Plusbau Verwaltungs GmbHLiquidiert

86157 Augsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 22509
Eingetragen
23.3.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Piller
seit 23.3.2007
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Plusbau Verwaltungs GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 29.843,81 28.976,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.038,00 7.702,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.805,81 21.274,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.843,81 28.976,25

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 27.879,06 26.827,34
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.827,34 773,88
III. Jahresüberschuss 1.051,72 1.053,46
B. Rückstellungen 1.697,00 1.841,00
C. Verbindlichkeiten 267,75 307,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 267,75 307,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.843,81 28.976,25

Anhang


2.1. Allgemeine Angaben
Angaben hierzu entfallen im Berichtsjahr.

Es handelt sich hierbei um die offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.


2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - angesetzt. Etwaige Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.

Etwaige Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.

Abweichungen zu den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Ebenfalls wurden keine Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB getätigt.


2.3. Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Anlagegitters gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB entfällt gem. § 274 a Nr. 1 HGB. Die Abschreibungen des Berichtsjahres gliedern sich postenweise wie folgt auf:
  

 
 
Berichtsjahr
 
 
Vorjahr
Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00
 

0,00
Sachanlagen

0,00
 

0,00
Finanzanlagen

0,00
 

0,00


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag ist in der Bilanz ersichtlich.
Laufzeitangaben entfallen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegenüber den Gesellschaftern von gesamt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten.


Aktive Rechnungsabgrenzung
Angaben entfallen gem. § 274 a Nr. 4 HGB.


Sonderposten mit Rücklagenanteil
Angaben entfallen; im Berichtsjahr war diese Bilanzposition nicht vorhanden (Vorjahr: € 0,00).


Rückstellungen
Angaben entfallen gem. § 288 HGB.


Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00) und ist in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) durch Pfandrechte u. ä. gesichert.
Im Gesamtbetrag sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von gesamt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00) enthalten.


2.4. Sonstige Angaben


Haftungsverhältnisse
Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB:
  

 
 
Berichtsjahr
 
 
Vorjahr
Wechselobligo

0,00
 

0,00
Bürgschaften

0,00
 

0,00
Wechsel- und Scheckbürgschaften

0,00
 

0,00
Gewährleistungsverträge

0,00
 

0,00
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
 
 
 
 
 
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

0,00
 

0,00


Mitglieder der Geschäftsführung

Name
 
Beruf
 
Thomas Piller
Kaufmann


Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsorgane wird Gebrauch gemacht.


Vorschüsse, Kredite und Haftungsübernahme Geschäftsführung

 
 
Berichtsjahr
 
 
Vorjahr
Vorschüsse (gewährt)

0,00
 

0,00
Kredite (gewährt)

0,00
 

0,00
Haftungsübernahme

0,00
 

0,00


Beteiligungsgesellschaften
Wegen Schutzklausel gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 sind entsprechende Angaben nicht aufzuführen.


Augsburg, 28.9.2012


Geschäftsführer

gez. Thomas Piller

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2012 festgestellt.

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