Braun
Motorräder GmbH
Burtenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.063,00 |
932,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.063,00 |
932,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.505,55 |
38.003,28 |
| I.
Vorräte |
7.600,00 |
15.565,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.399,25 |
14.849,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.506,30 |
7.588,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.568,55 |
38.935,28 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.854,01 |
26.212,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.212,99 |
-3.301,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.641,02 |
4.514,60 |
| B.
Rückstellungen |
4.748,06 |
3.885,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.966,48 |
8.836,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.568,55 |
38.935,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem §§ 264 HGB
und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB sowie der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 279 bis 283 HGB angewendet.
Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wird von
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken erfasst und
mit dem Nennwert angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit größer einem Jahr
beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderung
i.H.v. TEUR 1
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 0,1
Verlustvortrag
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung wurde im
Bilanzgewinn ein &IND&vortrag von Euro
&IND& einbezogen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2011 nicht getätigt.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Braun Erwin
|
ausgeübter Beruf:
|
Zweiradmechanikermeister
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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