Kesten
GmbH
Steinhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
222.966,50 |
144.024,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.914,00 |
6.800,00 |
| II.
Sachanlagen |
220.052,50 |
137.224,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.110.078,15 |
1.170.207,67 |
| I.
Vorräte |
442.823,55 |
387.959,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
413.574,89 |
488.202,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
253.679,71 |
294.046,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.072,17 |
50.917,64 |
| Aktiva |
1.366.116,82 |
1.365.149,31 |
Passiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
881.911,51 |
859.880,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
809.880,67 |
714.683,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
22.030,84 |
95.196,87 |
| B.
Rückstellungen |
56.286,13 |
152.717,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
427.919,18 |
352.320,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
231,46 |
| Passiva |
1.366.116,82 |
1.365.149,31 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Kesten GmbH hat ihren Sitz in Steinhagen.
Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Gütersloh unter der Register-Nr. HR
B 5488 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für große
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung wurden teilweise (§ 288 HGB) in
Anspruch genommen.
Abweichend zum Vorjahr werden in der Bilanz die
Geldtransitkonten in Höhe von 15.996,25 € nicht
unter den sonstigen Vermögensgegenständen,
sondern unter den liquiden Mitteln (ohne Anpassung des
Vorjahresausweises in Höhe von 6.431,99 €) und
die Verbindlichkeiten aus Mietkaufgeschäften in
Höhe von 12.274,56 € unter den sonstigen
Verbindlichkeiten und nicht unter den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten (ohne Anpassung des
Vorjahresausweises in Höhe von 5.073,19 €)
ausgewiesen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit
erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bestände des Vorratsvermögens wurden
zum Bilanzstichtag aufgenommen.
Die Waren werden zu Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgt auf der Grundlage gleitender
Durchschnittspreise. Bestandsrisiken wurde ausreichend
Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert. Einzelne Wertabschläge wurden
berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr belaufen sich auf 37.894,502 € (Vorjahr:
35.008,79 €).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr betragen 84.850,30 € (Vorjahr: 8.015,20
€).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 343.068,88 € (Vorjahr:
344.304,98 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 133.693,81 € (Vorjahr:
60.175,32 €).
Die Verbindlichkeiten enthalten auch
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 32.500,00 € (Vorjahr:
32.500,00 €).
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag wie folgt:
Ausfallbürgschaften für von Brauereien an
Kunden der Kesten GmbH ausgereichte Brauereidarlehen
bestehen in Höhe von 61.467,63 € (Vorjahr:
64.533,50 €).
V.
Sonstige Angaben
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.10.2023 finanzielle
Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge für Geschäftsräume
sowie Parkplätze (Gesamtbetrag p. a.) 69.133,52 €
Leasingverträge für Fahrzeuge (Gesamtbetrag
p. a.) 18.597,92 €
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 47 (Vorjahr: 41).
Steinhagen, 1. Oktober
2024
(gez.
Anja Klitzke-Kesten) (gez. Johannes Kesten),
Geschäftsführung Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024
festgestellt.
|