Auto-Ferch
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.496,00 |
99.339,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
31.916,00 |
36.536,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.540,00 |
61.763,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.040,00 |
1.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.344,64 |
151.888,34 |
| I.
Vorräte |
12.179,00 |
23.369,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.328,76 |
71.303,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.836,88 |
57.216,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.883,34 |
2.154,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
191.723,98 |
253.381,95 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.446,06 |
50.840,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
446,06 |
25.840,73 |
| B.
Rückstellungen |
4.200,00 |
9.233,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.077,92 |
193.308,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
191.723,98 |
253.381,95 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum
von 15 Jahren abgeschrieben.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 ist ein Sammelposten
gebildet worden, der über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben wird.
3. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00
und € 1.000,00 werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
4. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
5. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
6. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 15.996,02
enthalten.
7. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
|
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
40.364,63
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß mit 1,843%.
8. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
9. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
10. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 446,06 ist ein Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von € 25.840,73 enthalten.
11. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
12. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
13. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 193.308,22 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 61.637,63.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Sabine Ferch (§ 285 Nr. 10
HGB).
Berlin, den 03.06.2013 gez. Sabine Ferch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2013 festgestellt.
|