Hans-Peter Bestmann Internationaler Messeservice
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miguel Gerardo Garza Hoth seit 16.12.2008 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Miguel Gerardo Garza Hoth | 85.00% |
A** C***** F******** T****** | 15.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESCATO GmbHRemagenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006für Firma Escato GmbH, Lilienthalstraße 6, 53424 RemagenAKTIVA
ANHANG zum Jahresabschluss 2006 Firma Escato GmbHA) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1. Das Berichtsunternehmen stellt eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB dar. 2. Ein Lagebericht war nicht zu erstellen und ist seitens der Geschäftsführung auch nicht vorgelegt. 3. Der Jahresabschluss der Escato GmbH, Lilienthalstraße 6, 53424 Remagen vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 4. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen (§ 266 Abs. 2 HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 5. Die gemäß § 284 Abs. 4 Nr. 1 HGB erforderlichen Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ausführlich innerhalb dieses Bilanzberichtes erläutert. Insoweit kann auf Wiederholung der angabenpflichtigen Tatbestände verzichtet werden. B) Erläuterungen zur Bilanz1. Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewandt. Eine Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich. 2. Soweit in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 7 HGB Positionen unter arabischen Ziffern zusammengefasst wurden, sind diese im Erläuterungsteil des Bilanzberichtes im Einzelnen aufgeschlüsselt. Hierauf darf verwiesen werden. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sein könnten (§ 264 Abs. 4 HGB). 3. Auch größere Verbindlichkeiten, die nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sein könnten, sind nicht benannt (§ 268 Abs. 5 HGB). 4. Die Posten des Anlagevermögens wurden allesamt zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Zugänge zum Anlagevermögen sind mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 2 HGB). Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern ist auf den Zugang die Sofortabschreibung gern. § 6 Abs. 2 EStG erfolgt. 5. Beim Umlaufvermögen sind Forderungen, Kassenbestand und Bankguthaben mit ihren Nennwerten erfasst. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen. 6. Die Rückstellungen sind für Positionen i.S. von § 249 Abs. 1 HGB passiviert und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. 7. Die bilanzierten Rückstellungsbeträge und andere Verbindlichkeiten haben teilweise eine Restlaufzeit unter einem Jahr (§ 285 Ziffer Nr. 1 a HGB). 8. Die Verbindlichkeiten sind mit den Nennwerten i.S. von § 253 HGB berücksichtigt. 9. Es bestehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB (§ 285 Ziffer 3 HGB). 10. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2006. 11. Eine Ausschüttung ist nicht beabsichtigt. C) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Im Jahresabschluss 2006 sind keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung ausgewiesen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB) 3. Im Berichtsjahr sind keine Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften getätigt (§281 Abs. 2 Nr. 1 HGB). 4. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine außerordentlichen Erträge und keine außerordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angefallen wären. D) Sonstige Angaben1. Angaben zur Geschäftsführung: Zum Geschäftsführer ist berufen:
Darlehen, Vorschüsse oder Kredite sind an die Geschäftsführung nicht gewährt. 2. Es wurden folgende Mitarbeiter beschäftigt: 1 Geschäftsführer G) Schlussbemerkung - BescheinigungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzbericht nebst Anhang) wurde erstellt aufgrund der vorgelegten Buchhaltungs- und Belegunterlagen der Gesellschaft sowie der uns erteilten Informationen. Von uns ist der Jahresabschluss zutreffend aus den Büchern der Gesellschaft entwickelt worden. Die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs sowie der Bilanzkontinuität und der Bilanzstetigkeit sind gewahrt. Die Bilanz enthält nach uns gemachten Angaben alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Auf Verpflichtungen ist im Anhang hingewiesen. Die Gesellschaft hat uns erklärt, dass sonstige Verbindlichkeiten nicht bestehen. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sind bei der Bilanzierung, namentlich bei der Bewertung, berücksichtigt. Daher erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 in Verbindung mit der uns übergebenen Vollständigkeitserklärung die folgende Bescheinigung: "Der vorstehende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanz enthält nach uns seitens der Geschäftsführung gemachten Angaben alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft."
Remagen, den 30. Juli 2007 Wolfgng Grohe, Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater |
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