BELLER
CONSULTING GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
194.200,65 |
253.533,15 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
194.199,65 |
253.532,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.239,11 |
214.020,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.724,31 |
101.724,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.514,80 |
112.296,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
366.439,76 |
467.553,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
338.406,94 |
345.152,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
272.000,00 |
272.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
491,77 |
491,77 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.268,61 |
4.268,61 |
| IV.
Gewinnvortrag |
68.392,15 |
40.544,41 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
6.745,59 |
-27.847,74 |
| B.
Rückstellungen |
27.868,00 |
120.658,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164,82 |
1.742,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164,82 |
1.742,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
366.439,76 |
467.553,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundlagen der Rechnungslegung
Das Geschäftsjahr umfasst das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres
entspricht im Ausweis und in der Bewertung der
Vermögensgegenstände und der Schuldposten den
gesetzlichen Vorschriften. Sofern in der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst sind,
sind diese Positionen im Anhang erläutert.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz1 HGB) bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen
werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt, wobei Risiken bei den Forderungen durch
Wertberichtigungen berücksichtigt werden.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Ausweis lt.
Handelsregister.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die flüssigen Mittel umfassen die Guthaben bei
Kreditinstituten.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Ausweis lt.
Handelsregister und ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzins von
5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der
von der Deutschen
|
Bundesbank bekanntgemacht wurde
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2 % nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 4282,00. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde kein Gebrauch
gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Rainer Beller, Dipl.-Ing., Paderborn
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Paderborn, im Dezember 2011
gez. Rainer Beller
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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