Nude Food UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Fischer seit 4.4.2025 | Geschäftsführer |
Peter Nachtmann seit 10.10.2024 | Prokura |
Hans- Peter Kempfle seit 24.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEW Service & Consulting GmbH
AugsburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der LEW Service & Consulting GmbHA. Geschäftsgrundlagen und Rahmenbedingungen 1. Grundlagen des Unternehmens- und Geschäftsmodells Am 15.01.2002 wurde die LEW Service & Consulting GmbH (LSC) mit Sitz in Augsburg, gegründet und erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Das Dienstleistungsspektrum der LSC ist in drei interne Geschäftsbereiche untergliedert. Die Geschäftstätigkeit der LSC besteht in der Erbringung von IT- und Kundenservice-Dienstleistungen (Call/Billing/Debitoren) getrennt für die Marktrollen Netz und Vertrieb, sowie von Cateringdienstleistungen für FC Augsburg 1907 (FCA) in der WWK Arena. Die Gesellschaft ist in die Querschnitts- und Steuerungsfunktionen der Muttergesellschaft, Lechwerke AG, implementiert, die sich im Wesentlichen aus den Finanzfunktionen, dem Risikomanagementsystem, der Unternehmensentwicklung, der Unternehmenskommunikation, dem juristischen Bereich incl. der Compliance und der Internen Revision, dem Datenschutz, dem IT-Service- und dem Personalbereich zusammensetzt. 2. Steuerungssystem Die zentrale Steuerungsgröße stellt für die Gesellschaft das Ergebnis vor Steuern (HGB) dar, an welchem wir den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens messen. Unsere Steuerungsgröße wird im Rahmen eines quartalsweisen Reportings von Ist- und Prognosewerten berichtet. Auf Basis dieses Reportings sowie der daraus resultierenden Analyse der Plan-/Ist-Abweichungen erfolgt die Steuerung der LEW Service & Consulting GmbH. 3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die LEW Service & Consulting GmbH ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Dementsprechend erstellt die LEW Service & Consulting GmbH einen Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr waren im Euroraum maßgeblich bestimmt durch die Inflationsentwicklungen, die damit einhergehenden Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die mit den geopolitischen Krisen einhergehenden Unsicherheiten. Dies hat sich in einem niedrigeren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) niedergeschlagen. So stieg das BIP gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Euroraum 2023 lediglich um 0,6 % an. In Deutschland lag das Wachstum mit 0,3 % leicht unter diesem Durchschnittswert. Als internes Dienstleistungsunternehmen ist die LSC aufgrund der vielfältigen Leistungsbeziehungen mit den Gesellschaften in der LEW-Gruppe indirekt abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Marktsituation, der sich diese Gesellschaften gegenübersehen. In Bezug auf die nach außen gerichtete Leistungserbringung versuchen wir, die Rahmenbedingungen durch Abschließen langfristiger Lieferantenverträge für uns kalkulierbarer zu gestalten. Dagegen sind wir beispielsweise im Bereich der Gastronomie in der WWK Arena von der Ligazugehörigkeit des FC Augsburg und damit von der Anzahl der Zuschauer abhängig. 2. Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2023 war erneut geprägt von einer starken Fokussierung auf IT- und strategische Projekte. Einen Schwerpunkt stellte nach wie vor das Projekt der Einführung eines neuen ERP-Systems in der LEW-Gruppe dar. Zudem lag der Fokus auf der Migration der Office-Systeme in den Konzern E.ON Tenant. Hierbei geht es um das Projekt „OneHub“, welches eine Vereinheitlichung der Office-Systeme zum Ziel hat, damit E.ON-konzernweit einheitlich kommuniziert werden kann und sich alle Konzerngesellschaften auf einer einheitlichen Systemlandschaft befinden, die wiederum von einer zentralen IT betreut werden können. 3. Vermögenslage Im Berichtsjahr hat sich die Bilanzsumme von 24.137 TEUR auf 34.787 TEUR erhöht. Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen um 3.060 TEUR auf 5.260 TEUR zurückgegangen. Der Rückgang betrifft im Wesentlichen den Übergang Redispatch auf die LEW Verteilnetz GmbH. Im Umlaufvermögen verzeichneten wir einen deutlichen Anstieg von 14.811 TEUR auf 28.962 TEUR. Ursächlich hierfür waren stichtagsbedingt höhere Finanzmittelforderungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen für die Verrechnung von IT-Dienstleistungen. Der Rückgang bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um 441 TEUR auf 565 TEUR ist im Wesentlichen auf planmäßige Auflösungen zurückzuführen. Die Passiva wurde insbesondere durch den deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 11.178 TEUR auf 14.845 TEUR beeinflusst. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Verrechnung von IT-Dienstleistungen, die von der E.ON Digital Technology GmbH bezogen werden. Die Rückstellungen sind in Summe leicht gesunken, von EUR 14.310 TEUR auf nunmehr 13.471 TEUR. Mit knapp 4 % liegt die Eigenkapitalquote leicht unter dem Vorjahresniveau von rd. 5 %. Ursächlich hierfür ist die gestiegene Bilanzsumme. Das Investitionsvolumen lag bei 3.038 TEUR und damit um 297 TEUR niedriger als im Vorjahr (3.335 TEUR). 4. Finanzlage Im Geschäftsjahr erfolgen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 3.038 TEUR. Aus der Finanzierungstätigkeit flossen aufgrund der Auszahlungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag 12.437 TEUR ab. Der Cash-Abfluss aus Investitionen und Finanzierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig durch den operativen Cash-Flow gedeckt. Geldanlagen sowie Finanzierungsbedarf der Gesellschaft werden über ein Finanzmittelkonto im Rahmen einer Cash-Management Vereinbarung bei der Lechwerke AG abgewickelt. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 eine Finanzmittelforderung in Höhe von 24.925 TEUR (Vorjahr: 12.621 TEUR) aus. Die Lechwerke AG verfügt über eine ausreichende Liquidität. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder, die E.ON Pension Trust e.V., zur Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. 5. Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Ergebnis vor Steuern auf 12.437 TEUR (Vorjahr: 3.583 TEUR). Im Wesentlichen liegt dies an einer in 2023 durchgeführten inflationsbedingten Preiserhöhung für alle Produktverrechnungen sowie einer Bewertungsanpassung des CTA im Finanzergebnis. Der Ergebnisanstieg wird durch den tarifbedingten Anstieg der Personalkosten geschmälert. Zudem wurde der Haustarif der LSC in den Manteltarifvertrag der Energieversorgungsunternehmen überführt. Steigende Energiekosten für den Eigenverbrauch führen genauso wie höhere Aufwendungen im Projekt- und IT-Bereich zu einer Belastung des Ergebnisses. Die Umsatzerlöse stiegen aufgrund der oben bereits erwähnten inflationsbedingten Preiserhöhung von 71.580 TEUR auf 80.753 TEUR. Zudem gab es im Call-Billing-Bereich auch eine Produkterweiterung um zwei neue Produkte (697 TEUR), namentlich „Energiedatenmanagement“ und „Inbound-Sales“. Im Bereich des Caterings stiegen die Umsätze um 1.666 TEUR aufgrund von Preissteigerungen und vermehrten Events. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 6.300 TEUR über dem Vorjahresniveau (4.287 TEUR). Dies hängt im Wesentlichen mit der Rückverrechnung von Aufwendungen an unseren konzerninternen IT-Dienstleister E.ON Digital Technology GmbH zusammen sowie mit dem Verkauf von Software an die LEW Verteilnetz GmbH. Der Materialaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr von 12.847 TEUR auf 15.718 TEUR. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung haben die gestiegenen Lebensmittelpreise sowie Personalaufwendungen für den Cateringbereich in Höhe von 1.262 TEUR. Die Energiekosten für den Eigenverbrauch stiegen um 806 TEUR. Der Anstieg der Energiekosten war preisbedingt aufgrund höherer Energiekosten infolge der Energiekrise. Daneben fielen auch im Call-Billing-Bereich höhere Aufwendungen für Fremddienstleister an (220 TEUR) sowie erhöhte Kosten für Porto und Druck (213 TEUR). Der Anstieg der Fremddienstleistungen im Call-Billing-Bereich lag zum einen an der Kompensation nicht besetzter Stellen, welche einen Zusatzbedarf an Dienstleistern erforderten, zum anderen gab es Preisanpassungen bei den Dienstleistern. Im Einspeiserbereich musste eine neue gesetzliche Anforderung umgesetzt werden. Im Bereich Post/Druck sind im Jahr 2023 mehr Mailings enthalten als im Jahr 2022. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 27.365 TEUR (Vorjahr: 24.886 TEUR). Davon entfällt der größte Anteil in Höhe von 3.129 TEUR auf höhere Lohn- und Gehaltszahlungen, da neben einer tariflichen Erhöhung auch der LSC-Haustarif zum 01.04.2023 in den Manteltarifvertrag der Energieversorgungsunternehmen überführt wurde. Die Zuweisungen zu Pensionsverpflichtungen sanken dagegen um 1.184 TEUR. Die Abschreibung ist im Vergleich zum Vorjahr (3.067 TEUR) um 582 TEUR auf 2.486 TEUR gesunken. Die auslaufende Abschreibung von vorhandenen Wirtschaftsgütern war geringer als die bei den Neuzugängen. Zudem entfiel durch den unter den Erträgen bereits erwähnten Verkauf der Software die entsprechende Abschreibung. Höhere Aufwendungen v.a. im Bereich der IT führte zu einem Anstieg im sonstigen betrieblichen Aufwand auf 31.666 TEUR (Vorjahr: 25.869 TEUR). Die höheren Aufwendungen für Hard- und Software sind insbesondere im Bereich ASP und NSP Software, OT Desktop Software, OT Server Software und für das Projekt Vlink angefallen. Hierin ist eine gestiegene Verrechnung durch unseren konzerninternen IT-Dienstleister E.ON Digital Technology GmbH (2.490 TEUR), diverse Vorleistungen für das Projekt zur Umstellung auf die aktuelle SAP-Version (585 TEUR) und das entsprechende Customizing (151 TEUR) sowie sonstige Aufwendungen für Hard- und Software (1.001 TEUR) enthalten. Ebenso enthalten sind Kosten für digitale Fortbildungssoftware (883 TEUR). Des Weiteren stieg das Finanzergebnis im Wesentlichen aufgrund der Veränderung des Marktwertes des CTA auf 2.582 TEUR (Vorjahr: negatives Finanzergebnis -5.830 TEUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Steuerumlage-Vereinbarung zwischen der Lechwerke AG (Organträger) und der LSC (Organgesellschaft) mit Wirkung zum 1.1.2020 aufgehoben. Hierdurch sind bei der LSC seit dem Geschäftsjahr 2020 die Ertragssteuern entfallen. Unter Berücksichtigung des Finanz- und Zinsergebnisses führt dies aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Lechwerke AG zu einer Gewinnabführung von 12.437 TEUR (Vorjahr: 3.902 TEUR). Die Gewinnabführung wurde, wie bereits im Vorjahr, ohne einen zur Ausschüttung gesperrten Betrag abgeführt. 6. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Das Ergebnis vor Steuern beträgt 12.437 TEUR und liegt damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (3.583 TEUR). Für das Geschäftsjahr 2023 waren 10.414 TEUR geplant. Der Planwert wurde damit um 2.023 TEUR überschritten. Die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LEW Service & Consulting GmbH im Geschäftsjahr 2023 als zufriedenstellend. C. Chancen- und Risikobericht Damit bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können, haben wir ein Risikomanagementsystem implementiert. Dieses fördert eine Risikokultur auf allen Ebenen der LEW-Gruppe und ist in allen notwendigen Managementprozessen verankert. Unser Risikomanagementsystem ist in die Prozesse zur Erfassung und Bewertung von Chancen und Risiken (Enterprise Risk Management) des E.ON-Konzerns eingebunden. Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten Um dem Vorstand der Lechwerke AG die Möglichkeit einzuräumen, Risiken frühzeitig zu steuern, sind in der LEW-Gruppe verschiedene Stellen und Gremien mit der prozessualen Durchführung der notwendigen Arbeiten betraut: Risikomanagement-Koordination Die Koordination des Risikomanagementsystems der LEW-Gruppe obliegt dem kaufmännischen Vorstand der Lechwerke AG. Risikoverantwortliche Für die Identifikation, Analyse, Steuerung und Überwachung jedes meldepflichtigen Risikos und jeder meldepflichtigen Chance wird eine risikoverantwortliche Person benannt (sogenannte Risikoeignerinnen und -eigner), die im Regelfall Mitglied des Risikomanagement-Ausschusses ist. Risikomanagement-Beauftragter Der Leiter Finanzen ist mit dem Risikomanagement innerhalb der Lechwerke AG und der LEW-Gruppe betraut. Risikomanagement-Beauftragte erfassen die Risiken sowie Chancen ordnungsgemäß und haben hierfür entsprechende organisatorische und prozessuale Vorkehrungen zu treffen. Risikomanagement-Ausschuss Der Risikomanagement-Ausschuss setzt sich zusammen aus den Bereichsleitungen der Lechwerke AG, den zuständigen geschäftsführenden Personen der involvierten Tochtergesellschaften und der Leiterin des Versicherungsbüros. Den Vorsitz führt der Leiter Finanzen. In die Zuständigkeit des Risikomanagement-Ausschusses fallen unter anderem
Steuerung von Chancen und Risiken Als Risiko definieren wir eine mögliche negative Entwicklung der wirtschaftlichen Lage gegenüber den in der Planung niedergelegten Erwartungen. Spiegelbildlich verstehen wir unter einer Chance eine mögliche positive Abweichung gegenüber der Planung. Identifizierte Risiken und Chancen werden nach gruppeneinheitlich festgelegten Kategorien gegliedert und unter Beachtung der Risikostrategie gesteuert. Je nach Beurteilung werden Risiken im Einzelfall vermieden, vermindert, an Dritte überwälzt oder bewusst akzeptiert. Vermeiden von Risiken Der Verzicht auf risikobehaftetes Geschäft, wie zum Beispiel Investitionen, ist in der Regel nur bei Einzelrisiken sinnvoll anwendbar. Verringerung von Risiken Durch Maßnahmen zur Risikoreduzierung sollen die mögliche Schadenshöhe und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos reduziert werden. Dies kann etwa durch organisatorische beziehungsweise technische Schutzmaßnahmen, Limit-Festlegungen oder durch Verteilung eines Risikos auf mehrere Beteiligte (zum Beispiel Vertragspartnerinnen und -partner) erfolgen. Überwälzung von Risiken Durch die Risikoüberwälzung soll das Risiko auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Versicherbare Risiken können auf Versicherungsunternehmen verlagert werden. Eine weitere Möglichkeit stellen Garantien und Bürgschaften dar, zum Beispiel von Banken. Des Weiteren können Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen auf Vertragspartnerinnen und -partner übertragen oder durch den Abschluss von gegenläufigen Geschäften (zum Beispiel Commodity-Risiken) gesteuert werden. Akzeptieren von Risiken Die nach erfolgter Steuerung verbleibenden (Rest-)Risiken werden bewusst in Kauf genommen und im Risikoportfolio fortlaufend überwacht. Bewertung der Chancen und Risiken Um die Gesamtheit unserer Chancen und Risiken angemessen steuern zu können, bewerten wir diese nach Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit. Unter der Auswirkung verstehen wir die Höhe der möglichen Abweichungen von der für uns relevanten Zielgröße „bereinigtes EBITDA nach IFRS“ sowie vom geplanten Finanzergebnis. Das „bereinigte EBITDA nach IFRS“ wird ermittelt, indem vom Ergebnis vor Steuern das Finanzergebnis abgezogen und um bestimmte nicht operative, sogenannte „neutrale“ Sachverhalte bereinigt wird. Dabei wird zwischen der Brutto- und der Netto-Schadenshöhe unterschieden. Die Brutto-Schadenshöhe entspricht der erwarteten Schadenshöhe vor Berücksichtigung von bereits ergriffenen Risikosteuerungsmaßnahmen; die Netto-Schadenshöhe ist die Schadenshöhe nach deren Berücksichtigung. Nur implementierte Maßnahmen können dabei die Brutto-Schadenshöhe verringern. Für die Einstufung der Risiken in der abgebildeten Risikomatrix ist die Netto-Schadenshöhe ausschlaggebend. Risiken, die eindeutig quantifiziert werden können und die eine Eintrittswahrscheinlichkeit von größer als 5 % haben, werden von uns anhand der abgebildeten Risikomatrix als gering, mittel oder hoch bewertet. Risiken mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 5 % werden als sogenannte Tail-Events gesondert erfasst und beobachtet. ![]() Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation sowie Beurteilung der Einzelkomponenten nach Risikokategorien Unser Geschäft wird von sich häufig ändernden politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Dennoch sehen wir derzeit weder einzelne Risiken noch eine Gesamtheit an Risiken, die den Fortbestand der LEW-Gruppe gefährden könnten. Marktchancen und -risiken Hierunter fallen alle Risiken und Chancen, die aufgrund neuer Rahmenbedingungen in unseren Beschaffungs- und Absatzmärkten eintreten können. Sie umfassen sämtliche preis- und mengenbedingten Veränderungen, die die Ergebnissituation beeinflussen könnten. Als Dienstleister sehen wir hier derzeit keine wesentlichen Risiken. Betriebschancen und -risiken In dieser Kategorie werden sämtliche Chancen und Risiken erfasst, die sich aus der operativen Geschäftstätigkeit ergeben und die dazu führen können, dass sich betriebliche Abläufe nachhaltig ändern. Dadurch können Störungen in der Wertschöpfungskette auftreten, die unsere Ertragslage belasten. Dem begegnen wir mit hohen Sicherheitsstandards und regelmäßigen Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Als Risiko sehen wir hier einen möglichen Ausfall eines Rechenzentrums. Ursachen hierfür können Stromausfälle (inkl. USV), Brand, Wasserschaden oder elementare LAN-Fehler sein. Vorbeugend werden unter anderem Wiederanlaufpläne für IT-Basis-Komponenten erstellt, Brandschutzkonzepte erarbeitet, die regelmäßige Wartung der INERGEN-Löschanlage im Rechenzentrum vorgenommen, ein kontinuierlicher Ausbau der RZ Backup-Infrastruktur durchgeführt oder die laufende Aktualisierung des Notfallhandbuchs erarbeitet. Zudem können Hard- und Software-Störungen oder fehlerhafte Applikationen ein Risiko darstellen. Externe Störungen oder fehlerhafte Programme können zur Verschlechterung der Systemperformance, Abstürzen oder Stillständen führen. Auch können Falschinformationen im Kunden- und Marktpartnerumfeld die Folge sein. Als Vorbeugemaßnahme werden Redundante Systeme, standardisierte Softwaretests und regelmäßige Reviews und Qualitätskontrollen durchgeführt. Geplante Maßnahmen sind Kommunikation mit Fachbereichen, separate Rücksicherungen und die Sicherstellung maximaler Verfügbarkeiten der Systemadministratoren. Als weiteres Risiko sehen wir das Thema Computerkriminalität (Cyber-Crime). Ursachen hierfür können die Kompromittierung unserer IT-Systemen über Hackerangriffe, mobile Geräte, Schadprogramme oder Angriffe aufgrund mangelhaftem Patchmanagement sein. Vorbeugend werden eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen sowie ein LEW-übergreifenden ISMS (Informations-Sicherheits-Management-System) genutzt. Als Dienstleister besteht weiter das Risiko der Datenschutzverletzung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Auswirkung von Bußgeldern, Schadenersatz und Imageverlust. Wir begegnen diesem Risiko mit einem Managementsystem zur Einhaltung der DSGVO, klaren Berechtigungsprozessen und Aufgabenzuordnungen sowie dem regelmäßigen Aufruf zur Löschung von Sekundärdatenbeständen. Das Risiko zu Cyber-Crime wird als mittel, alle anderen genannten Punkte als geringe Risiken angesehen. Finanzchancen und -risiken Hierzu zählen wir alle Chancen und Risiken, welche aus Tätigkeiten und Transaktionen entstehen, die mit unserer Unternehmensfinanzierung verbunden sind. Dies sind beispielsweise Zins-, Kredit- und Kursrisiken. Die Kursrisiken unseres Wertpapierportfolios stellen dabei das größte Einzelrisiko der LEW-Gruppe dar. Bewertet ist es als mittleres Risiko. Das Assetmanagement nimmt als Gegenmaßnahmen ständige Marktbeobachtungen vor, überprüft regelmäßig die Portfoliobewertung und schließt geeignete Sicherungsgeschäfte ab. Andererseits bestehen entsprechende Chancen einer Kurssteigerung unserer Wertpapiere. Daneben besteht das Risiko, dass bei sinkenden Zinsen erhöhte Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zur Deckung der Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erforderlich werden, da diese auf Basis abgezinster Erfüllungsbeträge gebildet werden. Dieses insgesamt als gering eingestufte Risiko ist von uns jedoch nicht beeinflussbar. Umfeld-/Regulierungschancen und -risiken Zu dieser Kategorie gehören Chancen und Risiken aus dem politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld. Alle Wertschöpfungsstufen der LEW-Gruppe werden in hohem Maße hierdurch beeinflusst. In den zurückliegenden Jahren haben sich die Eingriffe in den Energiemarkt gehäuft. Die Wirkung von Eingriffen tritt im Regelfall nicht bei der LEW Service & Consulting als Dienstleister, sondern beim Auftraggeber ein. Wir sehen derzeit weder einzelne Risiken noch eine Gesamtheit an Risiken, die den Fortbestand der LEW Service & Consulting GmbH gefährden könnten. D. Prognosebericht Im Rahmen der aktuellen Mittelfristplanung für das Budgetjahr 2024 erwarten wir mit 21.018 TEUR ein höheres Ergebnis vor Steuern als 2023. Die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge wurden mit 103.085 TEUR budgetiert. Bei den Gesamtaufwendungen gehen wir von 83.879 TEUR aus. E. Rechtlicher Hinweis Dieses Dokument enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen des Managements und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Weder die Gesellschaft noch ein mit Ihr verbundenes Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Augsburg, den 23. Februar 2024 LEW Service & Consulting GmbH Die Geschäftsführer Hans-Peter Kempfle Verena Haselbeck Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scroll
Entwicklung des Anlagevermögens 2023scroll
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Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der LEW Service & Consulting GmbHA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die LEW Service & Consulting GmbH mit Sitz in Augsburg, ist für die Beratung von Unternehmen aller Art, insbesondere auf den betriebswirtschaftlichen Gebieten Betriebsorganisation, Buchhaltung und Bilanz, Vertrieb und Marktforschung, Kalkulation und Preispolitik und der Finanzwirtschaft, und Beratung in IT-Angelegenheiten, Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen, IT-Dienstleistungen aller Art (zum Beispiel Betrieb von Rechenzentren) sowie technischen Dienstleistungen, insbesondere in Umweltangelegenheiten zuständig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 15105 eingetragen. Der Jahresabschluss der LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB und des GmbH-Gesetzes sowie des EnWG, unter Annahme der Unternehmensfortführung, aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB auf. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit Ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten die Einzelkosten und angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen 4 Monaten und 10 Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen sowie zwischen einem und 20 Jahren bei Sachanlagevermögen zugrunde. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR und bis zu 800 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert - unter Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen - bilanziert. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, wird auf den Barwert abgezinst. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die LEW Service & Consulting GmbH verwaltet. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs AG, Berlin. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das von der E.ON Pension Trust e.V. verwaltete Deckungsvermögen für die Pensionsrückstellungen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 62,3 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37,7 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie zum Beispiel Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie einen Ertrag für einen bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden ausschließlich beim Organträger (Lechwerke AG) bilanziert. Eine Weitergabe über Steuerumlagen an die Organgesellschaft (LEW Service & Consulting GmbH) erfolgt nicht. C. Bilanzerläuterungen Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist, gesondert aufgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Vorjahreswerte in Klammer) scroll
1 davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 3.333.063,27 (Vorjahr: EUR 1.637.218,66) 2 davon gegenüber Gesellschafter EUR 24.925.131,52 (Vorjahr: EUR 12.621.493,79) Eigenkapital Alleiniger Gesellschafter ist die Lechwerke AG, Augsburg. Zwischen der Lechwerke AG und der LEW Service & Consulting GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf EUR 0,00. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag EUR 462.921,00. Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Nach Abzug der frei verfügbaren Gewinnrücklagen aus vororganschaftlichen Perioden in Höhe von EUR 1.198.377,40 (Vorjahr: EUR 1.198.377,40) besteht - analog dem Vorjahr - keine Ausschüttungssperre. In den Gewinnrücklagen werden andere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.198.377,40 ausgewiesen, die aus in vororganschaftlichen Perioden erwirtschafteten Ergebnissen eingestellt worden sind. Diese sind aus sonstigen Gewinnrücklagen aus BilMoG entstanden. Rückstellungen scroll
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Die Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat zu einem Passivposten geführt. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen enthalten, die den Personalbereich mit EUR 4.072.821,35 (Vorjahr: EUR 4.002.445,90) und Rückstellungen für Altersteilzeit-Aufstockungsverpflichtungen von EUR 1.039.863,77 (Vorjahr: EUR 1.427.187,77) betreffen. Verbindlichkeiten (Vorjahreswerte in Klammer) scroll
1 davon gegenüber dem Gesellschafter EUR 0,00 EUR (Vorjahr: EUR 0,00) 2 davon aus Finanzmittel EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) 3 davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 14.844.766,47 (Vorjahr: EUR 3.666.854,52) 4 davon aus Steuern EUR 298.339,83 EUR (Vorjahr: EUR 233.281,68) 5 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter anderem die Weiterverrechnung von Kostenerstattungen (u. a. EAM/SAP S4) in Höhe von EUR 4.326.949,13 (Vorjahr: EUR 4.029.838,13), die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 3.895,63 (Vorjahr: EUR 150.172,09) sowie Erträge aus dem Verkauf immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 154.215,07 (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Datenverarbeitungskosten in Höhe von EUR 15.732.999,10 (Vorjahr: EUR 9.818.200,52), die Beratungskosten in Höhe von EUR 5.636.190,41 (Vorjahr: EUR 6.381,986,74) und die Eigenleistungen für Projekte in Höhe von EUR 4.130.200,59 (Vorjahr: EUR 4.688.264,95). Die sonstigen Steuern in Höhe von EUR 26.583,13 (Vorjahr: EUR 28.477,66) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Zinsergebnis Im Berichtsjahr wurde der Aufwand aus der Aufzinsung (inkl. Zinsänderungseffekt) der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 250.300,00 (Vorjahr: EUR 1.046.796,00) und der Ertrag aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des für die Pensionsverpflichtung bestehenden Deckungsvermögens EUR 2.056.546,38 (Vorjahr: Aufwand EUR 4.791.431,35) verrechnet. Der daraus resultierende Ertrag in Höhe von EUR 1.806.246,38 (Vorjahr: Aufwand EUR 5.838.227,35) ist im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführte Gewinne Das Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von EUR 12.437.175,96 wurde aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Lechwerke AG abgeführt. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Im Berichtsjahr sind periodenfremde Erträge von EUR 17.827,44 gegenüber Dritten (Vorjahr: EUR 204.715,64) angefallen, die aus vorgenommenen Abgrenzungen stammen. Dem Ertrag stehen korrespondierend Aufwendungen gegenüber Dritten in Höhe von EUR 223.459,85 (Vorjahr: EUR 65.370,55) gegenüber, die aus Abweichungen von vorgenommenen Abgrenzungen stammen. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die LEW Service & Consulting GmbH ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG zu beachten. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen oder assoziierte Unternehmen Es wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die LEW Service & Consulting GmbH nimmt am Cash-Pooling innerhalb der LEW-Gruppe teil: EUR 37.362.307,48 (Finanzmittelkonto Forderung 31. Dezember 2023) Die LEW Service & Consulting GmbH erbringt folgende Leistungen: Binnendienstleistungen an ein Konzernunternehmen (dienstleistende Querschnittsfunktionen): EUR 38.389.103,99 (Vorjahr: EUR 35.345.571,61) E. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch nachfolgend aufgeführte Geschäftsführer: Hans-Peter Kempfle, Augsburg Verantwortlich für IT-Betrieb, SAP-Systeme, Sonderaufgaben und Zentrale Dienste Verena Haselbeck, Pilsting Verantwortlich für Business Prozesse und Debitorenmanagement, Kundenservice Vertrieb, Kundenservice Netz und Service Experience Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl scroll
Sonstige Angaben Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführer haben wir im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangsangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten. Konzernzugehörigkeit Die LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg, wird in den Konzernabschluss nach IFRS der E.ON SE, Essen, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der E.ON SE, Essen sowie auf deren Investor-Relations-Seite erhältlich. Die E.ON SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt.
Augsburg, den 23. Februar 2024 Die Geschäftsführer Hans-Peter Kempfle Verena Haselbeck Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG(Elektrizitätsverteilung)Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ElektrizitätsverteilungNach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie den Festlegungen der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen Bilanz des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung LEW Service & Consulting GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung LEW Service & Consulting GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG scroll
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der LEW Service & Consulting GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Grundlagen Die LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 15105 eingetragen. Die LEW Service & Consulting GmbH weist zum 31. Dezember 2023 die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB auf. Die LEW Service & Consulting GmbH ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zu einer Gruppe verbundener Elektrizitätsunternehmen gehört und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Sie fällt somit unter den Regelungsbereich des EnWG und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG, wonach getrennte Konten zu führen sind (§ 6b Abs. 3 EnWG), zu beachten. Entsprechend der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erstellt die LEW Service & Consulting GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wie bereits im Vorjahr einen Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung. Der Tätigkeitsabschluss wurde unter Berücksichtigung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses nach Festlegung der Beschlusskammer 8 bildet der Jahresabschluss der LEW Service & Consulting GmbH. Für die Zwecke dieses Abschlusses wurden die gegenüber den verbundenen Verteilnetzbetreibern erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen im Berichtsjahr dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zugeordnet, wohingegen im Rahmen des Jahresabschlusses eine Zuordnung zu den anderen Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors erfolgte. Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sich im ersten Schritt durch Direktzuordnung und danach durch verursachungsgerechte Zuordnung durch Verteilungsschlüssel. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den angewandten Abschreibungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der LEW Service & Consulting GmbH. Zuordnungsgrundsätze Bilanz Die Bilanzwerte wurden soweit möglich, direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über sachgerechte Verteilungsschlüssel. Die Schlüssel für die Aufteilung der Tätigkeiten werden analog zu den Schlüsseln der Gewinn- und Verlustrechnung angewendet. Anlagevermögen Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Für das Anlagevermögen wurde die Verteilung auf die verschiedenen Tätigkeiten anhand einer Direktzuordnung oder durch Verteilungsschlüssel vorgenommen. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten direkt oder durch Verteilungsschlüssel zugeordnet. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Zuordnung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen zu den Tätigkeitsbereichen basiert auf Verteilungsschlüsseln. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen in diversen Bereichen. Sie wurden, wo möglich, direkt zugeordnet. Ansonsten erfolgte die Zuordnung über einen Verteilungsschlüssel. Die Zuordnung der Verbindlichkeiten erfolgt abhängig vom Sachverhalt entweder direkt oder durch Verteilungsschlüssel. In den Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden. Kapitalausgleichsposten Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandene Residualgröße in der Tätigkeitsbilanz wurde entsprechend dem Kapitalbedarf im Eigenkapital ausgewiesen. Entsprechend dieser Vorgehensweise ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In der Tätigkeitsbilanz existiert somit kein bilanzieller Ausgleichsposten. Gewinn- und Verlustrechnung Die Verteilung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-GuV basieren auf den von den leistungsempfangenden Verteilnetzbetreibern zugesendeten Meldungen über die Aufteilung auf die jeweiligen Tätigkeiten. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf den Auswertungen des internen Rechnungswesens. Hierbei wurden die Aufwendungen auf Basis der innerhalb der LEW Service & Consulting GmbH gebuchten Kosten verursachungsgerecht über Direktzuordnung oder Verteilungsschlüssel den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet.
Augsburg, den 23. Februar 2024 Die Geschäftsführer Hans-Peter Kempfle Verena Haselbeck Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LEW Service & Consulting GmbH, Augsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEW Service & Consulting GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfungspraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Augsburg, den 23. Februar 2024 KPMG AG Querfurth, Wirtschaftsprüfer Rückert, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss der LEW Service & Consulting GmbH am 06./07.05.2024 festgestellt. |
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