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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Bergmann seit 15.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Herbert Breitler seit 11.12.2012 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
COSMO CONSULT SSC AGMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeine Angaben Die COSMO CONSULT SSC AG hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HR-B 4852. Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend wurden die Bestimmungen des Aktiengesetzes beachtet. Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs hat die Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die durch BilRUG erfolgte Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB hat keine Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse des Jahres 2016 mit denen des Jahres 2015. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichend von der Vorgehensweise bis einschließlich 2014 werden ab dem Geschäftsjahr 2015 Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wartung von Standardsoftwarefremder Anbieter entstehen, bereits im Zeitpunkt der entsprechenden Lieferung jeweils sofort ergebniswirksam erfasst und nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten abgegrenzt. In 2015 wurden folglich die zum 31. Dezember 2014 gebildeten aktiven als auch passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffend die Wartungsgebühren für diese Software aufgelöst, eine erneute Abgrenzung zum 31. Dezember 2015 erfolgte nicht. Hieraus resultierte in 2015 ein einmaliger positiver Ergebniseffekt vor Steuern in Höhe von TEUR 857. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer über drei Jahre um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt 3 bis 10 Jahre. Bewegliche sowie immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu EUR 1.000,00 stellen keine wesentliche Position in der Bilanz dar. Es wurde deshalb ein Ansatz in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 a EStG gewählt. Hiernach wurden solche Vermögensgegenstände mit einem Wert bis zu EUR 150,00 im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Bei einem Wert zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahre des Zugangs sowie in den folgenden vier Jahren zu je einem Fünftel abgeschrieben wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Ausweis der Guthaben bei den Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert; die Kassenbestände werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Der Erfüllungsbetrag wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Die Bilanzierung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren erfasst die Verpflichtung am Bewertungsstichtag nach der wahr-scheinlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentensteigerungen. Für die Abzinsung wurde pauschal gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Bewertung beruht auf einem versicherungsmathematischen Gutachten, welches neben den Heubeck-Richttafeln (2005 G) den Marktzinssatz von 4,01%, erwartete Gehaltssteigerungen mit 0,0% (Vorjahr: 0,0%) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,0% (Vorjahr: 2,0%) berücksichtigt. Bei dem Marktzinssatz handelt es sich aufgrund der Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-richtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Vorjahr wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 3,89% angewendet. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 3,24% würde sich im Geschäftsjahr 2016 der Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 760 ergeben. Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt im Geschäftsjahr TEUR 89 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Das Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde mit seinem beizulegenden Zeitwert mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währungen lautende Sachverhalte werden grundsätzlich zum jeweiligen Durchschnittskurs des Monats vor dem Geschäftsvorfall angesetzt. Soweit erforderlich werden Forderungen und Verbindlichkeiten zum Kurs am Bilanzstichtag neu bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1.704.892,52, Vorjahr: EUR 605.343,53) sowie Ansprüche aus ausgereichten Darlehen sowie anteiligen Zinsen (EUR 744.429,59, Vorjahr: EUR 523.203,84). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin COSMO CONSULT AG in Höhe von EUR 172.375,07 (Vorjahr: EUR 0,00). Latente Steuern Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellung in Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.084.650,00 und ist eingeteilt in 3.084.650 auf den Inhaber lautende nennewertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR. Die Stückaktien werden von der COSMO CONSULT AG gehalten. Der Verlustvortrag innerhalb des Bilanzverlusts beträgt EUR 3.156.427,34 (Vorjahr: EUR 4.323.767,61). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern ab. Teilweise werden die Pensionsverpflichtungen durch verpfändete Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Diese dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten und wurden bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wie folgt berücksichtigt:
Der Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung (EUR 25.882,00) wurde mit dem Zinsertrag aus den Rückdeckungsversicherungen (EUR 17.611,00) verrechnet. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 588.986,68 (Vorjahr: EUR 175.063,81) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin COSMO CONSULT AG in Höhe von EUR 339.071,67 (Vorjahr: EUR 79.416,87). Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit folgenden Fälligkeiten:
4. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 durchschnittlich 36 Angestellte (Vorjahr: 40). Gesellschaftsorgane Aufsichtsrat Klaus Aschauer, Chief Customer Officer, Berlin (Aufsichtsratsvorsitzender) Gerrit Schiller, Chief Operating Officer, Dresden Horst Bergmann, Kaufmann, Münster Vorstand Uwe Bergmann, Chief Executive Officer, Berlin Angabe der Gesamtbezüge der Gesellschaftsorgane Bezüge an Gesellschaftsorgane wurden nicht gewährt. Gewährte Vorschüsse an Gesellschaftsorgane Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen aus gewährten Vorschüssen. Konzernabschluss Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der COSMO CONSULT AG, Potsdam, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar.
Münster, den 10. Oktober 2017 COSMO CONSULT SSC AG Uwe Bergmann Vorstand Die Feststellung erfolgte am 11.01.2018.
Berlin, den 10. Oktober 2017 Der Aufsichtsrat :
Berlin, 10. Oktober 2017 The Supervisory Board : Klaus Aschauer (Vorsitzenden des Aufsichtsrates / Chairman of the Supervisory Board) Auszug aus dem Hauptversammlungsprotokoll vom 11.01.20183. TOP 3: Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Der Vorstand legte der Hauptversammlung den Jahresabschluss der Cosmo Consult SSC AG per 31.12.2016 vor. Auf eine detaillierte Erläuterung und Erörterung der Jahresabschlüsse wurde allseits verzichtet. Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 eingehend geprüft und im Rahmen der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vom heutigen Tag erörtert und gebilligt habe und der Jahresabschluss damit festgestellt sei. Keiner der Anwesenden begehrte die Verlesung der Vorlagen. 4. TOP 4: Verwendung des Bilanzgewinns 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EU R 2.863.837,09 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorsitzende stellte sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Die Hauptversammlung beschloss einstimmig und ohne Enthaltungen, dem Vorschlag zuzustimmen. Der Vorsitzende stellte diesen einstimmig gefassten Beschluss fest und verkündete ihn mit dem vorstehenden Inhalt. |
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