W i b a
GmbH
Mörlenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.814,00 |
1.587,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.814,00 |
1.587,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.591,27 |
78.394,21 |
| I.
Vorräte |
69.267,24 |
59.461,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.877,97 |
4.339,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
446,06 |
14.592,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.584,14 |
1.563,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.989,41 |
81.544,65 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.192,75 |
21.247,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.752,09 |
24.146,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.944,84 |
20.394,29 |
| B.
Rückstellungen |
9.200,00 |
8.107,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.596,66 |
52.189,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.989,41 |
81.544,65 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wiba GmbH, Mörlenbach,
für das Geschäftsjahr 2011 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen ist im
Hinblick auf das Wahlrecht zur Nichtaufstellung des
Lageberichtes gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB gem. §
274a Nr. 5 HGB (größenabhängige
Erleichterung über die Abgrenzung latenter Steuern)
und gem. § 288 Abs. 1 HGB (Verzicht
verschiedener Anhangsangaben) Gebrauch gemacht worden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertungsmethoden sowie die
Darstellung des Jahresabschlusses sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten
worden.
Die
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ggf. abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
nach der linearen Methode. Die Altbestände werden
entsprechend den Vorjahresgrundsätzen abgeschrieben.
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten den Wert von
410 Euro nicht überschreiten werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Der in den Vorjahren gem. § 6 Abs. 2a EStG
für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von 151,00 Euro bis 1.000,00 Euro
gebildete Sammelposten wird fortgeführt und weiterhin
mit 20% p.a. abgeschrieben.
Die
Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst
Aufwendungen, die das Folgejahr betreffen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt
gewordenen Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen. Der Ansatz der
Höhe nach erfolgte mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253
Abs. 2 S. 1 HGB n.F. mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Von den in der Bilanz zum 31. Dezember 2011
ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren
3.521,57
Euro
(Vorjahr: 7.042,88 Euro)
Zum Bilanzstichtag bestehen
Forderungen gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe
von
7.909,54 Euro, die mit 6% p.a. verzinst
werden. Im Berichtszeitraum kamen
170,79 Euro an Zinsen zur Verrechnung.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetzes entstehende Sicherheiten.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2011
Herr Georg Wiegand, Mörlenbach.
Mörlenbach, 14. September 2012
gez. Georg Wiegand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2012 festgestellt.
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