Fischers Pott GmbHLiquidiert

24321 Hohwacht (Ostsee), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 8333 KI
Eingetragen
29.8.2006
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteFondsmanagementManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Fischer
seit 29.1.2014
Liquidator
Mike Fischer
seit 29.1.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Gerhard Fischer
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
25.000 €
50.00%
Gerhard Fischer
Hohwacht
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischers Pott GmbH

Hohwacht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 367.028,76 408.311,00
I. Finanzanlagen 367.028,76 408.311,00
B. Umlaufvermögen 29.849,36 15.444,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.085,24 5.920,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.764,12 9.524,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 396.878,12 423.755,10

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 292.390,53 321.713,45
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 503.733,67 536.733,67
III. Verlustvortrag 240.020,22 219.888,06
IV. Jahresüberschuss 3.677,08 -20.132,16
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 102.487,59 100.041,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 396.878,12 423.755,10

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010

Fischers Pott GmbH 24321 Hohwacht

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH - Gesetzes sowie unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Soweit sich Bilanzansätze ändern, werden die Vorjahreswerte gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) nicht angepasst.

II. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Der Brutto-Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt

2. Sonstige Vermögensgegenstände und Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 100.000,00

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages gebildet. ../ 2 -2 -

4. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bzw. Geschäftsführern (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Zum 31.12.2010 bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Hinsichtlich der Aufgliederung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wird auf den beigefügten Kontennachweis verwiesen.

IV. WEITERE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in oder unterhalb der Bilanz ausgewiesen sind Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag keine finanziellen Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse.

2. Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2010

Herr Gerhard Fischer, Diplomkaufmann, und Herr Mike Fischer, EDV-Berater.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Hohwacht, den 17.11.2011

Fischers Pott GmbH

Gerhard Fischer

Mike Fischer

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