Team Tomm
GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
27.786,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.786,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
80.158,14 |
12.488,50 |
| I.
Vorräte |
23.691,40 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.458,61 |
0,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.008,13 |
12.488,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
21.243,41 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.187,55 |
24.988,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
24.688,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
311,50 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
45.931,91 |
311,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
21.243,41 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.938,20 |
300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.249,35 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
111.503,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.187,55 |
24.988,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Team Tomm GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Bei der für das Berichtsjahr erfolgten
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Artikels 67 (8) Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 einen
Bilanzverlust von 46.243,41 EUR aus. Bei einem Stammkapital
von 25.000,00 EUR ist sie damit in Höhe von 21.243,41
EUR bilanziell überschuldet. Die
Geschäftsführung konnte jedoch glaubhaft
versichern, dass der Tatbestand einer tatsächlichen
Überschuldung nicht gegeben ist. Die bei dieser
Sachlage für die Fortsetzung der
Geschäftstätigkeit erforderlichen finanziellen
Mittel zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Konsequenzen
gemäß § 15a InsO werden der Gesellschaft
durch finanzielle Überschüsse aus den Folgejahren
zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung
der positiven Entwicklung der Gesellschaft liegt
gemäß § 19 InsO eine die
insolvenzrechtlichen Pflichten auslösende
Überschuldung nicht vor. Die Bewertung der folgenden
Vermögenswerte erfolgte somit unter der Annahme der
Unternehmensfortführung.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet, und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten / Herstellungskosten € 410,--
nicht überschreiten, werden handels- und
steuerrechtlich gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbarer Risiken bewertet.
Die Bewertung der übrigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c
HGB
Gegenüber der Gesellschafterin bzw.
Geschäftsführerin bestehen zum 31.12.2010
Verbindlichkeiten i.H.v. € 47.536,38 (Vorjahr €
0,00) und Forderungen aus ausstehender Einlage i.H.v.
€ 12.500,00 (Vorjahr € 0,00).
Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB
Das Mitglied des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr.10 HGB war in 2010 Frau
Angelika Tomm.
...........................................
Rüdiger Tomm
(Geschäftsführer seit 2011)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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