Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Stafleet GmbHLiquidiert
Hadorfer Straße 6, 82319 Starnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Schanko seit 5.1.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 95.00% | |
Y***** R***** | 5.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stafleet GmbHStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011A N H A N GA. AllgemeinesDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestanden am 31.12.2011 folgende Forderungen:
Das Verrechnungskonto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 11.468,31 (Vj. EUR 8.236,72) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) enthalten. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Passive latente Steuern sind nicht anzusetzen, da sich keine Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im Übrigen nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist voll einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestanden am 31.12.2011 keine Verbindlichkeiten. Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre. E. Sonstige AngabenGeschäftsführer war zum Stichtag der Bilanzerstellung: Herr Florian Schanko, Einzelhandelskaufmann Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Starnberg, den 20. Juni 2012 Florian Schanko -Geschäftsführer- BILANZ zum 31. Dezember 2011A K T I V A
Florian Schanko -Geschäftsführer- |
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