Dilger
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
488,00 |
697,00 |
| I.
Sachanlagen |
488,00 |
697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.510,50 |
11.822,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.381,85 |
8.926,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.381,85 |
7.890,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128,65 |
2.895,92 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.456,66 |
5.738,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.455,16 |
18.258,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
33.456,66 |
30.738,77 |
| davon
Verlustvortrag |
30.738,77 |
28.538,68 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.456,66 |
5.738,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
1.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.205,16 |
17.008,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.673,93 |
3.627,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.455,16 |
18.258,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dilger GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und
die Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden nach den
Vorschriften der § 266 Abs. 1 HGB und § 275 Abs.
2 HGB (Gesamtkostenkostenverfahren) gegliedert.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
Unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
Sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden, unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, einzeln
bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 (1) HGB
angesetzt.
Geleistete Sonderzahlungen sowie andere abzugrenzende
Posten werden mit ihrem Restwert nach § 250 Abs. 1 HGB
unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Steuerrückstellungen die sich aufgrund eines
Jahresüberschusses ergeben, werden nach § 249
Abs. 1 HGB in zutreffender Höhe gebildet und betreffen
die noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet (§
294 Abs. 1 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
erforderlichen Angaben der Geschäftsführung sowie
die notwendigen Berechnungsgrundlagen liegen mir vor.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der
steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv
oder linear abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bewertet und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Selbst erschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nach dem Wahlrecht
des neuen BilMoG zu Anschaffungskosten bewertet und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Sonstige
Angaben
Nach § 285 Nr. 6 HGB ist das Jahresergebnis
für 2010 durch Steuern vom Einkommen und Ertrag in
Höhe von insgesamt 0,00 Euro belastet worden. Davon
entfallen 0,00 Euro auf latente Steuern.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag
bestanden Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in
Form von kurzfristigen Kreditverträgen von 6.381,85
Euro.
Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der
Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt.
Buchungsvorgänge in ausländischer
Währung werden mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt
veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro
gebucht. Das Stichtagsprinzip wurde beachtet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei
Marc Dilger
Auf den Ausweis der Gesamtbezüge der in §
285 Nr. 9 a und b HGB bezeichneten Personen wurde nach
§ 288 HGB verzichtet.
Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
Sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
betreffende Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Karlsruhe, den 21. März 2012
Marc Dilger
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.381,85 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.890,38 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2012 festgestellt.
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