Goloidar Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Frederic Stefan Birkett seit 12.6.2024 | Prokura |
Pascal Cirelli seit 16.1.2023 | Sonstige |
Laurent Poiron seit 16.1.2023 | Sonstige |
Friederike Luise Gräfin von der Recke von Volmerstein seit 26.4.2021 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FIDOR Bank AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Jahr 2022Präambel A. Grundlagen der Bank 1. Das bisherige Geschäftsmodell 2. Standorte 3. Ziele und Strategie 3.1. Beschluss zur Abwicklung der FIDOR Bank AG 3.2. Die Kernelemente der Geschäftsstrategie 3.3. Die Kernelemente des Abwicklungsplans B. Wirtschaftsbericht 1. Die konjunkturelle Lage und das Geschäftsumfeld 1.1. Volkswirtschaftliches Umfeld 1.2. Unternehmensumfeld 2. Die Entwicklung des Geschäfts der FIDOR Bank AG 2.1. KPI und wesentliche Finanzindikatoren 2.2. Die Bilanzdaten 2.3. Die Entwicklung des Betriebsergebnisses 2.4. Die Finanzlage 3. Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht C. Risikobericht 1. Der Risikoprozess 2. Wesentliche Risiken 2.1. Nicht-finanzielle Risiken 2.2. Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko 2.3. Finanzielle Risiken 2.4. Strategische, Geschäfts- und Ökosystemrisiken 3. Das Risikomanagement 4. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage D. Wachstum und Ausblick 1. Das volkswirtschaftliche und Branchenumfeld: Ausblick 2. Prognose für die geschäftliche Entwicklung E. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Präambel Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.12.2022 wurde die Liquidation der FIDOR Bank AG (nachfolgend "FIDOR" oder auch "Bank") mit Ablauf des 31.12.2022 beschlossen. Zum 30.06.2022 wurden die Bedingungen für das Share Purchase Agreement (SPA) vom Dezember 2020 der US-amerikanischen Private-Equity-Gesellschaft Ripplewood Advisors LLC ("Ripplewood") nicht eingehalten und der Verkaufsprozess zwischen BPCE S.A., dem unmittelbaren Mutterkonzern und Alleinaktionär der FIDOR, und Ripplewood gestoppt. Nach sorgfältiger Prüfung weiterer Optionen wurde Ende 2022 die selbstverwaltete Liquidation der Fidor Bank AG durch BPCE S.A. beschlossen. Der nachfolgende Lagebericht beschreibt demzufolge die Situation der FIDOR Bank AG per 31.12.2022 unter der "Gone Concern"-Prämisse. A. Grundlagen der Bank 1. Das bisherige Geschäftsmodell Digitale Innovationen und Neuerungen in der Informationstechnologie haben die Wettbewerbsstruktur des Bankenmarktes in Deutschland nachhaltig verändert. Neue digitale Banken und FinTechs haben den deutschen Finanzsektor in den letzten Jahren geprägt. Die Fidor Bank AG ist eine deutsche Online-Bank und wurde in 2009 gegründet. Die Produkte des Unternehmens umfassten eine Kombination aus traditionellen Finanzdienstleistungen (unter anderem Konto, Karte und Kredite) und Innovationen im digitalen Finanzgeschäft. Der Fokus lag dabei auf automatisierten digitalen Prozessen und einer offenen Application Programming Interface (API) Architektur. Dies erlaubte es sowohl Geschäftskunden als auch Servicepartnern die Prozesse und Services der FIDOR nahtlos in die eigene digitale Infrastruktur einzubinden. Die FIDOR Bank AG stellte ihren Kunden ausschließlich auf einer digitalen Plattform die Finanzdienstleistungen und Produkte zur Verfügung. Jegliche Dienstleistungen wurden primär auf dem deutschen Markt angeboten, jedoch auch im Rahmen der Aktivitäten mit Geschäftskunden und Servicepartnern im internationalen Geschäft erbracht. 2. Standorte Der Geschäftssitz der FIDOR Bank AG befindet sich in München, mit einem weiteren Büro in Berlin. Niederlassungen außerhalb des Standortes München und Berlin bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 3. Ziele und Strategie 3.1. Beschluss zur Abwicklung der FIDOR Bank AG Die bereits im Jahr 2020 begonnene Neuausrichtung des Geschäftsmodells und Restrukturierung bestehender Prozesse und Produkte der Bank, wurde bis Mitte 2022 fortgeführt. Ziel war der Verkauf der FIDOR Bank AG von der BPCE S.A. an Ripplewood. BPCE S.A. und Ripplewood kamen Mitte des Geschäftsjahres 2022 zu dem Entschluss, dass die im SPA vereinbarten Konditionen aufgrund von diversen neueren Erkenntnissen nicht mehr erfüllt werden konnten und beschlossen die Aufhebung des Vertrags. Mit der Aufhebung des Vertrages über den Verkauf der FIDOR und nach Abwägung verschiedener weiterer Optionen, u. a. einen weiteren Investor zu finden, die FIDOR in die BPCE S.A. zu integrieren oder als selbständige Gesellschaft weiterführen zu lassen, hat die BPCE, S.A. im November 2022 die selbstverwaltete Liquidation der FIDOR Bank AG zum 01.01.2023 beschlossen. Die am 31.12.2022 amtierenden Vorstandsmitglieder der Bank, die Herren Laurent Poiron (CEO) und Pascal Cirelli (CRO) wurden als Abwickler bestellt und sind verantwortlich für die Erstellung und Umsetzung des Abwicklungsplans der Bank. Dieser sieht einen geordneten, selbstverwalteten Abwicklungsprozess über einen Zeithorizont von 1,5 Jahren vor, unter jederzeitiger Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Ziel ist es, das operative Bank- und Kundengeschäft der Gesellschaft vollständig bis 30.06.2024 zurückzufahren, relevante IT-Systeme außer Betrieb zu nehmen und eine geordnete Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern durchzuführen. Eine rückläufige Personalausstattung der Bank wird im Einklang mit dem Geschäftsrückgang unter Gewährleistung operativer Stabilität angestrebt. 3.2. Die Kernelemente der Geschäftsstrategie Die Geschäftsstrategie der FIDOR Bank AG bis zum Beschluss zur Abwicklung war im Berichtsjahr auf den folgenden Zielgeschäftssegmenten aufgebaut: B2B - TaaS ("Business-to-Business" - "Transaction as a Service"): Die FIDOR verfügte über langjährige Expertise in der Zahlungsverkehrsabwicklung auf Basis einer bestehenden API Integration für B2B Kunden. Hierbei führte sie sowohl das Settlement von Single Euro Payments Area - Transaktionen (SEPA-Transaktionen) als auch eine zwischenzeitliche Verwahrung der Liquidität durch. Zu den Kunden in diesem Segment gehörten beispielsweise Krypto Trading-Plattformen. Dieses Geschäftssegment hatte ein hohes Wachstumspotential und Synergieeffekte mit dem B2C - Retail und B2C - SME Segment und sollte entsprechend weiter ausgebaut werden. B2C - Retail ("Business-to-Customer"): Im Bereich Retail bildeten digital-affine zukunftsorientierte Menschen das Zielkundensegment. Diese Zielgruppe verfügte über eine erhöhte Onlinebanking-Affinität. Darüber hinaus waren diese Kunden an digitalen Krypto Trading-Plattformen und die über FIDOR erweiterte Konnektivität zu diesen Plattformen interessiert. Die FIDOR zielte auf die langfristige Gewinnung der Bankverbindung und die Generierung von stabilen Einlagen ab. B2C - SME ("Business-to-Customer" - "Small & Medium-sized Enterprises"): Die Zielkunden im SME Segment waren primär Selbständige und Gewerbetreibende bzw. Kleinstunternehmer/Micros. In diesem Segment verfügte die FIDOR über langjährige Kundenbeziehungen, welche durch eine Konsolidierung des Produktportfolios auf die wesentlichen Bedürfnisse gesichert werden sollen. Die FIDOR zielte auf die langfristige Gewinnung der Bankverbindung und die Generierung von stabilen Einlagen ab. In den aufgeführten Segmenten wurde aufgrund der erwarteten hohen Einlagen weiterhin mit einem deutlichen Passivüberhang gerechnet. Die überschüssige Liquidität aus diesen Geschäftsfeldern sollte in Teilen für das Kreditgeschäft mittels der eigenen Kreditstrecke, Partnerschaften mit anderen FinTechs und Ankauf von Forderungsportfolien mit B2C - Retail und SME Endkunden verwendet werden. Daneben war überschüssige Liquidität in festverzinsliche Wertpapiere, hauptsächlich jedoch bei der Deutschen Bundesbank in der Einlagenfazilität angelegt. Aufgrund der positiven Entwicklung im EU-Zinsumfeld, konnte die FIDOR von steigenden Einlagezinsen entsprechend profitieren. 3.3. Die Kernelemente des Abwicklungsplans Im Zuge der Beschlussfassung zur Abwicklung im November 2022 wurde die bisherige Strategie durch den Abwicklungsplan ersetzt. Kern des Abwicklungsplans ist der kontinuierliche Abbau aller Kontoführungs-, Transaktions- und Zahlungsverkehrsgeschäfte mit Geschäftskunden ("B2B", "Business-to-Business") sowie Retail- und SME-Kunden ("B2C", "Business-to-Consumer"). Darüber hinaus wurde bereits im Geschäftsjahr 2022 die Kreditaktivität auf ein Minimum reduziert. Das Ratenkreditportfolio der FIDOR wurde Ende des Jahres verkauft. Planmäßig wurde noch das Dispositionskreditgeschäft zum Jahresende 2022 beendet. Heute verfügt die Bank noch über Bruttokundenforderungen im unteren sechsstelligen Bereich, die im Wesentlichen zum 31.03.2023 abgebaut sein werden. Nach wie vor werden Geldanlagen in Form eines aktiven Cash-Managements zur Generierung von Zinserträgen getätigt. Verfügbare liquide Mittel der Bank werden wertorientiert im Rahmen von Geldmarktgeschäften bei der Deutschen Bundesbank und anderen Geschäftsbanken angelegt. Die bisher zusätzliche Generierung von Zinserträgen aus der Anlage von überschüssiger Liquidität in festverzinsliche Wertpapiere wurde in 2022 durch Fälligkeiten und Verkäufe der Anleihen beendet. B. Wirtschaftsbericht 1. Die konjunkturelle Lage und das Geschäftsumfeld 1.1. Volkswirtschaftliches Umfeld Die Corona Pandemie hatte auch im Jahr 2022 einen hohen Einfluss auf die Weltwirtschaft. Dennoch konnten sich in diesem Jahr alle Bereiche der Wirtschaft zu einem gewissen Grad erholen. Dies ist vor allem auf fortschreitendes Wissen über das Virus, Impfstoffentwicklungen und staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte zurückzuführen. Dennoch steht die globale Wirtschaft vor großen Herausforderungen. Das Wachstum hat an Schwung verloren, die hohe Inflation hat sich auf alle Länder und Produkte ausgeweitet und erweist sich als hartnäckig. Die EU-Inflation erreichte im November 2022 mit 10,1 % ihren Höchststand und ging im Dezember nur leicht auf 9,2 % zurück. 1 Die Hauptgründe für den Anstieg der Inflation war neben der durch die Pandemie ausgelösten Unterbrechung der Lieferketten vor allem der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dieser geopolitische Konflikt hat dazu geführt, dass die Energie- und Rohstoffpreise in die Höhe geschossen sind, was die Inflation weiter nach oben trieb. Zinserhöhungen, die zur Eindämmung der Inflation notwendig sind, verstärken die finanzielle Anfälligkeit. Vor dem Krieg war die Wirtschaft auf dem besten Weg, sich von den Auswirkungen durch die Pandemie zu erholen. Die vom Markt befürchtete europäische Energiekrise wurde jedoch weitgehend vermieden. Der milde Winter hat Europa im Kampf gegen die Energieknappheit geholfen. Auch Gegenmaßnahmen, wie die Verlängerung der Laufzeit des deutschen Kernkraftwerks, der Bau der LNG-Terminals an der Nord- und Ostseeküste und die Einführung einer Preisobergrenze für russisches Gas sorgten für eine Entspannung der Gesamtsituation. Die weltweiten Unterbrechungen der Lieferketten seit der Pandemie haben auch die Produktionskosten und den Anstieg der Verbraucherpreise verschärft. Mit der Kehrtwende Chinas von seiner "Null-Covid-Politik" dürfte sich der Engpass in den Lieferketten im Jahr 2023 wieder lösen und die Lage sich entspannen. Ob der Höhepunkt der Inflation, dessen Haupttreiber im Jahr 2023 voraussichtlich der Dienstleistungssektor sein wird, bereits erreicht ist, wird sich zeigen. Das reale BIP in Deutschland stieg 2022 um 1,8%. 2 Trotz der hohen Inflation wurde das Wachstum durch den Nachfrageschub gestützt, der auf die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Pandemie folgte, insbesondere bei den Dienstleistungen. Trotz der jüngsten Verbesserung des Vertrauens dürfte die Wirtschaft Anfang 2023 einen weiteren leichten Rückgang erleiden, da die Energiepreise für die Haushalte weiter steigen werden. Unterdessen wird sich das Exportwachstum aufgrund der schwachen Auslandsnachfrage verlangsamen. Die Abschwächung der Energiepreisinflation, die allmähliche Anpassung der Lieferketten und die insgesamt soliden Unternehmensfinanzen und vollen Auftragsbücher dürften die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Investitionswachstums im Jahr 2023 schaffen. Der Druck auf die Gewinnspannen der Unternehmen durch den starken Anstieg der Erzeugerpreise hat jedoch die Aussichten für Ausrüstungsinvestitionen beeinträchtigt, und höhere Bau- und Kreditkosten dürften die Bauwirtschaft belasten. Wenn sich die Versorgungsengpässe auflösen und die Auslandsnachfrage steigt, dürften die Exporteure in der Lage sein, ihre Produktionsrückstände abzubauen und von der sich erholenden globalen Nachfrage zu profitieren. 3 1.2. Unternehmensumfeld 2022 war von hoher Inflation und einem Anstieg des Zinsniveaus geprägt. Zur Mitte des Jahres begann die EZB den Leitzins sukzessiv zu erhöhen. So stieg der Zinssatz um 2,5 Prozentpunkte von -0,5 % Ende 2021 auf 2,0 % Ende 2022, was der hohen Inflation in der Eurozone entgegenwirken soll. Folglich verbesserten sich die Zinserträge der Banken in der Eurozone und damit auch für die FIDOR Bank AG. Die Kosten für überschüssige Liquidität sind nun Vergangenheit und die Annahme von Einlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein positives Zinsumfeld könnte jedoch den Wettbewerb unter den Banken verstärken, da die Banken versuchen, Marktanteile im Einlagenmarkt zu gewinnen und ihre bestehende Kundenbasis zu erhalten. Laut der EZB haben sich bereits für das dritte Quartal 2022 die Kreditstandards sowohl für die Unternehmens- als auch für die Haushaltsfinanzierung im Euroraum verschärft. In Deutschland stiegen die Nettofinanzierungsströme an nichtfinanzielle Unternehmen weiter an, allerdings deutlich langsamer als im Vormonat. 4
2 Vgl. statista: Wachstum des realen
Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den wichtigsten Industrie-
und Schwellenländern in den Jahren 2012 bis 2021 und
Prognosen für 2022 bis 2023,
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/71683/umfrage/prognose-zum-wirtschaftswachstum-in-der-oecd/
Kredite an private Haushalte (hauptsächlich Hypothekenfinanzierungen) sind stark zurückgegangen. 5 Insgesamt übertrifft das Kreditwachstum weiterhin das Einlagenwachstum. Mittelfristig könnte sich die Qualität der Vermögenswerte aufgrund einer Verlagerung der Kreditvergabe von privaten Haushalten auf Unternehmen und einer Zunahme der Wertminderung verschlechtern, was möglicherweise die Kreditmarge untergräbt. Regulatorische Aktualisierungen und Änderungen für Banken waren im Jahr 2022 begrenzt. Dennoch hat die BaFin die nächste Novelle zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation veröffentlicht und strebt damit knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der 6. MaRisk-Novelle die nächste Stufe der Weiterentwicklung der Risikomanagementvorgaben an. Insbesondere neue ESG-Anforderungen im Kontext der Kreditvergabe rücken verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht. 2. Die Entwicklung des Geschäfts der FIDOR Bank AG 2.1. KPI und wesentliche Finanzindikatoren Das Jahresergebnis belief sich im Berichtsjahr auf einen Fehlbetrag in Höhe von EUR 44,0 Mio. (Vorjahr: EUR 27,9 Mio.), was im Wesentlichen auf den aktiven Verkauf und Rückführung des Kreditgeschäftes, sowie auf die Bildung von Rückstellungen im Kontext der Abwicklung der Bank, zurückzuführen ist. Dagegen konnten die Bank auf der Kostenseite bedingt durch die fortschreitende Verschlankung und Optimierung Einsparungen erzielen. Angesichts des nach wie vor negativen Jahresergebnisses und der damit einhergehenden fehlenden Aussagekraft, verzichtet die FIDOR auf die Ermittlung einer Kapitalrendite. Der Gesamtbestand des Kreditgeschäfts, dies sind am Ende des Geschäftsjahres primär Forderungen im Retail-und SME-Geschäft, ist auf EUR 0,1 Mio. (Vj.EUR 22,9 Mio.) gesunken, was auf den Abbau des Kreditgeschäfts, insbesondere den Verkauf des Ratenkreditportfolios, zurückzuführen ist. Damit hat die FIDOR den ersten Schritt auf dem Weg zur Beendigung aller Geschäftsaktivitäten im Abwicklungsplan erfolgreich durchgeführt. Die Kernkapitalquote konnte im Geschäftsjahr von 74,3% in 2021 auf 116,7 % in 2022 verbessert werden. Dies ist im Wesentlichen auf zwei Kapitalzuführungen seitens der Muttergesellschaft BPCE S.A. in Höhe von insgesamt EUR 54,0 Mio. zurückzuführen. Die regulatorische Eigenmittelanforderung belief sich zum Stichtag auf EUR 4,9 Mio. (Vj. EUR 6,1 Mio.), wohingegen FIDOR über Eigenmittel in Höhe von EUR 56,3 Mio. (Vj. EUR 47,1 Mio.) verfügte. Die LR (Leverage Ratio) betrug zum Bilanzstichtag 5,5 % und lag damit über der aufsichtsrechtlichen Anforderung in Höhe von 3,0 %. Damit verfügt die FIDOR über eine komfortable Kapitalausstattung. Die LCR (Liquidity Coverage Ratio) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 148,1 Prozentpunkte von 193,5 % auf 341,6% erhöht. Die NSFR (Net Stable Funding Ratio) konnte mit 1.264,4 %, jederzeit komfortabel eingehalten werden. Beide Liquiditätszahlen haben die Planwerte und die aufsichtsrechtlich einzuhaltende Mindestanforderung deutlich übererfüllt. Zusammengefasst hat FIDOR jederzeit die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital, Verschuldung und Liquidität eingehalten. 2.2. Die Bilanzdaten Die Bilanz der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2022 hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 wie folgt entwickelt: Fidor Bank AG
Die gesamten Aktiva der FIDOR Bank AG sind im Geschäftsjahr 2022 um EUR 713,0 Mio. auf EUR 977,1 Mio. per 31.12.2022 (Vj.EUR 1.690,1 Mio.) zurückgegangen. Die Bilanzsumme hat sich im Wesentlichen aufgrund des Abbaus des Kreditportfolios sowie des starken Rückgangs der Kundeneinlagen verkürzt. Dies reflektiert die seit Ende 2022 begonnene Abwicklung des gesamten Bankgeschäfts und manifestiert sich in der Veränderung der Bilanzpositionen Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Vorjahresvergleich. Die Forderungen an Kunden sind im Geschäftsjahr 2022 um EUR 22,8 Mio. gesunken, von EUR 22,9 Mio. per 2021 auf EUR 0,1 Mio. zum Ende des Jahres 2022. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 705,2 Mio. in 2022 gegenüber 2021 erklärt sich im Wesentlichen durch den Verlust von Kundeneinlagen sowohl im B2B- als auch im B2C-Geschäft. Korrespondierend zum Rückgang der Einlagen, hat sich die verfügbare Liquidität der Bank entsprechend verringert. Die noch verfügbaren Gelder sind zum Stichtag in der Einlagenfazilität der Deutschen Bundesbank angelegt, welche im Posten Forderungen an Kreditinstitute auszuweisen sind. Dies erklärt die große Veränderung zwischen den beiden Aktiva Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute im Vergleich zum Vorjahr. Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2022 beläuft sich auf EUR 9,9 Mio. (Vj. EUR 13,1 Mio.). Diese betreffen hauptsächlich Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Kreditkartenabwicklung in Höhe von EUR 8,2 Mio. (Vj. EUR 9,7 Mio.). Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 24,2 Mio. (Vj. EUR 55,8 Mio.) handelt es sich im Wesentlichen um Salden von gelöschten Konten in Höhe von insgesamt EUR 12,6 Mio. (Vj. EUR 7,2 Mio.), für die durch die Kunden noch keine neue Bankverbindung mitgeteilt wurde. Außerdem sind in dieser Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 1,9 Mio.) enthalten. In den Rückstellungen in Höhe von EUR 17,1 Mio. (Vj. EUR 3,0 Mio.) sind im Wesentlichen Kosten in Höhe von EUR 14,1 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) enthalten, die unmittelbar mit der ab 2023 beginnenden Abwicklung in Zusammenhang stehen. Das Eigenkapital hat sich in diesem Jahr wie folgt entwickelt:
Im Geschäftsjahr 2022 hat die FIDOR Bank AG von der Muttergesellschaft BPCE S.A. Zuzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt EUR 54,0 Mio. erhalten. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. 2.3. Die Entwicklung des Betriebsergebnisses Die GuV der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2022 hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 wie folgt entwickelt: Fidor Bank AG
Das Zinsergebnis ist im Geschäftsjahr 2022 deutlich von EUR 0,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,2 Mio. gestiegen und resultierte im Wesentlichen aus dem im Berichtsjahr verbesserten Zinsumfeld:
Das Provisionsergebnis verringerte sich im Geschäftsjahr von EUR 14,6 Mio. in 2021 auf EUR 11,5 Mio. in 2022.
Der Personalaufwand sank im Geschäftsjahr 2022 um EUR 0,6 Mio. von EUR 11,2 Mio. in 2021 auf EUR 10,6 Mio. in 2022. Dieser Effekt ist auf eine geringere Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 um EUR 9,5 Mio. von EUR 36,8 Mio. in 2021 auf EUR 46,3 Mio. in 2022, was ist im Wesentlichen durch die Bildung von Rückstellungen im Kontext der Abwicklung in Höhe von EUR 14,1 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) begründet ist. Das positive übrige betriebliche Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2022 bei EUR 2,9 Mio. und damit unter Vorjahresniveau (EUR 8,2 Mio.). Die Verschlechterung des Betriebsergebnisses von EUR -27,9 Mio. in 2021 auf EUR -44,0 Mio. in 2022 ergibt sich im Wesentlichen aus den Sondereffekten im Zuge der Rückstellungsbildung für die Abwicklung der FIDOR. Für Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwicklung der Bank stehen wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 14,1 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) passiviert. 2.4. Die Finanzlage Der negative Effekt des Geschäftsjahresergebnisses 2022 auf das Eigenkapital der FIDOR wurde durch die BPCE S.A. in Form von Zuführungen zu den Kapitalrücklagen ausgeglichen. Durch den nahezu vollständigen Abbau des Kreditgeschäfts, den Verkauf bzw. die Ausbuchung von Wertpapieren des Anlagevermögens und Sachanlagen hat sich die Liquiditätslage im Berichtsjahr verbessert, was sich unter anderem in den aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen, LCR und NSFR widerspiegelt. 3. Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht Trotz der nach wie vor angespannten, defizitären Ertragslage der FIDOR ist aufgrund der der Eigenkapitalzuführungen seitens der Muttergesellschaft sowie des hohen Liquiditätsüberschusses die Finanzlage der Gesellschaft als geordnet einzustufen. Zudem konnte die geordnete Vermögenslage der Gesellschaft aufrechterhalten werden. C. Risikobericht Die Abwickler der FIDOR sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements verantwortlich. Dabei ist jeder Geschäftsleiter für die Einrichtung angemessener Kontroll- und Überwachungsprozesse in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Leitender Geschäftsführer des Bereichs Risikomanagement ist der Chief Risk Officer (CRO) der FIDOR, an welchen auch die Risikokontrollfunktion berichtet. Das Hauptziel des Risikomanagements der FIDOR ist die Absicherung der Geschäftsaktivitäten durch eine ausreichende Risikosteuerung und interne Kontrollstruktur, welche eingegangene Risiken entsprechend kontrolliert und eindämmt Dies beinhaltet vor allem die Erfüllung der Kapitalanforderungen nach Säule I. Zu diesem Zweck werden die durch die Geschäftstätigkeiten entstehenden Risiken in Einklang mit dem Risikoappetit identifiziert, evaluiert, überwacht, gesteuert und eingedämmt. Die Risikoüberwachung ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoberichterstattung der FIDOR. Zusätzlich zur sofortigen Informationsbereitstellung hinsichtlich neu identifizierter Risiken für relevante Stakeholder wird vierteljährlich ein gesamtheitlicher Risikobericht erstellt und an den Vorstand geschickt. Der Bericht erklärt und bewertet die Entwicklung spezifischer Risikoindikatoren auf Basis eines jeden Risikotyps und den risikorelevanten Leistungskennzahlen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwachung von Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Marktpreisrisiken sowie nicht-finanziellen Risiken (inklusive operationeller Risiken). Des Weiteren werden das Asset-Liability Management sowie Geschäfts- und strategische Risiken über den ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) observiert. Das Berichtsformat wird, sofern erforderlich, angepasst, um Veränderungen von Geschäftsaktivitäten adäquat zu überwachen sowie Änderungen durch gesetzliche Anforderungen gerecht zu werden. 1. Der Risikoprozess Die Unternehmensführung und interne Kontrollstruktur der FIDOR sind gemäß den MaRisk konzipiert und folgen den Risikogrundsätzen der BPCE-Gruppe. Die Geschäftsleitung formuliert dabei im Rahmen der Risikostrategie die Maßgaben zur Risikosteuerung und Risikokultur. Der Risikoappetit der FIDOR wird über das in der Risikostrategie festgeschriebene Risk Appetite Statement festgelegt und über dessen Operationalisierung, das Risk Appetite Framework, gesteuert und überwacht. Die Geschäftsleitung genehmigt die zur Risikosteuerung und -quantifizierung eingesetzten Methoden und Prozesse. Darüber hinaus werden im Rahmen einer Komiteestruktur (z. B. mit Fokus auf Kreditaktivitäten und Wertberichtigungen, Asset and Liability Management oder Operationelle Risiken) risikospezifische Themenstellungen behandelt und Risiken gesteuert. Das Risikomanagement schafft dabei eine Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans und beinhaltet dessen angemessene Einbindung. Daneben wird die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements durch die Interne Revision überwacht. Die FIDOR verfolgte auch in 2022 eine risikobewusste und konservative Geschäfts- und Risikostrategie. Die Tätigkeiten der Risikokontrollfunktion waren im Berichtsjahr unter anderem auf die Überarbeitung des Treasuryprozesses inklusive der Einführung eines neuen Limitsystems sowie die Systemablösung und Überarbeitung des Marktdatenzulieferprozesses ausgerichtet. Zu den besonderen Fokusbereichen zählten des Weiteren die Überarbeitung der Kreditplattform, die Einführung des BFA7-Standards sowie letztlich die Abwicklung der Kreditaktivitäten. Darüber hinaus war die Risikokontrollfunktion maßgeblich an der Überarbeitung der prozessbezogenen Kontrollstruktur im Rahmen des IKS beteiligt und hat umfangreiche Validierungshandlungen im Bereich Finanzieller Risiken (Marktpreis- und Liquiditätsrisiken), Kreditrisiken und Operationeller Risiken durchgeführt. Entsprechend den MaRisk ist die Geschäftsstrategie die Grundlage für die Risikostrategie und den Kapitalplanungsprozess. Ebenso wie die Geschäftsstrategie wird auch die Risikostrategie in 2023 im Rahmen des Abwicklungsprozesses angepasst. Um die Einhaltung der Risikostrategie und interner Richtlinien zu gewährleisten, hat der Vorstand ein umfassendes und unabhängiges internes Kontrollsystem eingeführt, das vom Ursprung der Geschäftsaktivitäten bis hin zur Betreuung und Überwachung der Geschäfte reicht. So sind die Abteilungen auf der schriftlichen Dokumentation aller Prozesse, der Ausführung im Vier-Augen-Prinzip bzw. der Durchführung angemessener technischer Überprüfungen aufgebaut, um die Richtigkeit und Einheitlichkeit der zugrundeliegenden Daten zu gewährleisten. Das 3-lines Modell soll zudem sicherstellen, dass die Risikostrategie in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten kontinuierlich unabhängig überwacht und überprüft wird und dass die jeweils definierten Risikotoleranzen eingehalten werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Risikokontrollsystems ist die Risikokontrollfunktion. Sie hat die Aufgabe, die den Geschäftsaktivitäten innewohnenden Risiken zu überwachen und diese angemessen zu kommunizieren. Die Risikokontrollfunktion berichtet dabei direkt an den Vorstand. Ziel der Risikokontrollfunktion ist es, alle Risiken, denen die Bank ausgesetzt ist, zu identifizieren und zu überwachen. Dies ermöglicht den relevanten Bereichen und verantwortlichen Personen des Instituts eine angemessene Steuerung von Risiken. Darüber hinaus ist durch die Risikokontrollfunktion vorgesehen, dass der Vorstand einen ganzheitlichen Überblick über alle relevanten Risiken erhält. Diese abstrakte Anforderung wird in den Aufgaben der Risikokontrollfunktion konkretisiert, welche in der Charter der Risikokontrollfunktion festgelegt sind. Zu den Aufgaben der Risikokontrollfunktion zählen die Unterstützung des Vorstands in allen risikorelevanten Fragestellungen, die regelmäßige Durchführung einer Risikoinventur mit Ableitung des Gesamtrisikoprofils der Bank, die Unterstützung des Vorstands bei der Festlegung und Weiterentwicklung des Risikosteuerungs- und -controllingrahmens, die Entwicklung und Verbesserung des Risikokennzahlensystems und der Verfahren zur Früherkennung von Risiken, die laufende Überwachung der Gesamtrisikosituation der Bank und der internen Kapitaladäquanz sowie der Einhaltung der bestehenden Risikolimite, die regelmäßige Erstellung der quartärlichen Gesamtrisikoberichte für den Vorstand und die Verantwortung für die Prozesse zur zeitnahen Bereitstellung von risikobezogenen Ad-hoc-Informationen für den Vorstand, weitere Verantwortliche und ggf. für die interne Revision. Die Risikoidentifikation basiert auf strukturierten Verfahren und Vorgaben sowie Prozessen wie dem Risikoinventurprozess. Bestehende Überwachungs- und Berichtsinstrumente werden dabei stetig überprüft und, falls erforderlich, entsprechend angepasst. Je nach Erheblichkeit potenzieller Risiken werden entsprechende Überwachungsverfahren eingeführt, die ein effektives Risikomanagement und eine Risikoeindämmung ermöglichen. Der Einfluss der Steuerungsmaßnahmen zeigt sich in der Überwachung und Berichterstattung der jeweiligen Risiken. Sollten wesentliche adverse Entwicklungen festgestellt werden, wird ein ad-hoc Berichtsprozess an den Vorstand ausgelöst. Der Vorstand der Bank ist verantwortlich, dass die Risikokontrollfunktion alle Entscheidungen und Informationen erhält, die für die Geschäftsentwicklung und somit für die Entwicklung des Risikoprofils relevant sind, und unabhängig Bericht erstatten kann. 2. Wesentliche Risiken Im Rahmen des Risikoinventurprozesses legt die FIDOR ein besonderes Augenmerk auf die folgenden wesentlichen Risikoarten:
Die FIDOR überwacht diese Risiken eng, um eine Abweichung vom Risikoprofil, das im Rahmenwerk für den Risikoappetit (Risk Appetite Framework) operationalisiert wurde, zu verhindern. Der Anteil dieser Risikoarten in Bezug auf die Vermeidung unerwarteter Verluste, das heißt das erforderliche ökonomische Kapital zur Abdeckung solcher Verluste, wird im Rahmen des ICAAP regelmäßig berechnet und im vierteljährlichen Risikobericht überwacht und kommuniziert. 2.1. Nicht-finanzielle Risiken Die nicht-finanziellen Risiken werden durch das Verlustrisiko definiert, das sich aus Unzulänglichkeiten oder Störungen bezogen auf Verfahren, Mitarbeiter, interne Systeme oder externe Ereignisse, wie z. B. Betrug, ergeben. Nicht-finanzielle Risiken treten bei jeglichen Geschäftsaktivitäten einer Organisation auf und sind nicht auf das Bankgeschäft beschränkt. Dazu gehören operationelle Risiken, wie zum Beispiel durch die Basel-Kategorien klassifiziert, Modellrisiken (das heißt das potenzielle Verlustrisiko aufgrund von Entscheidungen, die hauptsächlich als Konsequenz von fehlerhaften internen Modellen auftreten), Rechts- und Compliance-Risiken, Verhaltensrisiken (das heißt finanzielle Risiken, die sich auf unangemessene Verhaltensweisen mit Kunden oder auf dem Markt beziehen, die zu Rechtsstreitigkeiten oder regulatorischen Sanktionen führen könnten), Reputationsrisiken, Cyber- & Informations- und Kommunikationstechnische (IKT)-Risiken (das heißt das Risiko, das sich aus der Nichtverfügbarkeit von Systemen und/oder einem Verlust vertraulicher Daten und/oder einer Änderung von Daten oder eines Protokolls ergibt). Auch wenn die Capital Requirements Regulation oder Kapitaladäquanzverordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Reputationsrisiken nicht explizit als Risikokategorie nennt, werden diese bei der FIDOR unter den nicht-finanziellen Risiken subsumiert. Aufgrund der Art ihrer Geschäftsaktivitäten und den daraus resultierenden Risiken ist die FIDOR in besonderem Maße nicht-finanziellen Risiken und vor allem operationellen Risiken ausgesetzt. Daher sind operationelle Risiken für die FIDOR hoch relevant. Dies wird durch den anstehenden Abwicklungsprozess und den damit verbundenen Änderungen in den Geschäftsprozessen zusätzlich verstärkt werden. Insbesondere im Kontext vollautomatisierter digitaler Prozesse ist eine Überwachung der operationellen Risiken entscheidend für ein proaktives Management dieser Risiken. Die operationellen Risikofaktoren der FIDOR (Level 1) folgen der Klassifizierung der Verlustereignisse nach CRR, Artikel 324. Zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen risikogewichteten Aktiva für das operationelle Risiko verwendet die FIDOR den Basisindikatoransatz. Dabei ist zur Abdeckung des operationellen Risikos Eigenkapital in Höhe von 15 % des Dreijahres-Durchschnitts des in der Solvabilitätsverordnung definierten Risikoindikators vorzuhalten. Die Richtlinien für die Risikoübernahme sind klar festgelegt. Alle Steuerungsprozesse für nichtfinanzielle Risiken bzw. operationelle Risiken müssen mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie der FIDOR übereinstimmen. Die Mitarbeiter der FIDOR sind dazu verpflichtet, ihre Aufgaben so auszuführen, dass die operationellen Risiken für die FIDOR minimiert werden. Darüber hinaus ist jedes wesentliche operationelle Risiko umgehend an die Risikokontrollfunktion zu melden. Alle Abteilungen und vornehmlich Risikonehmer (Abteilungen, die in die Geschäftsaktivitäten involviert sind) sind verantwortlich für die Schadensfallmeldungen im Fall von operativen Verlusten und die Meldung dieser Ereignisse an die Risikokontrollfunktion. Alle Risikoverantwortlichen müssen bei einem Vorfall sofortige Behebungsmaßnahmen anstreben oder bei komplexeren Sachverhalten einen Aktionsplan vorlegen, der die Gründe für die Verluste aufführt und die Anpassung der internen Prozesse zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Verluste erklärt. Dies wirkt sich auch auf die Konzipierung und Umsetzung interner Prozesse aus, die potenziell inhärente operationelle Risiken in Betracht ziehen und die Minimierung dieser Risiken sicherstellen müssen. Manuelle und/oder unverhältnismäßig komplexe Prozesse sind zu vermeiden. Darüber hinaus wird durchgehend überprüft, ob durch Selbsteinschätzung identifizierte operationelle Risiken mittels passender proaktiver Maßnahmen verhindert oder reduziert werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen redundante Systeme, die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen und Zugangseinschränkungen sowie eine fortlaufende Kommunikationstransparenz. Vor dem Hintergrund der Auslagerung von IT-Prozessen an einen externen Provider (vormalige IT-Tochter der FIDOR) wurden umfassende Service Level Agreements (SLAs), welche auf klar definierten Key Performance Indikatoren (KPIs) basieren, definiert. Diese werden im Rahmen des vierteljährlichen Joint Risk Commitees eng überwacht. Das Joint Risk Committee dient dabei als formalisiertes internes Komitee, das IT-bezogene Risiken dokumentiert und überwacht und damit der Steuerung des ausgelagerten IT-Dienstleistungsprozesses dient. Allgemeiner werden operationelle Risiken gesamtheitlich im Rahmen einer Risikokomiteestruktur überwacht und gesteuert. Als Schadensfalldatenbank verwendet die FIDOR eine interne Lösung, welche an das Tool der BPCE-Gruppe und den darin enthaltenen Prozessen angelehnt ist. Die Lösung wird für die Überwachung und Steuerung aller oben genannten operationellen Risiken (IT- und nicht-IT-bezogene) genutzt. Vor allem ermöglicht es die Überwachung von Korrekturmaßnahmen sowie von Aktionsplänen. Des Weiteren wird eine Kartographie für operationelle Risiken (operationelle Risikolandkarte) von der BPCE zur Verfügung gestellt. Die Kartographie wird im Risikoinventurprozess genutzt, um die operationellen Key-Risk-Indikatoren (KRI) zu bestimmen sowie für Berichtszwecke, die durch Richtlinien der BPCE zum operationellen Risiko vorgeschrieben sind. Im Einklang mit dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht zu den operationellen Risiken durch die Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand als Teil des Quartalsrisikoberichts gemeldet. Die Risikotragfähigkeitsanalyse des internen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) ist darauf ausgerichtet, dass alle unerwarteten Verlustrisiken im Beobachtungszeitraum erkannt werden. Das erforderliche ökonomische Kapital in der ökonomischen Perspektive betrug zum Stichtag 31.12.2022 EUR 6,2 Mio. bei einem Konfidenzintervall von 99,9%. 2.2. Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko Das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko wird als Verlustrisiko definiert, das sich aus der nachteiligen Veränderung in der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei ergibt. Verluste in Bezug auf ein Adressenausfallrisiko basieren auf dem Unvermögen oder der Unwilligkeit des Schuldners oder dessen erwartetem (zukünftigen) Unvermögen seinen vertraglich vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko hatte in der Vergangenheit eine sehr hohe Bedeutung für die FIDOR, wurde allerdings in 2022 in Vorbereitung auf den Abwicklungsprozess bis auf einen unwesentlichen Teil (zumeist verbleibende Rückzahlungsvereinbarungen aus Altgeschäft, wenige im Nachgang an das Rückführungsprojekt gekündigte Linien sowie Interbankengeschäft) zurückgefahren. Die Kategorie Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko ist aufgrund der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für FIDOR relevant, wenngleich der Risikogehalt aufgrund des unterliegenden Geschäftsvolumens gering ist. Zu den Unterkategorien des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos gehören unter anderem das Migrationsrisiko und das Konzentrationsrisiko. Im Rahmen des Kreditgeschäfts hat die FIDOR Richtlinien für die Risikoübernahme in Bezug auf das Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisiko verabschiedet. Diese werden nur eingegangen, wenn sie mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie der FIDOR in Einklang stehen und damit auch mit der Geschäftsstrategie. Gegenparteiausfall- und Adressausfallrisiken wurden aktiv eingegangen und überwacht, verwaltet und begrenzt. Wie oben bereits angedeutet, hat die FIDOR in 2022 ihr Eigenkreditengagement auf einen unwesentlichen Teil reduziert. Dabei wurden Kundenkreditlinien zurückgefahren beziehungsweise gekündigt und das gesamte Ratenkreditportfolio verkauft. Es ist geplant die verbleibenden Engagements in der ersten Jahreshälfte 2023 bis auf Interbankengeschäft (Einlagen bei anderen Kreditinstituten) vollständig zurückzufahren. Ein wichtiges Element zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei bei Kreditvergabe war die Bonitätsanalyse durch Rating-Modelle direkt im automatisierten Prozess der digitalen Kreditstrecke oder im Einzelverfahren im Kreditkomitee. Zum Zwecke der Reduktion des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos im selbst-originierten Kreditgeschäft wurde 2022 die Kreditplattform inklusive des Kreditvergabe-Prozesses für das digitale Massengeschäft überarbeitet. Um die oben genannten Risiken, vor allem für das automatisierte digitale Massengeschäft, zu überwachen und zu verwalten, nutzte die FIDOR eine Risikocontrolling- und Berichtsinfrastruktur als zentralen Datenhaushalt. Das System enthielt die notwendigen Informationen und Funktionalitäten um kreditrisikorelevante ICAAP-Berechnungen und Expected Credit Loss-Berechnungen vornehmen zu können, sowie für die Überwachung und Steuerung des Limitsystems, das für das digitale Kreditvergabeverfahren relevant war. Die darin enthaltenen Informationen bildeten die Grundlage für verschiedene Berichte sowie Second-Level-Kontrollen und Analysen. Gemäß einem standardisierten Berichtsprozess wurde der Quartalsrisikobericht zum Kreditgeschäft der FIDOR von der Risikokontrollfunktion zusammengestellt und an den Vorstand verteilt. Die FIDOR wendete keine Risikominderungstechniken, wie Kreditsicherheiten, für ihre digitalen automatisierten Kreditgeschäfte an. Das Sicherheitswertrisiko wurde, wo nötig, auf Einzelfallbasis überwacht. Für alle kreditbezogenen Geschäftsaktivitäten wurden 2022 angemessene Kreditrisikovorsorgen (Wertberichtigungen auf Forderungen, sowie Rückstellungen für Kreditzusagen) gebildet, um bei in Verzug geratenen Kunden erwartete Verluste (Expected Credit Losses, ECL) angemessen abzudecken. Die Risikovorsorgen wurden regelmäßig und nach klar definierten Kriterien überwacht und, falls nötig, angepasst, um zu jedem Stichtag die erwarteten Verluste vollständig abzudecken. Dabei wurde der Prozess zur Bestimmung der Höhe der Risikovorsorge im Laufe des Jahres 2022 an die Vorgaben des BFA7-Standards angepasst. Entscheidungen über die Risikovorsorgemethodik sowie die Höhe der Risikovorsorge für das Massengeschäft sowie die Höhe der Risikovorsorgen für Einzelengagements und das Portfoliogeschäft wurden im Kreditkomitee getroffen. In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird die Summe an erforderlichem ökonomischem Kapital für das Gegenparteiausfall- und Kreditrisiko mithilfe eines klassischen Gordy-Model-Ansatzes ermittelt. Zum Stichtag 31.12.2022 lag das erforderliche ökonomische Kapital für das Gegenparteiausfall- und Kreditrisiko bei EUR 0,5 Mio. in der ökonomischen Perspektive zum Konfidenzintervall von 99,9%. 2.3. Finanzielle Risiken Die FIDOR unterscheidet bei finanziellen Risiken zwischen dem Marktpreis- und dem Liquiditätsrisiko. Das Marktpreisrisiko wird als Verlustrisiko aufgrund von Kursänderungen definiert. Zu den Unterkategorien des Marktpreisrisikos bei der FIDOR zählen unter anderem das Zinsänderungsrisiko, das Credit-Spread-Risiko und das Wechselkursrisiko. Das Zinsänderungsrisiko wird als Verlustrisiko beschrieben, das sich aus Diskrepanzen innerhalb der Asset und Liability Struktur der Bank ergibt. Als solches ist das Zinsänderungsrisiko ein Verlustrisiko, welches sich bei Annahme einer konstanten Bonität aller Gegenparteien durch eine Änderung des Zinssatzes ergibt. Laut dieser Definition lässt sich das Zinsänderungsrisiko von anderen Risikotypen unterscheiden, wie zum Beispiel vom Gegenparteiausfallrisiko, dem operationellen Risiko und insbesondere vom Liquiditätsrisiko. Die Kategorie Zinsänderungsrisiko ist aufgrund der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für FIDOR relevant, wenngleich der Risikogehalt aufgrund des unterliegenden Geschäftsvolumens gering ist. Im Gegensatz zum Zinsänderungsrisiko wird das Credit-Spread-Risiko als Verlustrisiko aufgrund der Herabstufung der Kreditwürdigkeit von Emittenten / Kategorien von Emittenten vor dem Hintergrund des Risikoappetits des Marktes beschrieben. Es zielt damit auf die Kreditwürdigkeitseinschätzung des Marktes und das sich daraus bestimmende Verlustrisiko auf Basis sich verändernder Marktparameter, wie Yield-Kurven, ab. Die FIDOR berechnete das Credit-Spread-Risiko für das Anleiheportfolio, welches jedoch im Laufe des Jahres 2022 vollständig zurückgefahren wurde. Das Kreditrisiko der einzelnen Adressen im Kredit- und Anleiheportfolio wurde im Rahmen des Gegenparteiausfall- und Adressenausfallrisikos überwacht. Das Wechselkursrisiko wird hier als Risiko bezeichnet, dass aufgrund von Wechselkursänderungen der Zeitwert von Fremdwährungsaktiva sinkt und/oder der Zeitwert von Fremdwährungspassiva steigt, wenn sie in die Berichtswährung (= Euro) umgetauscht werden. Wechselkursrisiken sollen gemäß der Geschäfts- und Risikostrategie von FIDOR nicht zum Zwecke einer Gewinngenerierung eingegangen werden. Das allgemeine Ziel bei der FIDOR ist die Schließung offener Posten mit Fremdwährungsrisiko, sofern angemessen und/oder wirtschaftlich machbar durch Sicherungsgeschäfte. In 2020 wurde das Wechselkursrisiko der FIDOR auf ein unwesentliches bis verschwindend geringes Niveau reduziert. Daher liegt hierauf seither kein besonderer Fokus. Die FIDOR hat Richtlinien für die Risikoübernahme hinsichtlich der Marktpreisrisiken geschaffen. Marktpreisrisiken sind dabei eine Konsequenz aus der Geschäftsstrategie und sollen lediglich in einem festgelegten Rahmen eingegangen werden. Sofern möglich, wird das Zinsänderungsrisiko durch Fristenkongruenz minimiert. Außerdem sollen Posten mit Zinsänderungsrisiko nur in der Berichtswährung gehalten werden. Generell werden Marktrisiken nur dann eingegangen, wenn sie im Einklang mit der vom Vorstand genehmigten Risikostrategie stehen. Jegliche Handelsaktivitäten mit dem Ziel einer kurzfristigen Realisierung von Gewinnen war und ist bei der FIDOR nicht gestattet. Entsprechend ist die FIDOR als Nichthandelsbuchinstitut klassifiziert. In 2022, wie auch in den Jahren davor, wurden keine Positionen eingegangen, die entsprechend der Definition dem Handelsbuch zuzuordnen wären. Um Marktpreisrisiken, insbesondere das Zinsänderungsrisiko, zu überwachen und zu verwalten, nutzt die FIDOR das OKULAR-Modul ZIRIS. Gemäß dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht von der Risikokontrollfunktion erstellt und dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Zur Risikotragfähigkeitsanalyse zählt die Value-at-Risk-Berechnung (VaR), welche auf 252 Handelstage skaliert ist. Auf Grundlage dieser Analyse betrug der ökonomische Kapitalbedarf in der ökonomischen Perspektive zum Stichtag 31.12.2022 mit einem Konfidenzintervall von 99,9% EUR 0,3 Mio. für das Zinsrisiko. Darüber hinaus steuert FIDOR eine weitere Risikokategorie, das Liquiditätsrisiko, welches unter der Nomenklatur der BPCE-Gruppe Teil des finanziellen Risikos ist. Aufgrund der örtlichen Bestimmungen der MaRisk wird das Liquiditätsrisiko jedoch als eigene Risikoklasse neben dem Marktpreisrisiko definiert. Das Liquiditätsrisiko wird als derzeitiges und zukünftiges Risiko definiert, das sich aus dem Unvermögen der Bank ergibt, ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, ohne dabei signifikante Verluste wie außergewöhnlich hohe Finanzierungskosten zu erleiden. Dieses Risiko entsteht, wenn die Bank sowohl den erwarteten als auch unerwarteten derzeitigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht wirksam nachkommen kann. Liquiditätsbedürfnisse können zum Beispiel entstehen, wenn die geplante Refinanzierung nur zu sehr ungünstigen Konditionen ermöglicht werden kann oder diese gänzlich unmöglich ist. Dies kann sich aus Zahlungsverzug, unerwarteter Rücknahme zugesicherter Kreditlinien oder der Auflösung oder dem Abzug von Einlagen ergeben. Im Falle eines Liquiditätsengpasses kommt es aus verschiedenen Gründen zu Verlusten: Die Finanzierungskosten erhöhen sich unverhältnismäßig stark, wodurch die Möglichkeit der Aufnahme neuer Geschäfte reduziert wird. Auf der anderen Seite kann die Bank ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die strategische Steuerung der Refinanzierungsstruktur der FIDOR zielt insbesondere auf die Abdeckung der Langzeitanforderung ab, die Mindestliquiditätsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) zu erfüllen. Um das Liquiditätsrisiko zu überwachen und zu steuern, nutzt die FIDOR ein internes ILAAP-Tool. Gemäß dem standardisierten Berichtsverfahren wird ein Quartalsbericht von der Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand ausgehändigt. Das Liquiditätsrisiko wurde 2022 als gering eingestuft, da die FIDOR einen bedeutenden Liquiditätsüberschuss auf dem Bundesbankkonto hatte. Aufgrund des starken Einlagenüberhangs hatten allgemeine im Markt beobachtete Liquiditätsvolatilitäten nur einen unwesentlichen Effekt auf die Liquiditätssituation der FIDOR. 2.4. Strategische, Geschäfts- und Ökosystemrisiken Neben den oben genannten Risikokategorien werden im Rahmen der Risikoinventur weitere Risikokategorien und Unterkategorien analysiert, um ein umfassendes Bild des gesamten Risikoprofils der Bank zu erhalten. Die FIDOR verortet Geschäfts- und Strategierisiken in der Kategorie der strategischen, Geschäfts- und Ökosystemrisiken. Das Geschäfts- und Strategierisiko (inklusive Ertragsrisiko) stellt somit eine allgemeine Risikokategorie dar und bezeichnet das Risiko des Verlustes, das mit der Unfähigkeit verbunden ist, operative und strategische Pläne umzusetzen, Entscheidungen zu treffen, Ressourcen zuzuteilen oder sich an das Umfeld anzupassen, sowie einer möglichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Instituts. Dies bleibt auch vor dem Hintergrund des Abwicklungsprozesses der FIDOR gültig: Das Geschäftsrisiko beinhaltet auch in adversen Situationen, wie beispielsweise einer zur Planung abweichenden Portfolioentwicklung, die Einhaltung regulatorischer Steuerungsgrößen wie der Core-Equity-Tier-1-Ratio und der Leverage-Ratio, welche aus Sicht der Bankensteuerung für die FIDOR relevant sind. Dies begrenzt die Geschäftsaktivitäten im Verhältnis zum verfügbaren Eigenkapital und wird über die normative Perspektive des ICAAP-Verfahrens vom Vorstand gesteuert. Ökosystemrisiken beinhalten Risiken im Zusammenhang mit Konjunkturzyklen, d.h. das Risiko, dass sich ein Handels- oder Konjunkturzyklus negativ auf die Rendite einer Anlage, einer Anlageklasse oder den Gewinn eines Unternehmens auswirkt und regulatorische Risiken, d.h. das Risiko, dass sich eine Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen negativ auf eine Branche, eine Aktivität oder ein Wertpapier auswirkt. Das Risiko tritt durch einen Anstieg der Betriebskosten, eine Verringerung der Attraktivität einer Anlage und/oder eine Veränderung des Wettbewerbsumfelds auf. Die FIDOR identifiziert eine angemessene Eigenkapitalausstattung als Grundlage für die Umsetzung zukünftiger Strategien im Abwicklungsfall. 3. Das Risikomanagement Die Risikotragfähigkeit der Bank wird vierteljährlich im Rahmen des Risikotragfähigkeitsprozesses (ICAAP) beurteilt und überwacht. Die Ergebnisse sind im Quartalsrisikobericht zu finden, der von der Risikokontrollfunktion erstellt und an den Vorstand ausgehändigt wird. In einem Planszenario, das im Rahmen des internen Kapitalplanungsprozesses ermittelt wird, wird der ICAAP sowohl unter Berücksichtigung einer normativen als auch einer ökonomischen Perspektive berechnet. Ein Stressszenario, dessen Grundlage ein ganzheitliches globales Abschwungszenario ist, ergänzt das Planszenario. Im Abschwungszenario wird das Zusammenspiel global-ökonomischer Faktoren auf einem mehrperiodischen Horizont prognostiziert. Darüber hinaus werden neben den globalen Faktoren insbesondere auch relevante FIDOR-spezifische Faktoren in das Stressszenario und das Risikoszenario eingebunden. Die Risikotragfähigkeit war während des Jahres 2022 sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive gegeben. Der Kapitalplan, welcher dem bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (ICAAP) der FIDOR Bank AG zugrunde liegt, beruht auf aus Sicht des Vorstands konservativen Annahmen mit einer stark auf den Kunden konzentrierten Organisation. Der Kapitalplan wurde dabei im Rahmen der Abwicklungsstrategie der FIDOR überarbeitet. In 2022 wurde seitens der BPCE S.A. eine Zuzahlung in die sonstigen Rücklagen in Höhe von EUR 54,0 Mio. vorgenommen. Diese Zuzahlung deckte Verluste aus operationellen Kosten, investitions- und transformationsbezogenen Kosten sowie Abschreibungen im Rahmen der Beendigung des Kreditengagements der FIDOR. Die Risikopositionen werden im Einklang mit der beschriebenen strategischen und operativen Planung überwacht und gesteuert. 4. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Das Risikodeckungspotenzial der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 beläuft sich in der ökonomischen Perspektive auf EUR 26,9 Mio. und deckt die Gesamtheit der zu diesem Stichtag bestehenden Risiken ab. Bestandsgefährdende Risiken werden insbesondere vor dem Hintergrund des Abwicklungsszenarios und der bestehenden Kapitalisierung nicht gesehen. Der Vorstand ist von der ausreichenden Kapitalisierung zur jederzeitigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen während des Abwicklungsprozesses überzeugt. Weitere Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafter sind nicht geplant. D. Wachstum und Ausblick 1. Das volkswirtschaftliche und Branchenumfeld: Ausblick Es wird erwartet, dass das BIP der Eurozone im Jahr 2023 lediglich um 0,5 % steigen wird und sich 2024 möglicherweise auf 1,9 % verbessert. 6 Das hohe Niveau der Inflation im Euroraum dürfte kurzfristig anhalten und bis Ende 2023 stark auf 3,6 % fallen, jedoch deutlich über dem Inflationsziel der EZB von 2 % liegen. 7 Infolgedessen wird erwartet, dass der Zinssatz mittelfristig auf einem erhöhten Niveau bleibt, d. h. über dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB von 2 %, im Laufe des Jahres 2023 und möglicherweise bis 2024. Die straffere Geldpolitik und die höheren Realzinsen, die anhaltend hohen Energiepreise, das schwache Wachstum der realen Haushaltseinkommen und das schwindende Vertrauen werden voraussichtlich auch das Weltwirtschaftswachstum bremsen. In den Vereinigten Staaten und Europa verlangsamt sich das Wachstum stark, und die großen asiatischen Schwellenländer werden 2023 voraussichtlich fast drei Viertel des globalen BIP-Wachstums ausmachen. 8
6 Vgl. ECB: Macroeconomic Projections,
https://www.ecb.europa.eu/pub/projections/html/ecb.projections202212eurosystemstaff~6c1855c75b.en.html#toc2
Für die deutsche Wirtschaft wird es nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank trotz Energiekrise 2023 keinen schweren Einbruch geben. Die Wirtschaftsleistung dürfte zunächst schrumpfen, sich aber in der zweiten Jahreshälfte erholen. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte in 2023 um 0,5 % zurückgehen. In den Jahren 2024 und 2025 wird mit einem Wachstum von 1,7% beziehungsweise 1,4 % gerechnet bei in 2025 normal ausgelasteten Produktionskapazitäten. Der erwartete Rückgang der Wirtschaftsaktivität in 2023 wird auf die Energiekrise aufgrund des russisches Angriffskrieges gegen die Ukraine erwartet. Die derzeit hohe Inflation wird bis Mitte 2023 den privaten Konsum belasten. Energiekosten und die schwache Auslandsnachfrage belasten den Export. Gestiegene Finanzierungskosten dämpfen sowohl die Investitionen der Unternehmen als den Wohnungsbau. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wird die Auslandsnachfrage anziehen, es setzt sich ein abnehmender Preisdruck bei Energierohstoffen durch und die Inflationsrate sinkt. Dank eines robusten Arbeitsmarkts und steigenden Löhnen wirken sich real steigende Haushaltseinkommen positiv auf den privaten Konsum aus. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex wird in 2023 auf 7,2 % sinken von 8,6 % in 2022. In den Jahren 2024 und 2025 ist ein Rückgang auf 4,1 % bzw. 2,8 % zu erwarten. 9 Insgesamt wird das Jahr 2023 stark vom weiteren Verlauf des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beeinflusst sein. Ein weiterer wichtiger Indikator wird der Erfolg der Notenbanken im Kampf gegen die steigende Inflation sein. Sollten die bisher umgesetzten Zinserhöhungen bzw. angekündigten Zinserhöhungen nicht ausreichen und es kommt zu einem weiteren Anziehen von geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken, könnten diese einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Ein solches Szenario würde an den Geld- und Kapitalmärkten ähnlich wie in 2022 erhebliche Spuren hinterlassen. Insgesamt würden die Bewertungen für Aktiva in den Bankbilanzen sinken. Dieses gepaart mit höheren Refinanzierungskosten könnte zu empfindlichen Belastungen der Ertragslage und im Eigenkapital führen. Die Banken werden sich insgesamt diesen Herausforderungen stellen müssen. Die Kreditwirtschaft wird mit einer zunehmend verlangsamten Kreditvergabe und mit höheren Ausfällen im Kreditportfolio zu kämpfen haben, gepaart mit weiterem Kostendruck durch regulatorische Anforderungen und gestiegenen Lohnkosten. 2. Prognose für die geschäftliche Entwicklung Durch den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.12.2022 und der seit 01.01.2023 in Umsetzung befindlichen Liquidation ist die geschäftliche Entwicklung der FIDOR Bank AG untrennbar mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes verbunden. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg ist die in mehreren Wellen geplante Beendigung aller B2C-Kundenbeziehungen. Konkret sollen jegliche Retail- und SME-Kunden bis zum 31.08.2023 abgebaut werden. Der Abbauplan der B2C-Kundenbeziehungen sieht insgesamt zehn Wellen vor, in denen im Wesentlichen im Zeitraum von April bis August 2023 der zu Jahresbeginn vorhandene Kundenbestand zu ca. 10 % pro Welle, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 2 Monaten ab Ausspruch der Kündigung, reduziert wird. In jedem Monat ist die Durchführung von zwei Abbauwellen vorgesehen. Die Bank stützte sich bei der Planung der Abbauwellen der Kundenbeziehungen auf die Erfahrungen aus ähnlichen Abläufen bei der Einstellung von Kooperationspartnerschaften mit Abbau bzw. Transfer ähnlich hoher Kundenzahlen in der Vergangenheit. Das, gemessen an der Kundenzahl geringe, B2B-Geschäft hingegen wird auf Einzelkundenbasis planäßig zum Jahresende 2023 eingestellt. Relevante Kündigungen waren bereits Anfang 2023 unter Einhaltung vertraglicher bzw. gesetzlicher Kündigungsfristen von nicht mehr als 12 Monaten ausgesprochen. Die aktuelle Bankplanung sieht mit Rückgang der Kundenbeziehungen einen korrespondierenden Rückgang der Einlagen und somit eine kontinuierliche Reduzierung der Bilanzsumme auf etwa EUR 100,0 Mio. bis Jahresende 2023 vor. Parallel zum Rückbau der Kundenbeziehungen wird mit Beginn der Liquidation der FIDOR in 2023 mit der adäquaten, sukzessiven Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Geschäftspartnern und Lieferanten begonnen. Ab September 2023 werden die IT-Systeme der Bank zurückgebaut und zeitgleich mit der Implementierung eines durch Dritte verwalteten Vehikels für das Management aller Aufgaben, die nach der Liquidation der FIDOR, durchzuführen sind, begonnen. Weiterhin wird während der Liquidation der bedarfsgerechte Abbau des Personals der FIDOR angestrebt. Dabei wird sichergestellt, dass die operationelle Stabilität jederzeit gegeben ist. Der Abbauplan ist in 4 Wellen aufgesetzt. Nach der ersten Welle waren gem. der Planung zum Ende des ersten Quartals 2023 noch ca. 75 Vollzeitäquivalente bei der Bank beschäftigt sein. Sobald die B2C-Kundenbeziehungen beendet worden sind, sollen in einer zweiten Welle bis zum Ende des dritten Quartals 2023 ca. 20 Vollzeitäquivalente folgen. Bis Jahresende 2023 werden in der dritten Welle weitere ca. 17 Vollzeitäquivalente abgebaut. Mit einem Personalbestand von etwa 38 Personen soll planmäßig in das Jahr 2024 gestartet werden. Bis zum Ende der Liquidation am 30.06.2024 werden auch diese Mitarbeiter die Bank verlassen haben. Der Arbeitgeber und Betriebsrat der FIDOR verhandeln einen Sozialplan mit Interessensausgleich. Es wird noch im Mai 2023 eine Einigung erwartet. Die Banklizenz soll gemäß aktueller Planung bis zum 30.06.2024 zurückgegeben werden. Über den gesamten Liquidationszeitraum werden alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen bis zur Liquidation jederzeit erfüllt. Stand heute kann die FIDOR Bank AG mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Abwicklung ohne weitere finanzielle Unterstützung durch die BPCE S.A. in Selbstverwaltung durchführen. E. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Über die Beziehungen der FIDOR Bank AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 haben wir einen gesonderten Bericht erstellt, der die nachstehende Erklärung des Vorstands gemäß § 312 AktG enthält: "Wir erklären, dass die FIDOR Bank AG nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die in diesem Bericht aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die in diesem Bericht aufgeführten Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.
München, den Die Abwickler der FIDOR Bank AG i. L. Lauren Poiron, CEO Pascal Cirelli, CRO BILANZ zum 31. Dezember 2022FIDOR Bank AG (i.L), MünchenAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022FIDOR Bank AG (i. L.), München
Anhang für 20221 Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss der FIDOR Bank AG, München (Amtsgericht München - Registergericht, HRB 149656) zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in der Staffelform dargestellt. Das einzige Tochterunternehmen der FIDOR Bank AG zum 31.12.2022 war die FidorFactory GmbH. Diese ist von untergeordneter Bedeutung und muss daher gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die FIDOR Bank AG ist im Sinne des § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit. Die FIDOR Bank AG ist ein unmittelbares Tochterunternehmen der BPCE S.A., Paris, Frankreich, und wird in den Konzernabschluss dieser Gesellschaft einbezogen. Der Konzernabschluss der BPCE S.A. erfolgt auf Basis abweichender Bewertungsregeln nach den IFRS. Mutterunternehmen für den größten und zugleich auch kleinsten Konsolidierungskreis ist die BPCE S.A.. Der Konzernabschluss ist im Internet unter https://www.groupebpce.fr/en/-Investors/Results/Registration-documents veröffentlicht und liegt zudem in den Geschäftsräumen der BPCE S.A. aus. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Grundsätzlich entspricht die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.12.2022 wurde entschieden, dass die FIDOR Bank AG per 01.01.2023 in Liquidation gehen wird. Die Herren Laurent Poiron und Pascal Cirelli wurden als Abwickler bestellt. Gemäß der aktuellen Unternehmensplanung wird über einen Zeithorizont von 1,5 Jahren das operative Bank- und Kundengeschäft der Gesellschaft vollständig zurückgefahren, relevante IT-Systeme außer Betrieb genommen und eine geordnete Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern durchgeführt. Eine rückläufige Personalausstattung der Bank wird im Einklang mit dem Geschäftsrückgang unter Gewährleistung operativer Stabilität angestrebt. Die Banklizenz soll voraussichtlich bis zum 30.06.2024 zurückgegeben werden. Die alleinige Eigentümerin der Fidor Bank AG, die BPCE S.A., ist zudem bestrebt, dass während Abwicklungsphase die Fidor Bank AG allen ihren Verpflichtungen nachkommt sowie jegliche aufsichtsrechtliche Anforderungen zu jeder Zeit erfüllt werden. Infolge der Entscheidung zur Abwicklung der Fidor Bank AG wurde der Jahresabschluss 2022 nicht mehr unter der Going Concern-Prämisse aufgestellt. Hierdurch ergaben sich für den Jahresabschluss 2022 Veränderungen und Anpassungen an den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Wo relevant, wurden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu Liquidationswerten angesetzt. Dies gilt insbesondere für solche Vermögensgegenstände, deren Veräußerung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums beabsichtigt ist oder wenn diese nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen. Der wesentliche Effekt resultierte aus der Abschreibung von Sachanlagen (EUR 218.304,00). Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen wurde die Restnutzungsdauer auf den Zeithorizont der geplanten Abwicklungsdauer neu festgesetzt. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Veränderungen in den Abschreibungsplänen wurde vom Stetigkeitsgebot abgewichen, wenngleich der finanzielle Effekt im Berichtsjahr gering war (EUR 1.226,00) Für ungewisse Verbindlichkeiten, die aufgrund der Liquidation entstehen, wurden Rückstellungen für Abwicklungskosten passiviert. Dies betrifft auch zusätzliche Zahlungsverpflichtungen aus der vorzeitigen Beendigung bereits bestehender Schuldverhältnisse, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Wirksamwerden der Verpflichtung zu rechnen ist. Darüber hinaus waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die auf EUR lautende Barreserve sowie Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen an Kunden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, vermindert um vorgenommene Direktabschreibungen, Einzelwertberichtigungen, pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die am Bilanzstichtag jedoch bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen an Kunden haben, sind ebenfalls diesem Posten zugeordnet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen bzw. -rückstellungen erfolgte abweichend zu den Vorjahren auf Grundlage der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen (IDW RS BFA 7). Die Berechnung erfolgte auf Basis des vereinfachten Ansatzes unter Bestimmung der erwarteten Verluste der nächsten 12 Monate. Dabei wurden sowohl bilanzielle als auch außerbilanzielle Positionen berücksichtigt. Die abweichende Handhabung führt zu einem die tatsächlichen Verhältnisse besser vermittelnden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der so ermittelte Betrag lag zum Einführungszeitpunkt um EUR 270.329,72 über dem Betrag, der sich nach der bisherigen Methode ergeben hätte. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich nach den für das Anlagevermögen geltenden Bewertungsgrundsätzen mit ihren Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis bzw. bei nicht börsennotierten Anteilen und Wertpapieren mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bezahlte Stückzinsen und abgegrenzte (anteilige) Zinsen werden zusammen mit dem jeweiligen Wertpapier ausgewiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Selbstgeschaffene immaterielle Anlagewerte wurden mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgten zeitanteilig nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Forderungen und Vermögensgegenstände ausgewiesen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Diese werden zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern wurden nach Maßgabe der voraussichtlichen Steuerbe- bzw. -entlastungen nachfolgender Geschäftsjahre ermittelt (sog. liability method). Die FIDOR Bank AG macht von dem Wahlrecht des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge keinen Gebrauch. Passive latente Steuern bestanden zum 31.12.2022 nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten und Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige bilanzielle Berücksichtigung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte über die Bruttomethode. Nachrangige Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde mit dem Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wurde, bzw. in Höhe des Betrags von Zuzahlungen durch Gesellschafter angesetzt. Die Gewinnrücklage wurde in Höhe der dieser zugewiesenen Anteile am Jahresergebnis ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Erträge bzw. Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs Die Bewertung des Bankbuches zur Ermittlung eines Verpflichtungsüberhanges aus den am Abschlussstichtag noch offenen (schwebenden) Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen erfolgt entsprechend den Regelungen des IDW RS BFA 3 nach der statisch barwertigen Betrachtungsweise. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ergab sich hieraus kein Verpflichtungsüberhang und dementsprechend kein Bedarf zur Bildung einer Drohverlustrückstellung. 3 Erläuterungen zur Bilanz Barreserve
Forderungen an Kreditinstitute Bei den unverbrieften Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 966.008.206,54 (Vj. EUR 6.727.967,53) handelte es sich um täglich fällige Forderungen. Aufgrund der positiven Veränderung im europäischen Zinsumfeld im Berichtsjahr, profitierte die FIDOR Bank AG von Geldmarktgeschäften mit der Deutschen Bundesbank. Zum Bilanzstichtag war der wesentliche Teil der verfügbaren Liquidität bei der Deutschen Bundesbank in der Einlagenfazilität (Overnight) angelegt. Forderungen an Kunden Die Aufgliederung nach Restlaufzeiten stellt sich wie folgt dar:
Die unverbrieften Forderungen an Kunden enthalten zum Stichtag keine Forderungen an verbundene Unternehmen (Vj. EUR 0,00). Aufgrund der strategischen Entscheidung der Abwicklung der FIDOR Bank AG mit Wirkung zum 01.01.2023, wurden bereits in 2022 wesentliche Forderungsbestände zurückgefahren. Der Umfang der betriebenen Geschäfte in den betroffenen Kreditprodukten "Ratenkredite" und "Dispositionskredite" konnte im Wesentlichen abgebaut werden. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere In 2022 wurden Anleihen fällig oder verkauft. Zum Bilanzstichtag hatte die FIDOR Bank AG daher keine Schuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapiere mehr (Vj. EUR 5.957.470,33). Die Entwicklung der dem Anlagebestand zugeordneten Wertpapiere ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Der Posten setzte sich wie folgt zusammen:
Die in dem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig und daher auch nicht börsennotiert. Anteile an verbundenen Unternehmen Die FIDOR Bank AG besitzt 100 % der Anteile an der FidorFactory GmbH, München. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 beträgt EUR 75.595,09 (Vj. EUR 14.179,90). Das Eigenkapital belief sich auf EUR 172.184,72 (Vj. EUR 96.589,63). Im Laufe des Geschäftsjahres wurde der Restbuchwert auf EUR 0,00 (Vj. EUR 1,00) abgeschrieben. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Immaterielle Anlagewerte Im Geschäftsjahr 2022 gab es bei den immateriellen Anlagewerten keine Zugänge, der Buchwert zum Bilanzstichtag belief sich auf EUR 667.485,20 (Vj. EUR 1.193.076,20). Die Entwicklung der immateriellen Anlagewerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Sachanlagen Die Sachanlagen in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 273.396,00), bei welchen es sich hauptsächlich um Betriebs- und Geschäftsausstattung handelte, wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Die Entwicklung der Anlagewerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Anlagenspiegel zum 31.12.2022
Sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2022 beläuft sich auf EUR 9.902.032,39 (Vj. EUR 13.077.484,55). Diese betreffen hauptsächlich Verrechnungskonten im Zusammenhang mit der Kreditkartenabwicklung in Höhe von EUR 8.184.487,02 (Vj. EUR 9.663.172,75). Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (unverbrieft) gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:
Der starke Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ist darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der Sparbriefe im Geschäftsjahr 2022 planmäßig getilgt wurde. Auf der anderen Seite war das Volumen an neu abgeschlossenen Verträgen stark rückläufig. Sonstige Verbindlichkeiten Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 24.194.842,81 (Vj. EUR 55.814.177,87) handelt es sich im Wesentlichen um Salden von gelöschten Konten i. H. v. insgesamt EUR 12.634.132,67 (Vj. EUR 7.245.155,98), für die durch die Kunden noch keine neue Bankverbindung mitgeteilt wurde. Außerdem sind in dieser Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. EUR 1.020.948,16 (Vj. EUR 1.930.749,83) enthalten. Rückstellungen In den anderen Rückstellungen i. H. v. EUR 17.115.153,31 (Vj.EUR 3.003.844,41) sind im Wesentlichen Kosten i. H. v. EUR 14.079.431,34 (Vj.EUR 0,00) enthalten, die unmittelbar mit der ab 2023 beginnenden Abwicklung in Zusammenhang stehen. Nachrangige Verbindlichkeiten Dieser Posten besteht aus nachrangigen Schuldverschreibungen (Kapitalbriefe) mit endfälliger Tilgung an Privatkunden und Laufzeiten von bis zu 8 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrugen diese in Summe EUR 6.611.632,27 (Vj. EUR 6.649.560,27). Die Kapitalbriefe dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben. Die Schuldverschreibungen erfüllen die Kriterien an regulatorisches Eigenkapital gemäß den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen und werden als Ergänzungskapital definiert. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Stichtag unverändert eingeteilt in EUR 10.553.071 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und wird zu 100 % von der BPCE S.A., Paris, Frankreich gehalten. Bedingtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2007 wurde das Grundkapital der Gesellschaft unverändert zum Vorjahr um EUR 277.625,00 bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital wurde am 02.10.2007 in das Handelsregister eingetragen. Aktuell sind keine Aktienoptionen gewährt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2022 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 54.000.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Bilanzverlust Im Bilanzverlust von EUR 317.343.961,46 ist der Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 273.303.385,75 (Vj. EUR 245.355.266,59) enthalten. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 1,00), ergibt sich aus dem Bilanzwert der selbstgeschaffenen immateriellen Anlagenwerte. Sicherheiten Zum Stichtag 31.12.2022 sind Barmittel i. H. v. EUR 6.261.427,85 (Vj. EUR 6.081.717,38) als Sicherheit bei der Commerzbank AG im Rahmen der Kreditkartengeschäfte hinterlegt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus den Mietverträgen für Anmietung der Büroräumlichkeiten für die Standorte in München und Berlin. Diese Mietverpflichtungen betragen EUR 704.545,77 für den Zeitraum 2023 bis Juni 2024. Zudem entstehen Verpflichtungen aus zugesagten Halteprämien für Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Funktion und ihrer Fachkenntnisse für die Abwicklung der Bank als besonders kritisch erachtet werden. Die Höhe dieser Zusagen beläuft sich auf EUR 513.000,00 für den Zeitraum 2023 bis Juni 2024. Beträge in Fremdwährung Der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Schulden, die auf Fremdwährung lauten, beträgt EUR 404.577,64(Vj. EUR 1.495.491,66). 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften beliefen sich auf insgesamt auf EUR 371.371,06 (Vj. EUR -5.757.346,06) und resultierten im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr verbesserten Zinsumfeld. Aus bei der Bundesbank angelegten Guthaben wurde insgesamt ein Zinsertrag i. H. v. EUR -733.523,07 (Vj. EUR -7.790.675,25) erzielt. Hinzu kommen Zinserträge aus Kreditgeschäften i. H. v. EUR 1.104.894,13 (Vj. EUR 2.033.329,19). Negative Einlagezinsen, sogenannte Verwahrentgelte, beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 3.291.197,09 (Vj. EUR 6.861.771,72). Des Weiteren betrugen die Zinsaufwendungen EUR -450.965,95 (Vj. EUR -504.786,21). Zusammen mit den Zinserträgen aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 8.349,53 (Vj. EUR 31.816,33) konnte die FIDOR Bank AG insgesamt ein positives Zinsergebnis in Höhe von EUR 3.219.951,73 (Vj. EUR 631.455,78) erzielen. Provisionserträge Die Provisionserträge setzen sich wie folgt zusammen:
Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Aufteilung der Erträge nach geografischen Märkten Die Erträge lassen sich in die folgenden geografischen Märkte untergliedern:
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Intercompany-Kosten beinhalten die Aufwendungen, welche durch Dienstleistungen der FidorFactory GmbH entstanden sind i. H. v. EUR -5.395.048,16 (Vj. EUR -5.274.484,86). Der Anstieg der sonstigen Verwaltungskosten auf EUR -20.629.825,28 (Vj. EUR -3.470.448,65) ist im Wesentlichen auf die Bildung von Rückstellungen i. H. v. EUR -14.079.431,34 (Vj. EUR 0,00) im Kontext der Abwicklung der Bank zurückzuführen. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 01.12.2022 ein Bußgeld in Höhe von insgesamt EUR 3.759.000 verhängt. Der Fidor wird vorgeworfen in der Zeit von Juni bis Oktober 2018 sowie November 2020 bis März 2021 in einer Vielzahl von Fällen leichtfertig entgegen § 43 Abs. 1 GwG eine Meldung nicht rechtzeitig abgegeben zu haben. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR -595.785,69 (Vj. EUR -934.742,58). Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen Die Abschreibungen und Wertberichtigungen betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR -8.128.631,70 (Vj. EUR -5.473.284,83) und sind im Wesentlichen auf den Verkauf des Ratenkreditportfolios der FIDOR Bank AG mit einem Bewertungsabschlag zurückzuführen. 5 Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt 108 (Vj. 117) Arbeitnehmer. Davon waren durchschnittlich 12 (Vj. 9) Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt. Abschlussprüferhonorar Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beträgt EUR 359.950,00 (Vj. EUR 325.000,00). Daneben wurden sonstige Leistungen in 2022 im Gegenwert von EUR 5.150 (Vj. EUR 0,00) erbracht. Andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen sind in 2022 nicht durchgeführt worden. Ergebnisverwendung Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den zum 31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzverlust von EUR 317.343.961,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand Boris Joseph, München (CEO, Chief Executive Officer / Commercial), - Marketplace, Commercial, Business to Customer, Internal Audit, Customer Service, Banking Operations, Office, Document and Travel Management, bis 30.06.2022 Laurent Poiron, München (CEO, Chief Executive Officer) - Human Resources, Marketplace, Commercial, Business to Customer, Internal Audit, IT Operations, Customer Service, Banking Operations, Office, Document and Travel Management ab 01.07.2022 Pascal Cirelli, München (CRO, Chief Risk Officer) - Risikomanagement, Marktfolge, Finance, Compliance, Legal Gesamtbezüge des Vorstands Im Berichtsjahr waren zwei Vorstände nicht bei der Gesellschaft angestellt und haben keine Bezüge erhalten. Hinsichtlich der Bezüge des anderen Vorstandsmitglieds wurde die Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB angewendet. Gewährte Kredite an Vorstandsmitglieder Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt. Aufsichtsrat Jean-Yves Forel, Aufsichtsratsvorsitzender, im Ruhestand, wohnhaft in Paris, Frankreich Dr. Olivier Irisson, Leiter Architektur und Reportings - BPCE, wohnhaft in Paris, Frankreich Pierre Foucry, Stellvertretender Generaldirektor - Banque Populaire Val de France, wohnhaft in Paris, Frankreich Stephanie Cecile Clavie, Leiterin Financial Reporting BPCE, wohnhaft in Enghien les Bains, Frankreich Frederic Burtz, Senior Vice President für digitale Technologie, Innovation und Entwicklung Groupe BPCE, wohnhaft in Paris, Frankreich Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Bezüge für den Aufsichtsrat und seine früheren Mitglieder gewährt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind zusätzlich zur Abwicklung der FIDOR Bank AG keine Ereignisse eingetreten, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
München, den 23.05.2023 Die Abwickler der FIDOR Bank AG i. L. Laurenf Poiron, CEO Pascal Cirelli, CRO Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, im Geschäftsjahr 2022 gab es zwei wesentliche Entwicklungen in der Fidor Bank AG. Im Juni 2022 erfolgte die Kündigung des Aktienkaufvertrags (SPA) vom Dezember 2020 aufgrund nicht erfüllter Bedingungen für den Verkauf der Fidor Bank AG von BPCE SA an Ripplewood LLC. Im November 2022 fiel die Entscheidung der BPCE, ein Verfahren zur Schließung der Fidor Bank AG in Eigenregie bis Mitte 2024 einzuleiten. Das Management der Fidor Bank AG holte die für diesen Schritt notwendigen Entscheidungen des Aufsichtsrates und des Gesellschafters ein und tauschte sich regelmäßig mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates aus. Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig getagt (Sitzungen und Telefonkonferenzen) und hielt mehrere Prüfungs- und Personalausschüsse ab, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat über die Geschäftsführung des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet hat. In diesen Sitzungen wurden der Geschäftsverlauf, die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft und des Konzerns, die Unternehmensstrategie, Personal- und Governance-Fragen sowie der Verkaufsprozess und die Schließung der Fidor Gruppe intensiv diskutiert. Ende Juni 2022 ernannte der Aufsichtsrat Laurent Poiron zum Mitglied des Vorstands und CEO des Unternehmens. Er löste den scheidenden CEO Boris Joseph ab, der das Unternehmen am Ende seiner Amtszeit verlassen hat. In diesen Aufsichtsratssitzungen wurden alle für das Unternehmen wichtigen Projekte und Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Berichte des Vorstands eingehend erörtert. Darüber hinaus wurden alle risikobezogenen Aspekte in den Risiko- und Prüfungsausschüssen der Fidor Bank eingehend erörtert, die 2022 zweimal stattfanden. Der Risikobericht wurde ebenfalls vierteljährlich durch das Risikomanagement des Unternehmens vorgelegt. Gelegentliche Einzelfallberichte wurden auch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates besprochen. Auch zwischen den Sitzungen und Telefonterminen berichtete der Vorstand schriftlich und mündlich über die Themen der Geschäftsführung. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über die aktuelle Geschäftslage und kritische Geschäftsvorfälle. Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die in der Hauptversammlung 2022 zum Abschlussprüfer gewählt worden waren. Aufgrund der Prüfung wurde der Fidor Bank AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Prüfungsbericht wurden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt. Der Prüfungsausschuss erörterte eingehend den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und das Ergebnis der Abschlussprüfung in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers am 30. Mai 2023. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Fidor Bank AG für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat am 30. Mai 2023 dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Der Aufsichtsrat genehmigte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. Der Jahresabschluss der Fidor Bank AG für das Geschäftsjahr 2022 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern der Fidor Bank für ihre Arbeit. Auch in Zukunft wird der Aufsichtsrat den Vorstand mit der gebotenen Sorgfalt im Interesse des Unternehmens und aller seiner Stakeholder unterstützen und überwachen.
Paris, 15. Juni 2023 Für den Aufsichtsrat gez. Jean-Yves Forel, Vorsitzender des Aufsichtsrates BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FIDOR Bank AG i.L., München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FIDOR Bank AG i.L., München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIDOR Bank AG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "3.1. Beschluss zur Abwicklung der FIDOR Bank AG" des Lageberichts, welche den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem nachvollzogen, ob die Auswirkungen der Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vollständig bei der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaft berücksichtigt worden sind. Wir haben zudem das Vorliegen der einzelnen Kriterien für den Ansatz der anderen Rückstellungen, die für ungewisse Verbindlichkeiten, die aufgrund der Liquidation entstehen, und für zusätzliche Zahlungsverpflichtungen aus der vorzeitigen Beendigung bereits bestehender Schuldverhältnisse gebildet wurden, sowie deren Bewertung beurteilt. Hierzu haben wir uns entsprechende Nachweise von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorlegen lassen und diese gewürdigt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist, haben wir den im Abschnitt "Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt bestimmt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Oktober 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der FIDOR Bank AG i.L., München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian F. Rabeling.
München, den 24. Mai 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Rabeling, Wirtschaftsprüfer Benjamin Kunz, Wirtschaftsprüfer |
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Vermittlung von Arbeitskräften
Zirkus und Artistik
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Online-Kommunikationsdienste
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Betrieb von Baumschulen
Unternehmensberatung
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Sonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Veredlung von Holzwaren
Musikverlage
Architekturbüros für Hochbau
Beteiligungsgesellschaften
Verlegen von Zeitschriften
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Sonstige soziale Betreuung von älteren Menschen
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Erbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Sonstige soziale Betreuung von älteren Menschen
Herstellung von Büromöbeln
Verlegen von Zeitschriften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Architekturbüros für Hochbau
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen