deckstein
consulting GmbH
Hürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.999,00 |
7.696,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.998,00 |
7.695,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.170.946,56 |
668.226,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
340.028,43 |
220.859,68 |
| davon
gegen Gesellschafter |
14.867,68 |
12.936,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
830.918,13 |
447.366,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
477,47 |
394,77 |
| Aktiva |
1.179.423,03 |
676.317,25 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
817.369,73 |
596.956,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
42.500,00 |
42.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
394.457,13 |
296.456,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
380.412,60 |
258.000,17 |
| B.
Rückstellungen |
109.069,48 |
10.626,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.327,72 |
22.000,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
99.327,72 |
22.000,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
153.656,10 |
46.734,38 |
| Passiva |
1.179.423,03 |
676.317,25 |
Anhang
deckstein consulting GmbH
Weidengasse 43
50354 Hürth
Anhang
zum 31. Dezember 2021
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung durch das
BilRUG aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierung und Bewertung im Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der
Nutzungsdauer.
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 800,00 Euro gem.
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch
gemacht.
2.
Bilanzierung und Bewertung im Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde den erkennbaren
Ausfallrisiken Rechnung getragen.
3.
Bilanzierung und Bewertung sonstiger Bilanzposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verluste aus schwebenden
Geschäften, Aufwendungen für innerhalb von drei
Monaten nachzuholende Instandhaltung und Aufwendungen
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren am Bilanzstichtag nicht zu erwarten.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
4.
Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Abweichungen haben sich nicht ergeben.
C.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I.
Bilanz
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens
sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs ergeben
sich aus dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel.
2. In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden nicht.
II.
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht vorgenommen.
2. Außerordentliche Aufwendungen sind nicht
angefallen.
D.
Sonstige Angaben
1. Mitglied der Geschäftsführung war in
2021:
Reinhard Tyrakowski, Röhrmoos
2. Es bestehen Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von 14.867,68 Euro.
3. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden nicht.
E.
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag: Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Köln, den 07. Dezember 2022
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Reinhard Tyrakowski, Röhrmoos
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2022
festgestellt.
|