Th. Braun
GmbH
Ellerbek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.469,00 |
37.385,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.469,00 |
37.385,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.271.415,68 |
1.384.789,96 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
447.872,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
411.140,39 |
314.928,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
178.488,82 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
860.275,29 |
621.989,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
209,26 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.290.093,94 |
1.422.174,96 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.250.092,27 |
1.227.191,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.176.062,21 |
1.225.149,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.900,87 |
-49.087,03 |
| B.
Rückstellungen |
13.777,56 |
117.549,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.224,11 |
77.434,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.224,11 |
77.434,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.290.093,94 |
1.422.174,96 |
Anhang
(1) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-gesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesell-schaft.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen erfolgten bei Zugängen
von beweglichen Anlagegütern nach der degressiven
Methode, im übrigen linear. Die Nutzungsdauer
beträgt 3 bis 13 Jahre. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte mit den Anschaffungskosten. Die fertigen
Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
ausgewiesen. Zweifel-hafte Forderungen wurden mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Daneben besteht
für das allgemeine Kreditrisiko eine
Pauschalwertberichtigung.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen, die durch an die Berechtigten
verpfändete Wertpapiere rückgedeckt sind, wurden
in entsprechender Anwendung von § 253 Abs.1 Satz 3 HGB
mit dem beizulegenden Zeitwert und gem. § 264 Abs.2
HGB saldiert
.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen in angemessenem Umfang alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
(2) Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögensgegenständen wurden folgende Werte
ermittelt:
Erfüllungsbetrag der
Schulden
Euro 1.459.015,35
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte Euro 1.459.015,35
(3) Sonstige Pflichtangaben
a)
Anlagevermögen
Die Entwicklung des
Anlagevermögens im Jahr 2014 ist als Bestandteil des
Jahresabschlusses in
einer gesonderten Übersicht
dargestellt. Für geringwertige Anlagegüter
wurde im Jahr des
Zugangs auch der Abgang
unterstellt.
b)
Geschäftsführung
Geschäftsführer
der Gesellschaft sind:
Frau Annerose Reichensperger
Herr Joachim Müller
c)
Gewinnausschüttung
Die
Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung keine Gewinnausschüttung
vor.
Ellerbek, 29. Januar 2016
gez. A.
Reichensperger
gez. J. Müller
- Geschäftsführerin
- -
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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