E.L.-Tel.
GmbH
Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.480,00 |
121.160,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.199,22 |
93.932,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.280,78 |
27.228,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
250,00 |
357,64 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.550,10 |
24.872,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.283,10 |
146.393,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.975,00 |
6.975,00 |
| III.
Verlustvortrag |
56.847,08 |
42.761,20 |
| IV.
Jahresüberschuss |
9.321,98 |
-14.085,88 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.550,10 |
24.872,08 |
| B.
Rückstellungen |
66.984,40 |
139.734,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.298,70 |
6.659,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.298,70 |
6.659,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.283,10 |
146.393,27 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 166 ff. HGB
aufgestellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Zur Berechnung der Pensionsrückstellung hat die
Gesellschaft zum Bilanzstichtag ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach den geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
erstellen lassen. Dabei wurde ein Rechnungszinssatz von
5,15 % zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde mit 0%
angenommen. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus
dem Jahr 2005 verwendet.
Die Gesellschaft hat das Wahlrecht nach Art. 67 Abs.
1 EGHGB nicht gewählt und die sofortige Zuführung
zur Rückstellung vorgenommen.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem
Geschäftsführer verpfändet werde. Der
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2010
beträgt 45.919,60 EUR.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
Der Jahresabschluss enthält keine Positionen die
auf fremde Währungen lauten oder gelautet haben.
III. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
| • |
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
| • |
Aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten
|
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine
Disagiobeträge enthalten.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB
wurde nicht Gebrauch gemacht.
| • |
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
|
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
hat eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Ella Lehner
Die Geschäftsführerin ist stets
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 HGB
(Größenabhängige Erleichterungen).
VI. Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Es bestehen keine Beteiligungen an anderen
Unternehmen.
VII. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von EUR 43.704 (Vorjahr:
T€ 43).
Ludwigsburg, den 09. Juli 2012
gez. Ella Lehner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2012 festgestellt.
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