Harion Bau
GmbH
Merzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
435.072,00 |
526.098,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
435.071,00 |
526.097,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.517.637,30 |
1.647.678,33 |
| I.
Vorräte |
836.425,22 |
1.132.203,72 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.600.214,28 |
5.221.273,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
621.336,71 |
279.811,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.875,37 |
235.663,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.686,99 |
13.156,39 |
| Aktiva |
1.960.396,29 |
2.186.932,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
391.099,90 |
308.283,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
121.245,25 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
208.283,04 |
184.795,77 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.571,61 |
23.487,27 |
| B.
Rückstellungen |
37.783,00 |
34.889,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.531.513,39 |
1.843.475,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.407.114,72 |
1.630.452,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
124.398,67 |
213.022,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
38.003,44 |
86.602,46 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
285,00 |
| Summe
Passiva |
1.960.396,29 |
2.186.932,72 |
Anhang
Harion Bau GmbH, Merzig-Brotdorf
Anhang zum 31.12.2023
1.
WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 276 Satz 2 HGB und teilweise des § 288
HGB Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285
Nr. 2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
angewandt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Nutzungsdauern bilanziert. Zugänge im
Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt
(4-50 Jahre). Für die Zugänge an beweglichen
Anlagegütern des Geschäftsjahres werden
die Jahresabschreibungen pro rata temporis
angesetzte.Geringwertige Wirtschaftsgüter, die bis zum
31.12.2009 erworben worden sind, im Sinne des
§ 6 Abs. 2 und 2a EStG werden entsprechend
dieser Vorschriften über 5 Jahre abgeschrieben
(Sammelposten). Geringwertige Anlagegüter, die nach
dem 31.12.2009 erworben wurden, mit Anschaffungskosten
von EUR 150 bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis EUR 150
werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Abgänge erfolgen zu Anschaffungskosten abzüglich
aufgelaufener Abschreibungen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen
sind zu Herstellungskosten bewertet oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Voll-
kosten, soweit diese aktivierungsfähig sind. Das
sind insbesondere Aufwendungen für
Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie
angemessene Teile der Material- und die
Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben,
wurde ausreichend Rechnung getragen. Die Erzeugnisse
bzw. Leistungen sind verlustfrei nach den
Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet.
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet; die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit
der Bestände ermittelt. Es wurde die
Durchschnittsmethode angewandt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in
angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Kassenbestände sowie Bankguthaben werden mit
den Nominalwerten ausgewiesen.
Die ausgewiesenen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie werden in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2.
ANGABEN ZUR BILANZ
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, die in
den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind, betragen
Euro 38.003,44 (Vorjahr: Euro 86.602,46).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
größer als 5 Jahre betragen Euro 107.777,84
(Vorjahr Euro 161.666,72).
3.
SONSTIGE ANGABEN
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
3.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung der Gesellschaft
gehörte im Geschäftsjahr an:
- Herr Stefan Harion, Merzig
4.
GEWINNVERWENDUNG
Es wurde vorgeschlagen, das Bilanzergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Merzig 27.03.2025
______________________
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Stefan Harion Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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