WWK Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Sedlmeir seit 16.11.2020 | Prokura |
Henri Dr. Siemens seit 16.11.2020 | Prokura |
Erik Trump seit 16.10.2020 | Geschäftsführer |
Achim Ulrich Heyland seit 24.7.2020 | Prokura |
Michael Kappel seit 24.7.2020 | Prokura |
Bernd Michael Becker seit 24.7.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WWK IT GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht der WWK IT GmbH für das Geschäftsjahr 2023LageberichtDie WWK IT GmbH ist eine Gesellschaft des WWK-Konzerns, die als konzerninterner Dienstleister die Betreuung und Nutzungsüberlassung von Softwareanwendungen der WWK-Gruppe zum Gegenstand hat. Der Bestand der Software erhöhte sich im Geschäftsjahr von 150,8 Mio. € auf 158,9 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg von 5,4 %. Den Zugängen in Höhe von 27,0 Mio. € stehen laufende Abschreibungen in Höhe von 18,4 Mio. € gegenüber. Aus der Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 konnten Umsatzerlöse von insgesamt 49,2 Mio. € (Vorjahr 40,1 Mio. €) erzielt werden. Diese entfallen ausschließlich auf Leistungen im Rahmen der Bereitstellung von Software, was in erster Linie auf diverse Projekte zur Entwicklung eines neuen Verwaltungssystems der WWK zurückzuführen ist. Die Aufwendungen ohne Zinsen in Höhe von insgesamt 48,0 Mio. € (Vorjahr 39,3 Mio. €) enthalten planmäßige Abschreibungen auf Konzern- und Standardsoftware in Höhe von 18,4 Mio. € (Vorjahr 15,6 Mio. €), sowie 5,4 Mio. € (Vorjahr 4,8 Mio. €) Softwarewartungsarbeiten. Als Aufwand für Beratungen und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Softwareprojekten stehen, fielen 10,5 Mio. € (Vorjahr 7,4 Mio. €) an. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 9,9 Mio. € (Vorjahr 9,2 Mio. €) insbesondere für Personal- und Sachkosten im Wege der Kostenweiterbelastung durch die Muttergesellschaft, die WWK Lebensversicherung a. G., angefallen. Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1,5 Mio. €. Die WWK IT GmbH ist einbezogen in das Risikomanagement der WWK Lebensversicherung a. G. Im Rahmen deren Risikomanagements werden deshalb etwaige Risiken der WWK IT GmbH aufgrund der Funktion als konzerninterner Dienstleister mitberücksichtigt. Hierbei wird vor dem Hintergrund des Projektes zur Entwicklung eines Verwaltungssystems in besonderem Maße auf die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögensgegenstände geachtet, die mit 98 % (Vorjahr 99 %) der Bilanzsumme aus der originären Geschäftstätigkeit der Gesellschaft resultieren. Die Finanzierung der operativen Tätigkeit ist aufgrund der Einbindung in den WWK-Konzern gesichert, sodass aus heutiger Sicht keine Risiken erkennbar sind, die den Bestand der Gesellschaft gefährden könnten. Chancen ergeben sich für die WWK IT GmbH insbesondere aus den wachsenden Anforderungen zur Betreuung und Nutzungsüberlassung von Softwareapplikationen, mit welchen sowohl gesetzliche als auch technische Neuerungen im Zuge einer permanenten Prozessoptimierung nachgefragt werden und die somit zu einer ausreichenden Geschäftsauslastung führen werden. Für das kommende Geschäftsjahr erwarten wir hinsichtlich der originären Umsätze und Aufwendungen keine wesentlichen Veränderungen. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht positives Gesamtergebnis.
Der Geschäftsführer Erik Trump Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. 1. Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bewertet. Für voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennbetrag bewertet. Rückstellungen sind in der Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Grundsätzlich erfolgt bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eine Diskontierung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem laufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 2. Erläuterung zur Bilanz 2.1. Anlagevermögen
2.2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 € und ist voll eingezahlt. 2.3. Sonstige Rückstellungen
2.4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Gegenüber der Gesellschafterin WWK Lebensversicherung a. G. bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 108.885.420,91 €. Sie betreffen das Verrechnungskonto mit der Gesellschafterin und ein Schuldscheindarlehen. Gegenüber der WWK Grundbesitz AG bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 50.000.000,00 €. Sie betreffen ein Schuldscheindarlehen. 3. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Gesellschaft fällt gemäß § 1 MinStG unter die Anwendung des Mindeststeuergesetzes. Für sie ist die Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit gemäß § 83 MinStG anwendbar, wodurch die Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensgruppe in den ersten fünf Jahren von der Mindeststeuer i.S.d. § 3 MinStG befreit ist. Ein Primärergänzungssteuerbetrag i.S.d. §§ 8 bis 10 MinStG fällt nicht an. 4. Sonstige Angaben 4.1. Angaben zur Gesellschaft Die WWK IT GmbH hat ihren Sitz in Marsstr. 37, 80335 München und ist unter der Nummer HRB 257638 im Registergericht München eingetragen. 4.2. Mutterunternehmen Die WWK IT GmbH wird in den Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G. einbezogen, die gleichzeitig den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen bildet, dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft angehört. Der Sitz dieser Gesellschaft ist in der Marsstraße 37, 80335 München gelegen und der Konzernabschluss steht im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. 4.3. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB im Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G. 4.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 8.080.101,00 € und resultieren aus mehrjährigen Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen. 4.5. Geschäftsführer Erik Trump, leitender Angestellter der WWK Lebensversicherung a. G., München Auf die Angabe der Bezüge wird gemäß §§ 286 Abs. 4 i. V. m. 285 Nr. 9a HGB verzichtet. 5. Ergebnisverwendungsvorschlag
München, den 26. Februar 2024 Der Geschäftsführer Erik Trump ErgebnisverwendungsbeschlussGemäß Vorschlag der Geschäftsführung wurde in der Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2024 beschlossen, den Bilanzverlust von 1.149.575,16 € wie folgt zu verwenden: a) Vortrag auf neue Rechnung -1.149.575,16 €
München, den 26. Juni 2024 Der Geschäftsführer Erik Trump Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WWK IT GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WWK IT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 10. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer Torben Geppert, Wirtschaftsprüfer |
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