HBH Service
GmbH
Hainspitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.842,00 |
42.240,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.842,00 |
42.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
698.690,17 |
740.730,05 |
| I.
Vorräte |
259.929,00 |
230.040,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.178,95 |
236.282,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.953,23 |
45.267,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
184.582,22 |
274.407,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.607,20 |
2.917,92 |
| Aktiva |
741.139,37 |
785.887,97 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
244.072,45 |
199.623,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
39.397,46 |
| III.
Gewinnvortrag |
174.623,00 |
62.213,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
44.449,45 |
73.012,46 |
| B.
Rückstellungen |
117.926,00 |
146.238,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.140,92 |
440.026,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
379.140,92 |
440.026,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
5.689,27 |
26.838,84 |
| Passiva |
741.139,37 |
785.887,97 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die HBH Service GmbH hat ihren Sitz in
Hainspitz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena
unter der Nummer HRB 510513 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der HBH Service GmbH
für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2021 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum Sachanlagevermögen erfolgt
zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 800,00 €
nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
Umlaufvermögen
6. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
(Bauaufträge) wurden zu den Herstellungskosten
entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Herstellungskosten wurden dabei entsprechend dem
Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der
Rechnungsendpreis ermittelt. Von diesem Wertansatz wurde
für den im Rechnungsendpreis enthaltenen Reingewinn
und die ebenfalls enthaltenen allgemeine Verwaltungs- und
Vertriebskosten ein Abschlag von 19,0 % vorgenommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
7. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
8.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
10. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
11. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
12. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 5.689,27 € (Vorjahr:
26.838,84 €). Die Beträge weisen Laufzeiten von
einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
13. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
14. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
15. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
16. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9.
17. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
07607 Hainspitz, den 20. Oktober 2022
......................................................gez.
Carsten Scholz
Geschäftsführer der HBH Service GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2022
festgestellt.
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