Hannich GmbH
Herborn (vormals: Siegen)
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017
HANNICH GMBH, HERBORN (VORMALS:
SIEGEN)
A K T I V A
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
TEUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
100.359,50 |
64,3 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.070,00 |
2,1 |
| II.
Sachanlagen |
97.289,50 |
62,2 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.144.324,45 |
1.313,7 |
| I.
Vorräte |
347.550,00 |
417,2 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
573.971,33 |
561,6 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
222.803,12 |
334,9 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
48.251,72 |
3,7 |
|
1.292.935,67 |
1.381,7 |
P A S S I V A
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
TEUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
494.418,07 |
860,6 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30,0 |
| II.
Gewinnvortrag |
366.623,36 |
610,7 |
| III.
Jahresüberschuss |
97.794,71 |
219,9 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
208.244,00 |
348,7 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
590.273,60 |
172,4 |
|
1.292.935,67 |
1.381,7 |
HANNICH
GMBH, HERBORN (VORMALS: SIEGEN)
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hannich GmbH, Herborn (vormals
Siegen) (Amtsgericht Wetzlar, HRB 7278) (vormals:
Amtsgericht Siegen, HRB 3630), zum 31. Dezember 2017
wurde gemäß den §§ 242 ff.,
264 ff. HGB aufgestellt.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen
mit folgenden Ausnahmen: Aufgrund eines im Berichtsjahr
erfolgten Gesellschafterwechsels wurde die Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses teilweise angepasst.
Insbesondere wurden Angaben aus der Bilanz in den Anhang
verlagert und die Gliederung des Anhangs angepasst.
Die Gesellschaft wies zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Es fanden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses Anwendung:
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Werteverzehr wurde
durch planmäßige lineare Abschreibung auf
Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer
berücksichtigt.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Vor dem 1. Januar 2010
angeschaffte bzw. hergestellte Anlagegüter wurden
planmäßig linear oder, soweit zulässig,
degressiv abgeschrieben. Die nach dem 31. Dezember
2009 angeschafften bzw. hergestellten Anlagegüter
wurden entsprechend des tatsächlichen Werteverzehrs
auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die in 2017 angeschafften geringwertigen
Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis
410,00 € netto sind voll abgeschrieben worden. In
Vorjahren (vor 2010) angeschaffte geringwertige
Anlagegegenstände wurden gemäß der
Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Wenn erforderlich wurden zur
Sicherstellung der verlustfreien Bewertung und Einhaltung
des Niederstwertprinzips Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der
unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu den je nach
Fertigstellungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Der
Ansatz der Herstellungskosten erfolgte unter Einbeziehung
der zwingend zu berücksichtigenden Bestandteile
Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der
Fertigung, angemessene Teile der notwendigen
Materialgemeinkosten sowie der notwendigen
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennbetrag bilanziert. Den im Forderungsbestand
liegenden Risiken wurde durch die Bildung von Einzel- sowie
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag
bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie decken
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für den Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, wie
sie von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Die Auf- bzw. Abzinsung
erfolgte nach der Nettomethode. Erfolge aus Änderungen
des Abzinsungssatzes oder Zinseffekten einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im
operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Aufwendungen und
Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im
operativen Ergebnis ausgewiesen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände entfallen in Höhe von
0,0 T€ (Vorjahr 19,7 T€) auf
Gesellschafter.
Sie weisen in Höhe von 6,6 T€
(Vorjahr 4,5 T€) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr auf.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der
üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen und
Leistungen ungesichert und weisen in Höhe von 393,5
T€ (Vorjahr 172,4 T€) eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr und in Höhe von 196,8 T€ (Vorjahr
0,0 T€) von mehr als einem und bis zu fünf Jahren
auf.
Die Verbindlichkeiten entfallen mit 393,7 T€
(Vorjahr 71,0 T€) auf Gesellschafter.
IV. Sonstige Angaben
Aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen
ergeben sich am Bilanzstichtag sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 623 T€, die in
gesamter Höhe auf fremde Vertragspartner
entfallen.
Im gemäß § 267 Abs. 5 HGB
ermittelten Durchschnitt des Geschäftsjahres waren bei
der Hannich GmbH 41 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Geschäftsführung erfolgte 2017 durch die
Geschäftsführer Herrn Uwe Hannich, Wilnsdorf, und
Herrn Holger Michalka, Bensheim.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.
März 2017 wurde Herr Holger Michalka, Bensheim, zum
Geschäftsführer bestellt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RITTAL
International Stiftung & Co. KG, Herborn, als
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den
kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, und in den
Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Friedhelm
Loh Stiftung & Co. KG, Haiger, als
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den
größten Kreis von Unternehmen aufstellt,
einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
der Friedhelm Loh Stiftung & Co. KG, Haiger,
werden gemäß § 325 HGB offengelegt.
Die Einreichung dieser Unterlagen erfolgt beim Betreiber
des Bundesanzeigers in Köln.
Herborn, den 28. Mai 2018
gez. Holger Michalka
gez. Uwe Hannich
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2017 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 12.
September 2018.
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