Wein-Stein
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.722,29 |
38.320,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
31.209,50 |
31.807,50 |
| III.
Finanzanlagen |
6.512,29 |
6.512,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.194.032,28 |
1.048.640,14 |
| I.
Vorräte |
877.872,92 |
847.633,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.962,37 |
10.451,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292.196,99 |
190.555,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.337,14 |
903,72 |
| Aktiva |
1.233.091,71 |
1.087.864,15 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.099.400,23 |
941.365,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
910.365,77 |
761.771,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
164.034,46 |
154.594,75 |
| B.
Rückstellungen |
55.814,87 |
61.835,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.876,61 |
84.662,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
77.876,61 |
84.662,81 |
| Passiva |
1.233.091,71 |
1.087.864,15 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022/2023
Wein-Stein GmbH, Magdeburg
Amtsgericht Stendal, HRB: 5659
A. Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Wein-Stein
GmbH, Magdeburg, für das Geschäftsjahr 2022/2023
wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff., 264 ff. HGB) und die
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG angewandt.
Die Gesellschaft ist eine sog. kleine GmbH i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB und als rechtlich selbständiges
Unternehmen nicht prüfungspflichtig.
Die Erstellung des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn-
und Verlustrechnung und dem Anhang - erfolgte unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften und der
ergänzenden Bestimmungen des GmbHG.
Eine separate Ergebnisverwendungsrechnung war nicht
erforderlich.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Wirtschaftsgüter und das
abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
zeitlich abgegrenzte lineare bzw. degressive
Normalabschreibungen angesetzt. In Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften werden im Jahr des Zugangs
die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 sofort abgeschrieben.
Die aus Beteiligungen bestehenden Finanzanlagen
wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.
Die Warenbestände wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit ihren Nennwerten angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden ebenfalls mit ihren
Nominalwerten bewertet.
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält die
transitorisch abzugrenzenden Kosten.
Das Gezeichnete Kapital ist in vollem Umfang
eingezahlt.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen
die Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet und enthalten alle erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Ein Abzinsungsbedarf war weder bei den
Rückstellungen noch bei den Verbindlichkeiten gegeben.
Sonstige Haftungsverhältnisse aus
Gewährleistungen, Bürgschaften und/oder dem
Wechselobligo bestanden nicht.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten haben jeweils
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Erträge und Aufwendungen in der nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellten Gewinn- und
Verlustrechnung wurden periodengerecht abgegrenzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt, so dass sich Struktur und Zusammensetzung der
Erträge und Aufwendungen direkt aus der Gewinn- und
Verlustrechnung entnehmen lassen.
In Übereinstimmung mit §§ 284 ff. i.
V. m. § 326 HGB werden zum Zwecke der Offenlegung die
größenabhängigen Erleichterungen für
sog. kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Infolgedessen entfallen in diesem Zusammenhang weitere
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.
C. Sonstige Angaben
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss
zusammen mit dem Ergebnisvortrag aus Vorjahren auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft hat am Bilanzstichtag neben der
geschäftsführenden Gesellschafterin noch einen
weiteren Mitarbeiter.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau
Jennifer Stein, Kauffrau. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Magdeburg, den
09.09.2024
Wein-Stein GmbH
gez.
Geschäftsführerin Jennifer Stein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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