EUROKEY
Software GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.577,00 |
69.666,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.326,00 |
18.414,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51.250,00 |
51.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.513.067,16 |
1.181.992,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
315.608,07 |
323.712,92 |
| II.
Wertpapiere |
400.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
797.459,09 |
858.280,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.044,29 |
5.724,86 |
| Aktiva |
1.580.688,45 |
1.257.383,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.325.678,78 |
854.563,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
824.563,91 |
423.890,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
471.114,87 |
400.673,78 |
| B.
Rückstellungen |
173.807,82 |
246.849,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.201,85 |
155.970,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
81.201,85 |
155.970,29 |
| Passiva |
1.580.688,45 |
1.257.383,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde durch Gesellschaftsvertrag vom
10. April 1995 - im Außenverhältnis ab dem 01.
Juni 1995 - gegründet und ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Saarbrücken unter der Nummer HRB 10521
eingetragen.
Die Firma der Gesellschaft lautet EUROKEY Software
GmbH. Sitz der Gesellschaft ist 66125 Saarbrücken.
Der Jahresabschluss wird für das
Geschäftsjahr 2023 nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend
hierzu sind die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S.
d. § 267 HGB.
Soweit nicht anders bezeichnet wurden alle Angaben in
der Währungseinheit Euro (€) gemacht. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs.
2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Besondere Umstände, die dazu führten, dass
der Jahresabschluss trotz Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt, lagen nicht vor.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
vorrangig zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
Es ergaben sich keine Umgliederungen aufgrund von
BilRUG.
2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
2.1 Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer wurden bei Software zwei bzw. drei Jahre
zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgten
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Während des Geschäftsjahres zugegangene
bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten einen Betrag von € 800,00 nicht
überschreiten, wurde in vollem Umfang Gebrauch
gemacht. Die Anschaffungskosten wurden im Anlagespiegel als
Zu- und Abgang erfasst und in gleicher Höhe unter den
Abschreibungen ausgewiesen. Von der Wahlmöglichkeit
nach § 6 Abs. 2a EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
2.2 Umlaufvermögen
Zum Bilanzstichtag sind keine in Arbeit befindlichen
Aufträge vorhanden. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Für nicht erkennbare Risiken in den Forderungen
besteht eine Pauschalwertberichtigung von unverändert
2 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
2.3 Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der alle
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt.
Mit Datum 15. Dezember 2000 erteilte die Gesellschaft
dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine
Pensionszusage. Zum Zwecke der Insolvenzsicherung der
Pensionsverpflichtung wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, deren
Aktivwerte sich per 31. Dezember 2023 auf €uro
737.435,00 belaufen. Gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB werden diese mit der Pensionsverpflichtung in
Höhe von €uro 860.220,00 saldiert. Es erfolgt
eine entsprechende Verrechnung der dazugehörigen
Aufwendungen von €uro 41.231,00 und der Erträge
von €uro 27.953,00.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
ermittelt sich wie folgt:
|
31.12.2023
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Rückstellung unter
Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittzinssatzes
|
860.220
|
Rückstellung unter
Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittzinssatzes
|
861.832
|
Unterschiedsbetrag
|
1.612
|
2.4 Sonstige Angaben
2.4.1 Angaben zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmern betrug
im Berichtsjahr 38. Auf eine Trennung nach Gruppen wird
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB verzichtet.
2.4.2 Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Ludwig
Kuhn und Herr Mark Schweppe.
2.4.3 Angabe zu Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet für fremde
Verbindlichkeiten in Höhe von €uro 0,00.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ludwig Kuhn, Geschäftsführer
gez. Mark Schweppe, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024
festgestellt.
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