Heide - Food GmbHLiquidiert

25335 Elmshorn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 106004
Eingetragen
12.2.2007
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten SchwerpunktGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Obst, Gemüse, Getränken, Tabakwaren, Verpackung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Müslüm Taburoglu
seit 12.2.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
BTO Bautechnische Organisation und Logistik GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BTO Bautechnische Organisation und Logistik GmbH
Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heide - Food GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008

F. Allgemeine Angaben

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

 

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

 

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

 

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

 

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 400,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

 

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

 

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzerstellungstermin waren alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingegangen, Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren daher nicht zu bilden.

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

 

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

 

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden wie folgt umgerechnet:

Positionen des Geschäftsjahres Darin enthaltene Währungseinheit Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles Kurs am Bilanzstichtag Wertansatz in der Bilanz
1 EUR = 1,95583 DM        

Gegen Verluste aus Währungsgeschäften wurden folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen:

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, werden folgende Angaben gemacht:

G. Allgemeine Angaben

I. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden bei Posten des Anlagevermögens keine außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Es wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungenspiegel ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 22.979,14
davon entfallen auf:  
a) Steuern EUR 0,00
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 487,06

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Höhe von DM enthalten.

Auf periodenfremde Erträge entfallen EUR 0,00

Unter der Position "außerordentliche Erträge" wurden folgende Erträge ausgewiesen:

Unter der Position "außerordentliche Aufwendungen" wurden keine Aufwendungen ausgewiesen.

In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 0,00 enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen:

Bezeichnung
Gewerbesteuer ,Körperschaftsteuer lt. Bilanz  

III. Sonstige Angaben

Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Anlage- Umlaufvermögen keine vorgenommen.

IV. Ergänzende Angaben

1. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:

  2008
Anzahl
2007
Anzahl
Angestellte    
Arbeiter/-innen    
Aushilfen    
Insgesamt    

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