Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Dresdener Pensionskasse VVaG
Ludwig-Crößmann-Straße 2, 95326 Kulmbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Özcan Dalmis seit 12.9.2023 | Vorstandsmitglied |
Birgit Jung seit 4.5.2023 | Prokura |
Christian Franz Josef Burger seit 5.9.2018 | Vorstandsmitglied |
Berthold Föhn seit 16.10.2003 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dresdener Pensionskasse VVaGKulmbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht 2023Ludwig-Crößmann-Straße 2 95326 Kulmbach Tel. 09221 6060-0 Fax 09221 6060-66 info@dresdener-pensionskasse.de www.dresdener-pensionskasse.de DRESDENER PENSIONSKASSE VVaG Traditionsmarke seit 1901 INHALTOrgane, Verantwortlicher Aktuar, Treuhänder, Abschlussprüfer Geschäftsbericht Lagebericht
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen Jahresbilanz zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats ORGANE, VERANTWORTLICHER AKTUAR, TREUHÄNDER, ABSCHLUSSPRÜFERMitglieder der VertreterversammlungFirmenvertreter
Versichertenvertreter
AufsichtsratFlorian Kirchner (Vorsitzender)
Madlen Lemke (stellv. Vorsitzende)
Uwe Dutkiewicz
Karl Hofmann
Andreas Pietz
Manfred Vogl
Winfried Weber
Martina Winterwerber
Frank Zehe
VorstandChristian Burger (Vorsitzender)
Frank Elsche (bis 31.05.2023)
Özcan Dalmis (ab 17.08.2023)
Verantwortlicher AktuarDr. Thilo Volz
TreuhänderProf. Dr. Jochen Sigloch
Heribert Karsch
AbschlussprüferMazars GmbH & Co. KG
LAGEBERICHTGeschäftsberichtÜberblickDer Vorstand der Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV) legt hiermit
einschließlich Anhang vor. LageberichtI. Der VersicherungsvereinÄlteste überbetriebliche Pensionskasse DeutschlandsDie Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV) wurde 1901 gegründet und ist die älteste überbetriebliche Pensionskasse in Deutschland. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit DPV hat seinen Sitz im oberfränkischen Kulmbach. Es ist dem sozialen Engagement der Familie Arnhold und des Dresden-Berliner Privatbankhauses Gebr. Arnhold zu verdanken, dass der DPV im Jahre 1901 als Gebr. Arnhold'scher Pensionsverein auf Gegenseitigkeit gegründet wurde. Sie wollten ihren Kunden - ohne Rücksicht auf den Wirtschaftszweig - eine professionelle Lösung für die betriebliche Altersversorgung bieten. Als Pensionskasse verfolgen wir seit über 120 Jahren ein elementares Nachhaltigkeitsziel: die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes. 1938 wurde die Pensionskasse unter dem Namen Dresdener Pensionsverein a. G. weitergeführt, im Jahre 1951 wurde der Sitz nach Kulmbach verlagert. Seit dem 1. November 2004 firmiert der DPV als Dresdener Pensionskasse VVaG. System VVaGAls Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist der DPV nicht Aktionären oder Eigentümern verpflichtet, sondern ausschließlich den Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und Versicherten. Alle Überschüsse kommen bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG nach §§ 171 ff VAG) den Mitgliedern und Versicherten zugute und werden nicht an Aktionäre oder Eigentümer ausgeschüttet. Als soziale Einrichtung ist der DPV von der Körperschaftsteuer befreit, so dass alle Erträge ungeschmälert für die Altersversorgung verwendet werden können. Teil unseres Systems ist es auch, dass keinerlei Provisionen an Vermittler oder Tippgeber gezahlt werden. Wir verwalten die Gelder unserer Versicherten ausschließlich in deren Interesse und zu deren größtmöglichem Nutzen. Bis heute dominiert beim DPV kein Wirtschaftszweig. Bundesweit vertrauen über 400 Mitgliedsunternehmen und über 22.000 Versicherte ihre betriebliche Altersversorgung dem DPV an. Flexible PensionskassenversicherungDer DPV bietet als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eine für die Mitgliedsunternehmen ausgelagerte, bilanzneutrale betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter auf der Basis des Betriebsrentenrechts (BetrAVG). Gleich, ob die Beiträge vom Arbeitgeber getragen werden, aus Entgeltumwandlung stammen oder freiwillig außerhalb des Betriebsrentenrechts vom Versicherten geleistet werden, eröffnet der DPV eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit mit direktem Rechtsanspruch in Form von Altersrente und dazu wahlweise Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Beim Wechsel zwischen den Tarifen fallen keine Gebühren an. Es besteht eine Optionsmöglichkeit auf eine Kapitalzahlung anstelle der Altersrente. Der DPV arbeitet mit dem System des laufenden Einmalbeitrages, so dass die Beiträge voll flexibel jeweils in der gewünschten Höhe gezahlt oder ggfs. auch ausgesetzt werden können. Die Versicherten können jederzeit frei entscheiden, ob sie gleichbleibende Beiträge zahlen, höhere Einzahlungen vornehmen oder in Zeiten von Gehaltsausfall, Krankheit, Teilzeittätigkeit, Mutterschaft etc. ihren Versicherungsvertrag sogar übergangsweise beitragsfrei stellen wollen. Diese Flexibilität kann der Arbeitnehmer ebenso wie einen Tarifwechsel ohne Anfall von Gebühren in Anspruch nehmen. Die Fortsetzung der Versicherung beim Arbeitgeberwechsel ist jederzeit möglich. Die geschäftspolitische Ausrichtung ist auf Kontinuität ausgelegt. Kerngeschäft ist von jeher, Unternehmen aller Branchen ein attraktives Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu machen. Die Unternehmen werden ebenso wie die Versicherten Mitglieder des Versicherungsvereins mit allen Mitwirkungs- und Mitverwaltungsrechten an der Organisation des Vereins. Regulierte PensionskasseDer DPV ist eine sog. regulierte Pensionskasse in der Rechtsform des VVaG nach § 233 VAG, die der strengen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Regulierte Pensionskassen benötigen für ihren Geschäftsplan, d.h. für alle Tarife und Versicherungsbedingungen und ihre Satzung jeweils vor deren Inkraftsetzen, die ausdrückliche Genehmigung der BaFin. GeschäftsmodellDer DPV ist als soziale Einrichtung steuerbefreit, hat eine schlanke Verwaltung, betreibt keine aufwendige Werbung, unterhält keinen Außendienst und zahlt keinerlei Provisionen an Vermittler. Der DPV ist mit 12 Mitarbeitern groß genug, um den hohen und ständig wachsenden regulatorischen Anforderungen zu genügen. Im Interesse von Mitgliedsunternehmen und Versicherten legt der DPV großen Wert auf persönliche Ansprechpartner und kompetente, individuelle Beratung. Die Rentenleistung des versicherten Mitarbeiters bemisst sich beim DPV ausschließlich nach den geleisteten Beiträgen auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Verbindung mit dem Technischen Geschäftsplan, welcher auch die Höhe des Rechnungszinses regelt. Die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) findet für regulierte Pensionskassen keine Anwendung. KapitalanlageDie Vermögensanlage des DPV zielt darauf ab, die im Versicherungsaufsichtsgesetz (§§ 124, 234h ff VAG) niedergelegten Anlagegrundsätze der Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität dauerhaft zu erfüllen und hierbei die ESG-Kriterien einzuhalten. ESG ist die englische Abkürzung für "Environmental, Social, Governance", also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Wir sind davon überzeugt, dass die Einbeziehung von ökologischen und sozialen Aspekten neben der Art der Unternehmensführung in die Anlageentscheidung einen deutlichen Mehrwert bieten. Zum einen stehen wir für den Wandel in eine nachhaltige, lebenswerte Welt und zu einem würdevollen Umgang miteinander und können auf diesem Weg unseren Teil dazu beitragen, die ethischen Grundsätze, die wir für das Unternehmen formulieren neben den offiziellen ESG-Kriterien umzusetzen. Zum anderen reduzieren wir hierdurch Risiken und nutzen im Interesse unserer Versicherten die Chance auf langfristig stabilere bzw. höhere Erträge im Vergleich zu konventionellen Investitionen. Die Struktur der Kapitalanlagen des DPV, insbesondere der Umfang der investierten Assetklassen, wie auch Mischung und Streuung, entspricht der aufsichtsrechtlich zwingend vorgegebenen Anlageverordnung (AnlV). Im gesetzlich definierten Rahmen verfolgt der DPV eine konservative und wertorientierte Kapitalanlagestrategie, deren höchste Priorität die größtmögliche Sicherheit ist, um die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber seinen Versicherten und Rentnern zu gewährleisten. Im Einklang mit unserem gesetzlichen Auftrag aus § 234h Abs. 1 VAG legen wir "die Vermögenswerte zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger insgesamt" an. Der DPV vertreibt keine Finanzprodukte, die Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen gemäß Art. 6 der Offenlegungs-VO einbeziehen (Art.6-Produkte), ökologische oder soziale Merkmale gemäß Art. 8 der Offenlegungs-VO bewerben (Art.8-Produkte) oder explizit nachhaltige Investitionsziele gemäß Art. 9 der Offenlegungs-VO anstreben (Art.9-Produkte). Demzufolge veröffentlichen wir keine Beschreibungen von Art.8- und Art.9-Produkten auf unseren Internetseiten gemäß Art. 10 oder in regelmäßigen Berichten gemäß Art. 11 der Offenlegungs-VO. Daher wird auch gemäß Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung EU 2020/852 folgende Erklärung gegeben: Die den Tarifen des DPV ("Finanzprodukt") zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Art. 7 der Taxonomieverordnung). II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und MarktsituationDas Jahr 2023 war geprägt durch erhebliche Kursschwankungen sowohl an den Aktien- aber insbesondere auch an den Anleihemärkten. Maßgeblich dafür verantwortlich waren die Zins- und Geldpolitik der Zentralbanken, die Inflationsentwicklung sowie die sich unterjährig ständig ändernden Zinserwartungen der Märkte. Im zweiten Quartal waren es unter anderem Konjunktur- bzw. Rezessionssorgen in Europa sowie der Streit über die Schuldenobergrenze in den USA mit einer Einigung in letzter Minute, welche die Märkte beschäftigten. Zusätzlich zu den wieder aufkommenden Inflationssorgen im Zuge des deutlich gestiegenen Ölpreises waren es im dritten Quartal zahlreiche weitere Ereignisse, die für zwischenzeitlich deutliche Kursrückgänge bei Aktien und Anleihen sorgten. Im letzten Quartal des Jahres sorgte der Beginn des Nahost-Konflikts zunächst für Verunsicherung. Im November setze dann allerdings eine Jahresendrally bei Aktien und Anleihen ein, begünstigt durch niedrigere Inflationszahlen in Europa und den USA sowie wiederholte Signale der Notenbanken, dass der Zinserhöhungszyklus beendet sei bzw. Aussagen zu einem Richtungswechsel hin zu Zinssenkungen. Der nachfolgende Graph zeigt die Entwicklungen der normalen und der Kern-Inflationsrate in den USA und in der Eurozone: Inflation gegenüber Kerninflation
Quelle: LSEG Datastream; Asset Concepts GmbH Der Markt erwartet für das Jahr 2024 erste deutliche Leitzinssenkungen der wichtigsten Zentralbanken, wie der Graph verdeutlicht. In der Eurozone soll sich der Leitzins in 3 Jahren der 2%-Marke nähern. Markterwartungen der Leitzinsen wichtiger ZentralbankenIn %
Quelle: JP Morgan Asset Management 2. GeschäftsverlaufDer Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 betrug 425 TEUR (VJ: 746 TEUR). Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der geringeren Ausschüttung unseres DPV Fonds I i.H.v. 4,3 Mio. EUR statt 4,8 Mio. EUR aus dem Vorjahr. Weiterhin haben wir außerplanmäßige Abschreibungen bei zwei Immobilien-Fonds i.H.v. 1,3 Mio. EUR vorgenommen. Der Jahresüberschuss wurde wie im Vorjahr in voller Höhe in die Verlustrücklage eingestellt. Daraus ergibt sich eine Solvabilitätsquote von 125,0%, was eine leichte Stärkung gegenüber dem Vorjahr (124,6%) bedeutet. Bedingt durch die beiden außerordentlichen Abschreibungen sinkt die Nettoverzinsung auf 2,4% (2,7% in 2022) und liegt leicht unter dem durchschnittlichen Rechnungszins von 2,56% (2,65% in 2022). Die Erträge aus Kapitalanlagen sinken leicht von 12,1 Mio. EUR auf 11,7 Mio. EUR. Die stillen Lasten auf Kapitalanlagen von 2022 i.H.v. 8,6 Mio. EUR kehren sich in 2023 in stille Reserven i.H.v. 0,8 Mio. EUR um. 3. Lage des VereinsKundenstruktur / MitgliedsunternehmenIn 2023 sank die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf 413 zum Jahresende. Davon entfallen 10 auf eine statistische Bereinigung bei einem Neuzugang von 8. Anzahl der Mitgliedsunternehmen
Neugeschäft / Beitragseinnahmen / Laufende BeitragseinnahmenDie laufenden Beitragseinnahmen liegen mit 12,4 Mio. EUR wieder auf Vorjahresniveau und entsprechen in etwa unserer Prognose. Einmalbeiträge fielen in Höhe von 0,2 Mio. EUR an. Die gesamte Beitragseinnahme blieb nahezu unverändert bei 12,6 Mio. EUR. laufende Beitragseinnahmen (linke
Säule) gesamte Beitragseinnahmen (rechte Säule)
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Definiert die Risikostrategie des DPV |
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Definiert die Limite |
Risikomanagementfunktion
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Erstellt die Eigene Risikobeurteilung |
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Identifikation und Bewertung der Risken auf aggregierter Ebene |
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Empfiehlt Maßnahmen zur Risikominderung |
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Überwacht Solvabilität, Risikoprofil und -tragfähigkeit |
Dezentrale Risikomanager
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Identifizieren, beobachten und steuern die Risiken in ihrem Bereich |
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Durchführen der Risikoinventur |
Risikofrüherkennungsprozess
Der DPV verwaltet mit etwa 12 Mitarbeitern eine Bilanzsumme von 390 Mio. EUR bei ca. 22.0000 Versicherten und über 400 aktiven und weiteren über 800 passiven Mitgliedsunternehmen. Er ist damit eine mittelgroße überbetriebliche Pensionskasse.
Aufgrund der kleinen Struktur in einem gemeinsamen Büro in Kulmbach ergibt sich eine im Vergleich geringere Komplexität des Geschäftsbetriebs. Im Bereich Versicherungstechnik, Kapitalanlagen und den rechtlichen wie tatsächlichen Rahmenbedingungen kann der DPV dem Grundsatz der Proportionalität folgend zwar Erleichterungen in Anspruch nehmen, grundsätzlich sind jedoch alle Anforderungen an ein Versicherungsunternehmen zu erfüllen.
Die laufend geführte interne Diskussion unter Beteiligung der Führungsebene und die ständige operative Einbindung und Aktivität des Vorstands sorgen für ein hoch transparentes und risikobewusstes Arbeiten. Neben dem Vieraugenprinzip und dem grundsätzlichen Zeichnungserfordernis aller Ausgangspost durch die Geschäftsleitung findet eine laufende Überwachung aller Risiken durch das Risikomanagement und die jeweilige Fachebene (dezentrale Risikomanager) statt. Der Vorstand fungiert zugleich als dezentraler Risikomanager, soweit er Aufgaben auch operativ betreut, und als Adressat der Risikoberichterstattung.
Der Vorstand legt die Geschäfts- und Risikostrategie und das Solvabilitätserfordernis des DPV mit dem Ziel fest, ein angemessenes Verhältnis von Rendite und Risiko zu erreichen.
Die Risikomanagementfunktion entwickelt Methoden und Prozesse, die geeignet sind, die Risiken des DPV zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen. Sie schreibt ferner Mindestanforderungen für die dezentralen Risikomanager (operative Einheiten) fest. Die dezentralen Risikomanager sind an ihrem Wirkungsort für ihr eigenes Risikomanagement verantwortlich, d.h. die Risikoüberwachung erfolgt unabhängig und dezentral.
Risikokategorien
Für den DPV sind neben den marktüblichen Risiken insbesondere die versicherungstechnischen Risiken, die Risiken aus Kapitalanlagen und die operationellen Risiken von Bedeutung. Strategie- und Reputationsrisiken sind nach eigener Wertung stets als wesentlich klassifiziert.
(1) Versicherungstechnische Risiken
Das versicherungstechnische Risiko einer Pensionskasse besteht in der Erfüllbarkeit langfristiger Leistungszusagen, welche auf den gezahlten Versicherungsbeiträgen beruhen. Die Verwirklichung bzw. Höhe des durch die eingegangenen Verpflichtungen entstandenen Risikos hängt vom Verlauf der biometrischen Risiken, der Zinsentwicklung und den Kosten ab. Der Verantwortliche Aktuar und die Versicherungsmathematische Funktion überwachen die verwendeten Rechnungsgrundlagen.
Das wesentliche biometrische Risiko besteht in der Langlebigkeit der Rentenversicherten. Dieses Risiko wird laufend beobachtet, um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können.
Das Zinsrisiko betrifft das Risiko, dass bei Versicherungsverträgen mit aufsichtlich genehmigten Zinssätzen die hierfür notwendigen Kapitalerträge in Zukunft nicht erwirtschaftet werden können.
Das wesentliche Risiko im Bereich Verwaltungskosten besteht in einer krisenbedingten Stagnation oder einem Rückgang der Beitragseinnahmen bei gleichzeitiger Steigerung der Kosten. Hier könnten unter Umständen die kalkulierten Kostenansätze nicht mehr ausreichend bemessen sein. Die Verwaltungskosten aller Tarife waren in den letzten Jahren jedoch ausreichend kalkuliert.
Der Rechnungszins bis zum 31.12.2001 betrug für alle Abteilungen 4 Prozent. Ab 01.01.2002 betrug der Rechnungszins für zukünftige Beiträge in Abteilung W 3,5 Prozent, ab 01.01.2005 2,75 Prozent und ab 01.01.2018 1,75 Prozent. Ab dem 01.01.2021 wurden 0,5 Prozent festgesetzt.
Seit dem 21.12.2012 verwendete der DPV für Neuverträge nur noch Unisex-Tarife auf der Basis eines Rechnungszinses von 1,75 Prozent bei verstärkter Biometrie (mod.2). Für Neuverträge in diesem Tarif wurde seit 01.01.2021 ein Rechnungszins von 0,5 Prozent bei nochmals verstärkter Biometrie auf Basis der Heubeck Tabellen 2018 (mod.3) zugrunde gelegt. Mit Absenkung des Zinsniveaus in der DeckRV reduzierte der DPV auf Anforderung der Aufsicht den Rechnungszins für die Neuverträge ab dem 01.07.2022 auf 0,25 Prozent.
Seit dem Jahr 2015 wurden neben den Zinsanpassungen in den für Neuzugang und Beiträgen offenen Tarifen folgende Maßnahmen zur Stärkung der Rechnungsgrundlagen des DPV umgesetzt:
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In 2015 wurde der Rechnungszins für Rentenanwartschaften der Abteilung A/C von 4 Prozent auf 3,75 Prozent abgesenkt. Parallel dazu wurde der Rechnungszins in der Abteilung W (Abrechnungsverband 2) in einer Einmalmaßnahme kalkulatorisch von 4,0 Prozent auf 3,75 Prozent abgesenkt. |
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In 2019 wurde der Rechnungszins in der Abteilung W (Abrechnungsverband 2) in einer Einmalmaßnahme kalkulatorisch von 3,75 Prozent auf 3,5 Prozent abgesenkt. |
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In 2020 wurde der Rechnungszins für Rentenanwartschaften der Abteilung A/C von 3,75 Prozent auf 3,5 Prozent herabgesetzt. |
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In 2021 wurde in der Abteilung W (Abrechnungsverband 2+3) der Rechnungszins in einem weiteren großen Schritt von 3,5 Prozent auf 3,0 Prozent herabgesetzt. Im Zuge dieser Absenkung wurde zugleich eine Verstärkung der Biometrie bei den Altersrentnerinnen vorgenommen. |
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In 2023 wurde der Rechnungszins im AV 1 von 3,5 Prozent auf 3,25 Prozent abgesenkt. Zugleich wurde die Biometrie der Witwer im AV 1 verstärkt. |
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Plan 2024: Wir werden in 2024 voraussichtlich eine verstärkende Biometrie-Maßnahme bei der sehr kleinen Gruppe der Witwer im AV 2/3 vornehmen. |
(2) Risiken aus Kapitalanlagen
Die Risiken aus Kapitalanlagen lassen sich in die Kategorien Marktrisiko, Nachhaltigkeitsrisiko, Kreditrisiko, Wiederanlagerisiko und Konzentrationsrisiko unterteilen.
Diese Risiken werden durch die Anlagestrategie minimiert, nach der das Vermögen nach § 124 VAG die aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze der Sicherheit, Qualität, Rentabilität und Liquidität dauerhaft erfüllen muss. Die Struktur der Kapitalanlagen des DPV, insbesondere der Umfang der investierten Assetklassen, wie auch eine angemessene Mischung und Streuung entspricht der aufsichtsrechtlich zwingend vorgegebenen Anlageverordnung (AnlV).
Das Marktrisiko beschreibt als Oberbegriff die Gefahr des Wertverlustes von Kapitalanlagen aufgrund von nachteiligen Änderungen von Aktien-, Zins- und Wechselkursen. Das Marktrisiko beinhaltet auch das Immobilienrisiko.
Kursänderungsrisiko
Zur Begrenzung der Risiken aus Aktienanlagen innerhalb unseres Wertpapier-Sondervermögens DPV-Fonds I haben wir im Herbst 2022 entschieden unsere Aktienquote sukzessive und ohne Wertverlust auf 0% zu reduzieren. Kurzfristig ist kein Wiedereinstieg in das Aktiensegment geplant.
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der Kurs der Rentenpapiere durch ein Ansteigen des Kapitalmarktzinsniveaus negativ beeinflusst wird. Dem Zinsänderungsrisiko wird durch Anlagen in Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sowie durch eine buy-and-hold-Strategie im Rentensegment des DPV-Fonds I Rechnung getragen. Inhaberschuldverschreibungen werden zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Durch das stetige Absinken des Kapitalmarktzinses seit der Finanzkrise in 2008 und die expansive Geldpolitik sind in unserem Portfolio hohe stille Reserven entstanden. Mit dem überraschend deutlich ansteigenden Zins in 2022 haben sich diese zinsinduzierten stillen Reserven in zinsinduzierte stille Lasten verwandelt. Allerdings führen diese stillen Lasten nicht zu realen Verlusten, da wir unsere Wertpapiere bei Kauf in unsere langjährige Liquiditätsplanung einbeziehen und nicht vorzeitig verkaufen müssen. Erst bei Fälligkeit werden die Papiere zum Nominalwert von 100% eingelöst. Unerwartet hoher Liquiditätsbedarf wie etwa im Bankensektor ist bei unseren Rentenversicherungen im Regelfall nicht existent.
Auch soweit wir in Renten-Fonds engagiert sind, wird die Frage einer obligatorischen oder optionalen Abschreibung turnusmäßig geprüft.
Immobilienrisiko
Der DPV ist in Immobilien und Immobilienfonds investiert. Durch die Zinswende in 2022 ergaben sich negative Auswirkungen für den Immobilienmarkt. Gegenläufig sind allerdings die mittlerweile wieder leicht gesunkenen Zinsen und die mutmaßlich steigenden Mieten, da der hohe Fremdkapitalzins und die zugleich massiv gestiegenen Baukosten marktweit für einen Investmentstopp gesorgt haben, so dass der angespannte Mietwohnungsmarkt kaum Entlastung erfahren wird. Über den Bestand hinaus geht der DPV derzeit keine weiteren Engagements mehr ein. Letztlich folgen wir hier dem marktweiten Trend zur Vollbremsung.
Bei direkt gehaltenen Immobilien werden im Hinblick auf die geltenden Umweltstandards Sanierungsmaßnahmen oder ggfs. auch eine Veräußerung geprüft.
Risiken aus Immobilien begegnen wir durch eine ausreichende Diversifikation in verschiedene Nutzungsarten und Standorte, die wir auch in der Phase einer rückläufigen Immobilienquote beachten.
Währungsrisiken spielen in der Kapitalanlage des DPV nur eine untergeordnete Rolle. Sie bestehen lediglich mittelbar aufgrund des zum Teil weltweiten Anlageuniversums unserer Investmentvermögen.
Kreditrisiken (Risiko eines Verlustes oder Gewinnausfalls durch Ausfall von Schuldnern) begegnen wir dadurch, dass wir neben einer breiten Schuldnerstreuung nur solche Schuldner wählen, die entweder über ein Investment-Grade-Rating verfügen bzw. einer institutionellen Einlagensicherungseinrichtung angehören. Ferner erfolgt die Begrenzung des Kreditrisikos durch eine permanente Überwachung der Engagements. Aktuell besteht kein konkretes, uns bekanntes Kreditrisiko bei den Schuldnern des DPV.
Wiederanlagerisiko bezeichnet das Risiko, dass zukünftige Zins- und Tilgungszahlungen aus Zinsinstrumenten mit einem Festzinssatz nicht zu den für unsere Verpflichtungen notwendigen Renditen angelegt werden können, sondern nur zu einem geringeren Satz. Vor dem Hintergrund des gestiegenen Zinses besteht derzeit kein Wiederanlagerisiko.
Konzentrationsrisiken, die durch zu hohe Investitionen in einzelne Anlageklassen oder ein zu starkes Engagement in Anlagen eines Emittenten entstehen können, werden durch eine angemessene Mischung und Streuung unter strenger Beachtung der Grundsätze der Anlageverordnung (AnlV) sowie interner Limite minimiert.
Zur Minimierung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage beziehen wir in unsere Investitionsentscheidungen zunehmend ESG-Kriterien ein, haben diese aber noch nicht vollständig umsetzen können. ESG ist die englische Abkürzung für "Environmental, Social, Governance", also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Zur Erreichung dieses Ziels benötigen wir als Pensionskasse mit besonders langfristigem Anlagehorizont und langlaufenden Kapitalanlagen entsprechend viel Zeit. Gerade in Zeiten extrem niedriger Marktzinsen ist eine Umschichtung gut rentierender Kapitalanlagen in ESG-nähere nachhaltige Projekte wie Erneuerbare Energien oder Infrastruktur nur im Rahmen der Wiederanlage möglich. Die Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen den Versicherten gegenüber und die Sicherheit der Pensionskasse haben Vorrang.
Zur Nachhaltigkeit als Risikoverursacher siehe Ziffer (5).
3. Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken bestehen zum einen in einer unzureichenden Marktliquidität der Kapitalanlagen und zum anderen in der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen aufgrund abweichender Zahlungsströme. Diese Risiken werden durch den Einsatz von Finanzplanungsinstrumenten begrenzt. Eine jährliche Vorabanalyse sowie die laufende Überwachung der Zahlungsströme belegen, dass diese Risiken als sehr niedrig einzustufen sind.
Das Liquiditätsrisiko aus den stillen Lasten ist beim DPV - anders als im Bankensektor - unproblematisch. Wie sich in der Bankenkrise im März 2023 (Silicon Valley Bank, Credit Suisse - Thema Einlagenrückforderung) zeigte, gerieten Banken bei hohem Liquiditätsbedarf durch den zwingenden Verkauf von Wertpapieren unter Druck, da sie die Papiere wegen der Zinserhöhung weit unter Einstandswert veräußern müssen. Zwar können auch beim DPV Kapitalzahlungen beantragt werden, die theoretisch zu hohen Liquiditätsabflüssen führen. Durch die 3-Jahresfrist für die Anmeldung einer Kapitalzahlung, die dazu ausschließlich von Versicherten beantragt werden kann, die dann das Rentenalter erreichen, ist dieser Effekt bei uns zu vernachlässigen. Unsere AVB-Regelung puffert diese Gefahr deutlich ab.
Im Fall von zwingenden Portfolio-Transfers auf den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), die im Sicherungsfall mit Zustimmung der BaFin vorgenommen werden müssten, könnte es allerdings zu kurzfristigem und unerwartetem Liquiditätsbedarf kommen, der potentiell auch eine Realisierung stiller Lasten erfordern würde. Im Fall der Insolvenz eines Mitgliedsunternehmens sind bei zuvor erfolgten Kürzungen des Past- oder Future-Service die BaFin und der PSV über den Sachverhalt zu unterrichten. Es wird danach geprüft, ob ggfs. das versicherte Portfolio, welches aus einer Zusage des insolventen Arbeitgebers resultiert, von der Pensionskasse auf den PSV zu übertragen ist. Dies ist eine denkbare Rechtsfolge aus der Einführung der Insolvenzsicherungspflicht, welche zu einem massiven, ungeplanten Liquiditätsabfluss bei der Pensionskasse führen kann, der bis heute wohl nicht bedacht wurde. Es bleibt die Hoffnung, dass die BaFin ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme verweigern würde, wenn eine Pensionskasse dadurch in Schieflage geraten würde. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob nicht auch insoweit Risikovorsorge und damit ein besonderer Liquiditätspuffer geschaffen werden sollte.
Strategisch begegnen wir dem Liquiditätsrisiko mittels einer kurz-, mittel bis langfristigen Liquiditäts- und Fälligkeitsplanung. Im Jahr 2023 wurde ein neues Prognosetool entwickelt.
(4) Operationelle Risiken
Zu den operationellen Risiken zählen alle Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die sich vor allem aus der Informationstechnik, den Geschäftsprozessen, unangemessenen internen Verfahren, dem Versagen von Mitarbeitern oder externen Dienstleistern und Systemen sowie sonstigen externen Einflüssen ergeben können. Operationelle Risiken schließen auch Rechtsrisiken ein.
Operationelle Risiken im Bereich Orga, Betrieb und Versicherungstechnik
Die operativen Herausforderungen waren und sind neben der hohen Arbeitslast aus über 22.000 Versicherungsverträgen vor allem die Gewinnung neuer qualifizierter MitarbeiterInnen, neue rechtliche Regelungen und die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen rund um Rechnungszins und Biometrie. Besonders zu nennen sind
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der Vorstandswechsel im Vorstandsressort Finanzen und Kapitalanlage (V2) im Mai 2022, die Vakanz in diesem Ressort ab Mitte Januar 2023 und ein erneuter Vorstandswechsel im Ressort V2 ab Mitte August 2023. Damit verbunden waren jeweils risikobehaftete Phasen der Transition. |
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das unvorhergesehene Ausscheiden eines Mitarbeiters im April 2023 und einer Mitarbeiterin im August 2023. Beide Stellen konnten kurzfristig wiederbesetzt werden. Das zunächst drohende Risiko eines wesentlichen Wissensverlustes für den DPV konnte durch die Einstellung qualifizierter Mitarbeiterinnen unterbunden werden. |
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die Verringerung von Kopfmonopolen im Bereich IT durch Einarbeitung von Mitarbeitern und einer geplanten Neueinstellung und die Verpflichtung von neuen Programmierern für unser hauseigenes Versicherungsbetriebssystem. |
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der bevorstehende Renteneintritt zweier Mitarbeiterinnen im Mai 2024 und Juli 2025. |
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die weiter bestehenden Sonderaufgaben zum Thema Insolvenzsicherungspflicht (Rechtsrisiko), die sich vor allem bei Insolvenzen von Mitgliedsunternehmen des DPV ergeben und zumeist aufwändige Berichts- und Abstimmungsprozesse mit dem Pensions-Sicherungs-Verein VVaG und der BaFin zur Folge haben. Wie auch an anderer Stelle bemerkt, kann es im Fall von zwingenden Portfolio-Transfers auf den PSV, die im Sicherungsfall mit Zustimmung der BaFin vorgenommen werden müssten, zu kurzfristigem und unerwartetem Liquiditätsbedarf kommen, der potentiell auch zu einer Realisierung stiller Lasten führen könnte. |
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die Umsetzung des PUEG (Pflegereform zum 01.07.2023). |
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die Implementierung der Prozesse rund um die Digitale Rentenübersicht, welche der DPV bereits jetzt umgesetzt hat. |
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die erstmalige Umsetzung/Implementierung der neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Resilienz unserer IT-Systeme (DORA), die ab 2025 Wirkung entfalten werden. |
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die turnusmäßige Mitarbeiterschulung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit. |
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die allgemeinen operationellen Risiken in den Bereichen Betrieb, Versicherungstechnik, IT und Kapitalanlage, welchen wir durch diverse, im einzelnen bei den jeweiligen Fachbereichen dokumentierte Steuerungsmaßnahmen begegnen. |
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die Erarbeitung und Umsetzung die Rechnungsgrundlagen stärkende Maßnahmen. |
Der DPV hat alle Risiken bewältigt, alle Aufgaben inhaltlich vorgabe- und termingerecht gestemmt und alle erforderlichen Prozessgrundlagen im Versicherungsbetriebssystem geschaffen.
Informationssicherheitsrisiko
Informationssicherheitsrisiken sind ihrem Charakter nach operationelle Risiken. Nach Rz. 154 MaGo EbAV ist den IT-Risiken besonderes Augenmerk zu widmen, gleich ob sie aus dem Bereich IT-Aufbauorganisation, IT-Systeme oder IT-Prozesse resultieren.
Der DPV hat nach dem Auf- und Ausbau seines Informationssicherheitsmanagementsystems in 2020/2021 mithilfe eines externen Experten die Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten in 2022 intern besetzen können. Nach dem Ausfall des Mitarbeiters ab April 2023 wird die Position nun wieder extern mit einem anderen Experten besetzt.
Ein Informationssicherheitsrisiko (IS-Risiko) liegt dann vor, wenn die Sicherheit der Informationen oder der Informationstechnologie (IT) vom DPV gefährdet ist. Dies kann etwa geschehen durch
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den Ausfall oder die Beeinträchtigungen von IT-Systemen und Geschäftsprozessen, z.B. durch Schadsoftware (Malware), |
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Einbruch in DPV-Systeme und Diebstahl vertraulicher Unternehmensinformationen, z. B. durch einen Hacker, |
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Angriff auf DPV-IT-Systeme, so dass diese nicht zur Verfügung stehen, z. B. aufgrund von Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Attacken, |
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aktuelle interne und externe Sicherheitsrisiken, die eine Gefahr für DPV-IT-Systeme und Informationen darstellen, z. B. Schwachstellen in eingesetzter Software oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen. |
Die Strategie unserer Risikobewältigung ist eine Reduktion des Risikos durch angemessene, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Sicherheitseinrichtungen, turnusmäßiges Monitoring durch fachliche Experten und interne Schulungen.
Der Sicherungsfall bei der Insolvenzsicherungspflicht für Pensionskassenzusagen beim Pensions-Sicherungs-Verein VVaG
Als überbetriebliche Pensionskasse mit über 1.100 meldepflichtigen Mitgliedsunternehmen (aktiv und passiv) ist der DPV immer wieder mit Insolvenzverfahren unserer Mitgliedsunternehmen befasst. Bei einem Zusammentreffen einer Kürzung des Past Service oder Future Service mit der Insolvenz des Arbeitgebers entsteht ein Sicherungsfall nach § 7 Abs. 1 Ziffer 3 BetrAVG, der an BaFin und PSV zu melden ist. Kürzungen des Past Service wurden beim DPV bislang nicht vorgenommen und sind nach heutiger Finanzlage auch nicht zu erwarten. Aufgrund der Niedrigzinsphase hat der DPV jedoch mehrfach versicherungsrechtlich zulässige Absenkungen des Rechnungszinses für künftige Beitragszahlungen vorgenommen (Kürzung Future Service). Beim DPV korreliert zur flexiblen Beitragszahlung der Versicherten die Möglichkeit versicherungsrechtlich mit Genehmigung der BaFin den Rechnungszins für zukünftige Beiträge anzupassen. Sofern der Arbeitgeber nicht parallel hierzu seine Zusage gegenüber den Mitarbeitern rechtlich wirksam angepasst hat, kann unter weiteren Umständen eine Haftung entstehen. Ungeachtet dieser Haftungsfrage ist in jedem Fall nach § 9 Abs. 3a BetrAVG eine Meldung an PSV und BaFin vorzunehmen, die im Zuge der Prüfung des Portfolios und nach Einholen einer Stellungnahme der Pensionskasse unter Umständen entscheiden können, dass ein solcher Teilbestand auf den PSV zu übertragen sei. Die Prüfungs- wie Entscheidungskriterien eines solchen Verfahrens sind in der Praxis der Pensionskassendeckungen noch nicht abschließend entwickelt und unklar. Aktuell sind beim DPV mehrere solcher Verfahren anhängig, die somit den Charakter von Prototypen haben und deren Ergebnis völlig offen ist. Sie betreffen vom Umfang der Deckungsrückstellung des DPV her gesehen allerdings nur unwesentliche Teilportfolien. Die zu diskutierenden rechtlichen Grundlagen sind gleichwohl grundlegender und umfänglicher Art, u.a. da es im Fall von zwingenden Portfolio-Transfers auf den PSV, die im Sicherungsfall mit Zustimmung der BaFin vorgenommen werden müssten, zu kurzfristigem und unerwartetem Liquiditätsbedarf kommen kann, der potentiell auch zu einer Realisierung stiller Lasten führen könnte. Das Verfahren wird auch noch in 2024 mit PSV und BaFin geführt - belastbare Ergebnisse und rechtliche Folgerungen liegen noch nicht vor.
Thema Haftung bei Future Service Kürzungen
Die versicherungsrechtliche Kürzung des Future Services (zukünftige Leistungen) durch Absenkung des Rechnungszinses für zukünftige Beiträge im Bestand wurde auf rechtlicher Basis unserer Geschäftspläne und AVB mit Genehmigung der BaFin und mit ausführlicher und ordnungsgemäßer Information der Versicherten wie der Arbeitgeber rechtlich einwandfrei durchgeführt. Unabhängig hiervon stellt sich die Frage nach der ordnungsgemäßen parallelen arbeitsrechtlichen Umsetzung dieser versicherungsrechtlich zulässigen Maßnahme. Es geht dabei um die rechtliche Wirksamkeit der Änderung der Zusage des Arbeitgebers. Dabei ist zu differenzieren nach Beiträgen des Arbeitgebers, die ausschließlich von ihm finanziert werden, Beiträgen aus Entgeltumwandlung (EU) und Eigenbeiträgen des Versicherten innerhalb oder außerhalb des Betriebsrentenrechts. Diese haben je nach Sachverhalt unterschiedliche haftungsrechtliche Konsequenzen. Zumeist kann die Pensionskasse die Frage, inwieweit ein Arbeitgeber haftet, nicht beurteilen, da ihr die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, seien sie individuell, via betrieblicher Vereinbarung oder via Tarifvertrag nicht bekannt sind. Das Thema wird im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen weiter rechtlich aufgearbeitet.
(5) Nachhaltigkeit als Risikoverursacher
Anders als die vorgenannten klassischen Risiken sind die Nachhaltigkeitsrisiken, bezogen auf den Geschäftsbetrieb des DPV, keine eigenständige Risikokategorie, sondern eine denkbare Ursache für die Materialisierung diverser Risikoklassen. Demgemäß beurteilt auch die BaFin in ihrem Merkblatt zur Nachhaltigkeit aus 2019 die physischen und transitorischen Risiken der Nachhaltigkeit als Faktoren der bestehenden Risikoarten, die zunehmend Wirkung entfalten können.
Bezogen auf unsere, auch unternehmerische Verantwortung für die Grundlage unserer Existenz können uns die so ausgelösten Risiken bei Nichtbeachtung der ESG-Grundsätze ebenso unmittelbar wie mittelbar treffen. Allerdings entziehen sich diese Risiken der Steuerung einzelner, da ihre Verursachung gerade kollektivem Verhalten entspringt und der Beitrag einzelner, das Risiko zu mindern, kaum nachvollziehbare Ergebnisse zeitigt.
Diesem Dilemma des nicht spürbaren Erfolges als Konsequenz eigenen Verhaltens kann mit diversen Lösungsansätzen begegnet werden. Dabei hat sich gezeigt, dass allein die Vermittlung von Kenntnissen über die Mechanismen des Klimawandels und deren Auslöser für kaum ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und damit zu - im Sinne einer relevanten Größe - klimawirksamen Handlungsänderungen geführt haben.
Der DPV und seine Mitarbeiter stellen sich der Verantwortung, sehen sich aber eben auch genau in diesem Dilemma: Eine Pensionskasse steht in der Pflicht, jährliche Erträge für ihre Mitglieder erwirtschaften zu müssen, die auf Augenhöhe mit den anderen Anbietern sein sollen. Dazu beackern wir alle das gleiche Markt-Terrain und haben die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen: Zum einen die das Formale gestaltende Anlageverordnung und zum anderen die den Inhalt definierende EU-Taxonomie.
In jedem Fall gehen die Motive des DPV jedoch weiter, als damit nur konkrete Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage vermeiden zu wollen.
Die möglichen Auswirkungen des Nachhaltigkeits-Risikos sind mannigfaltig, werden beobachtet und laufend abgewogen und bewertet. Sie ergeben sich in den Bereichen Vermögen, Finanzen, Ertrag und Reputation ebenso wie in der Biometrie und in direkter Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes.
Die Position des DPV als sozialer Arbeitgeber mit wertschätzendem Umgang wird durch den langjährigen Verbleib der Mitarbeiter im Unternehmen deutlich unterstrichen. Risiken sind hier nicht erkennbar.
(6) Strategie- und Reputationsrisiko
Die beiden Risiken werden im DPV stets als wesentlich klassifiziert, auch wenn an sich von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung her eine Einstufung als unkritisch naheliegen würde. Inhaltlich sind diese Risiken aber in jedem Fall erheblich für den DPV, insbesondere für die langfristige Entwicklung der Pensionskasse, so dass eine Einstufung als "unkritisch" eher verharmlosend sein würde und als "nicht ausreichend ernst genommen" anzusehen wäre.
Die laufende Beobachtung von Markt und Umfeld wird durch den Vorstand und die Fachebene wahrgenommen. Im Interesse umfassender Unterrichtung, der Kenntnis externer Risikoereignisse und zur Vermeidung eigener Risiken fördert der DPV seine Präsenz auf den wichtigsten Veranstaltungen zu allen finanzmarktbezogenen, rechtlichen, aktuariellen, buchhalterischen, steuerlichen und technischen Themen rund um den Versicherungsbetrieb einer Pensionskasse. Rückmeldungen und Nacharbeiten der präsentierten Themen werden im jeweiligen Verantwortungsbereich auf ihre Relevanz für den DPV untersucht und ggfs. berücksichtigt.
Zusammenfassende Beurteilung und Chancen
Die Krise lässt auch in 2024 nicht nach. Der Ukraine-Krieg, die Unterstützung der Ukraine durch NATO und USA und die Unsicherheiten des weiteren Wegs der USA beherrschen die Medien ebenso wie der gefährliche Konflikt im Nahen Osten und die Diskussionen im US-amerikanischen / chinesischen Verhältnis. Der Wachstumstreiber der Vergangenheit China zeigt Schwächen und deflationäre Tendenzen. Die außenpolitische Frage nach weiteren Investitionen in und der Zusammenarbeit mit China wird kontroverser denn je gestellt. Die rezessiven Elemente in der deutschen wirtschaftlichen Entwicklung erschweren jede Prognose zusätzlich.
Die nachlassende Inflation und das schwache Wachstum im Inland erhöhen den Druck auf die Leitzinsen, die in Bälde abgesenkt werden könnten. Die weiteren Aussichten sind - wie immer in den letzten Jahren - ungewiss. Nur die Krise bleibt. Und seit den Tagen von Covid scheint es, auch Europa habe sich an das persistierende Krisenmanagement gewöhnt.
Die Entwicklung des DPV hängt an den Mitgliedsunternehmen und ihrer wirtschaftlichen Verfasstheit. Und diese hängen am Ende wiederum an der Weltwirtschaft. Der Kapitalmarkt setzt die Rahmenbedingungen für die Sinnhaftigkeit des klassischen bAV-Modells im Rahmen der Bilanzierungsvorschriften und der Anlageverordnung (AnlV).
Auch wenn die Notwendigkeit betrieblicher und/oder privater Vorsorge neben der gesetzlichen Rente weiterhin besteht, so ist mit dem vom Gesetzgeber am Ende der Niedrigzinsphase verordneten Rechnungszins von 0,25% die Attraktivität und das Vertrauen in die Produkte geschwunden. Junge Arbeitnehmende werden sich nur dann für die bAV statt für ein Sparprodukt entscheiden, wenn der Arbeitgeber einen nennenswerten Beitrag dazu leistet, die Steuer- und Abgabenfreiheit Bestand hat oder gar ausgebaut wird und die Pensionskasse glaubhaft eine effektiv höhere Verzinsung durch Überschussbeteiligung versprechen kann. Und wegen der Haftungsgefahr der Arbeitgeber sollte der Einklang von Zusage und Versicherungslösung in Bezug auf die Garantie auch außerhalb von Sozialpartnermodellen (SPM) möglich sein - denn die ersten SPM sind sehr spät gekommen und werden auch in Zukunft mutmaßlich nicht die Masse der Arbeitnehmenden erreichen.
Das Versprechen der rot-grün-gelben Koalition in ihrem Vertrag vom Herbst 2021, dass die betriebliche Altersversorgung höhere Renditen soll erzielen können, bleibt bislang ohne positive Auswirkungen für überbetriebliche Pensionskassen mit einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen. Wir warten weiter auf Maßnahmen, die auch im Bestand umsetzbar sind.
In den Jahren seit 2018 hat die Kommunikation von Politik und Aufsicht über die vermeintlich generell angespannte Lage bei den Pensionskassen das ihre zur geringen Attraktivität der Pensionskassenzusagen beigetragen. Systemisch scheint die Psychologie des Marktes bei den Pensionskassen weniger eine Rolle zu spielen als bei den Banken, die beim Marktbeben im März 2023 mit Beteuerungen der Politik zur finanziellen Stabilität unseres Bankensystems und zur Unvergleichbarkeit der heutigen Situation mit 2007/2008 auf die sichere Seite gebracht wurden. Gleichermaßen unterwirft die EZB ihre geldpolitischen Entscheidungen der Frage, welches Signal ihre jeweilige Maßnahme in den Markt senden und damit auf das Vertrauen in die Banken haben könnte.
Jedenfalls wurden die Pensionskassen noch Anfang des Jahres 2023 kommunikativ in der Krise belassen, während Politik und EZB die Banken und den Geldmarkt mit Worten und Taten stärkten. Jene Pensionskassen, die auch nach den Vorstellungen des Gesetzgebers mit seiner Anlageverordnung seit Jahrzehnten vorwiegend mit den Finanzprodukten der Banken und Staaten Zinsen für eine auskömmliche Rente ihrer Versicherten ansammeln sollen und damit am selben Tropf hängen wie die von der gleichen Behörde regulierten Banken.
Wäre es nicht an der Zeit auch einmal den stabilen und - im Gegensatz zu einigen Finanzprodukten - fairen und sicheren Beitrag der Pensionskassen zur finanziellen Alterssicherung kommunikativ zu würdigen?
Wirtschaftlich gehen die neuen staatlichen Sicherungsmaßnahmen wie Insolvenzsicherungspflicht der Pensionskassenzusagen und die gesetzliche Option des § 234 Abs. 7 VAG zur zusätzlichen Finanzierung der Pensionskassen ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. Es ist kein Wunder, dass sich die Arbeitgeber angesichts der Haftung und vermeintlich drohender Finanzierungslasten im Zweifel gegen den Durchführungsweg Pensionskasse entscheiden. Um es klar zu sagen: Das gesetzliche Modell einer überbetrieblichen und steuerbefreiten Pensionskasse erlaubt es nicht, in guten Jahren Reserven aufzubauen, die sie in schlechten Jahren zur Stützung karger Renditen verwenden können. Aus der Unmittelbarkeit der jährlich obligatorischen Verteilung von Überschüssen an die Versicherten resultiert eine notwendig dünnere Kapitaldecke als bei den Lebensversicherern. Und selbst diese haben die langen Jahre des niedrigen Zinses nicht unbeschadet überstanden, während die Staaten von der niedrigen Zinslast profitierten. Dies anzuerkennen entspräche dem Gebot der Fairness und würde das so dringend benötigte Vertrauen in unsere Altersvorsorgeeinrichtungen fördern. Wir wünschen uns, dass Politik und Aufsicht zum Durchführungsweg Pensionskasse stehen.
Der DPV hat trotz aller Herausforderungen des Jahres 2023 eine gute Ausgangsposition für den Start in das Jahr 2024 erarbeitet. Unser Nettoertrag aus den Kapitalanlagen vor außerordentlichen Abschreibungen erfüllt mit 2,7% das Erfordernis des durchschnittlichen Rechnungszinses von 2,56% (2022: 2,65%, 2021: 2,72%). Aufgrund von zwei Abschreibungen bei Immobilienfonds in Höhe von insgesamt ca. 1,3 Mio. EUR, die wir vorsorglich vorgenommen haben, sinkt die Nettoverzinsung allerdings auf 2,37%. Jedoch weisen wir auf Basis des positiven Risiko- und Verwaltungskostenergebnisses selbst nach Zuführung von 70 TEUR zur Pauschalverstärkung einen Jahresüberschuss von 425 TEUR aus, welcher der Verlustrücklage zugeführt wird.
Am Jahresende 2023 ist das Sicherungsvermögen des DPV auskömmlich und solide bedeckt. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen erreichen 125,0 % (VJ: 124,6 %). Mit einer Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe des Jahresüberschusses hat der DPV nicht nur der wachsenden Deckungsrückstellung Rechnung getragen, sondern zusätzlich eine Verbesserung der Solvabilitätsquote erreicht. Der DPV hat damit ein weiteres krisenhaftes Jahr erfolgreich abgeschlossen.
Damit haben wir ein weiteres Mal unter Beweis gestellt, dass wir finanziell und organisatorisch gut aufgestellt sind. Wir sehen es als unsere erste Aufgabe an, die jederzeitige Erfüllung unserer Verpflichtungen den Versicherten gegenüber sicherzustellen
IV. Prognosebericht 2024
Angesichts der Melange der Krisenherde müssen wir auch in 2024 mit einer dauerhaften und unerwarteten Beeinträchtigung der Vermögens- und Finanzlage des DPV als Katastrophenszenario rechnen. Die Abhängigkeit einer Pensionskasse vom Kapitalmarkt und der wirtschaftlichen Lage der Mitgliedsunternehmen lässt diverse äußere Entwicklungen und Risiken aufscheinen, die sich der Steuerung durch eine Pensionskasse vollständig entziehen.
Wir behalten daher in 2024 die bisherige Strategie bei, besonders vorsichtig und umsichtig zu handeln, Gefahren für unsere Vermögenswerte rechtzeitig vorwegzunehmen und bei den obligatorischen Versicherungsleistungen abzubremsen, um künftig Handlungsspielraum für optionale Leistungen zu haben.
Auf der Beitragsseite gehen wir wiederum vorsichtshalber davon aus, dass die äußere Situation ein weiteres Stagnieren der Beiträge zur Folge haben wird.
Die Versicherungsleistungen werden sich in 2024 auf 13,3 Mio. EUR erhöhen. Die Aufwendungen für Kapitalzahlungen, die zwar angemeldet werden müssen, häufig jedoch erst später in Anspruch genommen werden, entziehen sich einer exakten Planung. Je nach Abruf der Kapitalzahlungen und analog den Beitrags- und Zinseinnahmen gehen wir von einem Zuwachs der Kapitalanlagen auf 388 Mio. EUR aus.
Die Kapitalerträge werden sich in 2024 auf etwa 12 Mio. EUR belaufen. Ein Andauern oder Verschärfen der Krise kann sich bilanziell auf unseren Kapitalanlagenbestand sowie auf unsere Kapitalerträge auswirken. Mit weiterhin steigendem Zins nimmt die Gefahr zu, Abschreibungen bei den Kapitalanlagen vornehmen und damit Verluste hinnehmen zu müssen.
Insgesamt planen wir wiederum vorsichtig mit einem Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2024 von ca. 500 TEUR, welcher parallel zum beitragsbedingten Wachstum unserer Deckungsrückstellung die Erhaltung unserer Solvabilitätsquote sichern soll. Die anhaltende Krise lässt Prognosen für 2024 nur bedingt zu. Fundierte Zahlen mögen hoffentlich im Lauf dieses Jahres zu planbaren Ergebnissen führen.
Auf der Passivseite verfolgen wir seit Jahren die Strategie, unsere Rechnungsgrundlagen intensiv zu monitoren, zu stärken und den versprochenen Rechnungszins abzusenken. Im finanziellen Rahmen der in 2024 vorhandenen Pauschalverstärkung in Höhe von 308 TEUR ist eine weitere Verstärkung der Biometrie der Witwer im AV 2/3 geplant.
Es bleibt unser Ziel durch Erreichen auskömmlicher Ergebnisse die Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherten und Rentnern dauerhaft erfüllen und die Risikotragfähigkeit des DPV sicherstellen zu können.
Zuverlässigkeit des unternehmensinternen Planungssystems und der zugrunde gelegten Daten und Annahmen
Die Planungen des DPV erfolgen über einen Zeithorizont von bis zu 15 Jahren. Unsere Zielsetzungen und langfristigen Planungen beeinflussen sich wechselseitig. Ziel ist die Sicherstellung der Erfüllbarkeit der eingegangenen Rentenverpflichtungen auch vor dem Hintergrund einer sich ändernden Biometrie. Die Prognose der hierzu erforderlichen künftigen Kapitalerträge erfolgt dabei unter verschiedenen Kapitalmarktszenarien und unterschiedlichen Annahmen zur Wieder- und Neuanlage. Neben dem von der Aufsicht vorgegebenen Szenario, werden auch interne, DPV-spezifische Szenarien mit realistischen Annahmen für die Zukunft gerechnet. Dabei wird der Eigenmittelbedarf zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung für den gesamten Planungszeitraum beobachtet.
Unsere Planung beruht im Übrigen auf der empirischen Weiterführung der Beiträge und Kosten, sowie auf den Veränderungen, die sich aufgrund bestehender, geänderter oder zukünftiger Vereinbarungen sowie geplanter Ereignisse in kommenden Geschäftsjahren mutmaßlich ergeben bzw. aufgrund unserer Geschäftspolitik, der bestehenden und geplanten Geschäftsverbindungen und der Positionierung des DPV für die nächsten Jahre voraussichtlich zu erwarten sein dürften.
Unter Berücksichtigung dieser Untersuchungen, den erreichten Zielen, dem Marktumfeld und den sich verändernden Rahmenbedingungen wird die geschäftspolitische Ausrichtung des DPV jährlich überprüft und eine Anpassung der Ertrags- und Kapitalziele auch mit Blick auf das notwendige Risikodeckungskapital vorgenommen.
Sonstiges
Der Versicherungsverein ist als soziale Einrichtung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er gehört der Fachvereinigung "Pensionskassen" in der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., Berlin an.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedsunternehmen, deren Geschäftsleitungen und allen Versicherten für ihr Vertrauen und ihre langjährige Treue. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalabteilungen und den Betriebsräten der Mitgliedsunternehmen für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns. Und wir bedanken uns bei den vielen Dienstleistern, die uns bei vielen unserer Aufgaben erfolgreich ein Stück des Weges begleitet haben.
Durch Ihr persönliches Engagement haben Sie den DPV im Jahr 2023 unterstützt und getragen!
Ein herzliches Dankeschön geht wiederum an alle Kolleginnen und Kollegen des DPV, die gerade in dem turbulenten und von Ausfällen, Krankheiten und Wechseln geprägten Jahr 2023 mit hohem Verantwortungsbewusstsein dafür gesorgt haben, dass der DPV auf Kurs bleibt und ein gutes Ergebnis erzielen konnte.
Vielen Dank für Ihr persönliches Engagement! Und vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Freundlichkeit im Interesse aller Belange unserer Mitgliedsunternehmen und Versicherten.
Kulmbach, den 18. April 2024
Der Vorstand
Christian Burger, Vorstandsvorsitzender
Özcan Dalmis, Vorstandsmitglied
BEWEGUNG DES BESTANDES AN PENSIONSVERSICHERUNGEN
Bewegung des Bestandes an
Pensionsversicherungen
*)
(ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr
2023
| Anwärter | Invaliden- und Altersrentner | Hinterbliebenenrenten | ||||
|
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Männer
Anzahl |
Frauen
Anzahl |
Summe der Jahresrenten
2)
EUR |
Witwen
Anzahl |
|
| 1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 10.873 | 4.966 | 3.637 | 1.431 | 9.035.991 | 1.372 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||||
| 1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern | 496 | 207 | 300 | 131 | 734.563 | 90 |
| 2. sonstiger Zugang 1) | 2 | 10 | ||||
| 3. gesamter Zugang | 498 | 217 | 300 | 131 | 734.563 | 90 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | ||||||
| 1. Tod | 19 | 6 | 157 | 42 | 403.414 | 81 |
| 2. Beginn der Altersrente | 290 | 130 | - | - | - | - |
| 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) | 10 | 1 | - | - | - | - |
| 4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf | - | - | ||||
| 5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeiträgen und Austrittsvergütungen | 18 | 4 | 78 | 27 | 108.361 | 3 |
| 6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeiträgen und Austrittsvergütungen | 19 | 9 | - | - | - | - |
| 7. sonstiger Abgang | 9 | 4 | 4.819 | |||
| 8. gesamter Abgang | 356 | 150 | 244 | 73 | 516.594 | 84 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 11.015 | 5.033 | 3.693 | 1.489 | 9.253.960 | 1.378 |
| davon | ||||||
| 1. beitragsfreie Anwartschaften | 23 | 52 | ||||
| 2. in Rückdeckung gegeben | ||||||
| Hinterbliebenenrenten | |||||
| Summe der Jahresrenten 2) | |||||
|
Witwer
Anzahl |
Waisen
Anzahl |
Witwen
EUR |
Witwer
EUR |
Waisen
EUR |
|
| 1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 84 | 44 | 1.604.780 | 82.382 | 20.320 |
| II. Zugang während des Geschäftsjahres | |||||
| 1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern | 9 | 7 | 98.173 | 6.159 | 4.618 |
| 2. sonstiger Zugang 1) | 140 | 69 | |||
| 3. gesamter Zugang | 9 | 7 | 98.313 | 6.159 | 4.687 |
| III. Abgang während des Geschäftsjahres: | |||||
| 1. Tod | 5 | 123.494 | 6.425 | ||
| 2. Beginn der Altersrente | - | - | - | - | - |
| 3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) | - | - | - | - | - |
| 4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf | 1 | 2.545 | |||
| 5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeiträgen und Austrittsvergütungen | 3 | 710 | 2.291 | ||
| 6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeiträgen und Austrittsvergütungen | - | - | - | - | - |
| 7. sonstiger Abgang | |||||
| 8. gesamter Abgang | 8 | 1 | 124.204 | 8.716 | 2.545 |
| IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 85 | 50 | 1.578.889 | 79.825 | 22.462 |
| davon | |||||
| 1. beitragsfreie Anwartschaften | |||||
| 2. in Rückdeckung gegeben | |||||
1) z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung,
aus Versorgungsausgleich sowie Erhöhung der Rente
2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als
zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der
Deckungsrückstellung) ergibt
*) Mitgliederbestand = absolute Anzahl
Versicherungen
JAHRESBILANZ ZUM 31.12.2023
Aktivseite
| EUR | EUR | EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.085,00 | 6.726 | |||
| B. Kapitalanlagen | |||||
| I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.610.962,00 | 15.835.054 | |||
| II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.410.000,00 | 2.410.000 | |||
| 2. Beteiligungen | 5.212.999,13 | 5.257.291 | |||
| 7.622.999,13 | 7.667.291 | ||||
| III. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 229.169.073,50 | 221.013.345 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 17.480.570,45 | 9.990.000 | |||
| 3. Sonstige Ausleihungen | |||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 70.411.291,88 | 75.411.292 | |||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 35.700.000,00 | 37.700.000 | |||
| 106.111.291,88 | 113.111.292 | ||||
| 4. Einlagen bei Kreditinstituten | 6.000.000,00 | 0 | |||
| 5. Andere Kapitalanlagen | 1.400,00 | 1.400 | |||
| 358.762.335,83 | 344.116.036 | ||||
| 381.996.296,96 | 367.618.382 | ||||
| C. Forderungen | |||||
| I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
| 1. Versicherungsnehmer fällige Ansprüche | 7.543,71 | 11.803 | |||
| 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen | 948.254,55 | 945.788 | |||
| 955.798,26 | 957.591 | ||||
| II. Sonstige Forderungen | 191.305,43 | 172.964 | |||
| davon an verbundene Unternehmen 34.028,05 EUR (Vorj. 32.841,62 EUR) | |||||
| 1.147.103,69 | 1.130.555 | ||||
| D. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| I. Sachanlagen und Vorräte | 210.132,00 | 185.487 | |||
| II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 3.775.030,99 | 10.928.868 | |||
| III. Andere Vermögensgegenstände | 1.062.419,08 | 1.009.101 | |||
| 5.047.582,07 | 12.123.456 | ||||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| I. Abgegrenzte Zinsen | 1.944.094,51 | 1.959.292 | |||
| II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 189.868,25 | 203.756 | |||
| 2.133.962,76 | 2.163.047 | ||||
| Summe der Aktiva | 390.327.030,48 | 383.042.166 |
"Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind."
Kulmbach, den 15. März 2024
Der Treuhänder
Heribert Karsch
Passivseite
| EUR | EUR | EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| A. Eigenkapital | |||||
| Gewinnrücklagen | |||||
| Verlustrücklage gemäß § 193 VAG, Stand 1.1. | 19.428.746,00 | 18.682.952 | |||
| Einstellung aus dem Jahresüberschuss | 425.131,14 | 745.794 | |||
| 19.853.876,92 | 19.428.746 | ||||
| B. Versicherungstechnische Rückstellungen | |||||
| I. Deckungsrückstellung | 367.440.708,00 | 360.751.144 | |||
| II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 183.865,82 | 103.877 | |||
| 367.624.573,82 | 360.855.021 | ||||
| C. Andere Rückstellungen | |||||
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.352.253,00 | 2.308.670 | |||
| II. Sonstige Rückstellungen | 297.748,00 | 277.231 | |||
| 2.650.001,00 | 2.585.901 | ||||
| D. Andere Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber | |||||
| 1. Versicherungsnehmern | 1.104,34 | 1.034 | |||
| 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen | 22.679,75 | 12.316 | |||
| 23.784,09 | 13.350 | ||||
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | 143.182,40 | 82.485 | |||
| davon: | |||||
| aus Steuern: 39.653,15 EUR (Vorj. 37.275,08 EUR) | |||||
| im Rahmen der sozialen Sicherheit: 3.174,52 EUR (Vorj. 2.984,65 EUR) | |||||
| 166.966,49 | 95.835 | ||||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 31.612,25 | 76.663 | |||
| Summe der Passiva | 390.327.030,48 | 383.042.166 |
"Es wird bestätigt, dass die Deckungsrückstellung in Höhe von 367.440.708,00 EUR, einschließlich einer Pauschalverstärkung in Höhe von 307.838,00 EUR, nach dem zuletzt genehmigten Geschäftsplan berechnet worden ist."
Köln, den 08. März 2024
Dr. Thilo Volz, Diplom-Mathematiker, Verantwortlicher Aktuar
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
| Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||||
| EUR | EUR |
Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|
| I. Versicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Verdiente Beiträge | 12.614.912,29 | 12.544.804 | ||
| 2. Erträge aus Kapitalanlagen | ||||
| a) Erträge aus verbundenen Unternehmen | 60.000,00 | 50.000 | ||
| b) Erträge aus Beteiligungen | 169.886,38 | 155.000 | ||
| c) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | ||||
| aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.242.540,02 | 1.192.347 | ||
| bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 10.265.154,56 | 11.507.694,58 | 10.683.108 | |
| 11.875.455 | ||||
| 11.737.580,96 | 12.080.455 | |||
| 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle | ||||
| a) Zahlungen für Versicherungsfälle | 13.435.936,74 | 13.374.298 | ||
| b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 79.988,37 | -7.149 | ||
| 13.515.925,11 | 13.367.149 | |||
| 4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen | ||||
| Deckungsrückstellung | 6.689.564,00 | 7.263.742 | ||
| 5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb | ||||
| a) Abschlussaufwendungen | 238.309,00 | 229.984 | ||
| b) Verwaltungsaufwendungen | 419.424,00 | 404.772 | ||
| 657.733,00 | 634.756 | |||
| 6. Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||||
| a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 1.352.537,03 | 1.151.828 | ||
| b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 1.516.563,00 | 1.255.862 | ||
| 2.869.100,03 | 2.407.690 | |||
| 7. Versicherungstechnisches Ergebnis | 620.171,11 | 951.922 | ||
| II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
| 1. Sonstige Erträge | 75.651,97 | 92.279 | ||
| 2. Sonstige Aufwendungen | 234.346,00 | 256.410 | ||
| -158.694,03 | -164.131 | |||
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 461.477,08 | 787.791 | ||
| 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.454,10 | 7.141 | ||
| 5. Sonstige Steuern | 34.891,84 | 34.856 | ||
| 36.345,94 | 41.997 | |||
| 6. Jahresüberschuss | 425.131,14 | 745.794 | ||
| 7. Einstellungen in Gewinnrücklagen in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG | 425.131,14 | 745.794 | ||
| 8. Bilanzgewinn | 0,00 | 0 | ||
ANHANG
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Rech-VersV) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
Die Dresdener Pensionskasse VVaG mit Sitz in Kulmbach ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth unter der Nummer HRB 124 eingetragen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Zusammenhang mit den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Beträge sind auf volle Euro gerundet.
Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Hierbei handelt es sich um entgeltlich erworbene EDV-Software, die mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen, die sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren, bilanziert ist. Der planmäßigen Abschreibung liegen Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren zugrunde.
B. Kapitalanlagen
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 sind in der Übersicht auf den Seiten 44/45 dargestellt.
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Die zum Jahresende ausgewiesenen vier Grundstücke wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden linear auf die Nutzungsdauern von 40 bis 69 Jahren verteilt. Die Wertermittlung der Grundstücke erfolgt nach dem Ertragswertverfahren. Die ermittelten Verkehrswerte der Grundstücke betragen 22.286.000 EUR. Für die im Jahr 2015 zwei angeschafften Grundstücke wurden Neubewertungen in 2018 vorgenommen, für die weiteren Objekte liegen Wertgutachten aus 2021 bzw. 2022 vor.
Der Bilanzwert des vom DPV im Rahmen seiner Tätigkeit genutzten eigenen Grundstücks in Kulmbach beträgt 36.176 EUR.
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB i.V. mit § 253 Abs. 3 HGB und § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Nordseebad Kampen auf Sylt-Gesellschaft mbH (NSBK), Kulmbach
Unser Anteil am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 250.000 DM beträgt 2,4% mit einem Buchwert von 2.410.000 EUR. Die NSBK hält 97,6% eigene Anteile.
Aufwendungen aus der Beteiligung entstanden dem DPV nicht. Der vorgelegte letzte Jahresabschluss zum 31.12.2023 weist einen Jahresüberschuss von 37.406 EUR aus (2022: 39.283 EUR). Das bilanzielle Eigenkapital der NSBK beträgt 813.712 EUR (2022: 836.305 EUR).
Die Werthaltigkeitsprüfung auf Basis des Nettoinventarwerts bestätigt den Buchwert. Der Zeitwert wird mit dem Buchwert angesetzt.
2. Beteiligungen
In 2017 hat sich der DPV in Form einer Kommanditbeteiligung an dem geschlossenen Spezial-AIF "LHI Green Infrastructure Invest II" beteiligt, der in erneuerbare Energien investiert. Das in 2017 zugesagte Kapital in Höhe von 3 Mio. EUR wurde bis Ende 2018 vollständig abgerufen. In 2020 erfolgte eine Aufstockung um 2 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR. Die ursprünglichen Anschaffungskosten betragen 4.963.795 EUR. Abzüglich bisher erfolgter Kapitalrückzahlungen von 473.519 EUR beträgt der aktuelle Bilanzwert 4.396.231,76 EUR.
Die Zeitwertermittlung erfolgte auf Basis des Net Asset Value (Nettoinventarwert) und beträgt 4.996.000,00 EUR.
In 2021 hat sich der DPV an dem geschlossenen Spezial-AIF "LHI Husemann (ehem. Viktoria) Karree Bochum GmbH & Co. KG" beteiligt. Die geschlossene Investment KG ist auf das Halten von Beteiligungen aller Art von Immobilien-Gesellschaften beschränkt. Der Spezial-AIF wird hauptsächlich in Büroimmobilien mit öffentlichen Mietern und Immobilien investieren, die auch Dienstleistungs- und Handelsflächen beinhalten können. Von dem in 2021 zugesagten Kapital in Höhe von 4,855 Mio. EUR wurden per 31.12.23 816.767 EUR abgerufen.
Auf die weiteren Angaben zur Beteiligung wird gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 HGB verzichtet.
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Anteile an Investmentvermögen
Im Berichtsjahr 2023 erfolgten Ausschüttungen in Höhe von 6.486.950 EUR (2022: 6.401.755 EUR), wovon 4.799.987 EUR (2022: 4.799.987 EUR) wieder in Investmentanteile investiert wurden.
Als beizulegenden Zeitwert legen wir bei den Investmentvermögen immer den Nettoinventarwert (NAV) zugrunde, der uns zum Stichtag von den Fondsgesellschaften überliefert wird.
Unser Bestand an Investmentanteilen mit einem Anteilbesitz von mehr als 10% gliedert sich Ende 2023 wie folgt:
|
Buchwert (BW)
in TEUR |
Zeitwert (ZW)
in TEUR |
Differenz (ZW - BW)
in TEUR |
Ausschüttung 2023
in TEUR |
|
| Gemischter Wertpapierfonds | ||||
| DPV-Fonds I | 154.889 | 149.161 | -5.728 | 4.300 |
| Immobilienfonds | ||||
| mondial commercium DI | 15.000 | 16.393 | 1.393 | 645 |
| mondial quartierfonds DII | 18.236 | 23.153 | 4.917 | 662 |
| UII Garbe Logistics Real Estate Fund | 14.000 | 15.474 | 1.474 | 18 |
| PROJECT Wohnen Deutschland | 2.482 | 2.482 | 0 | 0 |
Bezüglich der Möglichkeit der täglichen Rückgabe der Fondsanteile bestehen beim überwiegenden Teil keine Beschränkungen. Bei den Immobilienfonds setzt dies jedoch eine ausreichende Liquidität im Fondsvermögen voraus. Lediglich beim Immobilienfonds "UII Garbe Logistics Real Estate Fund" beträgt die Rückgabefrist sechs Monate und beim Immobilienfonds "PROJECT Wohnen Deutschland" 12 Monate.
Sämtliche Anteile wurden gemäß § 341b Abs. 2 Halbsätze 2 und 3 HGB dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Entsprechend dieser Zuordnung erfolgt die Bewertung nicht nach den für das Umlaufvermögen, sondern nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V. mit § 253 Abs. 3 HGB und § 255 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips.
Das gemischte Wertpapiersondervermögen DPV-Fonds I weist zum 31.12.23 einen Buchwert von 154.888.698 EUR und einen Zeitwert von 149.160.558 EUR aus. Der Fonds ist in Anteilen an Renten- und Immobilienfonds sowie im Rentenbereich im Wesentlichen in Pfandbriefen und öffentlichen Anleihen mit erstklassigem Rating investiert. Verursacht durch den massiven Zinsanstieg am Kapitalmarkt lag der Kurs der Rentenpapiere in den ETFs im Bereich Emerging Markets zum Bilanzstichtag größtenteils unter pari. Aufgrund der Buy-and-Hold-Strategie erfolgt die Einlösung der Rentenpapiere bei Endfälligkeit zum Nominalwert. Vor diesem Hintergrund und den erstklassigen Bonitäten wird von einer außerplanmäßigen Abschreibung abgesehen.
In 2016 hat sich der DPV an dem Grundstückssondervermögen "mondial commercium DI" beteiligt, das in Nahversorgungsimmobilien investiert.
Unsere Mittelzusage an dem Grundstückssondervermögen beträgt 15 Mio. EUR. Bis Ende 2023 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 14.999.973 EUR abgerufen.
Zudem hat sich der DPV in 2016 an einem weiteren Grundstückssondervermögen, dem "mondial quartierfonds DII" beteiligt, das in Wohnimmobilien investiert.
Unsere Mittelzusage an dem Grundstückssondervermögen beträgt 20 Mio. EUR. Bis Ende 2023 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 18.235.747 EUR abgerufen, so dass sich noch ein offener Kapitalabruf von 1.764.253 EUR ergibt.
Seit 2019 hat der DPV Anteile in Höhe von insgesamt 4.999.962 EUR an dem Grundstückssondervermögen "ZBI Union Wohnen Plus" erworben, das in inländische Wohnimmobilien investiert.
Der Fonds ist damit komplett abgerufen.
In 2021 und in 2022 hat der DPV Anteile in Höhe von insgesamt 3.007.000 EUR an dem Grundstückssondervermögen "PROJECT Wohnen Deutschland" erworben, das inländische Wohnimmobilien entwickelt.
Der beizulegende Zeitwert für den Fonds Project Wohnen Deutschland, so wie er von der Fondsgesellschaft Project Investment berichtet wurde, beträgt zum 31.12.23 2.482.436 EUR.
Der Buchwert vor Abschreibung zum 31.12.23 beträgt 2.774.907 EUR. Dieser entspricht dem Buchwert 2.520.907 EUR zum 31.12.22 zzgl. einem Zugang von 254.000 EUR in 2023.
Mit dem beizulegenden Zeitwert ergibt sich aus Vorsichtsgründen eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 292.471 EUR zum 31.12.23.
Nach diversen Insolvenzen von Schwestergesellschaften, insbesondere Projektentwicklungsunternehmen der Project-Gruppe wird der Project Wohnen Deutschland Fonds nicht mehr die ursprünglichen Anlageziele erreichen. Im insolvenzgeschützten Sondervermögen des Fonds befindet sich lediglich ein unbebautes Grundstück in Dresden, welches vor Abwicklung veräußert werden soll.
Seit 2020 hat der DPV Anteile in Höhe von insgesamt 14.999.935 EUR an dem Grundstückssondervermögen "UII Garbe Logistics Real Estate Fund" erworben. Dieser Fonds investiert in Logistikimmobilien.
Unsere Mittelzusage an dem Grundstückssondervermögen beträgt 15 Mio. EUR und ist damit voll investiert. Wir legen für die Bewertung des Fonds Union Garbe Logistics zum 31.12.23 einen beizulegenden Zeitwert von 14 Mio. EUR zugrunde.
Der Buchwert vor Abschreibung beträgt 14.999.935 EUR und entspricht den aufgelaufenen Anschaffungskosten zum 31.12.23. Der von der Union an uns berichtete Zeitwert beträgt 15.473.624 EUR zum 31.12.23. Mit dem von uns festgelegten beizulegenden Zeitwert ergibt sich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1 Mio. Euro zum 31.12.23.
Der Buchwert eines in festverzinsliche Wertpapiere investierenden Publikumsfonds von Flossbach von Storch, der nicht zum niedrigeren Stichtagswert angesetzt wurde, beträgt zum Bilanzstichtag 19.562.323 EUR. Der beizulegende Zeitwert beträgt 19.518.800 EUR und unterschreitet den Buchwert um 43.523 EUR. Nach der partiellen Abschreibung zum 31.12.2022 in Höhe von 545.677 EUR auf der Grundlage des Kursmittelwerts auf Monatsbasis weist der Fonds in 2023 eine erfreuliche Werterholung aus. Eine Abschreibung in 2023 ist danach nicht vorzunehmen.
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
In 2020 hat der DPV in Inhaberschuldverschreibungen "Compartment 4 Green Infrastructure Bond II" investiert. Das gezeichnete Kapital in Höhe von nominal 8,5 Mio. EUR wurde bis März 2021 vollständig abgerufen. Die Anschaffungskosten betragen 8.236.078 EUR. Abzüglich bisher erfolgter Kapitalrückzahlungen von 246.078 EUR beträgt der aktuelle Bilanzwert 7.862.500 EUR. Der beizulegende Zeitwert beträgt 8.173.855 EUR und übersteigt den Buchwert um 311.355 EUR.
Neu erworben in 2023 wurden Inhaberschuldverschreibungen mit Anschaffungskosten in Höhe von 7.656.000 EUR. Der Buchwert aller Inhaberschuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden beträgt zum 31.12.23 17.480.571 EUR und der Zeitwert 17.601.337 EUR. Die Inhaberschuldverschreibungen wurden dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dementsprechend erfolgt ihre Bewertung nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (§ 341b Abs. 2 HGB i.V. mit § 253 Abs. 3 HGB und § 255 Abs. 1 HGB). Anleihen, die unter pari erworben werden, werden linear ausgehend von ihren Anschaffungskosten zu ihrem Endfälligkeitsbetrag bis zur Fälligkeit amortisiert. Der jährliche Amortisationsbetrag wird als Ertrag vereinnahmt und unter dem Posten Erträge aus anderen Kapitalanlagen ausgewiesen. Mit Anleihen, die über pari erworben werden, wird analog ein negativer Ertrag aus anderen Kapitalanlagen ausgewiesen.
3. Sonstige Ausleihungen
Es wurden in 2023 weder Schuldscheindarlehen noch Namensschuldverschreibungen erworben. Zurückgezahlt wurden sonstige Ausleihungen von insgesamt 7.000.000 EUR.
Von dem Bestand am 31.12.2023 entfallen auf
| a) öffentlich-rechtliche Geld- und Kreditinstitute | 41.611.292 EUR |
| b) privatrechtliche Geld- und Kreditinstitute | 61.500.000 EUR |
| c) sonstige | 3.000.000 EUR |
| 106.111.292 EUR |
Die Schuldscheinforderungen werden gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung bewertet.
Die Namensschuldverschreibungen werden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Der Buchwert der sonstigen Ausleihungen, die nicht zum niedrigeren Stichtagswert angesetzt wurden, beträgt 106.111.292 EUR. Anhand der Barwert-Methode ergibt sich für den Gesamtbestand der sonstigen Ausleihungen ein Zeitwert in Höhe von 98.064.728 EUR. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist unterblieben, da es sich um zinsinduzierte Wertminderungen handelt.
5. Die anderen Kapitalanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Der Zeitwert entspricht dem Buchwert.
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Forderungen sind zum Nennwert bewertet und wurden zwischenzeitlich beglichen.
II. Sonstige Forderungen
Die sonstigen Forderungen sind zum Nennwert bewertet. In diesem Posten sind 153.215 EUR aus dem Abrechnungsverkehr mit unseren Hausverwaltungen in Hannover und Berlin enthalten.
Es bestehen Forderungen für erbrachte Dienstleistungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen NSBK in Höhe von 34.028 EUR.
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen, die sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren, bewertet.
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet.
III. Andere Vermögensgegenstände
Die anderen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Bei diesen Posten handelt es sich um vorausgezahlte Renten für Januar 2024.
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen
Die Zinsforderungen sind zum Nennwert angesetzt und betreffen im Jahr 2024 fällige Zinsen, die anteilig auf das Geschäftsjahr 2023 entfallen. Mit Ausfällen ist nicht zu rechnen.
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um das Agio zweier Namensschuldverschreibungen, das zeitanteilig aufgelöst wird.
Entwicklung und Zusammensetzung der Kapitalanlagen
Entwicklung der Aktivposten A, B I bis III im Geschäftsjahr 2023
| Aktivposten |
Bilanzwerte Vorjahr
TsdEUR |
Zugänge
TsdEUR |
Umbuchungen
TsdEUR |
Abgänge
TsdEUR |
Zuschreibungen
TsdEUR |
Abschreibungen
TsdEUR |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7 | 5 | ||||
| B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.836 | 224 | ||||
| B II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.410 | |||||
| 2. Beteiligungen | 5.257 | 50 | 94 | |||
| 3. Summe B II. | 7.667 | 50 | 94 | |||
| B III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 221.013 | 9.448 | 1.292 | |||
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere und andere festverzinsliche Wertpapiere | 9.990 | 7.660 | 170 | |||
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||||||
| a) Namensschuldverschreibungen | 75.411 | 5.000 | ||||
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 37.700 | 2.000 | ||||
| 4. Einlagen bei Kreditinstituten | 6.000 | |||||
| 5. Andere Kapitalanlagen | 1 | |||||
| 6. Summe B III. | 344.115 | 23.108 | 7.170 | 1.292 | ||
| insgesamt | 367.625 | 23.158 | 7.264 | 1.521 |
| Aktivposten |
Bilanzwerte Geschäftsjahr
TsdEUR |
| A. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2 |
| B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.611 |
| B II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.410 |
| 2. Beteiligungen | 5.213 |
| 3. Summe B II. | 7.623 |
| B III. Sonstige Kapitalanlagen | |
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 229.169 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere und andere festverzinsliche Wertpapiere | 17.481 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | |
| a) Namensschuldverschreibungen | 70.411 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 35.700 |
| 4. Einlagen bei Kreditinstituten | 6.000 |
| 5. Andere Kapitalanlagen | 1 |
| 6. Summe B III. | 358.763 |
| insgesamt | 381.998 |
Zeitwerte der Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2023 gemäß § 54 RechVersV
|
Bilanzwert
EUR |
Zeitwert
EUR |
|
| B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15.610.962 | 22.286.000 |
| B II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.410.000 | 2.410.000 |
| 2. Beteiligungen | 5.212.999 | 5.706.588 |
| B III. Sonstige Kapitalanlagen | ||
| 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 229.169.074 | 230.759.672 |
| 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 17.480.570 | 17.601.337 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | ||
| a) Namensschuldverschreibungen | 70.411.292 | 63.525.418 |
| b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 35.700.000 | 34.539.309 |
| 4. Einlagen bei Kreditinstituten | 6.000.000 | 6.000.000 |
| 5. Andere Kapitalanlagen | 1.400 | 1.400 |
| Kapitalanlagen insgesamt | 381.996.297 | 382.829.725 |
Die Gesamtsumme der (fortgeführten) Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen entspricht dem Bilanzwert und beträgt 381.996.297 EUR. Die Gesamtsumme des beizulegenden Zeitwertes dieser Kapitalanlagen beträgt 382.829.725 EUR. Daraus ergibt sich ein Gesamtsaldo an stillen Reserven von 833.428 EUR.
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Der Verlustrücklage nach § 193 VAG ist gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung mindestens ein Betrag in der Höhe zuzuführen, dass mindestens die Solvabilitätsvoraussetzungen erfüllt sind, sofern es das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung zulässt. Der Jahresüberschuss beträgt 425.131 EUR. Dieser wurde der Verlustrücklage zugeführt.
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Die Deckungsrückstellung wurde nach der prospektiven Methode unter Berücksichtigung der künftigen Verwaltungskosten ermittelt.
Für Rentenanwartschaften in unseren Abteilungen A und C (diese Abteilungen sind für Neuzugänge ab 1998 geschlossen) beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins nunmehr 3,25%. Der Rechnungszins wurde zum 31.12.2023 von 3,5% auf 3,25% abgesenkt. Zugleich erfolgte eine Stärkung der Biometrie der Witwer. Der notwendige Auffüllbedarf dieser Maßnahmen betrug 1.162.162 EUR und wurde aus der in den Vorjahren gebildeten Pauschalverstärkung (Stand 31.12.2022: 1.400.000 EUR) finanziert.
Für Rentenanwartschaften, die durch Beitragszahlungen bis 2004 in unserer Abteilung W entstanden sind, beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins 3,0%.
Bei den biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden für diese beiden Abrechnungsverbände modifizierte Richttafeln 1998 von Klaus Heubeck angesetzt.
Für Rentenanwartschaften in der Abteilung W, die durch Beitragszahlungen in der Zeit von 2005 bis 2017 entstanden sind, beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins 2,75%. Für die durch Beitragszahlungen in der Zeit von 2018 bis 2020 erworbenen Rentenanwartschaften beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins 1,75%. Für Beiträge ab 2021 beträgt der geschäftsplanmäßige Rechnungszins 0,5 %.
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen sind geschäftsplanmäßig durch eine verstärkende Modifikation aus den Richttafeln 1998 von Klaus Heubeck abgeleitet worden. Aufgrund der in den vorhandenen Beständen beobachteten Risikoentwicklung wurden bereits in der Tarifkalkulation gegenüber den Richttafelwerten entsprechende Sicherheiten berücksichtigt.
Für neue Verträge ab 21.12.2012 findet ein Unisextarif mit einem Rechnungszins von 1,75% Anwendung. Für neue Verträge, die in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 begründet worden sind, beträgt der Rechnungszins 0,5% und für Neuverträge ab 01.07.2022 nunmehr 0,25%.
Für die biometrischen Rechnungsgrundlagen werden modifizierte Heubeck-Richttafeln 2018 G angewandt.
Zusätzlich wurde in 2023 eine weitere pauschale Zuführung in Höhe von 70.000 EUR für zukünftige Maßnahmen zur Verstärkung der Rechnungsgrundlagen vorgenommen. Die in der Deckungsrückstellung enthaltene Pauschalverstärkung beträgt zum 31.12.2023 somit 307.838 EUR.
II. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrifft zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlte Rentenbeträge und den Auffüllbedarf der Deckungsrückstellung für die bei Bilanzerstellung unbekannten Spätschäden. Die unbekannten Spätschäden wurden mit ihrem voraussichtlichen Wert angesetzt. Für die Rückstellung wurde der Durchschnittswert aus den Erfahrungen der letzten fünf Jahre herangezogen.
C. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und einem jährlichen Rententrend von 1% p.a. bzw. 2% p.a. errechnet.
Gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurde als Abzinsungszinssatz bei der Bewertung zum 31.12.2023 ein Rechnungszins von 1,82% (im Vorjahr 1,78%) angesetzt.
Bei dem Abzinsungszinssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichten 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 15.182 EUR (im Vorjahr 66.458 EUR).
II. Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die Abschlussvergütungen für das Geschäftsjahr 2023 (31.100 EUR), Urlaubsrückstellungen (103.900 EUR), eine Altersteilzeitverpflichtung (53.568 EUR), die Kosten für den Jahresabschluss (49.980 EUR), für das mathematische Gutachten inkl. Aktuar (56.000 EUR) und Veröffentlichungskosten (3.200 EUR).
D. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Mitgliedsunternehmen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres mit künftigen Beitragsforderungen zu verrechnen oder zu erstatten.
II. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet und sind zwischenzeitlich beglichen worden.
E. Rechnungsabgrenzungsposten
Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um das Disagio von Schuldverschreibungen, das zeitanteilig aufgelöst wird.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge
| Die Beitragseinnahmen setzen sich wie folgt zusammen: | EUR | EUR (Vorjahr) |
| laufende Beiträge | ||
| von Mitgliedsunternehmen | 7.476.200 | 7.358.230 |
| von Mitgliedern | 4.928.662 | 5.021.359 |
| Einmalbeiträge | ||
| von Mitgliedsunternehmen | 144.751 | 106.761 |
| von Mitgliedern | 65.299 | 58.454 |
| 2. Erträge aus Kapitalanlagen | 12.614.912 | 12.544.804 |
| Erträge aus verbundenen Unternehmen | 60.000 | 50.000 |
| Erträge aus Beteiligungen | 169.886 | 155.000 |
| Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten | ||
| und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden | ||
| Grundstücken | 1.242.540 | 1.192.347 |
| Die Erträge aus anderen Kapitalanlagen ergeben sich aus: | ||
| Anteile an Investmentvermögen | 6.087.627 | 6.401.755 |
| Inhaberschuldverschreibungen | 399.281 | 449.083 |
| Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen | ||
| und Darlehen | 3.703.663 | 3.829.606 |
| Festgeldern, Termingeldern | 74.542 | 2.597 |
| andere Kapitalanlagen | 42 | 67 |
| 11.737.581 | 12.080.455 | |
| 3. Aufwendungen für Versicherungsfälle | ||
| gezahlte Renten | 12.857.028 | 12.882.599 |
| gezahlte Austrittsvergütungen | 149.952 | 77.728 |
| Veränderung der Rückstellung für noch | ||
| nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 79.988 | -7.149 |
| 13.086.968 | 12.953.178 | |
| Regulierungsaufwendungen | 428.957 | 413.971 |
| 13.515.925 | 13.367.149 |
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
In diesem Posten sind u. a. 1.115.345 EUR Kosten für die Verwaltung von Kapitalanlagen (einschließlich Aufwendungen für Grundstücke), 5.864 EUR für die Übernahme von Teilen der Internen Revision (Kapitalanlagen), 29.242 EUR für die Wartung des Kapitalanlagenverwaltungsprogramms und 180.333 EUR Beratungsleistungen enthalten.
b) Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 224.092 EUR auf die vorhandenen vier Grundstücke und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.000.000 EUR auf investierte Anteile an dem Logistikfonds "UII Garbe Logistics Real Estate Fund" und 292.471 EUR an dem Grundstückssondervermögen "PROJECT Wohnen Deutschland" vorgenommen.
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. In den sonstigen Erträgen sind 28.595 EUR Kostenerstattung des verbundenen Unternehmens und 33.362 EUR an Zinserträgen aus laufenden Guthaben bei Kreditinstituten enthalten.
2. In dem Posten sonstige Aufwendungen sind Zinszuführungen mit 39.376 EUR zur Pensionsrückstellung und Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen an das verbundene Unternehmen in Höhe von 28.596 EUR enthalten. Daneben besteht diese Position in Höhe von 166.374 EUR aus Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes wie Kosten für Wirtschaftsprüfer, Erstellung des mathematischen Gutachtens, Aufsichtsratssitzungen, Mitgliederversammlung etc.
5. Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Grundsteuer mit 34.892 EUR.
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers betrug 42.000 EUR (ohne Umsatzsteuer), welches vollumfänglich auf die Abschlussprüfungsleistungen entfällt.
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
|
Geschäftsjahr
TEUR |
Vorjahr
TEUR |
|
| 1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 |
| 2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 0 | 0 |
| 3. Löhne und Gehälter | 1.109 | 1.124 |
| 4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 145 | 149 |
| 5. Aufwendungen für Altersversorgung | 235 | 155 |
| 6. Aufwendungen insgesamt | 1.489 | 1.428 |
Der durchschnittliche Personalbestand betrug im Geschäftsjahr inkl. Vorstandsmitglieder 12,75 Personen (Vorjahr 11,5), davon eine geringfügig Beschäftigte.
Unter Berufung auf § 286 Absatz 4 HGB wird auf die Angabe der Vorstandsbezüge verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 193 TEUR. Die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen betragen 2.352 TEUR.
Der Aufsichtsrat hat für seine Tätigkeit satzungsgemäß keine Vergütung erhalten.
Die Namen der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sind auf den Seiten 6 und 7 aufgeführt.
Kulmbach, den 16. April 2024
Der Vorstand
Christian Burger, Vorstandsvorsitzender
Özcan Dalmis, Vorstandsmitglied
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Dresdener Pensionskasse VVaG, Kulmbach
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Dresdener Pensionskasse VVaG, Kulmbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vorn 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dresdener Pensionskasse VVaG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Pensionskasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Pensionskasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurieile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Oie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Pensionskasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeil zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Pensionskasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Pensionskasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Pensionskasse vermittelt sowie In allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Pensionskasse abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Pensionskasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Pensionskasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Pensionskasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 13. Mai 2024
Mazars
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Michael Neurath, Wirtschaftsprüfer
Christoph Höpken, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Aufsichtsrat hat im Jahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgabe der Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands wahrgenommen. Er hat sich durch regelmäßige schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstands über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft informiert.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden drei ordentliche und wegen des erneuten Vorstandswechsels im Ressort Finanzen drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Die Vertreterversammlung wurde am 20.07.2023 auf der Steinburg bei Würzburg abgehalten. Alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung, der Kapitalanlage sowie der Geschäfts- und Risikostrategie wurden dabei erörtert. Der Aufsichtsrat wurde auch in 2023 vom Vorstand rechtzeitig und vorab in die Planungen und Entscheidungen zu allen wesentlichen Maßnahmen des Geschäftsjahres eingebunden.
Jahresabschluss 2023
Am 20.07.2023 hat die Vertreterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Mazars GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Dresdener Pensionskasse VVaG für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der Mazars GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufsichtsrat und Vorstand wurden umfassend über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Der schriftliche Bericht wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.
An der Bilanzsitzung am 16.05.2024 nahmen der Wirtschaftsprüfer aus dem Hause Mazars GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, sowie der Verantwortliche Aktuar vom Aktuariat Heubeck und Partner teil. Im Anschluss an den Bericht des Abschlussprüfers hat der Verantwortliche Aktuar die wesentlichen Ergebnisse seiner versicherungsmathematischen Untersuchung zusammengefasst. Der Verantwortliche Aktuar hat die uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung abgegeben.
In der Sitzung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach § 13 Absatz 1 d der Satzung festgestellt.
Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen konnte sich der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass der Vorstand seine Aufgaben ordnungsgemäß und im Rahmen von Satzung und Gesetz erfüllt hat. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher der Vertreterversammlung, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Das Geschäftsjahr 2023 war - wie die Vorjahre - geprägt von außergewöhnlichen Entwicklungen und großen Herausforderungen. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und den daraus folgenden Turbulenzen auf den Energie- und Finanzmärkten fand die seit 2007/2008 zunehmend lockere Geldpolitik der Notenbanken ein Ende. Mit der hohen Inflation stiegen die Marktzinsen ab dem Herbst 2022 abrupt und massiv an und verwandelten die stillen Reserven der Vorjahre zum 31.12.2022 in zinsinduzierte, stille Lasten. Im Herbst 2023 schwächte sich der hohe Zins etwas ab, so dass der DPV dank dieser Entwicklung, dank der Neu- und Wiederanlage und weiterer außerordentlicher Abschreibungen zum 31.12.2023 im Saldo wieder leichte stille Reserven ausweisen konnte. Insgesamt steht zu erwarten, dass der nominal erforderliche Rechnungszins in Zukunft wieder leichter zu verdienen sein wird. Real haben die nicht ungefährlichen Marktturbulenzen den Versicherten aber keinen echten Vorteil gebracht - nach der Beruhigung des Immobiliensegments wird dies die Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Die Dresdener Pensionskasse VVaG hat die Herausforderungen des Jahres 2023 mit gutem Ergebnis gemeistert. Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete gute Arbeit.
Kulmbach, den 16. Mai 2024
Florian Kirchner, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Madlen Lemke, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats
Uwe Dutkiewicz, Mitglied des Aufsichtsrats
Karl Hofmann, Mitglied des Aufsichtsrats
Andreas Pietz, Mitglied des Aufsichtsrats
Manfred Vogl, Mitglied des Aufsichtsrats
Winfried Weber, Mitglied des Aufsichtsrats
Martina Winterwerber, Mitglied des Aufsichtsrats
Frank Zehe, Mitglied des Aufsichtsrats
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