Münstermann GmbH
Soest
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.432.873,23 |
1.320.562,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.262,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
936.206,41 |
858.006,41 |
| III.
Finanzanlagen |
495.404,82 |
462.544,43 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.316.757,56 |
2.159.303,34 |
| I.
Vorräte |
763.822,96 |
932.712,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.150.354,72 |
918.501,24 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
402.579,88 |
308.089,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.420,00 |
1.823,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.754.050,79 |
3.481.689,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.182.222,32 |
2.020.362,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.686.362,79 |
1.440.790,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
195.859,53 |
279.572,35 |
| B.
Rückstellungen |
706.821,06 |
687.236,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
865.007,41 |
774.089,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.754.050,79 |
3.481.689,18 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 1. Januar 2023 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Münstermann GmbH hat ihren Sitz in Soest und
ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nummer HRB 5451
eingetragen.
Die Münstermann GmbH ist zum 1. Januar 2023 eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. v.
§ 267 Abs. 1 HGB.
II.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
1.
Anlagevermögen
a)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der
Anschaffung linear abgeschrieben.
b)
Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erfasst und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung
linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800,00
€ wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In der
Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens wurden die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen im Zugangsjahr als
Abgang ausgewiesen.
c)
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
2.
Vorräte
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Wenn der am Abschlussstichtag beizulegende Wert
niedriger als die Anschaffungskosten war, wurde der am
Abschlussstichtag beizulegende Wert angesetzt.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominal wert
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 %
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen in Höhe von 417 T€ Forderungen
gegen Gesellschafter.
4.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert
bilanziert.
5.
Rückstellungen
Das bei der Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen angewandte
versicherungsmathematische Berechnungsverfahren ist
das modifizierte Teilwertverfahren. Die Rückstellungen
für Pensionen wurden unter der Annahme erwarteter
Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 0,00 %
p. a. nach den Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck auf
der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 1,82 %
angesetzt, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren
entspricht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden so
bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
ANGABEN ZUR BILANZ
1.
Rückstellungen für Pensionen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 2
T€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.
F. für die Ausschüttung gesperrt.
Der Ausweis der Pensionsrückstellung erfolgt zum
Erfüllungsbetrag. Die Verrechnung der
korrespondierenden Aufwands- und Ertragsposten betrifft in
Höhe von 7 T€ die Zinsen und ähnliche
Aufwendungen.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von einem
Jahr in Höhe von 722 T€ und Restlaufzeiten von
mehr als fünf Jahren in Höhe von 24 T€.
3.
Haftungsverhältnisse
Durch Sacheinlage einer isolierten Grundschuld i. H.
v. 274 T€ wurde das Stammkapital in 2004 von 26
T€ auf 300 T€ erhöht. Die Grundschuld
betrifft das im Geschäftsjahr im Eigentum von Herrn
Dominik Münstermann stehende Grundstück
Opmünder Weg 76, Soest. Gemäß
Sicherungszweckerklärung dient diese Grundschuld der
Sicherung aller bestehenden und künftigen auch
bedingten und befristeten Forderungen der Sparkasse
SoestWerl gegen die Münstermann GmbH.
IV.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 45 Personen (Vorjahr 46 Personen).
2.
Geschäftsführung und Vertretung
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2023:
· Herr Dominik Münstermann, Soest;
· Herr Michael Eberhardt, Paderborn.
Soest, den 19. November
2024
gez.
Dominik Münstermann
Geschäftsführer
gez.
Michael Eberhardt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Münstermann GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Münstermann
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Anlage zu diesem Bestätigungsvermerk
enthält eine weitergehende Beschreibung unserer
Verantwortung für die Prüfung des
Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil
unseres Bestätigungsvermerks.
Dortmund, den 19. November
2024
gez.
Martin Brandt, Wirtschaftsprüfer
gez.
Patrick Andexer, Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form einschließlich der Übersetzung
in andere Sprachen bedarf unserer vorherigen Einwilligung,
falls hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert wird
oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
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