LTK GmbH
Bauunternehmung i.L.
Linsengericht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.04.2009 bis zum 14.04.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
14.4.2010
EUR |
14.4.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.635,00 |
220.232,89 |
| I.
Sachanlagen |
1.635,00 |
2.722,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
217.510,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
139.356,49 |
140.859,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.209,89 |
24.091,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
117.146,60 |
116.767,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
140.991,49 |
361.092,30 |
Passiva
|
|
14.4.2010
EUR |
14.4.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.106,01 |
77.102,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.102,73 |
17.991,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.003,28 |
8.111,32 |
| B.
Rückstellungen |
2.140,53 |
232.346,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.744,95 |
51.643,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
140.991,49 |
361.092,30 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter
den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten" respektive im Rahmen der
Leistungsverbindlichkeiten.
Entsprechend der Umschreibung der
Größenklassen des § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den
Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im
April 2008 aufgelöst wurde und sich seither in
Liquidation befindet.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern
erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des §
250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
ggf. mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich)
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken
wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden ggf. nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR
0,00 (EUR 0,00).
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf.
neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
- keine (keine)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter
(Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
(EUR 0,00).
Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 47.016,59
(EUR 42.875,63).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" respektive in den
Leistungsverbindlichkeiten enthalten.
III. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio)
in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.
D.
Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Geschäftsführung
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden sowohl
vor als auch seit Beginn des Liquidationszeitraums von dem
Geschäftsführer bzw. Liquidator Herrn Dipl.-Ing.
Rolf Liborius geführt. Der Geschäftsführer
war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Linsengericht, den 20.06.2012
gez.
Rolf Liborius (als Liquidator)
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