Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 300524
Eingetragen
4.4.1979
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugzubehör sowie Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen ihrer Branche oder an brancheähnlichen Unternehmen zu beteiligen und dabei auch die Verwaltung oder Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Rebhan
seit 14.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ralf Rebhahn
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ralf Rebhahn
Schillerstraße 40, 71732 Tamm
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto Janke GmbH

Tamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.141,00 5.244,00
I. Sachanlagen 5.891,00 4.994,00
II. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 34.135,99 30.680,00
I. Vorräte 13.708,87 11.517,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.583,65 11.348,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.843,47 7.814,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 96,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.276,99 36.020,04

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.359,84 18.739,71
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. eingefordertes Kapital 26.000,00 26.000,00
III. Verlustvortrag 7.260,29 16.573,56
IV. Jahresüberschuss 6.620,13 9.313,27
B. Rückstellungen 4.877,69 5.266,00
C. Verbindlichkeiten 10.039,46 12.014,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.276,99 36.020,04

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Auto Janke GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH -Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

4. Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen der Vorjahre.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zur Bilanz

6. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

2. Rückstellungen

Die Struktur für die verschiedenen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Vortrag Auflösung Zuführung Endbestand
alte Rückstellungen:
- Aufbewahrungskosten

2.500,00 €


2.500,00 €
neue Rückstellungen mit Laufzeit von nicht mehr als 1 Jahr:

- Abschlusskosten 2010




2.000,00 €




2.000,00 €




2.000,00 €




2.000,00 €
neue Rückstellungen mit Laufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Gesamtbetrag davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.483,38 €
(6.428,60 €)
5.483,38 €
(6.428,60 €)
0,00 €
(0,00 €)
sonstige Verbindlichkeiten 4.556,08 €
(3.504,21 €)
4.556,08 €
(3.504,21 €)
0,00 €
(0,00 €)

4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Pflichtangaben

7. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen der Geschäftsführung an:

Herr Ralf Rebhan, Kraftfahrzeugmeister

Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Tamm, den 19. September 2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.9.2011.

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