Zweite JCI Holding GmbH
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Johnson Controls Components GmbH & Co. KGRatingen (vormals: Kaiserslautern)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016Änderung des Lageberichts der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2015/16 Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), hat ihre Anteile an der Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, an die Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à r.l., Luxembourg, verkauft und übertragen. Zwischen der Johnson Controls International GmbH und der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG bestand im Geschäftsjahr 2015/16 ein Gewinnabführungsvertrag, der in analoger Anwendung des § 307 AktG zum Ablauf des 30. September 2016 aufgehoben wurde. Im Jahresabschluss der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), ist die Verlustübernahmeverpflichtung für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie eine bestehende Verpflichtung zur Einstellung eines Betrags von T€ 5.564 in die Kapitalrücklage der Johnson Controls International GmbH in unzutreffender Weise zunächst nicht bzw. fehlerhaft berücksichtigt worden. In der Folge änderten sich auch die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Zwischenzeitlich wurde der Jahresabschluss der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG zum 30. September 2016 geändert. Wir verweisen dazu auch auf unsere Ausführungen im Anhang für das Geschäftsjahr 2015/16. Aus der Änderung des Jahresabschlusses haben sich Anpassungen in den Erläuterungen des Lageberichts in den Abschnitten II.D. Geschäftsverlauf sowie II.E. Lage der Gesellschaft (II.E.1. Ertragslage und II.E.2. Vermögenslage) ergeben. I. Grundlagen der GesellschaftA. Geschäftsmodell der Gesellschaft 1. Organisation und rechtliche Struktur Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), ist zum Bilanzstichtag 30. September 2016 eine große Kommanditgesellschaft im Sinne des § 264a HGB; es gelten die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) §§ 242 ff. und §§ 264 ff. Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG ist zum Bilanzstichtag ein Unternehmen der Johnson Controls-Gruppe mit der Johnson Controls International plc, Cork/Irland, als Konzernobergesellschaft und der Johnson Controls Metals Holding Ltd. & Co. KG, Solingen, als deutsche Zwischenholdinggesellschaft. Mit Einbringungsvertrag, Gesellschafterbeschluss und Treuhandvertrag vom 11. Mai 2016 haben sich folgende Änderungen in der Gesellschafterstruktur unserer Gesellschaft ergeben:
2. Verkauf des operativen Geschäftsbetriebes Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 (Übertragungsstichtag) wurde gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag der operative Geschäftsbetrieb an den Standorten Remscheid, Rockenhausen und Kaiserslautern zur Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Sitzkomponenten für die Kraftfahrzeugindustrie sowie die Forschung auf diesem Gebiet und der Handel mit Schutzrechten aller Art, insbesondere mit eigenen Patenten (Adient Business) von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, verkauft. Damit ist die Übertragung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten verbunden. Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), und die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, hatten dazu vereinbart, dass die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), sämtliche am Übertragungsstichtag dem verkauften Geschäftsbetrieb zugehörigen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge sowie Bücher und Geschäftsunterlagen, soweit diese nicht explizit durch Vertragsbestimmungen von dem Verkauf ausgenommen waren, an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, überträgt. Die Mitarbeiter sind im Rahmen des Teilbetriebsüberganges gemäß § 613a BGB auf das übernehmende Unternehmen übergegangen. Nachfolgend die Werte der mit Wirkung zum 1. Juli 2016 übertragenen Aktiva und Passiva: Aktiva
Aus der Übertragung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie der Aufdeckung der stillen Lasten wurde ein außerordentlicher Aufwand i.H.v. T€ 49.362 realisiert. Aufgrund der Veräußerung des gesamten operativen Geschäfts ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nur bedingt gegeben. 3. Geschäftsbereich e Bis zum 30. Juni 2016 war die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Sitzkomponenten für die Kraftfahrzeugindustrie sowie in der Forschung auf diesem Gebiet und im Handel mit Schutzrechten aller Art, insbesondere mit eigenen Patenten, tätig. Die Geschäftstätigkeit wurde an den Standorten Remscheid, Rockenhausen und Kaiserslautern erbracht. Mit Kauf- und Übertragungsvertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2016 erfolgte die Veräußerung der Werke im Rahmen eines Asset Deals an eine Gesellschaft der Adient-Gruppe, die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern. Die Mitarbeiter dieser Werke sind im Rahmen des Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB auf das übernehmende Unternehmen innerhalb der Adient-Gruppe übergegangen. Die Johnson Controls Holding Company Inc., Plymouth, Minnesota/ USA hat vor dem Hintergrund des oben genannten Asset Deals am 10. April 2017 eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2019 abgegeben. Danach ist die Johnson Controls Holding Company Inc., Plymouth, Minnesota/ USA, im Innenverhältnis verpflichtet, unsere Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass diese in der Lage ist, ihre Verpflichtungen während dieses Zeitraums jederzeit zu erfüllen. B. Forschung und Entwicklung Für die Gesellschaft stellt der Bereich "Engineering" einen Teil der Geschäftstätigkeit dar. Dieses Feld ist entscheidend für das Erlangen von Produktionsaufträgen. Die Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsleistungen werden an diverse Gesellschaften der JC-Gruppe weiterbelastet. Soweit die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen anderer JC-Gesellschaften unsere Gesellschaft betreffen, werden diese durch Konzernumlagen an uns belastet. II. WirtschaftsberichtA. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Da unser Geschäft bis zum Übertragungsstichtag am 30. Juni 2016 im Wesentlichen auf international tätigen Kunden beruht, folgen anbei Ausführungen zu den weltweiten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wie bereits im Kalenderjahr 2015 expandierte die Weltproduktion im Kalenderjahr 2016 konstant mit 2,4 %. 1 Die Einflüsse, die das Jahr 2015 geprägt haben, sind auch noch in 2016 spürbar. Die starken Impulse der gesunkenen Ölpreise und die für die Exportwirtschaft günstigen Wechselkurse wurden durch die Auswirkungen der Wachstumsverlangsamung in China sowie durch die Belastung rohstoffexportierender Länder wie Russland und Brasilien durch die dauerhaft niedrigen Öl- und Rohstoffpreise abgeschwächt. 2 Für das Kalenderjahr 2017 wird ein Zuwachs um 2,8 % und für das Kalenderjahr 2018 um 3,0 % erwartet. 3 Das europäische Wirtschaftswachstum entwickelt sich weiterhin positiv. Während im Kalenderjahr 2015 ein Wachstum von 2,0 % in der EU bzw. von 1,7 % im Euroraum vorlag, 4 stieg das Bruttoinlandsprodukt im Kalenderjahr 2016 um 1,9 % bzw. um 1,7 %. 5 Dieses Wachstum war neben den Einflüssen, die auch die Weltproduktion beeinflusst haben, durch die europäische Fiskalpolitik gestärkt worden. Die Wirtschaftstätigkeit wird weiterhin ein mäßiges Wachstum aufweisen, das 2017 sowohl in der EU als auch im Euroraum um 1,8 % beschleunigen wird. 6 Für das Jahr 2018 wird im Euroraum ein Anstieg um 1,7 % prognostiziert. 7 Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem soliden Aufschwung. Während sich im Kalenderjahr 2015 das Bruttoinlandsprodukt im Durchschnitt um 1,7 % erhöhte, stieg es im Kalenderjahr 2016 um 1,8 %. Die Deutsche Bundesbank erwartet für das Kalenderjahr 2017 ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,8 % und für das Kalenderjahr 2018 von 1,6 %. 8 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen: Automobilkonjunktur Weltweit wuchs die Nachfrage nach Neuwagen im Geschäftsjahr 2015/16 wie bereits in den Vorjahren. Für das Kalenderjahr 2016 wird ein Wachstum des Pkw-Weltmarktes von 4 % erwartet. 9 Zulassungszahlen Die Zulassungszahlen in Europa (EU28) sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in den Monaten Oktober 2015 bis September 2016, also im Geschäftsjahr der Gesellschaft, um etwa 3,6 % von 13.388 Tsd. Einheiten auf 13.876 Tsd. Einheiten angestiegen. Damit ist insgesamt eine weitere Erholung des europäischen Marktes im Geschäftsjahr 2015/16 zu sehen. 10 Auch in Deutschland setzte sich der positive Trend im Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016 fort, so dass im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein deutlicher Anstieg der Zulassungszahlen in Deutschland von annähernd 6 % zu verzeichnen ist. 11 Exporte und Produktion In Deutschland ist im Geschäftsjahr 2015/16 sowohl bei den Exporten ein Anstieg um 0,4 % auf 4.405 Tsd. Einheiten als auch bei der inländischen Produktion um 1,2 % von 5.691 Tsd. Einheiten auf 5.757 Tsd. Einheiten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014/15 zu verzeichnen. 12 Somit waren die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr durchaus positiv. B. Personal Zum 30. Juni 2016 beschäftigte die Gesellschaft 2.031 Mitarbeiter, darunter 864 (Vorjahr: 1.245) gewerbliche Arbeitnehmer sowie 1.167 (Vorjahr: 920) Angestellte. Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft zum 30. Juni 2016 123 (Vorjahr: 149) Auszubildende. Zum 30. September 2016 beschäftigte die Gesellschaft aufgrund des Betriebsüberganges ihrer Mitarbeiter gemäß § 613a BGB auf die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, keine Arbeitnehmer und Angestellten mehr. In der Gesellschaft existierte bis zum 30. Juni 2016 ein Gesamtbetriebsrat; die Entlohnung erfolgte nach den jeweiligen tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen der Werke. C. Umweltschutz Die Johnson Controls-Gruppe wendet finanzielle und personelle Ressourcen auf, um Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze einzuhalten, und führt Verfahren zur Förderung und Sicherung der Compliance durch. Umweltschutzaspekte sind Teil sämtlicher wichtigen Investitionsentscheidungen. Durch diverse Recyclingprojekte in den Werken werden erhöhte Anstrengungen unternommen, um Ausschussmaterial wieder in den Produktionsprozess zurückzuführen und dadurch Materialverbräuche zu reduzieren sowie Umweltbelastungen zu minimieren. Entsprechend der Empfehlungen des Funktionsbereiches "Health, Safety and Environment" sowie der Risiko- und Kosteneinschätzung externer Gutachter wurde ein mögliches Verpflichtungspotential aus verschiedenen Sachverhalten geprüft. Wesentliche Umweltrisiken sind zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar und sind aufgrund des Verkaufs der Werke auch zukünftig nicht zu erwarten. D. Geschäftsverlauf Die bedeutsamen zur internen Steuerung verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sowie der Gesellschaft sind die "Net Sales" sowie das auf Grundlage US-amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften (US GAAP) ermittelte Adjusted EBIT (vormals: "Segment Income" (SINC)). Das "Adjusted EBIT" ermittelt sich durch "Net Sales" abzüglich "Costs of goods/ Service sold". Von der sich so ergebenden "Gross margin" werden die "SGA - Selling, general and administrative expenses" abgezogen. Dies ergibt dann das "Adjusted EBIT". Im Geschäftsjahr 2015/16 betrugen die Net Sales T€ 252.734 (Vorjahr: T€ 365.913) und das Adjusted EBIT T€ 7.204 (Vorjahr: T€ 15.719). Die Net Sales und das Adjusted EBIT lassen sich wie folgt auf die handelsrechtlichen Umsatzerlöse und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit überleiten:
Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkene, jedoch weiterhin positive Adjusted EBIT ist im Wesentlichen auf die um 30,1 % deutlich rückläufigen Net Sales zurückzuführen. Hintergrund dieser Entwicklung ist vor allem, dass die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr nur über einen Zeitraum von 9 Monaten operativ tätig war. Der sukzessive Auslauf des margenschwachen Geschäftes mit Sitzstrukturen bei gleichzeitiger Fokussierung auf die im Geschäftsjahr 2012/13 neu eingeführte Lehneneinstellergeneration Taumel 3000 sowie Lever 3000 führte zu leicht überproportional gesunkenen Herstellungskosten (-30,8 %), die den Rückgang des Adjusted EBIT leicht abfederten. Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2015/2016 vor allem aufgrund des Asset Deals gemäß der Prognose vom Vorjahr 2014/2015 deutlich zurückgegangen. Im aktuellen Geschäftsjahr konnten Umsatzerlöse in Höhe von T€ 281.509 (Vorjahr: T€ 425.172) erzielt werden. Im Lagebericht des Vorjahres erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2015/16 ein erheblich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2014/15 liegendes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist unserer Prognose entsprechend auf einen Betrag von T€ - 22.416 (Vorjahr: T€ - 4.443) gesunken. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse zurückzuführen, der durch den leicht überproportionalen Rückgang der Materialaufwendungen abgemildert werden konnte, sowie auf den Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der Johnson Controls International GmbH. Wichtiger nicht finanzieller Leistungsindikator mit interner Steuerungsrelevanz ist die Arbeitssicherheit, welche zur Minimierung der Arbeitsunfälle in unseren Werken beiträgt und quantitativ durch Dokumentation der Anzahl der Arbeitsunfälle nachgehalten wird. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden 36 Arbeitsunfälle (Vorjahr: 50) verzeichnet. E. Lage der Gesellschaft1. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Der Umsatz reduzierte sich im Geschäftsjahr 2015/16 um T€ 143.663 (- 33,8 %) auf T€ 281.509. Dieser Rückgang ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr lediglich 9 Monate operativ tätig gewesen ist. Weiterhin wirkte sich aus, dass Nachfolgeprojekte im Bereich Sitzstrukturen nicht mehr an unserem Standort Rockenhausen produziert werden. Durch das wachsende Geschäft mit der neuen Lehneneinstellergeneration Taumel 3000 und Lever 3000 sowie durch das Nutzfahrzeuggeschäft konnte der Umsatzrückgang nur bedingt abmildert werden. Der Materialaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 91.317 (- 37,4 %) auf T€ 153.085 gesunken. Neben dem Asset Deal wirkte sich insbesondere der sukzessive Auslauf des materialintensiven Geschäfts mit Sitzstrukturen bei gleichzeitiger Fokussierung auf die im Geschäftsjahr 2012/13 neu eingeführte Lehneneinstellergeneration Taumel 3000 sowie Lever 3000 aus. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 42.523 (- 30,9 %) auf T€ 95.256 gesunken. Neben dem Asset Deal ist der Rückgang insbesondere auf die Restrukturierungsmaßnahmen der Gesellschaft in Vorjahren zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 46.204 sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 20.735 (- 24,2 %) rückläufig. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015/16 lediglich 9 Monate operativ tätig war. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.997 (- 14,3 %) auf T€ 95.819 gesunken. Der Effekt durch den Asset Deal wurde durch höhere Zuführungen zu Rückstellungen, den Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der Johnson Controls International GmbH sowie gestiegene Instandhaltungsaufwendungen und Restrukturierungsaufwendungen vermindert. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Johnson Controls International GmbH. Aufgrund der unterjährigen Veräußerung der Beteiligung an der Johnson Controls International GmbH wurde der Gewinnabführungsvertrag zwischenzeitlich in analoger Anwendung des § 307 AktG zum Ablauf des 30. September 2016 aufgehoben. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist von T€ -4.443 im Geschäftsjahr 2014/15 um T€ 17.973 auf T€ -22.416 im Geschäftsjahr 2015/16 gesunken. Die außerordentlichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr T€ 49.362 (Vorjahr: T€ 0) und umfassen ausschließlich Aufwendungen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, sowie die damit verbundene Aufdeckung von stillen Lasten. Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2015/16 ein Jahresfehlbetrag von T€ 73.250, im Vorjahr betrug dieser T€ 8.531. 2. Finanzlage Die nach internen Standards ermittelte Cash Flow-Rechnung weist folgende Werte auf:
Der ausgewiesene Finanzmittelbestand am Ende der Periode spiegelt die Guthaben der Gesellschaft bei Kreditinstituten wider. Der positive Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert neben den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen im Wesentlichen aus der Abnahme des Bestandes an Anlage- und Umlaufvermögen im Zusammenhang mit dem Asset Deal mit der Adient-Gruppe. Die Übertragung der Bestände an Schulden können auch zusammen mit dem Jahresfehlbetrag diesen Effekt lediglich abmildern. Der negative Cash Flow aus der Investitionstätigkeit spiegelt die Investitionen des Geschäftsjahres in das Sachanlagevermögen wider. Der negative Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ergibt sich insbesondere aus der Veränderung des Cash-Pools sowie aus dem Verkauf der Anteile an der Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, an die Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.a r.l., Luxembourg. Das Darlehen der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), an die Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, i.H.v. T€ 35.000 wurde im Geschäftsjahr 2015/16 an die Gesellschaft zurückgezahlt. Bei der Beurteilung der Finanzlage ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft in das Cash-Management der Johnson Controls-Gruppe eingebunden ist und sich insbesondere über Konzerngesellschaften finanziert. Die Liquidität war und ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Es liegen keine Bestimmungen in Garantien, Leasing-, Options- und anderen Finanzierungsverträgen vor, welche zu einer erheblichen Rückzahlungsverpflichtung führen. Investitionen Die Investitionen in das Anlagevermögen belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 20.300. Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen im Zusammenhang mit der im Vorjahr angelaufenen Serienproduktion der neuen Lehneneinstellergeneration. 3. Vermögenslage Vermögenstruktur Die Vermögenstruktur nach Fälligkeit stellt sich per 30. September 2016 wie folgt dar:
Die Bilanzsumme zum 30. September 2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 199.465 reduziert. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der Übertragung des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur nach Fälligkeit stellt sich per 30. September 2016 wie folgt dar:
Die Abnahme des Eigenkapitals um T€ 95.694 resultiert im Wesentlichen aus dem im Geschäftsjahr 2015/16 entstandenen Jahresfehlbetrag der Gesellschaft. Weiterhin ist das Eigenkapital um den Kaufpreis für die Anteile der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), an der Adient Luxembourg Poland Holding S.à r.l., Luxembourg, gesunken. Die Anteile an der Adient Luxembourg Poland Holding S.à r.l., Luxembourg, wurden an die Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern, verkauft. Der Rückgang des lang- und mittelfristigen sowie des kurzfristigen Fremdkapitals ist das Ergebnis der Übertragung des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. III. NachtragsberichtNach der Entscheidung der Konzernmutter Johnson Controls Inc., Milwaukee, Wisconsin / USA, am 24. Juli 2015, die Automotive Sparte des Konzerns zur eigenständigen Adient-Gruppe abzuspalten, wurde dieser Unternehmensteil am 31. Oktober 2016 an der New York Stock Exchange gelistet (Spin-Off). Zur Vorbereitung dieser Trennung hat die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), zum 1. Juli 2016 ihren Geschäftsbetrieb bestehend aus den Werken in Remscheid, Rockenhausen und Kaiserslautern im Rahmen eines Asset Deals an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, verkauft und übertragen. Aus diesem Grund hat die Johnson Controls Holding Company Inc., Plymouth, Minnesota/ USA am 10. April 2017 eine Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2019 abgegeben. Danach ist die Johnson Controls Holding Company Inc., Plymouth, Minnesota/ USA, im Innenverhältnis verpflichtet, unsere Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass diese in der Lage ist, ihre Verpflichtungen während dieses Zeitraums jederzeit zu erfüllen. IV. Chancen-, Risiko- und PrognoseberichtA. Risikobericht Das operative Geschäft der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG wurde zum 30. Juni 2016 an die Adient Components Ltd. Co. KG verkauft und übertragen. Der Verkauf des operativen Geschäftes ist abgeschlossen, weitere Kosten sind derzeit nicht absehbar. Die Gesellschaft ist weiterhin in das Cash-Management der Johnson Controls-Gruppe eingebunden und wird ausschließlich über Konzerngesellschaften finanziert. Die Risiken aus den Forderungen des veräußerten Geschäftsbetriebes wurden auf den Erwerber übertragen. Im Übrigen verweisen wir auf die oben genannte Patronatserklärung. B. Chancenbericht Zum 30. September 2016 betreibt die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG kein operatives Geschäft mehr. Derzeit bestehen keine konkreten Pläne bezüglich der Zukunft der Gesellschaft. Mögliche Chancen sind somit nicht absehbar. C. Prognosebericht Wie unter Abschnitt II. D. "Geschäftsverlauf" dargestellt, sind die bedeutsamen zur internen Steuerung verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns sowie der Gesellschaft die "Sales" sowie das auf Grundlage US-amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften (US GAAP) ermittelte Adjusted EBIT. Aufgrund der Veräußerung unserer Werke Remscheid, Rockenhausen und Kaiserslautern an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, werden für das Geschäftsjahr 2016/17 keine Net Sales und folglich ein Adjusted EBIT von nahezu 0 erwartet.
Ratingen, den 15. März 2019 Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern Die Geschäftsführung Geschäftsführer Peter Stahl Peter Schieser
1 Vgl. World Bank Group, Global Economic
Prospects - Highlights from Chapter 1, Washington/ USA,
Juni 2016.
Bilanz zum 30. September 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016Änderung des Jahresabschlusses der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG zum 30. September 2016 Mit Vertrag vom 29. Juli 2016 hat die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), ihre Anteile an der Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, an die Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à r.l., Luxembourg, verkauft und übertragen. Der zwischen der Johnson Controls International GmbH und der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG bestehende Gewinnabführungsvertrag wurde in analoger Anwendung des § 307 AktG zum Ablauf des 30. September 2016 aufgehoben. Eine Kündigung des Gewinnabführungsvertrages zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung oder einem späteren Zeitpunkt im Geschäftsjahr 2015/16 ist nicht erfolgt. Die Johnson Controls International GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2015/16 einen Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von T€ 108. Im Jahresabschluss der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG ist die Verlustübernahmeverpflichtung aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Johnson Controls International GmbH zunächst unberücksichtigt geblieben. Der Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund der Veräußerung der Beteiligung an der Johnson Controls International GmbH steuerlich nicht mehr wirksam, handels- und zivilrechtlich besteht die vertragliche Verpflichtung zur Ergebnisübernahme aber noch bis zum Ablauf des 30. September 2016 fort. Des Weiteren wurde eine bestehende Verpflichtung, einen Betrag in Höhe der gegen die Johnson Controls International GmbH bestehenden Forderung aus der Ergebnisabführung des Geschäftsjahres 2014/15 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen, zunächst nicht bzw. fehlerhaft erfasst. Da diese Forderung zunächst mit korrespondierenden Verbindlichkeiten saldiert worden war, erhöhten sich in der Folge die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, während sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund des nunmehr negativen Ergebnisses aus der Veräußerung der Anteile an der Johnson Controls International erhöhten. In der Folge erhöhten sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie korrespondierend die Steuerrückstellungen. Aufgrund dieser Einschätzung wurde der Jahresabschluss der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG zum 30. September 2016 geändert. Die Änderungen betreffen die folgenden Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
I. Allgemeine AngabenDie Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), ist zum Bilanzstichtag 30. September 2016 eine Kommanditgesellschaft im Sinne des § 264a HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 28. Februar 2018 ihren Sitz von Kaiserslautern nach Ratingen verlegt. Die Gesellschaft wird im Handelsregister A des Amtsgerichtes Düsseldorf (vormals: Kaiserlautern) unter der Nummer HRA25266 (vormals: HRA 2352) geführt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt. Gesellschafter des Unternehmens Persönlich haftende Gesellschafterin zum Bilanzstichtag 30. September 2016 ist die Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt T€ 250. Kommanditistin zum Stichtag 30. September 2016 ist die Johnson Controls Components Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern, mit einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlage i.H.v. T€ 1.000. Adient Business 1 Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 (Übertragungsstichtag) wurde gemäß Kauf- und Übertragungsvertrag der operative Geschäftsbetrieb zur Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Sitzkomponenten für die Kraftfahrzeugindustrie sowie die Forschung auf diesem Gebiet und der Handel mit Schutzrechten aller Art, insbesondere mit eigenen Patenten (Adient Business) von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, verkauft. Damit ist die Übertragung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten verbunden. Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), und die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, hatten dazu vereinbart, dass die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), sämtliche am Übertragungsstichtag dem verkauften Geschäftsbetrieb zugehörigen materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge sowie Bücher und Geschäftsunterlagen, soweit diese nicht explizit durch Vertragsbestimmungen von dem Verkauf ausgenommen waren, an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, überträgt. Die Mitarbeiter sind im Rahmen des Teilbetriebsüberganges gemäß § 613a BGB auf das übernehmende Unternehmen übergegangen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Posten der Bilanz werden im Folgenden die Werte der mit Wirkung zum 1. Juli 2016 übertragenen Aktiva und Passiva den Werten laut Bilanz per 30. September 2016 sowie den Werten lt. Bilanz des Vorjahres gegenüber gestellt: Aktiva
Wesentliche Auswirkungen aus dem Betriebsübergang ergaben sich bei den Umsatzerlösen sowie bei den Material- und Personalaufwendungen. Hier konnte man jeweils einen starken Rückgang im Geschäftsjahr 2015/16 gegenüber dem Vorjahr feststellen. Aus der Übertragung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie der Aufdeckung der stillen Lasten wurde ein außerordentlicher Aufwand i.H.v. T€ 49.362 realisiert. Aufgrund der Veräußerung des gesamten operativen Geschäfts ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nur bedingt gegeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenNach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB waren für die Aufstellung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 150; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr 2010 unter Nutzung des Wahlrechtes nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Dieses Wahlrecht, welches im Geschäftsjahr 2010 erstmalig genutzt wurde, wurde im Zuge der Anpassung der Bilanzierung an die einheitlichen Konzernvorgaben der JC-Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2011 dahingehend ausgeübt, dass auf einen weiteren Ansatz verzichtet wurde. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für das bewegliche Anlagevermögen wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden für immaterielle Vermögensgegenstände 1 bis 10 Jahre, für Grundstückseinbauten 2 bis 40 Jahre, für Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 21 Jahre sowie für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 23 Jahre unterstellt. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich in Anlehnung an die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wie folgt verfahren: Soweit diese den Wert von € 410 (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreiten, werden sie im Jahre des Zugangs komplett abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter € 150 werden direkt im Aufwand erfasst. In den Jahren vor 2012 wurde das Sammelpostenverfahren nach § 6 Abs. 2a EStG angewandt: Wirtschaftsgüter zwischen € 150 und € 1.000 (ohne Umsatzsteuer) werden gesammelt erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Das Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird in Anspruch genommen. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Vorräte enthalten in Arbeit befindliche Aufträge. Dies sind abrechenbare unfertige Entwicklungsleistungen im Kundenauftrag sowie in Bau befindliche Werkzeuge im Kundenauftrag. Die Amortisation der Entwicklungskosten ist über (Teil-)Abrechnungen beziehungsweise als Umlagen über den Teilepreis vorgesehen. Aktiviert werden Konstruktionskosten, Kosten der Entwicklungsversuche und Kosten für interne Muster zur Absicherung der Entwicklung auf Basis des aktuellen Verhandlungsstands mit dem jeweiligen Kunden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips. Die Ermittlung der Entwicklungsleistungen basiert auf den Eigenleistungen, die mit den aktivierungsfähigen Anteilen der Kostenstellen-Stundensätze bewertet sind, sowie auf den Anschaffungskosten der Fremdleistungen. Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Sofern sonstige Vermögensgegenstände als Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB klassifiziert sind, erfolgt ihre Bewertung zum Zeitwert. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung betrifft den aktivischen Überhang von verrechenbaren Deckungsvermögen über den Erfüllungsbetrag der Pensionsverbindlichkeiten und wird unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erläutert. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Die Kapitalanteile der Gesellschaft sowie Rücklagen werden zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. In Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB wurden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2016 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (Vorjahr: sieben Jahre) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 4,08 % (Vorjahr: 4,06 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, beträgt 3,37 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) und Rentensteigerungen von jährlich 1,65 % (Vorjahr: 1,75 %) soweit vertraglich festgelegt, zugrunde gelegt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Sinne von § 255 Abs. 4 HGB mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der veränderten Abzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Pensionsrückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet und nach der Projected Unit Credit Methode (PUC) ermittelt. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,77 % p.a. (Vorjahr: 2,35 %) und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Insolvenzsicherung der Erfüllungsrückstände erfolgt durch Bürgschaftsversicherungen. Jubiläumsrückstellungen werden nach Maßgabe der Projected Unit Credit Methode bewertet. Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläum erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,37 % (Vorjahr: 4,06 %) und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Jubiläen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,25 %) berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Lieferverpflichtungen erfolgt auf Vollkosten-Basis für die Lieferverpflichtungen der auf den Stichtag folgenden 12 Monate. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Verbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungsrisiken aus Schwankungen ausländischer Währungen ausgesetzt. Deren Absicherung erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Es handelt sich meist um außerhalb der Börse gehandelte (sogenannte OTC-) Instrumente. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt mit wertmäßig geringen Ausnahmen auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft sowie der damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt. Im Zuge der Anpassung der Kurssicherung an die einheitlichen Konzernvorgaben der JC-Gruppe wurde mit Auslaufen der vormaligen Sicherungen die Kurssicherung nunmehr so ausgeübt, dass die Voraussetzungen zur Bildung einer Bewertungseinheit nicht mehr erfüllt waren. Entsprechend werden Kursgewinne und -verluste angesetzt und für drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten werden in einer entsprechenden Rückstellung Risikovorsorgen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 375) getroffen. 4. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Bewertung temporärer Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer erfolgt auf Ebene der Johnson Controls Enterprises Ltd., Hampshire/ Großbritannien. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden bei der Ermittlung der latenten Steuern steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Gewerbesteuersatzes (des steuerlichen Organkreises mit der Organgesellschaft Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern) von aktuell 13,86 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Von dem Wahlrecht zum Ansatz eines aktiven latenten Steuerüberhangs nach Saldierung gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen aus Darlehen bestanden im Vorjahr i.H.v. T€ 35.000 gegen die Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern. Mit Vertrag vom 30. Juni 2016 wurden Anteile an der Adient Luxembourg Poland Holding S.à r.l., Luxembourg, von der Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, an die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), übertragen. Der Kaufpreis in Höhe von T€ 22.444 wurde mit dem Darlehen verrechnet. Mit Vertrag vom 29. Juli 2016 wurden Anteile an der Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), an die Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à r.l., Luxembourg, übertragen. Die verbleibende Darlehensforderung i.H.v. T€ 12.557 sowie die Forderungen aus Darlehenszinsen i.H.v. T€ 116 wurde als Einlage in die Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, eingebracht. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 16.935 (Vorjahr: T€ 10.923) betreffen mit T€ 16.692 im Wesentlichen Umsatz- und Ertragssteuerforderungen gegen das Finanzamt. Weiterhin ist in den sonstigen Vermögensgegenständen ein Betrag von T€ 242 (Vorjahr: T€ 332) an Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherungen enthalten, welcher nicht als Deckungsvermögen qualifiziert ist und eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat. Alle anderen sonstigen Vermögenswerte haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. 4. Eigenkapital Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde ein Jahresfehlbetrag von T€ 73.250 erwirtschaftet. Hinsichtlich der Ergebnisverwendung gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 120 ff. HGB. Hiernach ergibt sich zum 30. September 2016 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 36.466. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 6.440 (Vorjahr: T€ 6.154). Der Ausweis erfolgt saldiert mit den Aktivwerten aus kongruenten Rückdeckungsversicherungen, die auf Grund der bestehenden Verpfändung an die Begünstigten dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (T€ 2.552; Vorjahr: T€ 2.713) sowie mit zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Vereinbarungen (Contractual Trust Agreement) in Höhe von T€ 25.834 (Vorjahr: T€ 34.368). Der Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt T€ 67 (Vorjahr: T€ 66).
Bei Anwendung des von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2016 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren i.H.v. 3,37 % hätte sich ein Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden von T€ 37.543 ergeben. 6. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen hauptsächlich Rückstellungen für Prüfungsgebühren sowie Rückstellungen für Zinsen aus Gewerbesteuernachzahlungen. Mit Ausnahme der versicherungsmathematisch ermittelten Rückstellungen für Pensionen, Altersteilzeit und Jubiläen sind sämtliche Rückstellungen voraussichtlich innerhalb eines Jahres fällig. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten zum 30. September 2016 gliedern sich wie folgt:
Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte und ähnliche Rechte bestehen nicht. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2015/16 betragen T€ 281.509 (Vorjahr: T€ 425.172) und gliedern sich wie folgt:
Die Entwicklungs-, Muster- und Werkzeugerlöse enthalten abgerechnete Leistungen und Teilleistungen im Bereich der Entwicklung neuer Metallstrukturen und Komplettsitze. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 46.204 (Vorjahr: T€ 66.939) beinhalten im Wesentlichen folgende Erträge:
Es sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.285 (Vorjahr: T€ 1.019) enthalten, die auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen T€ 734 (Vorjahr: T€ 774). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 95.819 (Vorjahr: T€ 111.816) beinhalten im Wesentlichen folgende Aufwendungen:
* ) Gewährleistungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Die Vertriebskosten beinhalten ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten. Der Anteil der Aufwendungen aus der Währungsumrechnung beträgt T€ 669 (Vorjahr: T€ 2.686). 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von T€ 252 (Vorjahr: T€ 382) sind Zinserträge aus Darlehen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 251 (Vorjahr: T€ 380) enthalten. 5. Aufwendungen aus Verlustübernahme Die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von T€ 108 (Vorjahr: Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen T€ 5.564) resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Johnson Controls International GmbH. Aufgrund der unterjährigen Veräußerung der Beteiligung an der Johnson Controls International GmbH wurde der Gewinnabführungsvertrag zwischenzeitlich in analoger Anwendung des § 307 AktG zum Ablauf des 30. September 2016 aufgehoben. 6 . Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 3.110 (Vorjahr: T€ 2.364) sind im Wesentlichen Zinsen aus Cash-Pool mit verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 262 (Vorjahr: T€ 241), Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von T€ 2.020 (Vorjahr: T€ 2.069) sowie Zinsen auf Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von T€ 766 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Die verrechneten Erträge aus Deckungsvermögen betragen T€ - 275 (Vorjahr: T€ - 684). 7 . Außerordentliche Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr T€ 49.362 (Vorjahr: T€ 0). Diese umfassen ausschließlich Aufwendungen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), an die Adient Components Ltd. & Co. KG, Kaiserslautern, sowie der damit verbundenen Aufdeckung von stillen Lasten. 8 . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen T€ 1.472 (Vorjahr: T€ 4.087). Der deutliche Rückgang ist, bei nur leicht gestiegenen Sonderbetriebseinnahmen aus Management- und Engineering-Serviceverträgen zwischen der Gesellschaft und der Johnson Controls Metals Holding Ltd. & Co. KG, Solingen, im Wesentlichen auf das im Geschäftsjahr erzielte negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von T€ -22.416 zurückzuführen, nachdem im Vorjahr ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von T€ -4.443 erzielt worden war. V. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse Aufgrund der Nachtragsvereinbarung zur Cash-Pool-Vereinbarung zwischen der Commerzbank AG und der Cash-Pool-Führerin Johnson Controls GmbH, Burscheid, ergibt sich eine gesamtschuldnerische Mithaftung aller Cash-Pool-Teilhaber für die Cash-Pool-Verbindlichkeiten der Johnson Controls GmbH, Burscheid, gegenüber der Commerzbank AG. Diese valutiert zum 30. September 2016 auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die zugunsten des verbundenen Unternehmens eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten sind nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die verbundenen Unternehmen voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind während des Geschäftsjahres im Zuge des Verkaufs von Vermögensgegenständen und Schulden von der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), auf die Adient Components Ltd. & Co. KG., Kaiserslautern, übertragen worden und betragen damit zum 30. September 2016 T€ 0 (Vorjahr: T€ 5.527). 3. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Während des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 und bis zur Erstellung des geänderten Jahresabschlusses waren folgende Personen als Geschäftsführer der bis zum 11. Mai 2016 geschäftsführenden Komplementärgesellschaft, Johnson Controls Components Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern, bestellt:
Während des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 und bis zur Erstellung des geänderten Jahresabschlusses waren folgende Personen als Geschäftsführer der ab dem 11. Mai 2016 geschäftsführenden Komplementärgesellschaft, Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern, bestellt:
Sie sind/waren bei der Johnson Controls Components Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern, bzw. bei der Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern, und anderen Gesellschaften der Johnson Controls-Gruppe angestellt. 4. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführerbezüge für das laufende Geschäftsjahr belaufen sich auf € 0,7 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.). Die Pensionsrückstellungen für die ehemaligen Geschäftsführer betragen T€ 3.852 (Vorjahr: T€ 4.136), die Rentenzahlungen betrugen T€ 268 (Vorjahr: T€ 274). 5. Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Darüber hinaus beschäftigte die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), 100 Auszubildende (Vorjahr: 141). 6. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr wurden folgende Aufwendungen des zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. September 2016 bestellten Abschlussprüfers erfasst (§ 285 Nr. 17 HGB):
7. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung. Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:
Zusammenfassung aller wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen nach Geschäftsarten: Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge
Empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen
8. Konzernabschluss Der Jahresabschluss des Unternehmens wird in den Konzernabschluss der Johnson Controls International plc, Cork/Irland einbezogen: Als verbundenes Unternehmen werden entsprechend der Definition des § 271 Abs. 2 HGB alle zum Konsolidierungskreis der Johnson Controls Inc. zu rechnenden Tochter- und Mutterunternehmen angesehen. Für den kleinsten Konsolidierungskreis auf Ebene der Johnson Controls Metals Holding Ltd. & Co. KG, Solingen, wird kein gesonderter Konzernabschluss aufgestellt. Der Konzernabschluss ist erhältlich bei: Johnson Controls Inc., Attn.: Shareholder Services X-32, 5757 N. Green Bay Avenue, P.O. Box 591, Milwaukee, WI 53201 USA, Tel. 001-414-228-2362 oder -2135 Die Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserlautern), war im Vorjahr gemäß § 1 Konzernabschlussbefreiungsverordnung i.V.m. § 292 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und -lagebericht aufzustellen, befreit. Zusätzlich sind die Unterschiede zwischen deutscher und US-Rechnungslegung zu erläutern: Grundsätzlich unterscheidet sich die Rechnungslegung nach US-Rechnungslegung (US-GAAP) von der nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) in der verfolgten Zielsetzung. Während US-GAAP in erster Linie auf die Versorgung der Investoren mit entscheidungsnützlichen Informationen abstellt, ist die HGB-Rechnungslegung von einer stärkeren Betonung des Gläubigerschutzes und Vorsichtsprinzips geprägt. Vorräte Die Vorräte werden entsprechend international üblichem Vorgehen nach den Vollkosten bewertet. Unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips orientiert sich die Vorratsbewertung nach US-GAAP stärker am Absatzmarkt als nach HGB. Dadurch ergeben sich im Vergleich zum HGB u.U. höhere Wertansätze. Rückstellungen Langfristige (>1 Jahr) Rückstellungen werden nach HGB unter Zugrundelegung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes, nach US-GAAP unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes, bilanziert. Leasing Nach HGB ist das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuzuordnen, wenn der wirtschaftliche Charakter einem Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt entspricht. In der unkündbaren Grundmietzeit müssen mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten gedeckt sein. Nach US-GAAP hat der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu bilanzieren, wenn der Leasingnehmer alle Chancen und Risiken am Leasingobjekt trägt. Es ermöglicht dem Leasinggeber den Rückfluss des investierten Kapitals einschließlich einer entsprechenden Verzinsung. Derivative Finanzinstrumente Nach HGB erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzips. Im Gegensatz dazu sind nach US-GAAP alle originären und derivativen Finanzinstrumente stets mit dem Marktwert anzusetzen. Latente Steuern Latente Steuern nach HGB sind für temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu ermitteln (sog. Temporary-Konzept). Während für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht besteht, sieht die Neuregelung weiterhin ein Aktivierungswahlrecht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n. F.) für aktive Steuerlatenzen vor. Des Weiteren können aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet werden, sofern deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung sind die unternehmensindividuellen Steuersätze anzuwenden, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sind. Sofern die individuellen Steuersätze im Zeitpunkt der Umkehrung nicht bekannt sind, sind die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze zu verwenden. Nach US-GAAP besteht eine Ansatzpflicht für latente Steuern auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen nach US-GAAP und nach Steuerrecht, (sogenanntes Temporary-Konzept). Daneben sind auch aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zu bilanzieren. Latente Steueransprüche und -schulden sind mit den Ertragsteuersätzen zu bewerten, die zum Zeitpunkt der Realisierung der temporären Differenz bzw. bei Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit erlangen. Der Buchwert eines latenten Steueranspruchs ist zu jedem Bilanzstichtag auf seine Werthaltigkeit zu überprüfen.
Ratingen, den 15. März 2019 Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Kaiserslautern Die Geschäftsführung Geschäftsführer Peter Schieser Peter Stahl Anlagenspiegel zum 30. September 2016
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG, Ratingen (vormals: Kaiserslautern), für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der geschäftsführenden Komplementär-GmbH der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer der geschäftsführenden Komplementär-GmbH sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestätigung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 29. Mai 2017 abgeschlossenen Abschlussprüfung und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung der Bilanzposten "Kapitalanteile der Komplementärin", "Rücklagen", "Steuerrückstellungen" und "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" und der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen", "Aufwendungen aus Verlustübernahme", "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit", "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", "Jahresfehlbetrag" und "Ergebnisverwendung nach Gesellschaftsvertrag" der Gewinn- und Verlustrechnung bezog. Auf die Begründung der Änderung durch die Gesellschaft im geänderten Anhang, Abschnitt "Änderung des Jahresabschlusses der Johnson Controls Components GmbH & Co. KG zum 30. September 2016", wird verwiesen. Die Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Köln, den 29. Mai 2017 / 18. März 2019 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Hans-Peter Kreibich, Wirtschaftsprüfer ppa. Thorsten Weigand, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 9. April 2019 festgestellt. |
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