Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
iGA Industrie-Informatik GmbH AachenLiquidiert
52064 Aachen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Reimes seit 4.1.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Irene Gotzen | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iGA Industrie-Informatik GmbH AachenAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012iGA Industrie-Informatik GmbHALLGEMEINE ANGABEN Die iGA Industrie-Informatik GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde nach den handelsgesetzlichen Vorschriften unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet in Ausübung des Wahlrechtes nach § 275 Abs. 1 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die im Rahmen der Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich - sofern Wesentlichkeitsgründe nicht dagegen sprachen - an den ertragsteuerlichen Vorschriften. Insgesamt ergibt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei wurde das Realisations- und Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip beachtet, sofern die Restlaufzeit der umzurechnenden Bilanzpositionen am Abschlussstichtag mehr als ein Jahr betrug. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Vermögensgegenstände mit einem Wert von 150,00 € bis 1.000,00 € werden in einem Sammelposten erfasst. Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2 a EStG). Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beläuft sich auf 0,00 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungsfuß 5,15 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angemessenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Gehaltstrend von 1,5 % berücksichtigt. Aufgrund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BILMOG) ergibt sich zum 1. Januar 2012 ein Zuführungsbetrag von 12.527,00 €, der gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 964,00 € zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 11.563,00 €. Der unter Rückstellungen für Pensionen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 150.804,00 €, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen 160.512,00 €. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Als kleine Kapitalgesellschaft ist die iGA Industrie-Informatik GmbH von der Anwendung und von den Angabepflichten bezüglich der latenten Steuern i.S.v. § 274 HGB befreit. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Devisenkassakurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Auf die Erstellung eines Anlagengitters i.S.v. § 268 Abs. 2 HGB wurde verzichtet (§ 274 a Nr. 1 HGB). SONSTIGE ANGABEN Während des Zeitraums vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 waren durchschnittlich nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt . Geschäftsführer - von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit - im Geschäftsjahr 2012 war: Peter Reimes, Aachen Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.513,48 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2014 festgestellt. |
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