NEKon
AG
Konstanz
(vormals:
Rheinstetten)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.753,00 |
54.550,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.148,00 |
2.324,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.605,00 |
52.226,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.728,97 |
332.716,52 |
| I.
Vorräte |
44.550,40 |
110.849,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.954,70 |
193.429,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.223,87 |
28.438,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.845,31 |
5.097,95 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
228.996,05 |
94.749,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
419.323,33 |
487.113,99 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
144.749,52 |
-33.367,28 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
134.246,53 |
178.116,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
228.996,05 |
94.749,52 |
| B.
Rückstellungen |
11.074,00 |
31.615,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
408.249,33 |
455.498,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
128.249,33 |
455.498,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
419.323,33 |
487.113,99 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Nekon AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und,
soweit handelsrechtlich zulässig, entsprechend den
steuerlichen Vorschriften bemessen und nach der linearen
Methode vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,--
werden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, wurden diese angesetzt.
Forderungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzte.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
§ 256a HGB wird beachtet.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Hermann Becker, Kaufmann, geführt.
Aufsichtsratsvorsitzender war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dr. Reinhard Hofmann,
Steuerberater. Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
war Frau Martina Fahrner, Kauffrau. Weiteres
Aufsichtsratsmitglied war Frau Christine Burkowski, kaufm.
Angestellte.
Rheinstetten, 31. August
2012
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gez. Hermann Becker
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Vorstandsvorsitzender
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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