Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 22660
Eingetragen
29.1.2008
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und Vertrieb von Leuchtfolien und die Ansteuerung der Leuchtfolien durch Anwendung geeigneter Hard- und Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sören Stolarski
seit 21.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Marek Pawel Plaskota
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marek Pawel Plaskota
Gotha
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

InnoPrints GmbH

Herzberg (Elster)

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Aktiva

  31.12.2011
Euro
31.12.2010
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.658,00 2.344,00
II. Sachanlagen 1.033.018,00 1.176.764,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 48.173,42 49.457,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.165,39 6.852,71
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 355,07 1.134,79
  49.693,88 57.444,93
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.333.951,91 1.068.242,05
  2.418.321,79 2.304.794,98

Passiva

   
  31.12.2011
Euro
31.12.2010
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -1.093.242,05 -657.459,84
III. Jahresfehlbetrag -265.709,86 -435.782,21
Nicht gedeckter Fehlbetrag 1.333.951,91 1.068.242,05
  0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.605,93 48.960,11
C. Verbindlichkeiten 2.411.715,86 2.255.834,87
  2.418.321,79 2.304.794,98

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-posten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Rückstellungen betrafen Abschlusskosten sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert und weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleingesellschafter von EUR 2.283.249,55 enthalten. Der Alleingesellschafter ist in Höhe der zum 31.12.2011 mit EUR 2.283.249,55 valutierenden Darlehen im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurückgetreten.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Stolarski Sören Kaufmann Alleinvertretungsbefugnis

D. Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Jahresfehlbetrag EUR 265.709,86

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen EUR -265.709,86

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Kemberg, im November 2012

Geschäftsführer

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