CANCOM Financial Services GmbH

Londonstraße 1, 97424 Schweinfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 9153
Vorher
AFG Allgemeine Finanzleasing GmbH
Eingetragen
22.2.1982
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften wie Vermietung, Leasing und Finanzierung, die Anmietung und Vermietung von betrieblichen Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen und Services aller Art, Erbringung von Dienstleistungen für konzernverbundene Unternehmen, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen zum Zwecke der Gewinnerzielung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Graf
seit 7.6.2023
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Gerald Wilhelm
seit 7.6.2023
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Mercator-Leasing-Beteiligungsgesellschaft mbH
60.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mercator-Leasing-Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
75.000 €
60.00%
CANCOM SE
Germany
50.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CANCOM Financial Services GmbH

Schweinfurt (vormals: Bendestorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2023 bis 30.06.2023

I. Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die CANCOM Financial Services GmbH mit Sitz in Schweinfurt (nachstehend "CFS" genannt) ist seit fast vier Jahrzehnten im Sektor Mobilienleasing und -vermietung für deutsche Kundenadressen tätig. In den letzten Jahren war die Geschäftsaktivität der CFS gering. Seit dem 12. Mai 2023 hält die Mercator-Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH 60% und die CANCOM SE 40% der Anteile. Daraus hat sich auch der strategische Geschäftsansatz geändert. Des Weiteren wurde zur Integration der CFS in die Mercator-Leasing Gruppe das Geschäftsjahresende auf den 30. Juni 2023 geändert. Der vorliegende Abschluss betrifft das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023.

Strategischer Geschäftsansatz

Die CFS ist eine Same-Name-Leasinggesellschaft. Klassischer strategischer Ansatz in der Absatzförderung und von Same-Name-Leasinggesellschaften ist die Rolle der "verlängerten Werkbank" der Geschäftsmodelle des vorgelagerten Partners. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Leistungsangebot von CFS auf das Marktangebot der CANCOM aufsetzt.

CFS ist bevorzugter Finanzier für das komplette IT-Hard- und Software Portfolio inklusive der installationsnahen Dienstleistungen für CANCOM und deren Geschäftskunden. Die Geschäftsfelder umfassen multiplikatives, indirektes Geschäft mit höchstmöglicher Digitalisierung. Ziel ist es, ein in den Anfangsjahren stark wachsendes Neugeschäft mit einer auskömmlichen Profitabilität zu erreichen. Finanziert werden dabei ausschließlich mobile Wirtschaftsgüter. Die Finanzierung von Immobilien ist nicht Gegenstand der wirtschaftlichen Aktivität von CFS.

Personal und Organisation

Die CFS arbeitet eng mit CANCOM SE und Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz KG (MLF) zusammen und richtet danach effizient ihre Aufbau- und Ablauforganisation aus. In Form von Auslagerungen nutzt die CFS in hohem Maße die etablierten Prozesse und Ressourcen von MLF und CANCOM. Zum Bilanzstichtag beschränkt sich das Personal der Gesellschaft auf die Geschäftsführung. Der bisherige Stammsitz in Seevetal wurde im Rahmen des Kaufes durch die CANCOM SE und Mercator-Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH nach Schweinfurt verlegt.

Refinanzierung

Im Rahmen der Neustrukturierung der Gesellschaft durch den Kauf wurden neue Refinanzierungspartner in das Portfolio aufgenommen.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbedingte Rahmenbedingungen

Das Bruttoinlandsprodukt ist im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem ersten Quartal 2023 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - nicht weiter gesunken (0,0 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bestätigt sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 28. Juli 2023. "Nach den leichten Rückgängen in den beiden Vorquartalen hat sich die deutsche Wirtschaft im Frühjahr stabilisiert", sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Im vierten Quartal 2022 hatte die Wirtschaftsleistung um 0,4 % und im dritten Quartal um 0,1 % gegenüber den jeweiligen Vorquartalen abgenommen.

Nach zwei Rückgängen in Folge nahmen die preis-, saison- und kalenderbereinigten Konsumausgaben im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum ersten Quartal 2023 leicht um 0,1 % zu. Der private Konsum sank nach den Rückgängen im Winterhalbjahr nicht weiter und stabilisierte sich. Die Konsumausgaben des Staates erholten sich nach den teils merklichen Rückgängen in den Vorquartalen und steigen leicht um 0,1 %.

Die Bruttoanlageninvestitionen nahmen nach der positiven Entwicklung im Vorquartal auch im zweiten Quartal 2023 leicht zu. In Ausrüstungen - also vor allem Maschinen, Geräten und Fahrzeugen - wurde dabei preis-, saison- und kalenderbereinigt mit +0,6 % zum Vorquartal etwas mehr investiert als in Bauten (+0,2 %).

Im Außenhandel wurden im zweiten Quartal 2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt insgesamt 1,1 % weniger Waren und Dienstleistungen exportiert als im ersten Quartal 2023. Demgegenüber stagnierten die Importe von Waren und Dienstleistungen (0,0 %).

Dem Leasing-Marktbericht 2022, welchen das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. im Auftrag des Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) verfasst, kann entnommen werden, dass der Krieg in der Ukraine einen deutlich negativen Einfluss auf die Investitionsperspektiven hatte. Nachdem zu Beginn des vergangenen Jahres noch von einer Normalisierung der Investitionstätigkeit auszugehen war, lagen die preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen nur um 0,4 % über dem Vorjahresniveau - in nominalen Größen belief sich der Zuwachs, aufgrund der auch bei Investitionsgütern hohen Preissteigerungen auf über 11,0%. In dieser Größenordnung stiegen auch die nominalen Ausrüstungsinvestitionen an. Zumindest auf Basis der realen Werte wurde der Investitionsrückgang vom Jahr 2020 noch nicht wieder ausgeglichen und das mengenmäßige Investitionsvolumen des Jahres 2019 wurde ebenfalls noch nicht wieder erreicht. Die Lage bei den Ausrüstungsinvestitionen ist mengenmäßig weiterhin schwach, wenngleich Erholungen eingetreten sind. Auch Bauinvestitionen und sonstige Anlageinvestitionen sind derzeit als konservativ zu beurteilen.

Geschäftsentwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Neugeschäfte abgeschlossen. Insoweit war die Geschäftsentwicklung unabhängig von Branchen- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. Die CFS verfügte damit im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 lediglich über ein geringfügiges Leasingvermögen, welches aus zwei Leasingverträgen besteht. Da Abschreibungen und Verwaltungsaufwendungen oberhalb der Leasingerlöse lagen beträgt der Jahresfehlbetrag TEUR 18.

Wirtschaftliche Situation am Abschlussstichtag - Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei Leasingerlösen in Höhe von TEUR 53 (Vj. TEUR 62), Abschreibungen in Höhe von TEUR 51 (Vj. TEUR 59) und Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 14) lag der Jahresfehlbetrag bei TEUR 18 (Vj. TEUR 12). Weitere besondere sonstige Einflussfaktoren waren nicht zu verzeichnen.

Leasingvermögen besteht aufgrund der im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Verträge mit einem Restbuchwert von TEUR 134 (Vj. TEUR 184). Wesentliche Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände bestehen nicht.

Im Rahmen des Erwerbes der Anteile an der CFS durch die neuen Gesellschafter haben diese eine Kapitalerhöhung auf TEUR 125 durchgeführt. Damit wurde der aus dem Vorjahr stammende nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag bereinigt. Zum Bilanzstichtag liegt ein Eigenkapital von TEUR 65 vor.

Rückstellungen wurden ausschließlich für Prüfungs- und Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten gebildet. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten überwiegend solche aus der Anschaffung der Leasinggegenstände für die im Vorjahr abgeschlossenen Leasingverträge.

Der Geschäftsverlauf sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist nach Einschätzung der Geschäftsleitung zufriedenstellend. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit sichergestellt.

Der Substanzwert der Gesellschaft beträgt TEUR 82 (VJ: TEUR 2).

Weitere Leistungsindikatoren setzt die Geschäftsführung zur Steuerung aufgrund des Umfangs der Tätigkeit nicht ein.

III. Prognosebericht

Die bisherigen Einschätzungen der Geschäftsleitung der CFS basieren geschäftsmodell- begründet auf den Erwartungen für die operativen Vertriebseinheiten der CANCOM SE.

Durch die Zusammenarbeit von MLF und CANCOM wird in den nächsten Jahren ein Wachstum des Neugeschäftsvolumens erwartet. Im ersten Schritt wird für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 mit einem Neugeschäftsvolumen von EUR 31,8 Mio. gerechnet. Aufgrund der sich erst in den folgenden Jahren realisierten Margen aus dem steigenden Neugeschäftsvolumen wird für das Geschäftsjahr ein Verlust im einstelligen Millionenbereich erwartet.

IV. Risiko- und Chancenbericht

Risiken: Steuerung und Entwicklung

Die Risikopolitik obliegt der Geschäftsführung. Über entsprechende Auslagerungsverträge nimmt die sich daraus ergebene Risikosteuerung die MLF vor. Die aus dem Geschäftsmodell von CFS resultierenden geschäftlichen Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur effektiven Identifikation, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der in diesen Aktivitäten beinhalteten Risiken. Darüber hinaus ist die adäquate Steuerung der Risiken eine notwendige Bedingung für das Betreiben des Leasinggeschäfts.

Dabei weist die Geschäftstätigkeit von CFS ein geringes Risiko auf. Dies ist durch das Geschäftsmodell des Leasings, bei dem sich das Leasingobjekt im Eigentum der Leasinggesellschaft befindet, begründet. Das Geschäftsmodell weist durch die Gleichartigkeit der Objekte eine geringe Komplexität auf.

CFS verfolgt grundsätzlich eine konservative Risikopolitik. Für den ersten Produktzyklus (rd. 36 Monate) kann CFS noch keinen ausreichenden Substanzwert aufbauen, sodass die Gesellschafter im Beteiligungsvertrag vereinbart haben, die CFS stets mit mindestens 1% Eigenkapital auszustatten.

Insbesondere für das Eingehen von Adressausfallrisiken wird auf bewährte Entscheidungsverfahren und Methoden der MLF zurückgegriffen. Für die Restwertrisiken wird eine Methodik für CFS entwickelt. Die gezielte Übernahme von Risiken und deren professionelle Steuerung bilden dabei die Grundlage für die wertbasierte Risikosteuerung von CFS. Im Mittelpunkt der Risikosteuerungsaktivitäten steht dabei der effiziente Einsatz des Kapitals unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Das Risikoinventar und die Organisationsrichtlinien leisten einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der Risiko- und Ertragsstruktur bei CFS und tragen zu einer wertorientierten Unternehmenssteuerung bei.

Ziel der Risikofrüherkennungs- und Risikoüberwachungssysteme ist die qualifizierte und zeitnahe Identifizierung aller wesentlichen Risiken. Ein grundsätzliches Ziel von CFS im Zusammenhang mit dem Risikocontrolling ist, dass keine Geschäfte eingegangen werden, bei denen CFS die Risiken nicht steuern kann. Dies bedeutet auch, dass CFS kein Geschäft allein über den Faktor "Preis" abschließt. Des Weiteren steht Neugeschäftswachstum mit angemessenem Ertrags- und Risikoverhältnis stets im Vordergrund, während sich die Risikosteuerung primär am Ziel der geordneten Unternehmensfortführungsfähigkeit ("Going-Concern") orientiert.

Den zusätzlichen Risiken aus Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ist aktiv Rechnung zu tragen.

Das Thema Nachhaltigkeit wird durch CANCOM und MLF laufend beobachtet und die Maßnahmen weiterentwickelt, um dem dynamischen Prozess in diesem Bereich Rechnung zu tragen.

In unser Risikomanagement werden folgende Risiken einbezogen:

Adressausfallrisiken

Das Adressausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Leasingnehmer nicht bzw. nur eingeschränkt in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen, aufgrund der Verschlechterung der Bonität des Leasingnehmers oder dessen Zahlungsunfähigkeit, entstehen kann. Der Begriff des Adressausfallrisikos bezieht sich sowohl auf das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls eines Leasingnehmers als auch auf Verlustgefahren, die auf Bonitätsänderungen des Leasingnehmers zurückzuführen sind.

Marktpreis-, Liquiditätsrisiken

Das Marktpreisrisiko beschreibt allgemein die Gefahr, aufgrund der Veränderung von Marktparametern (Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse, Rohstoffpreise sowie daraus abgeleitete Größen) unerwartete Verluste zu erleiden. Das Marktpreisrisiko beschränkt sich bei CFS auf das Risiko aus offenen Restwerten und das Zinsänderungsrisiko.

Das Risiko aus offenen Restwerten beschreibt das Risiko, dass Marktveränderungen dazu führen, dass ein ursprünglich kalkulierter Restwert am Ende der Leasinglaufzeit nicht mehr zu erzielen ist.

Da CFS keine Verträge in fremder Währung abschließt, sind Währungsrisiken ausgeschlossen.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken sind zu vermeiden und sollen nicht eingegangen werden. Aufgrund der eigenen Bonität, unterstützt durch die Struktur der Gesellschafter, ist CFS jederzeit in der Lage, für ausreichende Liquidität zu sorgen.

Operationelle Risiken

Das Risiko von Verlusten durch unzureichende oder fehlerhafte Systeme und Prozesse, menschliches oder technisches Versagen sowie durch externe Ereignisse wird als operationelles Risiko definiert. Operationelle Risiken entstehen somit im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit. Sie sind eine eigenständige Risikoart, die durch die ansteigende Komplexität der Aktivitäten, die zunehmende Innovationsgeschwindigkeit sowie insbesondere durch den in den letzten Jahren stark gestiegenen Einsatz anspruchsvoller Technologien verstärkt ins Blickfeld gerückt sind. Der Prozess zum angemessenen Umgang mit operationellen Risiken ist Bestandteil der Geschäftsorganisation und Geschäftsordnung.

 

Schweinfurt, 30. Oktober 2023

CANCOM Financial Services GmbH

Hans-Peter Nussbaumer

Matthias Schneider

Bilanz

AKTIVA

30.06.2023 31.12.2022
1. Forderungen an Kreditinstitute
a. täglich fällig 124.016,87 47.581,92
2. Leasingvermögen 133.598,48 184.332,08
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 16.804,75
Summe der Aktiva 257.615,35 248.718,75

PASSIVA

30.06.2023 31.12.2022
1. Sonstige Verbindlichkeiten 178.006,13 235.218,75
2. Rückstellungen 14.450,00 13.500,00
a. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
a. andere Rückstellungen 14.450,00 13.500,00
3. Eigenkapital 65.159,22 0,00
a. Eingefordertes Kapital 0,00 0,00
aa. Gezeichnetes Kapital 125.000,00 25.000,00
a. Kapitalrücklage 11.632,01 11.632,01
b. Bilanzverlust -71.472,79 -53.436,76
c. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 16.804,75
SUMME Passiva 257.615,35 248.718,75

Gewinn- und Verlustrechnung

30.06.2023 31.12.2022
1. Leasingerträge 53.116,80 61.969,60
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,36 0,00
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a. andere Verwaltungsaufwendungen -20.419,59 -14.286,33
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a. auf Leasingvermögen -50.733,60 -59.189,32
5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -18.036,03 -11.506,05
6. Jahresfehlbetrag -18.036,03 -11.506,05
7. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -53.436,76 -41.930,71
8. Bilanzverlust -71.472,79 -53.436,76

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2023 bis 30.06.2023

I. Allgemeine Hinweise

Die CANCOM Financial Services GmbH, Schweinfurt ist Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt, Abteilung B (HRB) mit der Nr. 9153 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. und 340 ff. HGB, der RechKredV sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB und für Finanzdienstleistungsinstitute.

Der Jahresabschluss ist nach den Gliederungsvorschriften der RechKredV aufgestellt.

Bedingt durch Umstellung des Geschäftsjahres der Gesellschaft ergibt sich ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023. Aufgrund dessen sind die Beträge des Rumpfgeschäftsjahres nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert angesetzt worden.

Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der Laufzeit der Leasingverträge und unter Berücksichtigung des Restwerts vermindert.

Forderungen an Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der anderen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Für die Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt.

Aktive latente Steuern werden entsprechend dem Ansatzwahlrecht (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) nicht gebildet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Zur Entwicklung des Leasingvermögens wird auf die Angaben im Anlagespiegel (Anlage 3/4) verwiesen.

Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen täglich fällige Kontokorrente, Verfügungsbeschränkungen bestehen nicht.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 176 (Vorjahr TEUR 230) sowie solche aus Steuern in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5) enthalten.

Hinsichtlich der Restlaufzeiten wird auf die Angaben im Restlaufzeitenspiegel (Anlage 3/5) verwiesen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 125 (Vorjahr TEUR 25). Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 42) enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Fremdwährungsgeschäfte wurden nicht ausgeführt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die anderen Verwaltungsaufwendungen betreffen vorwiegend Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 18 T€ (Vorjahr 11 T€), Beiträge in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 1 T€) sowie Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 1 T€).

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft oblag bis zum 11. Mai 2023 Herrn Volker Jäschke, Diplom-Volkswirt, Bendestorf.

Mit Wirkung zum 11. Mai 2023 wurde Herr Hans-Peter Nußbaumer, Diplom-Kaufmann (Universität), Blaustein, zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Mit Wirkung zum 13. Mai 2023 wurde Herr Matthias Schneider, Diplom-Betriebswirt (BA), Eußenheim, zum weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Die Geschäftsführer bezogen von der Gesellschaft kein Gehalt.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Honorar des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr sind Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 10, Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 2 sowie sonstige Beratungsleistungen unter TEUR 1 angefallen.

Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Zur Verwendung des Ergebnisses schlägt die Geschäftsführung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Schweinfurt, den 4. September 2023

CANCOM Financial Services GmbH

gez. Hans-Peter Nußbaumer

gez. Matthias Schneider

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
30.06.2023
EUR
1. Leasingvermögen 243.521,40 0,00 0,00 0,00 243.521,40
243.521,40 0,00 0,00 0,00 243.521,40
kumulierte Abschreibungen
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
30.06.2023
EUR
1. Leasingvermögen 59.189,32 50.733,60 0,00 0,00 109.922,92
59.189,32 50.733,60 0,00 0,00 109.922,92
Buchwerte
30.06.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Leasingvermögen 133.598,48 184.332,08
133.598,48 184.332,08

Restlaufzeitenspiegel

30.06.2023
Restlaufzeit gesamt
Aktiva bis 3 Monate
TEUR
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
TEUR
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
TEUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a. täglich fällig 25 0 0 0 25
25 0 0 0 25
Passiva
1. Sonstige Verbindlichkeiten 50 91 38 0 179
50 91 38 0 179
31.12.2022
Restlaufzeit gesamt
Aktiva bis 3 Monate
TEUR
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
TEUR
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahre
TEUR
TEUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a. täglich fällig 48 0 0 0 48
48 0 0 0 48
Passiva
1. Sonstige Verbindlichkeiten 46 91 98 0 235
46 91 98 0 235

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschafterversammlung hat am 18. Januar 2024 den Jahresabschluss zum 30.06.2023 festgestellt. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die CANCOM Financial Services GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CANCOM Financial Services GmbH, Schweinfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CANCOM Financial Services GmbH, Schweinfurt, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Nürnberg, 30. November 2023

Appel Spies Vogt Züll
Nürnberger Treuhand Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwalt

M. Sc. Christian Spies, Wirtschaftsprüfer

M.A. Dipl.-BW (FH) Simon Appel, Wirtschaftsprüfer

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