus Steuern) | (273) | (0) | (0) | (273) | (0) |
| 171.722 | 239.162 | 164.105 | 410.885 | 438.176 | |
Die Verbindlichkeiten des Vorjahres hatten mit TEUR 204.821 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrafen die Anleihen mit TEUR 60.000, davon TEUR 60.000 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR 113.355, davon TEUR 49.260 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Mainz in Höhe von TEUR 60.000, davon TEUR 40.000 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 21.982 durch Bürgschaften der Stadt Mainz besichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin resultieren mit TEUR 60.000 (i.Vj. TEUR 60.000) aus Darlehensverbindlichkeiten. Die Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 60.000, davon TEUR 20.000 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Daneben bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 124 (i.Vj. TEUR 227), denen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 91 (i.Vj. TEUR 44) gegenüberstehen und mit diesen verrechnet werden. Diese haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (Cash Pooling) | 97.815 | 64.003 |
| Verbindlichkeiten aus Verlustübernahme | 60 | 8.310 |
| Forderungen aus Gewinnabführung | -20.121 | -5.306 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -854 | -1.534 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.009 | 5.413 |
| 77.909 | 70.886 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in Höhe von TEUR 53.038 (i. Vj. TEUR 94.648) Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling, in Höhe von TEUR 784 (i. Vj. TEUR 59) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 140) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos von langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Zinsswap-Geschäfte (Portfolio-Hedge) durchgeführt. Der Nominalwert aller zum Bilanzstichtag laufenden Zinsswap-Geschäfte beträgt EUR 3,5 Mio. Die wesentlichen Konditionen von Grund- und Sicherungsgeschäft stimmen überein. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung haben die Zinsswap-Geschäfte am Bilanzstichtag einen negativen Marktwert in Höhe von TEUR 46. Diese Werte ergeben sich aus den von den Banken mitgeteilten Wiederbeschaffungskosten. Die Marktwerte der Zinsswaps wurden durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des jeweiligen Kontrakts auf Basis aktueller Zinsstrukturkurven ermittelt. Die Laufzeit der bestehenden Swap-Kontrakte endet spätestens im Jahr 2027. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung ist aufgrund der Bildung von Bewertungseinheiten nicht erforderlich. Zur Feststellung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird die "Critical Terms Match-Methode" verwendet. Die Bilanzierung sämtlicher Bewertungseinheiten erfolgt nach der "Einfrierungsmethode".
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Darlehen bestehen nicht.
(1 3 ) Passive latente Steuern
In dem Posten Passive latente Steuern sind die passiven Steuerlatenzen (TEUR 25.170) mit aktiven Steuerlatenzen (TEUR 5.261) gemäß § 274 Abs. 1 HGB saldiert worden. Der kombinierte unternehmensindividuelle Steuersatz beträgt 26,68 %. Die aktiven Steuerlatenzen beruhen im Wesentlichen auf Abweichungen bei der Bewertung im Bereich der Rückstellungen (Abweichung: TEUR 17.793; aktive latente Steuern: TEUR 3.279) sowie aus übernommenen aktiven Steuerlatenzen der Organgesellschaften (TEUR 2.326). Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Ausgliederung des Strom- und Gasnetzes sowie des Straßenbeleuchtungsnetzes auf die MN, die handelsrechtlich zum Teilwert und steuerlich zum Buchwert erfolgte. Der Unterschiedsbetrag beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 68.237. Im Vorjahr wurden die passiven latenten Steuern (TEUR 16.551) mit den aktiven latenten Steuern (TEUR 3.322) unter dem Posten Passive latente Steuern in Höhe von TEUR 13.229 saldiert ausgewiesen.
(1 4 ) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Commerzbank hat auf Kreditlinie der MSW für die MEE ein Aval in Höhe von TEUR 100 (i. Vj. TEUR 100) herausgelegt. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft nicht zu rechnen.
Zur Absicherung von Kredit- und Leasingverpflichtungen der MEE in Höhe von EUR 30,5 Mio. hat die MSW harte Patronatserklärungen mit engem Sicherungszweck zu Gunsten der MEE abgegeben. Die Restschuld dieser Verpflichtungen zum Bilanzstichtag beträgt EUR 11,7 Mio.
Für das Vorhaben des Tochterunterunternehmens ÜWG, Geothermie-Bohrungen durchzuführen, wurde eine Patronatserklärung zu Gunsten der ÜWG abgegeben. Die Haftung aus der Erklärung beträgt bis zu EUR 10,0 Mio.
Mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen wird nicht gerechnet, da sowohl die MEE als auch die ÜWG in der Lage sind, ihre Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Eigen- und Fremdmitteln zu bestreiten.
Zur Absicherung von nachträglichen Kosten zur Umsetzung von Anordnungen oder Auflagen der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden zum Schutz des künftigen Plangebiets N84 vor Immissionen aus dem Betriebsgelände der Schott AG, Mainz hat die MSW eine gesamtschuldnerische Konzernbürgschaft gemeinsam mit der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, in Höhe von EUR 9,0 Mio. für die Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG, Mainz abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage derzeit nicht zu rechnen.
Darüber hinaus besteht eine weitere Bürgschaft für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH zur Absicherung von Zuschüssen für die Nachrüstung von 96 Dieselbussen mit einem Abgasnachbehandlungssystem in Höhe von EUR 1,0 Mio. Diese ist zur Sicherung eventueller Rückforderungsansprüche des Zuschussgebers und befristet bis zum Jahr 2024. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der sachgerechten Verwendung der Zuschüsse derzeit nicht zu rechnen.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. aus Bestellobligo, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres fällig sind.
(1 5 ) Umsatzerlöse
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Wasserversorgung | 30.223 | 30.490 |
| Sonstige Umsätze | 36.035 | 44.098 |
| 66.258 | 74.588 |
Die im Inland erzielten Umsatzerlöse enthalten mit TEUR 442 (i. Vj. TEUR 468) Erträge aus der Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse. Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung in Höhe von TEUR 12.331 (i. Vj. TEUR 11.405), aus Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 17.152 (i. Vj. TEUR 26.655) sowie aus periodenfremden Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 415 (i. Vj. TEUR 691).
(1 6 ) Sonstige betriebliche Erträge
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2 | 3 |
| Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 25 | 70 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 4 | 0 |
| Sonstige periodenfremde Erträge | 507 | 148 |
| Periodenfremde Erträge | 538 | 221 |
| Weiterberechnete Schadensfälle | 121 | 84 |
| Übrige Erträge | 3.759 | 334 |
| 4.418 | 639 |
(1 7 ) Materialaufwand
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren |
10.531 | 4.929 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 18.475 | 21.317 |
| 29.006 | 26.246 |
Der Materialaufwand enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 170 (i. Vj. TEUR 3.130).
(1 8 ) Personalaufwand
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 6.011 | 5.687 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung |
1.391 | 1.975 |
| (davon für Altersversorgung) | (431) | (1.049) |
| 7.402 | 7.662 |
( 19 ) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Planmäßige Abschreibungen | 9.568 | 9.333 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 0 | 0 |
| 9.568 | 9.333 |
(2 0 ) Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 197 | 285 |
| Sonstige periodenfremde Aufwendungen | 26 | 126 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 223 | 411 |
| Dienstleistungen von Konzerngesellschaften | 6.800 | 6.671 |
| Übrige Aufwendungen | 9.377 | 8.683 |
| 16.400 | 15.765 |
(2 1 ) Beteiligungsergebnis
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 37.842 | 23.165 |
| Erträge aus Beteiligungen | 29.896 | 20.918 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -21.438 | -26.417 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -25 | -903 |
| Verluste aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 0 | -2 |
| 46.275 | 16.761 |
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen die MN, die MEE, die evb, die MSES, die Mainzer Breitband und die Mainzer Fernwärme. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die MVG und die KIM.
Die Erträge aus Beteiligungen entfallen mit TEUR 3.000 (i. Vj. TEUR 3.000) auf verbundene Unternehmen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 25 betreffen die Anteile an der Gonsbachterrassen GmbH.
(2 2 ) Zinsergebnis
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 251 | 266 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.241 | 507 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -11.590 | -6.007 |
| -7.098 | -5.234 |
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens entfallen in Höhe von TEUR 251 (i. Vj. TEUR 266) auf verbundene Unternehmen und Beteiligungen. In den Zinsaufwendungen werden Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.124 (i. Vj. TEUR 723) und in den Zinserträgen werden Erträge in Höhe von TEUR 3.318 (i. Vj. TEUR 421) an bzw. von verbundenen Unternehmen ausgewiesen.
In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 206 (i. Vj. TEUR 218) enthalten, die sich aus der Bewertung der Pensions- sowie Jubiläumsrückstellung ergaben.
(2 3 ) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten in Höhe von TEUR 6.680 latente Steuererträge (i. Vj. TEUR 2.901) und in Höhe von TEUR 6.647 periodenfremden Steuerertrag (i. Vj. TEUR 1.714).
Folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG wurden im Geschäftsjahr 2023 getätigt mit
| • |
der MN, der kaufmännische und technische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 1.562 (i. Vj. TEUR 1.562) berechnet wurden und von der kaufmännische und technische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 31.624 (i. Vj. TEUR 26.884) belastet wurden. Die aufgrund des Pachtvertrags der MN in Rechnung gestellten Beträge belaufen sich auf TEUR 15.459 (i. Vj. TEUR 15.170) einschließlich Konzessionsabgaben und vereinnahmten und passivierten Baukostenzuschüssen und Hausanschlussbeiträgen. |
Weitere Geschäfte mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen fallen nicht aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeiten heraus.
1. Mitarbeiter
Die Zahl der Mitarbeitenden nach § 267 Abs. 5 HGB stellt sich wie folgt dar:
| 2023 | 2022 | |
| Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter | 74 | 75 |
| davon geringfügig beschäftigt | 2 | 4 |
| Vorstandsmitglieder | 2 | 2 |
| 76 | 77 |
2. Konzernbeziehungen
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, (ZBM) einbezogen. Die ZBM als oberstes Mutterunternehmen erstellt einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen, der das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt wird (Handelsregister 43019, geführt beim Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz). Dadurch wird die MSW gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 ff. HGB aufzustellen, befreit.
3. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder
Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf TEUR 634 (i. Vj. TEUR 634).
Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind TEUR 9.167 (i. Vj. TEUR 9.815) zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 61 (i. Vj. TEUR 55).
4. Organe der Gesellschaft
a) Aufsichtsrat
| • |
Sylvia Köbler-Gross, Stadtratsmitglied, Vorsitzende |
| • |
Frank Vierheller, Betriebsratsvorsitzender, Arbeitnehmervertreter, Erster stellvertretender Vorsitzender |
| • |
Alexandra Gill-Gers, Stadtratsmitglied, Zweite stellvertretende Vorsitzende |
| • |
Özcan Dogan, Arbeitnehmervertreter |
| • |
Sabine Flegel, Stadtratsmitglied |
| • |
Nino Haase, Oberbürgermeister (Mitglied seit 24.03.2023) |
| • |
Ludwig Holle, Stadtratsmitglied (Mitglied seit 07.03.2024) |
| • |
Martin Kinzelbach, Stadtratsmitglied |
| • |
Walter Koppius, Diplom Handelslehrer |
| • |
Marcel Kühle, Stadtratsmitglied |
| • |
Arne Kuster, Stadtratsmitglied |
| • |
Prof. Dr. Felix Leinen, Mathematikprofessor |
| • |
Dr. Eleonore Lossen-Geißler, Stadtratsmitglied |
| • |
Ernat Mujanovic, Arbeitnehmervertreter |
| • |
Kornelia Müller, Arbeitnehmervertreterin |
| • |
Markus Oferath, Arbeitnehmervertreter |
| • |
Tupac Orellana, Stadtratsmitglied |
| • |
Tabea Rößner, Stadtratsmitglied |
| • |
Harald Schindler, Arbeitnehmervertreter |
| • |
Hannsgeorg Schönig, Stadtratsmitglied |
| • |
Norbert Solbach, Stadtratsmitglied (bis zum 04.03.2024) |
| • |
Claudia Voggeneder, Arbeitnehmervertreterin |
b) Vorstand
| • |
Daniel Gahr, Vorsitzender |
| • |
Dr. Tobias Brosze (bis zum 31. März 2024), Stellvertretender Vorsitzender |
| • |
Kerstin Stumpf (seit dem 1. April 2024), Stellvertretende Vorsitzende |
5. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
6. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mit beschränkter Haftung, Mainz, hat uns am 17. Januar 2011 gemäß § 20 Abs. 1 bis 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Mainzer Stadtwerke AG gehören.
Die Stadt Mainz hat uns mitgeteilt, dass ihr weder der vierte Teil der Aktien noch eine Mehrheitsbeteiligung an der Mainzer Stadtwerke AG gehören.
7. Abschlussprüferhonorar
Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2023.
8. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand hat von der Ermächtigung des § 58 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht und EUR 18.336.558,79 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Des Weiteren schlägt er der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 24.336.558,79 eine Dividende in Höhe von EUR 6.000.000,00 an die Gesellschafter auszuschütten, EUR 1.378.000,00 in die gesetzliche Rücklage einzustellen, weitere EUR 10.958.558,79 in die anderen Gewinnrückrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 6.000.000,00 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 14. Juni 2024
Mainzer Stadtwerke AG
Vorstand
Daniel Gahr Vorstandsvorsitzender
Kerstin Stumpf stellvertretende Vorstandsvorsitzende
1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
2 Es besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
3 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MEE
4 Hierbei handelt es sich um eine unmittelbare
Beteiligung und eine mittelbare Beteiligung über die
MEE
5 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die ÜWG
6 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MSES
7 Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag
8 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MVG
9 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
10 Hierbei handelt es sich um eine unmittelbare
und mittelbare Beteiligung über die MEE
11 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MEE
12 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die Windparks Heimersheim
13 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über Solarpark Tutow II
14 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MEE und um eine mittelbare
Beteiligung über die MSES
15 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MEE
16 Jahresabschluss zum 31.12.2022
17 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die MVG
18 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die ÜWG
19 Hierbei handelt es sich um eine mittelbare
Beteiligung über die PIONEXT Asset
20 Jahresabschluss zum 30.06.2022
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbu-
chungen |
31.12.2023 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
3.554 | 0 | 228 | 22 | 3.348 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit |
|||||
| a) Geschäfts-,
Betriebs- und
anderen Bauten |
138.915 | -6 | 14 | 177 | 139.072 |
| b) Bahnkörper und
Bauten
des Schienenwegs |
587 | 0 | 0 | 0 | 587 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten |
1.455 | 0 | 0 | 0 | 1.455 |
| 3. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten |
19.286 | 28 | 0 | 0 | 19.314 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken | 6.741 | 0 | 0 | 0 | 6.741 |
| 5. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und
Bezugsanlagen |
55.439 | 1.053 | 0 | 2.041 | 58.533 |
| 6. Verteilungsanlagen | 264.974 | 4.198 | 733 | 6.575 | 275.014 |
| 7. Gleisanlagen,
Streckenausrüstung und
Sicherungsanlagen |
6.362 | 0 | 0 | 0 | 6.362 |
| 8. Technische Anlagen
und Maschinen,
die nicht zu Nr. 5 bis 7 gehören |
26.330 | 110 | 99 | 377 | 26.681 |
| -37 I | |||||
| 9. Betriebs- und
Geschäftsausstattung,
Fuhrpark, Werkstatteinrichtungen, Kommunikationsanlagen |
2.662 | 94 | 20 | 88 | 2.824 |
| 10. Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
15.628 | 14.090 | 36 | -9.280 | 15.737 |
| -4.665 I | |||||
| 538.379 | 19.567 | 902 | -22 | 552.320 | |
| -4.702 <I | |||||
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 405.795 | 243 | 0 | 0 | 406.038 |
| 2. Ausleihungen an verbunden Unternehmen | 20.366 | 0 | 250 | 0 | 20.116 |
| 3. Beteiligungen | 67.145 | 0 | 0 | 0 | 67.145 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein | |||||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | |||||
| und Genossenschaftsanteile | 28 | 0 | 0 | 0 | 28 |
| 493.334 | 243 | 250 | 0 | 493.327 | |
| 1.035.267 | 19.810 | 1.380 | 0 | 1.048.995 | |
| -4.702 I | |||||
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| 01.01.2023 | Abschreibungen
des Geschäftsjahres |
Abgänge | Umbu-
chungen |
31.12.2023 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
2.757 | 194 | 228 | 0 | 2.723 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit |
|||||
| a) Geschäfts-,
Betriebs- und
anderen Bauten |
63.705 | 2.186 | 15 | 0 | 65.876 |
| b) Bahnkörper und
Bauten
des Schienenwegs |
7 | 0 | 0 | 0 | 7 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten |
1.348 | 20 | 0 | 0 | 1.368 |
| 3. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten |
722 | 0 | 0 | 0 | 722 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken | 2.654 | 196 | 0 | 0 | 2.850 |
| 5. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und
Bezugsanlagen |
43.460 | 1.426 | 0 | 0 | 44.886 |
| 6. Verteilungsanlagen | 202.379 | 4.353 | 573 | 0 | 206.159 |
| 7. Gleisanlagen,
Streckenausrüstung und
Sicherungsanlagen |
5.061 | 235 | 0 | 0 | 5.296 |
| 8. Technische Anlagen
und Maschinen,
die nicht zu Nr. 5 bis 7 gehören |
17.493 | 821 | 99 | 0 | 18.215 |
| 9. Betriebs- und
Geschäftsausstattung,
Fuhrpark, Werkstatteinrichtungen, Kommunikationsanlagen |
1.902 | 137 | 5 | 0 | 2.034 |
| 10. Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 338.731 | 9.374 | 692 | 0 | 347.413 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.137 | 25 | 0 | 0 | 4.162 |
| 2. Ausleihungen an verbunden Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 2.402 | 0 | 0 | 0 | 2.402 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein | |||||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | |||||
| und Genossenschaftsanteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6.539 | 25 | 0 | 0 | 6.564 | |
| 348.027 | 9.593 | 920 | 0 | 356.700 | |
| Restbuchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
625 | 797 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit |
||
| a) Geschäfts-,
Betriebs- und
anderen Bauten |
73.196 | 75.210 |
| b) Bahnkörper und
Bauten
des Schienenwegs |
580 | 580 |
| 2. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten |
87 | 107 |
| 3. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten |
18.592 | 18.564 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken | 3.891 | 4.087 |
| 5. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und
Bezugsanlagen |
13.647 | 11.979 |
| 6. Verteilungsanlagen | 68.855 | 62.595 |
| 7. Gleisanlagen,
Streckenausrüstung und
Sicherungsanlagen |
1.066 | 1.301 |
| 8. Technische Anlagen
und Maschinen,
die nicht zu Nr. 5 bis 7 gehören |
8.466 | 8.837 |
| 9. Betriebs- und
Geschäftsausstattung,
Fuhrpark, Werkstatteinrichtungen, Kommunikationsanlagen |
790 | 760 |
| 10. Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
15.737 | 15.628 |
| 204.907 | 199.648 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 401.876 | 401.658 |
| 2. Ausleihungen an verbunden Unternehmen | 20.116 | 20.366 |
| 3. Beteiligungen | 64.743 | 64.743 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein | ||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | ||
| und Genossenschaftsanteile | 28 | 28 |
| 486.763 | 486.795 | |
| 692.295 | 687.240 | |
I = Investitionszuschüsse
| Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2023 |
Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2022 |
Gas-
verteilung 31.12.2023 |
Gas-
verteilung 31.12.2022 |
||
| Anhang | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | (1) | ||||
|
I. Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0 | 0 | 0 | 0 | |
| II. Summe Sachanlagen | 4 | 4 | 3 | 3 | |
| III. Summe Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | 4 | 3 | 3 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||||
| I. Vorräte | (2) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (3) | |||||
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54 | 0 | 72 | 0 | |
| (4) | |||||
|
III. Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten |
142 | 279 | 123 | 241 | |
| 196 | 279 | 195 | 241 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (5) | 12 | 4 | 12 | 4 |
|
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung |
(6) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 212 | 287 | 210 | 249 |
| Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Gesamt | Gesamt | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | ||||
|
I. Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände |
625 | 797 | 625 | 797 |
| II. Summe Sachanlagen | 204.900 | 199.641 | 204.907 | 199.648 |
| III. Summe Finanzanlagen | 486.763 | 486.795 | 486.763 | 486.795 |
| 692.288 | 687.233 | 692.295 | 687.240 | |
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | 15.803 | 18.674 | 15.803 | 18.674 |
| II. Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände | 102.418 | 67.090 | 102.544 | 67.090 |
|
III. Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten |
20.635 | 45.921 | 20.900 | 46.441 |
| 138.856 | 131.685 | 139.247 | 132.205 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.726 | 737 | 1.750 | 746 |
|
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung |
0 | 0 | 0 | 0 |
| 832.870 | 819.655 | 833.292 | 820.191 |
| Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2023 |
Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2022 |
Gas-
verteilung 31.12.2023 |
Gas-
verteilung 31.12.2022 |
||
| Anhang | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | (7) | 200 | 200 | 200 | 200 |
|
abzüglich Nennbetrag
eigene Anteile |
0 | 0 | 0 | 0 | |
| III. Gewinnrücklagen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| IV. Bilanzgewinn | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 200 | 200 | 200 | 200 | ||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | (8) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| C. Rückstellungen | (9) | 12 | 6 | 10 | 5 |
| D. Verbindlichkeiten | (10) | 0 | 81 | 0 | 44 |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | (11) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| F. Passive latente Steuern | (12) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 212 | 287 | 210 | 249 |
| Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Gesamt | Gesamt | Gesamt | Gesamt | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | ||||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 184.600 | 184.600 | 185.000 | 185.000 | ||
|
abzüglich Nennbetrag
eigene Anteile |
4.880 | 4.880 | 4.880 | 180.120 | 4.880 | 180.120 |
| III. Gewinnrücklagen | 155.510 | 132.593 | 155.510 | 132.593 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 24.337 | 14.650 | 24.337 | 14.650 | ||
| 359.567 | 326.963 | 359.967 | 327.363 | |||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 1.697 | 2.139 | 1.697 | 2.139 | ||
| C. Rückstellungen | 40.461 | 38.873 | 40.484 | 38.883 | ||
| D. Verbindlichkeiten | 410.885 | 438.050 | 410.885 | 438.176 | ||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 351 | 401 | 351 | 401 | ||
| F. Passive latente Steuern | 19.909 | 13.229 | 19.909 | 13.229 | ||
| 832.870 | 819.655 | 833.292 | 820.191 | |||
| Anhang | Elektrizitäts-
'verteilung MN |
Elektrizitäts-
verteilung MN |
Gasverteilung
MN |
Gasverteilung
MN |
|
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| 1. Umsatzerlöse | |||||
| a. Umsatzerlöse aus DL | 432 | 432 | 374 | 374 | |
| b. Restliche Umsatzerlöse | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen | |||||
| Leistungen und fertigen Erzeugnissen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 4. Gesamtleistung | 432 | 432 | 374 | 374 | |
| 5. Materialaufwand | 2 | 1 | 2 | 1 | |
| 6. Personalaufwand | 232 | 225 | 201 | 195 | |
| 7. Abschreibungen auf
immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen |
1 | 1 | 1 | 1 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 197 | 204 | 170 | 177 | |
| 9. Betriebliche Aufwendungen | 432 | 432 | 374 | 374 | |
| 10. Betriebsergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11. Beteiligungsergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12. Zinsergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13. Abschreibungen auf
Wertpapiere
des Umlaufvermögens |
0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14. Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17. Sonstige Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18. Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Andere
Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gas- sektors |
Gesamt | Gesamt | |
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | ||||
| a. Umsatzerlöse aus DL | 1.934 | 1.866 | 2.740 | 2.672 |
| b. Restliche Umsatzerlöse | 63.518 | 71.916 | 63.518 | 71.916 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen | ||||
| Leistungen und fertigen Erzeugnissen | -2.878 | -1.942 | -2.878 | -1.942 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 4.418 | 639 | 4.418 | 639 |
| 4. Gesamtleistung | 66.992 | 72.479 | 67.798 | 73.285 |
| 5. Materialaufwand | 29.002 | 26.244 | 29.006 | 26.246 |
| 6. Personalaufwand | 6.969 | 7.242 | 7.402 | 7.662 |
| 7. Abschreibungen auf
immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen |
9.566 | 9.331 | 9.568 | 9.333 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16.033 | 15.384 | 16.400 | 15.765 |
| 9. Betriebliche Aufwendungen | 61.571 | 58.201 | 62.376 | 59.006 |
| 10. Betriebsergebnis | 5.422 | 14.278 | 5.422 | 14.279 |
| 11. Beteiligungsergebnis | 46.275 | 16.761 | 46.275 | 16.761 |
| 12. Zinsergebnis | -7.098 | -5.234 | -7.098 | -5.234 |
| 13. Abschreibungen auf
Wertpapiere
des Umlaufvermögens |
0 | -11 | 0 | -11 |
| 14. Finanzergebnis | 39.177 | 11.516 | 39.177 | 11.516 |
| 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.631 | 914 | 5.631 | 914 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 38.968 | 24.880 | 38.968 | 24.881 |
| 17. Sonstige Steuern | 364 | 355 | 364 | 355 |
| 18. Jahresüberschuss | 38.604 | 24.525 | 38.604 | 24.526 |
Mit den ersten Binnenmarktrichtlinien aus den Jahren 1996 und 1998 begann die Öffnung der Energiemärkte in der Europäischen Union (EU). Diese Richtlinien wurden in Deutschland mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 24.04.1998 und dem ersten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom 20.05.2003 in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGB Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42 vom 12.07.2005, S. 1970 ff) am 13.07.2005 wurden in Deutschland die Binnenmarktrichtlinien für Elektrizität und Erdgas vom 26.06.2003 umgesetzt.
Mit der letzten Gesetzesänderung wurde u. a. eine einheitliche Regelung zur Trennung der Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) für Elektrizitäts- und Gasverteilungsunternehmen geschaffen.
Die Verpflichtung zur Führung getrennter Konten erfasst nach § 6b Abs. 3 EnWG u. a. folgende Aktivitäten:
| • |
Elektrizitätsverteilung |
| • |
Gasverteilung |
Die Unbundling-Konzeption der Mainzer Stadtwerke AG (folgend MSW) basiert für die Gewinn- und Verlustrechnung auf entsprechend strukturierter Kostenstellen. Die Verteilung der Erlöse und Aufwendungen erfolgt, wenn möglich direkt, sollte dies nicht möglich sein, dann erfolgt eine indirekte Zuordnung gemäß sachgerechter Schlüsselungen.
Zur Gewährleistung einer höheren Transparenz wurde innerhalb der MSW folgende Gliederung gewählt:
| • |
Elektrizitätsverteilung |
| • |
Gasverteilung |
| • |
Andere Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors |
Der Jahresabschluss der MSW wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen aus dem Jahresabschluss der MSW.
Die Zuordnung der Vermögens- und Schuldposten aus der Bilanz bzw. der Ertrags- und Aufwandsposten aus der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte zu den Tätigkeiten direkt, soweit dies aufgrund wirtschaftlicher, vertraglicher oder sonstiger Kriterien möglich war.
In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den Aktivitäten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten nur mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden wäre, wurde die Zuordnung im Wesentlichen durch Schlüsselung auf Basis sachgerechter Bezugsgrößen vorgenommen.
Der zweistufige Umsatzerlösschlüssel wurde ermittelt, indem in einem ersten Schritt die Umsatzerlöse der identifizierten Dienstleitungskostenstellen zu den Gesamtumsatzerlösen der MSW ins Verhältnis gesetzt wurden. In einem zweiten Schritt wurden dann die spartenbezogenen Umsatzerlöse zu den Umsatzerlösen für die identifizierten Dienstleistungskostenstellen ins Verhältnis gesetzt. Daraus ergibt sich folgender Schlüssel:
| Dienstleistungskostenstelle | |
| 2023 | |
| Schlüssel in % | 4,31 |
| Elektrizitätsverteilung | Gasverteilung | |
| 2023 | 2023 | |
| Schlüssel in % | 15,76 | 13,65 |
Der zweistufige Personalschlüssel wurde ermittelt, indem in einem ersten Schritt die Anzahl der Mitarbeiter der identifizierten Dienstleitungskostenstellen zu den Gesamtanzahl der Mitarbeiter der MSW ins Verhältnis gesetzt wurden. In einem zweiten Schritt wurden dann die spartenbezogenen Personalaufwendungen zu den Gesamtpersonalaufwendungen ins Verhältnis gesetzt. Daraus ergibt sich folgender Schlüssel:
| Dienstleistungskostenstelle | |
| 2023 | |
| Schlüssel in % | 57,14 |
| Elektrizitätsverteilung | Gasverteilung | |
| 2023 | 2023 | |
| Schlüssel in % | 3,14 | 2,72 |
Der zweistufige Aufwandsschlüssel wurde ermittelt, indem in einem ersten Schritt die Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen der identifizierten Dienstleitungskostenstellen zu den Gesamtaufwendungen der MSW ins Verhältnis gesetzt wurden. In einem zweiten Schritt wurden dann die spartenbezogenen Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu den Gesamtaufwendungen für die identifizierten Dienstleistungskostenstellen ins Verhältnis gesetzt. Daraus ergibt sich folgender Schlüssel:
| Dienstleistungskostenstelle | |
| 2023 | |
| Schlüssel in % | 4,31 |
| Elektrizitätsverteilung | Gasverteilung | |
| 2023 | 2023 | |
| Schlüssel in % | 11,63 | 10,07 |
Der GuV-Aufwandsschlüssel wurde ermittelt in dem in einem ersten Schritt die noch zu verteilenden Materialaufwendungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Personalaufwendungen der identifizierten Dienstleitungskostenstellen zu den Gesamtaufwendungen für die identifizierten Dienstleistungskostenstellen ins Verhältnis gesetzt wurden. In einem zweiten Schritt wurden dann die prozentuale Verteilung der Aufwendungen der identifizierten Dienstleistungskostenstellen ermittelt. Daraus ergibt sich folgender Schlüssel:
| Elektrizitätsverteilung | Gasverteilung | |
| 2023 | 2023 | |
| Schlüssel in % | 11,63 | 10,07 |
| Materialaufwand | Personalaufwand | Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
| 2023 | 2023 | 2023 | |
| Schlüssel in % | 0,41 | 53,94 | 45,65 |
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Entsprechend der identifizierten Dienstleistungskostenstellen erfolgte die Zuordnung des genutzten Anlagevermögens direkt. In einem nächsten Schritt wurde die Aufteilung des Anlagevermögens auf die Aktivitäten der jeweiligen Sparte anhand des Umsatzerlösschlüssels vorgenommen und stellt sich wie folgt dar: Elektrizitätsverteilung TEUR 4 (i.Vj. TEUR 4); Gasverteilung TEUR 3 (i.Vj. TEUR 3); "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" TEUR 692.288 (i.Vj. TEUR 687.233).
(2) Vorräte
Die Vorräte betreffen zum Verkauf gehaltene Grundstücke und wurden direkt und vollständig den Aktivitäten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet.
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände konnten im Wesentlichen den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgte in Höhe von TEUR 7 (i.Vj. TEUR 28) direkt, ebenso wie die damit saldierten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (i.Vj. TEUR 94). In Höhe von TEUR 2.907 (i.Vj. TEUR 9.107) wurden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Hilfe des zweistufigen Aufwandsschlüssels zugeordnet. Der Bilanzielle Ausgleichsposten, der dem Ausgleich der Tätigkeitsbilanz dient, ist der folgenden Bilanzposition zugeordnet.
| Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2023 |
Elektrizitäts-
verteilung 31.12.2022 |
Gas-
verteilung 31.12.2023 |
Gas-
verteilung 31.12.2022 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| B.II. Forderungen gegen
verbundenen Unter- nehmen |
54 | (-81) | 72 | (-44) |
| (i.Vj. Verbindlichkeiten) | ||||
| davon Kapitalausgleichposten | 45 | (-72) | 64 | (-44) |
(4) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden indirekt mit Hilfe des zweistufigen Umsatzerlösschlüssels auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche aufgeteilt.
(5) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurden indirekt mit Hilfe des zweistufigen Umsatzerlösschlüssels auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche aufgeteilt.
(6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag wurde auf Basis des zweistufigen Personalschlüssels verteilt.
(7) Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde direkt den Tätigkeiten zugeordnet.
(8) Empfangene Ertragszuschüsse
Die Zuordnung dieses Postens erfolgte direkt auf Grundlage des zugehörigen Anlagevermögens.
(9) Rückstellungen
Die Rückstellungen für Berufsgenossenschaften, Jahresabschlusskosten und Archivierungskosten (in Summe TEUR 127; i.Vj. TEUR 136) wurden auf Basis des zweistufigen Umsatzerlösschlüssels verteilt. Die Rückstellungen für Resturlaub, Überstunden, Jubiläumszuwendungen, Gleitzeitguthaben und Prämienzahlungen (TEUR 502; i.Vj. TEUR 453) wurde der zweistufige Personalschlüssle verwendet. Alle anderen Rückstellungen (TEUR 38.083; i.Vj. TEUR 38.259) konnten den "Anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" direkt zugewiesen werden.
(10) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten konnten im Wesentlichen den Aktivitäten direkt zugeordnet werden und betrafen die "Anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors".
(11) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde den "Anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" direkt zugeordnet.
(12) Passive latente Steuern
Die Passiven latenten Steuern wurden den "Anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" direkt zugeordnet.
(13) Umsatzerlöse
Direkte Zuordnung nach den zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen.
(14) Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen und fertigen Erzeugnissen
Die Bestandsveränderungen wurden den Tätigkeiten direkt zugeteilt.
(15) Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen wurden den Tätigkeiten direkt zugeteilt.
(16) Sonstige betriebliche Erträge
Sämtliche Erträge wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet.
( 17) Materialaufwand
Die Materialaufwendungen wurden indirekt mittels des GuV-Aufwandsschlüssels den Tätigkeiten zugordnet.
(18) Personalaufwand
Die Personalaufwendungen wurden indirekt mittels des GuV-Aufwandsschlüssels den Tätigkeiten zugordnet.
(19) Abschreibungen
Die Abschreibungen wurden direkt zugeordnet.
( 20) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden indirekt mittels des GuV-Aufwandsschlüssels den Tätigkeiten zugordnet.
(21) Zinsergebnis
Zinserträge und -aufwendungen wurden im Wesentlichen verursachungsgerecht den Aktivitäten direkt zugeordnet.
(22) Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden verursachungsgerecht den Aktivitäten direkt zugeordnet.
(23) Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern wurden den Aktivitäten direkt zugeordnet.
Mainz, den 14. Juni 2024
Mainzer Stadtwerke AG
Vorstand
Daniel Gahr
Kerstin Stumpf
An die Mainzer Stadtwerke AG, Mainz
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Mainzer Stadtwerke AG, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainzer Stadtwerke AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Frankfurt am Main, den 14. Juni 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer
ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie der Lagebericht wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüft. Der Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zum Jahresabschluss und zum Lagebericht wurde ohne Einschränkung erteilt.
Darüber hinaus wurde vom Vorstand der Bericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat auch diesen Bericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Jahresabschluss, Lagebericht und Abhängigkeitsbericht wurden vom Aufsichtsrat geprüft und darüber hinaus in der Aufsichtsratssitzung am 04. Juli 2024 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer hat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Fragen zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Berichte des Vorstands und in seinen Sitzungen während des Geschäftsjahres durch Erörterungen über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft seiner gesetzlichen Prüfungs- und Überwachungspflicht entsprochen.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und auch seinerseits keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht.
Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzergebnisses stimmt der Aufsichtsrat zu.
Mainz, im Juli 2024
Der Aufsichtsrat
Sylvia Köbler-Gross Vorsitzende
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 01. Juli 2024 festgestellt.
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