MIBA
Baugesellschaft m.b.H.
Uetersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.629,00 |
20.225,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.628,00 |
20.224,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
238.200,37 |
130.388,13 |
| I.
Vorräte |
23.550,00 |
20.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
181.066,04 |
103.772,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.584,33 |
5.715,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
676,65 |
1.308,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.506,02 |
151.921,46 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.699,00 |
730,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
24.834,53 |
89.259,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
77.968,94 |
64.424,73 |
| B.
Rückstellungen |
19.453,00 |
27.814,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.354,02 |
123.377,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.396,68 |
102.534,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.957,34 |
20.842,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.506,02 |
151.921,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der gesetzliche Vertreter der Firma MIBA-Bau GmbH
legt vorstehenden Jahresabschluss formgerecht der
Gesellschafterversammlung zwecks Genehmigung und Entlastung
der Geschäftsführung vor.
Der Jahresabschluss wurde pflichtgemäß um
einen Anhang (§ 264 HGB) erweitert, für den die
gesetzlichen Regelungen der §§ 284, 285 HGB
gelten und entsprechende Beachtung fanden.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2017 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff.HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Anhangangaben nach §284(1)HGB
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der
Gesellschaft wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt
und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§284(2)Nr.1 HGB
Dieser Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Wertansätze des Anlagevermögens der
Firma MIBA-Bau GmbH wurden unter Beachtung der
§§ 253 ff. HGB bestimmt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
ebenfalls um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen bestehen zum 31.12.2017 nicht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung der erkennbaren Risiken zum
Nominalwert bewertet. Es wurden Einzelwertberichtigungen in
Höhe von 147,00 Euro vorgenommen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem.§
250 HGB eingestellt.
Das Stammkapital wurde mit seinem Nennwert in
Höhe von 25.564,59 Euro passiviert.
Für der Höhe nach ungewisse
Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gem. §
249 (1) HGB gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung §285Nr.9c HGB
Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 waren
Forderungen gegenüber der Geschäftsführung
in Höhe von insgesamt 12.321,33 Euro gewährt.
Angaben zur Geschäftsführung §285Nr.10
HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Michael Eglseder
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern § 42 GmbHG
Die ausgewiesenen Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern wurden unter §285 Nr.9c HGB
erläutert. Verbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Uetersen, den 11.10.2018
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2018 festgestellt.
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