Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 5451
Vorher
Büro Systeme Münstermann GmbHBürosysteme Münstermann GmbH
Eingetragen
28.3.1979
Branche
Herstellung von BüromöbelnGroßhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Vertrieb von Bürosystemen, technischer Büromaschinen - und Kundendienst und ähnliche Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Eberhardt
seit 17.12.2015
Geschäftsführer
Dominik Münstermann
seit 11.10.2013
Geschäftsführer
Burkhard Kunert
seit 26.5.2003
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

59494 Soest
300.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Münstermann GmbH

Soest

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.432.873,23 1.320.562,84
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.262,00 12,00
II. Sachanlagen 936.206,41 858.006,41
III. Finanzanlagen 495.404,82 462.544,43
B. Umlaufvermögen 2.316.757,56 2.159.303,34
I. Vorräte 763.822,96 932.712,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.150.354,72 918.501,24
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 402.579,88 308.089,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.420,00 1.823,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.754.050,79 3.481.689,18

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.182.222,32 2.020.362,79
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnvortrag 1.686.362,79 1.440.790,44
III. Jahresüberschuss 195.859,53 279.572,35
B. Rückstellungen 706.821,06 687.236,55
C. Verbindlichkeiten 865.007,41 774.089,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.754.050,79 3.481.689,18

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 1. Januar 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Münstermann GmbH hat ihren Sitz in Soest und ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nummer HRB 5451 eingetragen.

Die Münstermann GmbH ist zum 1. Januar 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Anlagevermögen

a) Immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaf­fungs­kosten bewertet und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung linear abgeschrieben.

b) Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Her­stellungskosten erfasst und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab dem Monat der Anschaffung bzw. Herstellung linear abge­schrie­ben.

Geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungs­kosten bis zu 800,00 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In der Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wurden die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen im Zugangsjahr als Abgang ausgewiesen.

c) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

2. Vorräte
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Wenn der am Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger als die Anschaffungskosten war, wurde der am Abschlussstichtag beizulegende Wert angesetzt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominal wert angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von 417 T€ Forderungen gegen Gesellschafter.
4. Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.

5. Rückstellungen
Das bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen angewandte versicherungs­mathematische Berechnungsverfahren ist das modifizierte Teilwertverfahren. Die Rückstellungen für Pensionen wurden unter der Annahme erwarteter Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 0,00 % p. a. nach den Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck auf der Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 1,82 % angesetzt, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei einer angenommenen Rest­laufzeit von 10 Jahren entspricht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Rückstellungen für Pensionen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 2 T€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.
Der Ausweis der Pensionsrückstellung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verrechnung der korrespondierenden Aufwands- und Ertragsposten betrifft in Höhe von 7 T€ die Zinsen und ähnliche Aufwendungen.

2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von einem Jahr in Höhe von 722 T€ und Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren in Höhe von 24 T€.

3. Haftungsverhältnisse
Durch Sacheinlage einer isolierten Grundschuld i. H. v. 274 T€ wurde das Stammkapital in 2004 von 26 T€ auf 300 T€ erhöht. Die Grundschuld betrifft das im Geschäftsjahr im Eigentum von Herrn Dominik Münstermann stehende Grundstück Opmünder Weg 76, Soest. Gemäß Sicherungszweckerklärung dient diese Grundschuld der Sicherung aller bestehenden und künftigen auch bedingten und befristeten Forderungen der Sparkasse SoestWerl gegen die Münstermann GmbH.

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitneh­mer beträgt 45 Personen (Vorjahr 46 Personen).

2. Geschäftsführung und Vertretung
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023:

· Herr Dominik Münstermann, Soest;
· Herr Michael Eberhardt, Paderborn.

 

Soest, den 19. November 2024

gez. Dominik Münstermann

Geschäftsführer

gez. Michael Eberhardt

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Münstermann GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Münstermann GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses  getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Die Anlage zu diesem Bestätigungsvermerk enthält eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortung für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

 

Dortmund, den 19. November 2024

gez. Martin Brandt, Wirtschaftsprüfer

gez. Patrick Andexer, Wirtschaftsprüfer


Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen bedarf unserer vorherigen Einwilligung, falls hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert wird oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.

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