Wein-Stein GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 5659
Eingetragen
17.10.2006
Branche
Großhandel mit TabakwarenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit Getränken
Gegenstand
Einkauf und Veräußerung von Tabakwaren, Wein, Sekt und Spirituosen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Jennifer Stein
seit 17.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
54.00%
Marcus Stein
46.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

39418 Staßfurt, Häuserstr. 26
13.500 €
54.00%
Marcus Stein
39418 Staßfurt, Häuserstr. 26
11.500 €
46.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wein-Stein GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.722,29 38.320,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 31.209,50 31.807,50
III. Finanzanlagen 6.512,29 6.512,29
B. Umlaufvermögen 1.194.032,28 1.048.640,14
I. Vorräte 877.872,92 847.633,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.962,37 10.451,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 292.196,99 190.555,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.337,14 903,72
Aktiva 1.233.091,71 1.087.864,15

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.099.400,23 941.365,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 910.365,77 761.771,02
III. Jahresüberschuss 164.034,46 154.594,75
B. Rückstellungen 55.814,87 61.835,57
C. Verbindlichkeiten 77.876,61 84.662,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.876,61 84.662,81
Passiva 1.233.091,71 1.087.864,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023

Wein-Stein GmbH, Magdeburg
Amtsgericht Stendal, HRB: 5659

A. Allgemeine Angaben

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Wein-Stein GmbH, Magdeburg, für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff., 264 ff. HGB) und die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG angewandt.

Die Gesellschaft ist eine sog. kleine GmbH i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und als rechtlich selbständiges Unternehmen nicht prüfungspflichtig.

Die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang - erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des GmbHG.

Eine separate Ergebnisverwendungsrechnung war nicht erforderlich.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die immateriellen Wirtschaftsgüter und das abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige zeitlich abgegrenzte lineare bzw. degressive Normalabschreibungen angesetzt. In Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften werden im Jahr des Zugangs die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 sofort abgeschrieben.

Die aus Beteiligungen bestehenden Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.

Die Warenbestände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit ihren Nennwerten angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden ebenfalls mit ihren Nominalwerten bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält die transitorisch abzugrenzenden Kosten.
Das Gezeichnete Kapital ist in vollem Umfang eingezahlt.

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und enthalten alle erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Ein Abzinsungsbedarf war weder bei den Rückstellungen noch bei den Verbindlichkeiten gegeben.

Sonstige Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungen, Bürgschaften und/oder dem Wechselobligo bestanden nicht.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Erträge und Aufwendungen in der nach dem Gesamtkostenverfahren erstellten Gewinn- und Verlustrechnung wurden periodengerecht abgegrenzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt, so dass sich Struktur und Zusammensetzung der Erträge und Aufwendungen direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen lassen.

In Übereinstimmung mit §§ 284 ff. i. V. m. § 326 HGB werden zum Zwecke der Offenlegung die größenabhängigen Erleichterungen für sog. kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Infolgedessen entfallen in diesem Zusammenhang weitere Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

C. Sonstige Angaben


Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss zusammen mit dem Ergebnisvortrag aus Vorjahren auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschaft hat am Bilanzstichtag neben der geschäftsführenden Gesellschafterin noch einen weiteren Mitarbeiter.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Jennifer Stein, Kauffrau. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Magdeburg, den 09.09.2024


Wein-Stein GmbH

gez. Geschäftsführerin Jennifer Stein

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.